Verkäufer hat an eine fremde Adresse verschickt

    • giu, man ist zwar nicht verpflichtet, unbegrenzt einzulagern, eine Mitwirkungspflicht besteht in einem gewissen Rahmen aber durchaus, den Schaden gering zu halten.
      Es ist dir nicht unbedingt zuzumuten, "Sperrgut" zur Post zu befördern. Es ist dir allerdings durchaus zuzumuten, sofern der VK bei so einem Irrtum die zusätzlich anfallenden Versandkosten angewiesen hat, ein kleines "Päckchen" auch beim Versandunternehmen abzugeben.
      Anderfalls könntest du dich auch sehr schnell im Bereich der Unterschlagung bewegen.
    • *alte_eule* schrieb:

      ...ist dir allerdings durchaus zuzumuten ... ein kleines "Päckchen" auch beim Versandunternehmen abzugeben.

      Dem stimme ich auch zu, aber nicht (wie schon von giu erwähnt) in der Vorweihnachtszeit. Nicht jeder hat zudem die Möglichkeit schnell auf eine Packstation zum versenden zurückzugreifen.
      Ich würde mich definitiv nicht momentan in ein Postamt in die Schlange stellen oder xyz Kilometer zur Packstation zu fahren.
    • Mich kann keiner verpflichten, 5km einfach zur nächsten Möglichkeit ein Paket einzuliefern auf meine Kosten zu fahren

      Wenn der Verkäufer die Fahrtkosten im Vorfeld begleicht wäre das was anderes, ansonsten würde ich das Paket immer nur zur Abholung nach Terminabsprache durch einen vom Verkäufer dazu legitimierten Abholer bereit zu stellen