Gesperrtes Ebay-Konto freischalten

    • Gesperrtes Ebay-Konto freischalten

      Hallo,

      vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen ...

      Folgendes Problem beschäftigt mich. Vor etlichen Jahren, sicherlich schon 10 oder 11, habe ich den Fehler gemacht, ein nicht jugendfreies Video bei Ebay verkaufen zu wollen. Hab es in jungen Jahren nicht besser gewusst, die AGBs nicht gelesen, und da ich dieses Video selbst schon von Ebay gekauft hatte, auch keine Bedenken gehabt es wieder einzustellen.

      Die Konsequenz war dann halt eine Sperre. Sicherlich auch berechtigt. Will ich ja gar nicht abstreiten. Auch wenn, in meinen Augen, eine Verwarnung gereicht hätte. Ca. 3 Jahre drauf habe ich es nochmal versucht mich anzumelden, in der Hoffnung das es vielleicht verjährt wäre. Das Ergebnis war die Androhung rechtlicher Schritte.

      Nun habe ich zwar jahrelang das Konto einer anderen Person benutzt, was ja auch nicht wirklich rechtens ist, aber denoch problemlos lief. Bis zu dem Zeitpunkt als ein Hacker auf dieses Konto zugegriffen hat, und ich es sperren lassen musste. Nun könnte ich zwar wieder versuchen über die andere Person das Konto zu entsperren, aber eigentlich würde ich viel lieber wieder vollkommen legal an Ebay teilnehmen.

      Kennt jemand eventuell Mittel und Wege aus dieser Situation? Habe vor ca. 2 Jahren mal versucht es über den Kundendienst zu klären, aber das führte zu keinem Erfolg. Eben wohl auch, da jedes Mal ein anderer Sachbearbeiter die Mails beantwortet hat.

      Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.


      Gruß Mario
    • Also, dieser zweite Versuch ist 8 Jahre und 11 Monate her ;)

      Ich habe mich natürlich unter gleichem Namen, Adresse und Konto angemeldet. Daraufhin wurde mir mit rechtlichen Schritten gedroht und ich habe es nicht mehr versucht mich selbst neu anzumelden.

      Hatte nun allerdings telefonischen Kontakt zu Ebay. Die Mitarbeiterin konnte selbst nicht mehr den Grund der Sperrung herausfinden, und ich sollte mich per Email an die Fachabteilung wenden. Das habe ich nun getan und positive Resonanz erhalten. Mein altes Konto wird nun wieder freigeschaltet.

      Da aber die Email-Adresse zu diesem Konto nicht mehr existiert, habe ich weiterhin gefragt, ob ich mich denn ganz neu anmelden darf, und das ich ein bisschen Angst vor den Konsequenzen hätte, falls es dann doch nicht so glatt laufen sollte. Eine Antwort darauf steht noch aus.
    • cwberl schrieb:

      Habe mir nun nen Anwalt genommen

      Was soll das denn bringen? Du tust ja geradezu so, als hättest du ein Recht darauf, ebay zu nutzen ...

      Kannst ja mal versuchen, bei einem Ladengeschäft, wo du vielleicht Hausverbot hast, mithilfe eines Anwaltes dagegen vorzugehen :D

      @Monokrom: Was hast Du denn zu verlieren? Probier es einfach aus - glaubst Du allen Ernstes, die schicken Dir Ihre Anwaltsarmee auf´n Hals? Entweder die nehmen Dich wieder auf oder die kicken Dich wieder - mehr passiert nich ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Drapondur schrieb:

      cwberl schrieb:

      Habe mir nun nen Anwalt genommen

      Was soll das denn bringen? Du tust ja geradezu so, als hättest du ein Recht darauf, ebay zu nutzen ...

      Kannst ja mal versuchen, bei einem Ladengeschäft, wo du vielleicht Hausverbot hast, mithilfe eines Anwaltes dagegen vorzugehen :D

      @Monokrom: Was hast Du denn zu verlieren? Probier es einfach aus - glaubst Du allen Ernstes, die schicken Dir Ihre Anwaltsarmee auf´n Hals? Entweder die nehmen Dich wieder auf oder die kicken Dich wieder - mehr passiert nich ...


      Kann Ebay ja nutzen.... lies Dir mal das ganze Thema durch. (Darf nur nix verkaufen das ist die Sperrung)

      Ich weiß ja auch nicht ob ich das falsch sehe - bin ich im unrecht?! ?(

      Habe ich denn ein Recht auf Löschung meines Accounts selbst das klappt nicht?!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cwberl ()

    • @cwberl:
      Ich weiß ja auch nicht ob ich das falsch sehe - bin ich im unrecht?


      Kurz und knapp: Ja bist du. Ebay ist der Herr im Haus. Wenn die sagen, dass du bei ihnen nichtmehr verkaufen darfst, ist das so.
      Auser das dein Anwalt sich freut einfach Geld zu verdienen wird da garnix passieren. Eher noch, dass Ebay dich komplett rausschmeißt.

      Drapondur hat dir da ein wie ich finde schönes Beispiel gegeben, mit dem Hausverbot. Du hast von Ebay quasi ein "halbes" Hausverbot erhalten.
      Du darfst noch kaufen aber nicht verkaufen.
      Finde dich damit ab, oder krieche eben zu Kreuze, wenn dir Ebay so wichtig erscheint, dass du dich sogar da reinklagen willst.
    • @cwberl
      Anwalt? Wenn du zuviel Geld hast sende ich dir gerne meine Kontonummer!
      EBay ist der Hausherr.
      Habe ich was überlesen oder fehlt die Information, warum dein Konto zunächst gesperrt und jetzt "nur" eingeschränkt ist?

      Sollte dein Anwalt erreichen, daß dein Konto komplett freigeschaltet wird, wirst du dich wundern wie schnell du ganz vor der Türe sitzt und wenn du Pech hast, deine Familie und alle, die deiner IP zugeordnet werden können!
      Was du dagegen dann machen kannst? Nüscht! :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Oberlix schrieb:

      Ich denke cwberl's Fall, sollte in seinem Thread weiter disskutiert werden.

      ebay allgemein: Ebay Konto erst komplett gesperrt nun eingeschränkt

      Sonst führen wir die Disskussion gleich in zwei Threads.

      Sorry, hab mich verlaufen! Bitte verschieben oder so.
      Moin Oberlix :)

      Supi, vor allem habe ich das relevante in seinem eigenen Faden schon geschrieben :wallbash
      Und anstatt im eigenen Faden weitergeschrieben wird, postet man lieber in einem eines Anderen ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Oberlix schrieb:

      @cwberl:
      Ich weiß ja auch nicht ob ich das falsch sehe - bin ich im unrecht?


      Kurz und knapp: Ja bist du. Ebay ist der Herr im Haus. Wenn die sagen, dass du bei ihnen nichtmehr verkaufen darfst, ist das so.
      Auser das dein Anwalt sich freut einfach Geld zu verdienen wird da garnix passieren. Eher noch, dass Ebay dich komplett rausschmeißt.

      Drapondur hat dir da ein wie ich finde schönes Beispiel gegeben, mit dem Hausverbot. Du hast von Ebay quasi ein "halbes" Hausverbot erhalten.
      Du darfst noch kaufen aber nicht verkaufen.
      Finde dich damit ab, oder krieche eben zu Kreuze, wenn dir Ebay so wichtig erscheint, dass du dich sogar da reinklagen willst.


      Lies Dir mal das komplette Thema durch! Besonders meinen Anfangspost.....

      Ich will ja garnicht sagen das Ebay nicht das Hausrecht hat. Aber das sieht eher nach Abzocke aus - hier sollte Ebay das Geld anteilig zurückzahlen
      bzw. zumindest wenn der Account nicht komplett freigeschaltet wird meine komplette Kündigung bearbeiten. Es war übrigens absichtlich gewollt das mein Account komplett
      gelöscht wird also Ebay kündigt lies mal weiter oben ;)

      Da ja eine halbe Sperrung auf dem Konto ist und damit kann das Konto von der benutzenden Person nicht gekündigt werden. Wie das von Ebay's Seite ausschaut weiß ich nicht.
    • Monokrom schrieb:


      Kennt jemand eventuell Mittel und Wege aus dieser Situation? Habe vor ca. 2 Jahren mal versucht es über den Kundendienst zu klären, aber das führte zu keinem Erfolg. Eben wohl auch, da jedes Mal ein anderer Sachbearbeiter die Mails beantwortet hat.

      Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

      Gruß Mario

      umziehen und heiraten wär zb ne möglichkeit :)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Adresse, Bankverbindung und IP sind das Problem (Nicht der Name!)

      Hast Du das alles geändert sollte es auch mit Deinem Namen wieder funktionieren, könnte ja sein das Du Vor - und Nachnahmen verwechselst.

      Es gibt durchaus in Düsseldorf spezialisierte Anwälte, die einen direkten Draht zum "Office of the President" haben, so nennt sich das Mangement in Berlin tatsächlich.
      Deine Chancen und Kosten werden Dir vorab erklärt.
      Gute Geschäfte wünscht 24handel24

      Alfred
    • Alfredo schrieb:


      Es gibt durchaus in Düsseldorf spezialisierte Anwälte, die einen direkten Draht zum "Office of the President" haben, so nennt sich das Mangement in Berlin tatsächlich.
      Deine Chancen und Kosten werden Dir vorab erklärt.


      Die ebay Zentrale ist in Brandenburg... außerhalb Berlins aber egal, "Office of the President" gibts dort auch nicht.
    • "Office of the President" gibt es sehr wohl.
      Mit ein bischen googeln hätte das fast jeder gefunden. ;)


      Silvio Bürger | Specialist EU Office of the President | eBay International AG

      Fax: + 49.30.308324155
      Web: ebay.de

      Marktplatz 1 | 14532 Europarc Dreilinden | Germany

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