Hilfe bei den Bietern Boux0 und Juffure

    • Hallo,

      mir ist gestern genau das selbe passiert. Ich habe vor einem Monat eine Ebay auktion für ein iphone 5 vorzeitig abgebrochen (ca 1 woche vor ablauf der auktion). Gudrungrisu fordert nun von mir ihr die Differenz von Ihrem gebot und dem aktuellen Marktwert eines Iphone 5 zu bezahlen. Sie hatte mir gegenüber behauptet ich habe sie nicht vor der Beendigung der Auktion darüber in Kenntniss gesetzt. (Ich wusste nicht dass man das tun sollte). Sie behauptet auch noch ich habe keinen Grund angegeben warum ich die Auktion beendet habe. Ich habe aber angegeben dass der Artikel nicht mehr verfügbar wäre. Was auch der Fall war denn ich habe bei der Einstellung der Auktion vergessen dass es sich um ein Handy mit Tmobile simlock handelt. Daraufhin habe ich es beendet und als Grund dafür angegeben dass es nicht mehr verfügbar wäre. Im Rechtsportal von Ebay steht dass man das auch darf wenn sich fälschliche Angaben in der eingestellten Auktion befinden. Ich bin im Moment froh dass es nicht nur mir passiert ist. Ich weiss nur nicht was ich im Moment tun soll kann mir jemand von euch weiterhelfen?

      Link zum Ebay Rechtsportal: pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      Ebay Artikel nr der Auktion: 171141559180

      Link zur Auktion:ebay.de/itm/171141559180?ru=ht…3D171141559180%26_rdc%3D1

      Mit freundlichen Grüßen,

      andi
    • Hallo Andi,

      Au weh - Gebotspreis bei Beendigung stand bei 2,50 Euro :(

      Kam die Nachricht über Ebay-Mail oder schon per Post??

      Bei E-Mail hat der Bieter deine Daten noch nicht.

      Schreib dem Bieter unverzüglich eine E-Mail und teile ihm sachlich mit mit, dass du die Auktion auf Grundlage des §119 BGB (Erklärungsirrtum) beendet hast, weil das Iphone nicht simlockfrei ist und das dies ein berechtigter Grund für den Abbruch war. Es ist deshalb kein Kaufvertrag zustande gekommen.
      Status: inaktiv
    • Ihr Maximalgebot lag bei 87€ deswegen verlangt sie ein iphone 5 für 87€ oder den Marktwert (ca 480€ - 87€) als schadensersatz.
      Sie hat komischerweise zuerst eine Email an meinen Vater gesendet und in einer zweiten Mail behauptet Ihr Rechtsanwalt hat bereits meine Adresse von Ebay erhalten.
      Ich habe Ihr jetzt geschrieben dass ich im Sinne von §119BGB gehandelt habe, (auf welchen sie sich auch beruft um mir zu drohen). Ich poste hier sofort was ich von ihr erhalten werde.

      VIELEN DANK für die schnelle Antwort!!

      Mit freundlichen Grüßen;

      andi
    • Hallo,
      Ich hatte ja bereits geschrieben was mein Anwalt uns geraten hat!
      Ich würde vorschlagen, dass sich die betroffenen per PN bei mir melden und wir tauschen unsrer Daten aus.
      Dann können wir gemeinsam an ebay herantreten und die Fälle melden!
      Is ja dann mittlerweile doch etwas auffällig was diese Dame da abzieht!
      Und im nächsten Schritt sollten wir alle die betroffen sind, wie mein Anwalt geraten hat, Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen!
      Alles weitere hat dann die Staatsanwaltschaft in der Hand!
    • Ist heute der Tag der Ausrufezeichen? Zuviel Nebel, der die Stimme sonst zu leise werden lässt?

      Clara, deine Bemühungen in Ehren, aber jeder Fall liegt anders.
      Hier wurden in jedem Fall einzeln entweder Kaufverträge abgeschlossen oder eben auch nicht.

      Eine PN an dich kann einen Betroffenen hier vom Regen in die Traufe bringen. Zahlst du dann sein Lehrgeld?
    • Liebe alte_eule,
      Ich gebe hier lediglich wieder was mir mein Anwalt geraten hat.
      Und ich denke es sollte erlaubt sein, dass sich Betroffene in einer persönlichen Nachricht austauschen und sich gemeinsam einen weg überlegen!

      Und ganz ehrlich, ich verstehe nicht, warum jemand vom Regen in die TRaufe kommen sollte, weil er sich mit jemandem kurzschließt und nach diesem Gespräch vll. auch rechtlichen Beistand in Anspruch nimmt.
      Diese Argumentation verschließt sich mir.

      Und noch eine Kleinigkeit..
      Versteh es bitte nicht falsch, aber ich vertraue da eher den Aussagen meines Anwalts.. Sorry
      kannst natürlich gerne deine Meinung haben und diese auch vertreten, aber lass mir bitte auch meine!
    • Clara 2009 schrieb:

      Versteh es bitte nicht falsch, aber ich vertraue da eher den Aussagen meines Anwalts.. Sorry

      Dein Anwalt hat dich beraten, ganz speziell für deinen Fall :!:
      Diese Beratung kann nicht auf die Anderen übertragen werden, da jeder einen anderen Umstand hatte zum Auktionsabbruch (berechtigt oder unberechtigt).

      Und wenn sich wirklich jemand auf deinen Aussagen bzw. die deines Anwalts verlassen würde kann das ganz schön ins Auge gehen.

      Hier sind wirklich sehr kompetente Forenmitglieder unterwegs, daher ist es sinnvoller sich mit ihrem Anliegen an diese zu wenden, wie die Hilfesuchenden dann mit den Tipps und Ratschlägen umgehen ist ihnen selbstverständlich selber überlassen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • halllo. auch ich durfte bekannschaft machen mit gudrungrisu.
      habe ein iphone 5c verkaufen wollen, allerdings auch die auktion abgebrochen. dass das dumm war, weiß ich mitlerweile auch....
      artikelnummer 290987954041
      abgebrochen wurde die auktion, aus dem einen grund, dass das iphone andersweitig verkauft worden ist. ja, ich weiß nicht die feine englische art, aber auch, weil in der artikelbeschreibung mit rechnung stand, mir dann aber auch aufgefallen ist, dass die rechnung doch nicht vorhanden war. denn die rechnung die ich hatte gehörte, warum auch immer, zu einem anderen iphone mit anderer imei nummer. also hierfür wertlos.
      das es ja allein hier, schon 2 anderen personen genauso geht wie mir mit dem gleichen höchstbietenden und ich denke, dass gudrungrisu kein "normales" Bietverhalten an den Tag legt, hat man vll eine chance wegen betrug o.ä???
    • Warum wird von den abbrechenden Verkäufern bloß immer Betrug ins Feld geführt? Es ist letztendlich egal, wie viel Gebote ein Bieter angegeben hat und ob er auf einen Abbruch spekulierte. Ich würde es auch so machen, wenn ich auf diese Weise legal(!) Geld verdienen wollte. Entscheidend ist, ob der Käufer wirklich eine Kaufabsicht hatte. Geld verdienen kann er aber auch, indem er die Ware nach Abbruch der Auktion einfordert und sie wieder verkauft. Das wäre legal, allerdings gewerblich. Anders sähe es aus, wenn der Käufer von Beginn an Schadensersatz fordert, ohne dass die Leistung durch den Verkäufer verweigert wurde.

      In deinem konkreten Fall, seli, ist übrigens ein Kaufvertrag entstanden. Der Verkauf außerhalb ebays ist kein Abbruchgrund. Auch die Rechnung sehe ich nicht als Abbruchgrund, denn die könnte man sich beim Händler in den meisten Fällen nochmals ausstellen bzw. ausdrucken lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi zusammen,

      genial das ich das Forum gefunden habe...
      Bei mir versucht Gudrungrisu es jetzt auch... wollte ein iPhone 5 verkaufen, hab es kurz vorher abgebrochen, weil es defekt war...
      Nun verlangt sie fast 500 Euro... Die Frage ist doch jetzt eigentlich, macht sie es absichtlich? Was will sie sonst mit soviel iPhones?
    • Dreamer2013 schrieb:

      weil es defekt war...
      Wie kam es zu dem Defekt?

      Dreamer2013 schrieb:

      macht sie es absichtlich
      öhhm, ja unabsichtlich wird die Person kaum den Bietknopf drücken ;)

      Zu diesem besagten Thema gibt es bereits sehr viele Beiträge, ich empfehle dir die Suche (rechts oben), dann kannst du dich in Ruhe einlesen.
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    • schumiline schrieb:

      Dreamer2013 schrieb:

      weil es defekt war...
      Wie kam es zu dem Defekt?

      Wasserschaden, Toilette, hintere Hosentasche und flansch :D

      schumiline schrieb:

      Dreamer2013 schrieb:

      macht sie es absichtlich
      öhhm, ja unabsichtlich wird die Person kaum den Bietknopf drücken ;)

      Die Frage ist, biete sie absichtlich nur ein wenig auf iPhones um dann hinterher genau diese Masche durchzuziehen? Sie ist ja scheinbar eine sehr bekannte bei eBay...


      Anmerkung: Zitate entwirrt.
    • @Dreamer2013

      Ob "Masche" oder nicht. Du müsstest nachweisen, dass er auf Dein Handy geboten hat, obwohl er es nicht wirklich beabsichtigte zum marktüblichen Preis zu kaufen, weil er nicht über finanzielle Mittel in ausreichender Höhe verfügt. Nach derzeitiger Einschätzung der Meisten sich mit Thema befassenden dürfte ein solcher Beweis nur sehr schwer gelingen.