juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=en&nr=56120&pos=0&anz=1
Also Accountinhaberin ist eine Frau, die nun die BEklagte ist. Telefoniert hast Du mit einem Mann?
Der Fall ist ja schon eine Weile her, gibts da noch Aufzeichnungen über Telefonnummern? SMS vermutlich nicht mehr greifbar? Wurde irgendwie nach dem Mann recherchiert?
Ich vermute (!), wenn der Account gehackt worden wäre, müsste das in der Accounthistorie von eBay nachvollziehbar sein, wobei es schon seltsam ist, dass im Februar 14 der Account stillgelegt worden ist. Wie war zu dem Zeitpunkt der Verfahrensstand in Eurem Streit?
feedback.ebay.at/ws/eBayISAPI.…udi500ps&ftab=AllFeedback (dieser Account?)
Dein Anwalt wird die Aussagen aus dem Sühneverfahren sicherlich rekapitulieren, auch hinsichtlich dessen, ob das BGH-Urteil hier überhaupt einschlägig ist.
Bei einer (bewußten) Accountüberlassung an Dritte müsste eigentlich der Accountinhaber in Haftung genommen werden können.
Rät Dein Anwalt unter den neuen Erkenntnissen zu einer Strafanzeige? Ist die Sache mit dem Gütetermin nun erledigt oder kommt es zur Verhandlung? Ist ggf. sogar Vereidigung der Beklagten angedacht?
Also Accountinhaberin ist eine Frau, die nun die BEklagte ist. Telefoniert hast Du mit einem Mann?
Der Fall ist ja schon eine Weile her, gibts da noch Aufzeichnungen über Telefonnummern? SMS vermutlich nicht mehr greifbar? Wurde irgendwie nach dem Mann recherchiert?
Ich vermute (!), wenn der Account gehackt worden wäre, müsste das in der Accounthistorie von eBay nachvollziehbar sein, wobei es schon seltsam ist, dass im Februar 14 der Account stillgelegt worden ist. Wie war zu dem Zeitpunkt der Verfahrensstand in Eurem Streit?
feedback.ebay.at/ws/eBayISAPI.…udi500ps&ftab=AllFeedback (dieser Account?)
Dein Anwalt wird die Aussagen aus dem Sühneverfahren sicherlich rekapitulieren, auch hinsichtlich dessen, ob das BGH-Urteil hier überhaupt einschlägig ist.
Bei einer (bewußten) Accountüberlassung an Dritte müsste eigentlich der Accountinhaber in Haftung genommen werden können.
Rät Dein Anwalt unter den neuen Erkenntnissen zu einer Strafanzeige? Ist die Sache mit dem Gütetermin nun erledigt oder kommt es zur Verhandlung? Ist ggf. sogar Vereidigung der Beklagten angedacht?
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