Transportschaden wegen mangelhafter Verpackung des Verkäufers (Privatkauf)

    • Transportschaden wegen mangelhafter Verpackung des Verkäufers (Privatkauf)

      Ebay Link:


      Hallo liebe Forumgemeinde,
      nun hat es auch mich erwischt und ich habe Ärger mit einem Ebay-Verkäufer.
      Ich habe in dieser Auktion eine beleuchtete Baumskulptur (Weihnachtsbaum) für meine Thomas Kinkade Sammlung ersteigert und die Freude darüber war bei mir sehr groß.
      Am 8. Dezember kam nun das Paket des Verkäufers von DHL bei mir an und der Karton, der offensichtlich zum Kauf eines PC`s schon mal benutzt wurde und äußerlich einen sehr benutzten Eindruck machte, ließ mich nichts Gutes ahnen. Das Paket wurde bei meiner Nachbarin angeliefert und ich bat sie, beim Auspacken dabei zu bleiben. Meine Schwester, die im gleichen Haus wohnt wie ich, kam auch dazu. Als ich das Paket geöffnet hatte, traute ich meinen Augen nicht. Diese sehr filigrane Skulptur war mit zerknüllten Zeitungspapier ausgepolstert worden! Die Skulptur war an vielen Teilen abgebrochen, die Stücke fand ich dann auch im Zeitungspapier wieder und die Skulptur war im Ganzen verbogen. Ich hab mir nicht getraut, sie ans Stromnetzt anzuschließen, wer weiß wo dann die kleinen Minizüge hingefahren wären. Ich habe alles sofort fotografiert. (siehe Dateianhänge)
      Dem Verkäufer habe ich den Schaden sofort über Ebay gemeldet und bei Ebay einen Fall eröffnet.
      Nachricht an Verkäuferin:
      Hallo,
      heute
      ist nun die Baumskulptur gekommen und ich bin über den Zustand entsetzt
      uns sehr enttäuscht. Ganz viele Teile sind abgebrochen, sogar ein
      Eckstück vom Baum! Der Stern oben ist auch abgebrochen. Die schönen Züge
      sind derartig verbogen, dass das alles überhaupt nicht mehr schön
      aussieht! Bei den Elchen oben fehlen überall die Beine. Wie konnten Sie
      nur so ein wertvolles Teil (151,- + Versand sind für mich nicht wenig)
      so schlampig verpacken?
      Der ganze Wert dieser schönen Skulptur ist
      dahin. Es sieht jetzt einfach nur billig aus. Hätten Sie die Skulptur
      anständig verpackt, wäre das nicht passiert. Oder war die Skulptur schon
      vorher in diesen schlechten Zustand?
      Ich trete daher vom Kauf
      zurück und möchte mein Geld wieder von Ihnen zurück haben. Bitte
      überweisen Sie mir 157,90 € die ich Ihnen dafür bezahlt habe. Meine
      Bankverbindung:
      XXX
      Ich werde Ihnen dann sofort die Skulptur wieder zurück schicken.


      Nachricht von der Verkäuferin:
      Hallo,

      also
      erstmal lasse ich mir nicht unterstellen, das es vorher schon kaputt
      war. Ich habe ihn selbst letztes Jahr gekauft und habe Originalbilder
      welchen einen TOPZUSTAND belegen... Desweiteren war der Baum in keiner
      Art und Weise schlampig verpackt!
      Nun zu der Baumskulptur selbst..
      Dies ist wohl eindeutig das verschulden von DHL und nicht meine...
      (Kennzeichnung Vorsicht zerbrechlich).. Bitte wenden Sie sich mit der
      Sendungsnummer an DHL die ihnen wohl den Schaden ersetzen muss. Das
      Paket ist bis 500.-€ versichert. Gerne sende ich ihnen den Original
      Einlieferungsbeleg zu..
      MFG

      Nachricht von Ebay:

      Hallo moselblume,

      Wir
      bedauern sehr, dass es bei Ihrem Kauf zu einem Problem gekommen ist.
      Wir können Ihnen jedoch keine Rückerstattung für diesen Artikel leisten.
      Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe
      abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, beim
      nächsten Kauf eines Artikels bei eBay die Zahlung über PayPal
      durchzuführen.

      Damit habe ich mich natürlich nicht abgefunden und den Verkäufer mitgeteilt, dass ich auf die Rückerstattung bestehe. Diesemal auch mit Frist und mit Rechtsanwalt Androhung.

      Antwort der Verkäuferin:

      Hallo,
      also zuerst einmal muss ich sagen, das ich wahnsinnig enttäuscht bin das Sie mir jetzt schon wieder mit einem Anwalt drohen..
      Wie
      Ebay ihnen mitgeteilt hat, bin ich nicht dazu verpflichtet ihnen das
      Geld zurückzuerstatten, da es ja auch in einem Topzustand auf die Reise
      ging. pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html siehe Link..
      Desweiteren
      habe ich mich gestern mit dem Paketboten unterhalten der mir auch
      nochmal bestätigt hat, das sie als Käufer den Schaden reklamieren können
      mit den kaputtenen Bildern von ihnen.. Dann sollte ihnen der Schaden
      erstattet werden. Es steht ja auch in dieser Auktion drin, das ich als
      Privatverkäufer keine Rücknahme akzeptiere... Falls DHL (wie sie ja
      geschrieben haben) eine Schadensmeldung von ihnen nicht akzeptieren
      sollte, werde ich den Schaden hier in der Filiale einreichen und sobald
      mir der Schaden erstetzt wurde werde ich ihnen das Geld überweisen.. Ich
      selbst werde nicht in Vorkasse treten, da ich für den entstandenen
      Schaden nichts kann...
      Meine Antwort:

      Hallo Frau XXX,
      leider kann ich Ihre Auffasung nicht nachvollziehen.
      1.
      Ebay hat mir nicht mitgeteilt, dass ich keine Rückerstattung von Ihnen
      bekommen kann, sondern das der Käuferschutz von Ebay in dieser
      Angelegenheit nicht wirksam werden kann, weil der Bezahlvorgang nicht
      über Pay PaL lief. Ebay kann und darf keine rechtsverbindlichen Aussagen
      und Empfehlungen geben, dass kann nur ein Rechtsanwalt. Der Link bzgl.
      des Widerrufs- oder Rückgaberechts trifft leider nicht auf den Schaden
      zu, den ich hier habe. Ich weiß, dass Sie nicht der Otto Versand sind.
      2.
      Was Ihr Postbote Ihnen erzählt, ist genauso unzutreffend, wie Ihr Link
      oben. Es ist mir auch egal was ein Postbote darüber zu wissen glaubt, da
      auch er dieses Wissen nicht haben kann, sonst würde er sicher in einer
      Rechtsabteilung arbeiten können und nicht Botendienste verrichten
      müssen.

      So und nun nochmal zu DHL und Ihrer Pflicht, wenn Sie in
      Ihrer Auktion Versand über DHL anbieten, diese Leistung auch der "DHL
      Norm entsprechend zu verpacken" erbringen müssen, damit DHL bei einem
      Transportschaden in Anspruch genommen werden kann. Zitat von DHL:
      dhl.de/de/paket/privatkunden/verpackungshinweise.html
      "Pack-
      oder Zeitungspapier eignet sich generell nicht als Polstermaterial, es
      sollte lediglich als Füllmaterial bei unempfindlichen Inhalten dienen. "
      Ich
      werde morgen zur DHL Hauptfiliale hier in Nürnberg fahren und ihre
      Verpackung mit den zerknüllten Zeitungspapier, so wie es bei mir
      angekommen ist, prüfen lassen. Sollte sich herausstellen, dass DHL bei
      einer solchen Verpackung nicht für den Schaden aufkommt, sind Sie für
      mich der Schuldige und ich werde mit der schriftlichen Stellungnahme von
      DHL sofort einen Anwalt einschalten. Sie müssen dann für den
      Transportschaden gerade stehen + den Anwaltskosten.
      Leider wollten
      Sie es ja nicht anders. Ich hatte Ihnen ja meine Hilfe angeboten. Und
      drohen tue ich gewiss nicht. Ich lass mich nur nicht gern von Ihnen an
      der Nase herumführen.


      Das Paket ist derzeit noch zur Begutachtung bei DHL. Ich hab den Verkäufer noch eine Nachricht geschickt um Ihm auf einen ähnlichen Fall hier im Forum hinzuweisen und auch um Ihn auf das BGB hinzuweisen:
      Hallo huskyapollo,

      Sie
      sollten sich diesen Fall sehr aufmerksam durchlesen, vor allem die
      letzte Seite und sich überlegen, ob Sie es auch soweit kommen lassen
      möchten:
      Brauche dringend Hilfe: Beschädigte Ware erhalten, keine Lösung gefunden? Jetzt Mahnbescheid? Und Frage zur Garantie...

      Und wenn Sie gern noch den rechtlichen Hintergrund im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dazu nachlesen möchten:

      Einzelne
      Nebenleistungspflichten folgen unmittelbar aus dem Vertrag, auch wenn
      sie darin nicht ausdrücklich aufgenommen sind. Sofern sie nicht
      ausdrücklich vereinbart sind, ergeben sie sich aus Gesetz oder aus
      Vertragsauslegung (§§133, 157 BGB) unter besonderer Berücksichtigung des
      Grundsatzes von Treu und Glauben (§§241 Abs. 1, 242 BGB). Abhängig vom
      jeweiligen Kaufgegenstand können beim Sachkauf beispielsweise dazu
      zählen:
      Einweisung, Belehrung, Rat oder gar Warnungen; Pflege bis zum
      Gefahrenübergang; --> ordnungsgemäße VERPACKUNG <--; Erteilen
      einer ordnungsgemäßen Rechnung; Vorhaltepflichten von Ersatzteilen
      (§§241 Abs. 2, 242, 311 Abs. 2 BGB)

      Quelle:
      meub.de/Inhalte/zivilrecht/sch…0-%20Einfuhrung_KaufR.pdf

      Ich
      weise Sie noch mal darauf hin, dass ich Zeugen habe, die beim Empfang
      und beim Auspacken Ihres Paketes dabei waren. Es ist auf dem Karton
      deutlich nachlesbar, dass damit mal ein PC beschafft wurde. Sie haben
      diese Skulptur auch nicht von innen ausreichend für den Versand
      geschützt. Nur Zeitungspapier zum ausstopfen reicht da nach DHL und wie
      der Schaden jetzt zeigte, nicht. Weiterhin habe ich alles fotografiert.
      Sie sind mir daher zu Schadenersatz verpflichtet. Sie haben durch nicht ausreichende Verpackung mein Eigentum zerstört.

      Ich
      werde, wie bereits angekündigt morgen zu DHL gehen und mir ein
      Gutachten anfertigen lassen. Die anfallenden Kosten werde ich Ihnen auch
      in Rechnung stellen. Es liegt nun an Ihnen, sich Ihren eigenen
      Verpackungsvorgang noch mal ins Gedächtnis zu rufen und Ihre ablehnende
      Haltung zu überdenken.

      Bis jetzt hat die Verkäuferin mir nicht mehr geantwortet. Das Paket ist derzeit noch bei DHL zur Schadensüberprüfung. Was DHL dazu schreiben wird, kann man sich bei der Art der Verpackung an allen 5 Fingern ausrechnen. Eigentlich müsste die Verkäuferin doch nun begriffen haben, dass es ihr Verschulden ist? Ich bin nach wie vor an einer Einigung ohne Anwalt interessiert, aber was für eine Wahl habe ich dabei noch?

      Was meint ihr dazu?
    • Im Prinzip bist Du auf den richtigen Weg. Der Transportdienstleister wird sich alleine schon deshalb von einer Pflicht zur Schadensregulierung freistellen, weil die Umverpackung nicht beschädigt ist und deshalb der Schaden -wenn er denn beim Tranport entstanden ist- ihm wegen der offensichtlich mangelhaften Innenverpackung nicht zuzurechnen ist.

      Der Artikel hat nicht die in der Artikelbeschreibung angegebenen Zustandseigenschaften:
      Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig.

      Weitere Angaben zum Zustand des gebrauchten Artikels wurden in der (vom Hersteller kopierten?) Beschreibung nicht gemacht:
      Tauchen Sie ein in eine romantische Weihnachtswelt!
      Sankt Nikolaus in seinem Rentier-Schlitten fliegt fröhlich in die Heilige Nacht hinaus, und der verträumte Wunderland-Express „schlängelt“ sich die schneebedeckten Zweige des romantischen Weihnachts­baumes „empor“. In seine Zwei­ge schmiegt sich ein nostalgisches Dörfchen mit herrlich beleuchteten Häusern.


      Stimmungsvoller Lichterglanz

      Ein ganzes Dorf – in jeder Einzelheit kunstvoll von Hand koloriert – kuschelt sich in die aufwändig gestaltete Baumskulptur aus hochwertigem Skulpturenguss. Mehr als zwei Dutzend Figuren beleben die weihnachtlich verschneite Szenerie, und festliches Licht strahlt aus den Fenstern der romantischen Häuser. Das hochwertige Musikwerk spielt ein Medley beliebter Weihnacht­s­melodien, die Sie zum Träumen und (Vor-) Freuen einladen. Ein solches Kunstwerk hat es noch nie gegeben: Genießen Sie dieses unvergleichliche Weihnachts­märchen, das nach beliebten Motiven des weltberühmten „Malers des Lichts™“, Thomas Kinkade, geschaffen wurde. Schauen Sie nur, wie der Weihnachtsmann in seinem von 8 treuen Rentieren gezogenen Schlitten um die Spitze des beleuchteten Baumes kreist. Die kleinen nostalgischen und detailliert modellierten Modellbahnen fahren auf 3 Ebenen um den Baum und füllen so die romantischen Szenen zusätzlich mit Leben. Ein Anblick, der Sie und Ihre Gäste immer wieder aufs Neue faszinieren wird.

      Größe: ca. 40,6 cm hoch
      Weltpremiere: Die erste Baumskulptur mit fahrenden Zügen
      Stimmungsvoll von innen beleuchtet
      Liebevoll von Hand koloriert
      Spielt ein Medley mit den beliebtesten Weihnachtsmelodien
      Inklusive Netzadapter
      Mit Echtheits-Zertifikat

      Die Fotos (Werbefotos des Herstellers?) zeigen einen unbeschädigten Verkaufsgegenstand. Die Sachmängelhaftung wurde von der Verkäuferin nicht ausgeschlossen und ist damit vollständig gültig. Es liegt ein Sachmangel vor, den die Verkäuferin zu beheben hat. Es könnte auch eine Ersatzlieferung eines fehlerfreien Artikels verlangt werden. Ersatzweise ist von der Verkäuferin der Schaden vollständig zu ersetzen.

      Der Verkäuferin für die Erledigung Deiner Ansprüche eine geeignete Frist (14 Tage) per Einschreiben setzen.
      Danach bei Nichterfüllung einen Rechtsanwalt einschalten und bei Bedarf Klage beim zuständigen Gericht erheben.

      Die Verkäuferin ist übrigens laut ihren Bewertungstexten auch nicht gerade allzu wohlwollend ihren Verkäufern gegenüber, wenn sie mit den Lieferungen unzufrieden ist.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • zebulon schrieb:

      Es ist mir auch egal was ein Postbote darüber zu wissen glaubt, da
      auch er dieses Wissen nicht haben kann, sonst würde er sicher in einer
      Rechtsabteilung arbeiten können und nicht Botendienste verrichten
      müssen.

      Das nur nebenbei: Hier den armen Postboten zu diffamieren und ihm zu unterstellen, er sei ein bisschen dumm, weil er nur Postbote ist, zeugt m.A. nach davon, dass Du Dir vielleicht einmal Gedanken über Dein Menschenbild machen solltest ... - Vielleicht hat er ja einfach keinen Bock, als Anwalt zu arbeiten, weil er lieber an der frischen Luft unterwegs ist, als sich den ganzen Tag mit irgendwelchen eBay-Geschädigten Schwachmaten auseinandersetzen zu müssen :D

      Aber dies nur so nebenbei ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • zebulon schrieb:

      "Pack-oder Zeitungspapier eignet sich generell nicht als Polstermaterial, es sollte lediglich als Füllmaterial bei unempfindlichen Inhalten dienen. "
      Wie kommst Du darauf?
      Packpapier (oder woher glaubst du kommt der Name) aber auch Zeitungspapier eignet sich sehr wohl und ganz hervorragend um den Inhalt eines Paket zu schützen bzw. abzupolstern, vorausgesetzt der Karton ist ausreichend gross und man macht es richtig. D.h. nicht nur ein bisschen, sondern richtig zerknüllen u. in ausreichender Dicke und Dichte rundherum gut um die Ware herum stopfen. Dazu braucht man aber eine Menge Papier und es ist auch ganz schön aufwändig einen grösseren Karton damit vollzustopfen.
      Eben das tun die meisten aber nicht, sie legen die Ware in den Karton, oft noch so dass diese direkt am Boden aufliegt und schmeissen dann ein paar Blättchen Papier als Alibi Packmaterial oben drauf. Das ist natürlich völliger Schwachsinn aber so machen das nicht selten auch die "Profis". Erst kürzlich wieder ein Paket erhalten (Amazon) das so verpackt war und deshalb ein eigentlich völlig unempfindlicher Artikel (Kunststoff Seifenflasche) deshalb beschädigt wurde und aufgeplatzt ist (wenn nicht noch eine Tüte um die Flasche gewesen wäre, hätte dies eine Riesenschweinerei verursacht u. auch die anderen Artikel im Paket beschädigt).

      Bis jetzt hat die Verkäuferin mir nicht mehr geantwortet. Das Paket ist derzeit noch bei DHL zur Schadensüberprüfung. Was DHL dazu schreiben wird, kann man sich bei der Art der Verpackung an allen 5 Fingern ausrechnen. Eigentlich müsste die Verkäuferin doch nun begriffen haben, dass es ihr Verschulden ist? Ich bin nach wie vor an einer Einigung ohne Anwalt interessiert, aber was für eine Wahl habe ich dabei noch?
      Ja, was DHL dazu schreiben wird kann man sich denken aber nicht unbedingt deshalb weil das Paket möglicherweise schlecht verpackt war, sondern weil DHL voraussichtlich versuchen wird sich darum zu drücken einen Schaden anzuerkennen egal ob sie ihn ggf. verursacht haben oder nicht (kennt hier jemand einen Fall wo DHL einen durch sie verursachten Schaden von sich aus bestätigt und gezahlt hat? Ich nicht.) Die Verpackungsrichtlinien von DHL zur Gänze zu erfüllen ist fast unmöglich. Die können also praktisch immer einen Grund finden warum sie angeblich keine Schuld trifft. Wenn nun DHL behaupteten sollte das Paket wäre nicht ihren Richtlinien entsprechend verpackt gewesen, dann heisst das nicht unbedingt das es tatsächlich schlecht verpackt war.

      Fairhandel schrieb:


      Im Prinzip bist Du auf den richtigen Weg. Der Transportdienstleister wird sich alleine schon deshalb von einer Pflicht zur Schadensregulierung freistellen, weil die Umverpackung nicht beschädigt ist und deshalb der Schaden -wenn er denn beim Tranport entstanden ist- ihm wegen der offensichtlich mangelhaften Innenverpackung nicht zuzurechnen ist.
      Offensichtlich?
      Ohne den Karton samt Inhalt und Verpackungsmaterial gesehen zu haben wird hier niemand beurteilen können ob schlecht verpackt wurde.
      Wenn z.B. ein 30kg Paket aus 1m Höhe mit einer flachen Seite auf das besagte Paket gefallen ist wird man auch keine Beschädigung an der Umverpackung sehen, der Inhalt kann trotzdem hinüber sein auch wenn er nicht schlecht verpackt war.
      Ausser es liegt ein Fall von ganz offensichtlich fahrlässiger Verpackung vor, wird das Ganze m.E. eine haarige Sache werden zu beweisen wer da nun schuld ist.
      Wäre ich der VK und wäre ich wie er der Meinung das mich absolut keine Schuld trifft, dann würde ich jedenfalls ebenfalls keine Veranlassung für eine Rückerstattung sehen, denn das würde ja bedeuten das letztlich in jedem Fall ich als Versender selbst die Versandversicherung gewährleisten würde und nicht DHL als Versandunternehmen.
      In so einem Fall würde ich auch einer Drohung mit Rechtsanwalt relativ gelassen entgegen sehen.
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    • @


      Drapondur
      : Sorry, ich war so verärgert, dass ich mit Sicherheit nicht absichtlich den Postboten beleidigen wollte. Nur kann mir eine Aussage vom Postboten in meinem Fall nicht unbedingt weiterhelfen. Es war halt für mich keine rechtsverbindliche Aussage, mehr nicht. Warum eine Postbote nun Postbote ist, ist seine Sache. Ich wollte niemanden damit verurteilen.
      @ iiiihhBääähh: "Pack-oder Zeitungspapier eignet sich generell nicht als Polstermaterial,
      es sollte lediglich als Füllmaterial bei unempfindlichen Inhalten
      dienen"
      Wie ich darauf komme? Das steht in den AGB der DHL. Den Link dazu hatte ich mit dazu geschrieben.
      Es handelte sich hierbei um eine sehr filigran gearbeitete Skulptur. Bitte seh dir mal die Bilder zu der Auktion genau an.
      Was DHL "versuchen" wird.... na ja, ich hab da so meine Bedenken. Noch habe ich ja die Antwort von DHL nicht. Fakt ist doch, dass der Verkäufer den Versand für diesen Artikel angeboten hat und dann muss er doch auch sorgfältig verpacken? (siehe bitte die Bilder im Anhang) Dies ist nach BGB seine Pflicht gewesen.

      @ Fairhandel : Vielen Dank für deine Informationen. Ich werde sie mir genau durchlesen. Bzgl. des Anschreibens mit der Fristsetzung werde ich warten, bis ich das Schreiben von DHL in der Hand habe. Sonst steht ja Aussage gegen Aussage und offensichtlich legt es der Verkäufer leider auf eine gerichtliche Auseinandersetzung an. Leider... ich hätte es lieber anders klären wollen.
      Bilder
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    • Abgesehen davon das man kaum was erkennen kann, interessieren die Beschädigungen selbst weniger sondern vielmehr wie`s dazu kommen konnte u. da geben diese Fotos nicht allzuviel her (unscharf oder Karton ist nicht ganz zu sehen und damit Verhältniss Kartongrösse zu Abmessungen des Inhalts nicht ganz sicher abzuschätzen).
      Karton ist aber eigentlich ausreichend gross so weit man das auf dem Foto erkennen kann.
      Das mit dem Zeitungspapier halte ich wie schon erklärt prinzipiell keinesfalls für verkehrt (egal was DHL dazu sagt) aber wie`s aussieht ist das wie üblich viel zu wenig davon und viel zu locker gefüllt. Wenn man das richtig macht könnte man auch dieses Bäumchen damit sehr gut verpacken.
      DIe Spitze des Baumes mit den abstehenden filigranen Teilchen hätte aber auf alle Fälle irgendwie gesondert geschützt gehört (was ohne OVP sicher nicht ganz einfach ist aber mir wäre da bestimmt irgendwas eingefallen).

      Eine Frage zu dem ersten Bild, da wo der halbgeöffnete Karton zu sehen ist:
      Für mich sieht das so aus als ob der Karton gerade mal ca. zur Hälfte gefüllt ist.
      Hattest Du zum Zeitpunkt des Fotos bereits eine oder evtl. gar mehrere Lagen (die Obersten) von dem Packmaterial aus dem Karton entfernt oder war das alles was da drin war?
      Falls das alles war dann ist der Fall für mich klar, in dem Fall würde ich dem Bruder gehörig auf die Pelle rücken.
      Falls Du da Packmaterial rausgenommen hast sind die Fotos m.E. nicht aussagekräftig genug.
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    • So eine Verpackung garantiert Ankunft eines zerstörten filigran gearbeiteten Artikels!

      Hallo,

      nach Betrachtung der Fotos ist nach Art der Verpackung im Verhältnis zur Art des filigran gearbeiteten Artikels die Ankunft in einem zerstörten Zustand mehr als wahrscheinlich,selbst wenn noch ein paar Lagen Papier dabei gewesen wären bzw.DHL den Transport wie ein rohes Ei abgewickelt hätte.

      Meiner Ansicht nach liegt hier KEIN Transportschaden verursacht von DHL,sondern ein Verpackungsfehler durch den VK vor,der hier entsprechend in Anspruch zu nehmen ist.

      Ich würde jetzt Taten sprechen lassen:Einschreiben( mit Rückschein) mit dem Inhalt Deiner Forderung und als Beweis die Fotos,natürlich unter Fristsetzung.

      Dann abwarten und evtl.Mahnbescheid nachschieben.

      petergabriel
    • zebulon schrieb:

      Es war noch etwas mehr Papier drin, aber nicht so das die Skulptur fest darin saß.
      Das meinte ich.
      Ich nehme an das auf dem ganz rechten Bild ist nun alles oder fast alles was da an Packmaterial im Paket drin war.
      Wenn das so ist dann ist ganz klar, die Teile sind hauptsächlich dadurch abgebrochen weil sich das Bäumchen im Karton bewegen und wahrscheinlich sogar regelrecht umherfallen konnte.
      Da sieht man dann von aussen natürlich gar nichts.

      Ich gebe zu dieses Teil ist bei genauerer Betrachtung eine verpackungstechn. Herausforderung die nicht ohne Erfahrung, Fingerspitzengefühl (nichts für Grobmotoriker) & beträchtl. Aufwand sicher zu meistern gewesen wäre.
      Das hat sich der VK eben gespart, wie so oft in solchen Fällen ist die Motivation bei Null nachdem die Kohle mal auf dem Konto ist (ausser zu faul sind viele zusätzlich leider auch schlicht zu blöd und einfallslos sowas auf die Reihe zu kriegen.)
      Da ich diesbezüglich auch so meine diversen negativen ebay Erfahrungen machen musste, kaufe ich solche verpackungstechn. kritischen Artikel bei ebay praktisch überhaupt nicht mehr da ich genau weiß das die Chancen bei <50% liegen das sowas komplett heil ankommt.

      Ich schließe mich meinen Vorrednern an: dem Bruder würde ich einheizen.
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    • @


      iiiihhBääähh

      Ja genau. Das letzte Bild rechts. So war die Skulptur verpackt. Danke für deine Informationen, danke auch an petergabriel.

      Die Verkäuferin hat ja leider meine Reklamation nicht ernst genommen und wie ich hier aus anderen Beiträgen lesen konnte, nützt mir ein Mahnbescheid auch nicht viel. Sie wird widersprechen und basta. Einen Rechtsanwalt könnte ich einschalten, aber der ist mit Kosten verbunden, die ich erstmal vorlegen müsste. :(
      Wenn die Dame nun kein Geld hat (wer weiß das schon und Schufa wird mir das nicht sagen), bleibe ich auf meinen Kosten sitzen.

      Ich habe bisher noch keine Bewertung abgegeben, weil ich hoffe, dass man diese Angelegenheit auch so klären könnte. Aber so langsam weiß ich nicht weiter...
    • Sie wird widersprechen und basta.

      Nöööö, nicht "basta".
      Es kommt zum streitigen Verfahren und dies ist auch ohne RA durchzuführen. Bei dem Streitwert ist auch davon auszugehen, dass es zu einem schriftlichen Verfahren kommt, jeder seine Argumentation darlegt und dann ein Richter einfach entscheidet.

      Du kannst doch nicht 160 € so einfach in die Tonne kloppen??
      Der Mahnbescheid kostet nicht viel, die Gerichtsgebühren sind bei dem Streitwert nicht hoch........

      Jetzt warte mal ab, was von der DHL kommt..... obwohl das hier wohl jeder schon weiß, konfrontiere VK damit und stelle erneut die Forderung auf Rückabwicklung. Stelle in Aussicht, dass du auch der Provisionsrückabwicklung via eBay zustimmst und setze eine Frist von sieben Werktagen. Dann MB und eine sachliche rote Bewertung.
    • Sie wird widersprechen und basta. Einen Rechtsanwalt könnte ich einschalten, aber der ist mit Kosten verbunden, die ich erstmal vorlegenmüsste.
      Ja das kann Sie machen und vielleicht wird sie das auch. Aber so weit ist es noch nicht.
      Das kann eine teure Angelegenheit für sie werden, das solltest Du ihr nochmal klarmachen und auch nicht den geringsten Zweifel daran lassen das wenn sie es bis zu einem Mahnbescheid kommen lassen sollte, Du das auch bis zum Ende durchziehen wirst.
      Womöglich lenkt Sie doch noch ein u. lässt es deshalb gar nicht erst dazu kommen.
      So mancher "harter Bursche" wird oft plötzlich ganz weich wenn man nur anfängt ihm ein bisschen auf die "Eier" zu klopfen u. er merkt das es jetzt ernst wird.

      Ich habe bisher noch keine Bewertung abgegeben, weil ich hoffe, dass man diese Angelegenheit auch so klären könnte. Aber so langsam weiß ich nicht weiter...
      "So" klären scheint nicht möglich zu sein. Ich würde den Druck stufenweise erhöhen.
      Erstmal die Antwort von DHL abwarten u. ihr das Ergeniss mitteilen.
      Wenn darauf nicht in Kürze eine Antwort von ihr kommt würde ich ihr erstmal eine negative BW hinterlassen (allerdings ist Weihnachstszeit zu berücksichtigen, da sind viele entweder sehr beschäftigt oder gar nicht zu Hause).
      Dann würde ich Ihr einen "netten" Einschreibbrief (per Rückschein!) schicken indem die Angelegenheit nochmal kurz zusammengefasst geschildert ist.
      Der Tenor muss dabei darauf liegen das sie als VK und Versender der Ware für eine sachgerechte u. ausreichende Verpackung der Ware verantwortlich ist und das dies absolut nicht der Fall war (insbesondere nicht für so einen delikaten Artikel) u. auf den Bericht von DHL verweisen indem sie die Erstattung wegen mangelhafter Verpackung ablehnen (was ganz sicher der Fall sein wird). Ich würde eine vollständige Erstattung des gezahlten Betrages fordern u. eine Frist setzen bis wann das zu geschehen hat. Ausserdem würde ich ihr anbieten das kaputte Teil gerne auch wieder zurückzuschicken wenn sie das will, gegen zusätzliche Erstattung der Rücksendekosten. Anbei eine Kopie von dem Schadens- bzw. Untersuchungsbericht von DHL sowie einige aussagekräftige Fotos vom Karton + Verpackung sowie von den Beschädigungen (aber viel bessere als die Du hier gezeigt hast) können auch nicht schaden.

      Die "Rechts-Profis" hier im Forum können Dir vielleicht noch zusätzl. Tips geben was genau Du in dem Schreiben noch aufführen könntest oder solltest.

      Sollte das nichts fruchten kannst Du Dir das mit dem gerichtl. Mahnbescheid immer noch überlegen (ich würd`s in dem Fall machen und dann auch durchziehen, keine Frage).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Dies ist wohl eindeutig das verschulden von DHL und nicht meine...
      (Kennzeichnung Vorsicht zerbrechlich).

      wird großteils maschinell abgefertigt und die sortiermaschinen lesen keine aufschriften.
      die paketboten haben auch keine zeit, sich sämtliche paketaufschriften durchzulesen: die sollen das paket zustellen und keinen lesezirkel abhalten.

      "verkäuferin schrieb:

      also zuerst einmal muss ich sagen, das ich wahnsinnig enttäuscht bin das Sie mir jetzt schon wieder mit einem Anwalt drohen.

      ja, das leben ist hart.

      Wie Ebay ihnen mitgeteilt hat, bin ich nicht dazu verpflichtet ihnen das
      Geld zurückzuerstatten, da es ja auch in einem Topzustand auf die Reise
      ging. pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html siehe Link..

      ebay = nix rechtsberatung!

      Ich selbst werde nicht in Vorkasse treten, da ich für den entstandenen
      Schaden nichts kann...

      bei der schlam***en verpackung eindeutig doch.

      für zerbrechliches ist zeitungspapier eben nicht geeignet, erst recht nicht, wenn es viel zu wenig ist!
      wer keine ahnung hat, wie man sowas richtig verpackt, der nimmt ein versandunternehmen, daß einen einpackservice anbietet (hermes bzw. iloxx macht das, glaube ich).


      gibts irgendwas neues von der tannenbaum-front?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Neues vom Ebay Verkäufer

      Hallo,
      nachdem ich dem Verkäufer folgende Nachricht gesendet habe:
      Hallo,
      ich wünsche Ihnen gute Besserung.
      Das DHL den Schaden ablehnt, war eigentlich für mich leider absehbar.
      Die Verpackung mit zerknüllten Zeitungspapier war alles andere als sicher.
      Was
      soll ich jetzt machen? Zum Rechtsanwalt gehen und darüber mein Geld
      zurück fordern? Wollen Sie das? Es wird teuer für Sie werden. Das ist
      jetzt keine Drohung. Sie wissen doch jetzt genau, dass ich den Schaden
      rechtmäßig bei Ihnen einfordern kann.
      Ganz davon abgesehen, dass der Mitbieter "2012hansmeyer" auch sicherlich Sie waren.
      Bitte überweisen Sie mir mein Geld zurück plus Versandkosten (6,90) für die Rücksendung des Artikels.
      Dann lass ich es auf sich beruhen und Sie hören nie wieder von mir.
      Vielleicht
      finden Sie ja jemanden, der ihnen diesen Schaden repariert und sicher
      kann man damit noch ein Kinderherz glücklich machen.
      Für mich als Sammler hat die Skultur in diesem Zustand leider keinen Wert.
      Viele Grüße in den Norden
      XXXX

      Hat der Verkäufer endlich eingelenkt:
      Hallo,
      tut
      mir leid das ich mich jetzt erst melde, aber ich bin im Moment nicht
      online. Ich würde ihnen den Vorschlag machen, das ich ihnen nächste
      Woche 50.-€ überweise, und sie mir dann den Baum senden und ich ihnen
      dann den Rest überweise. Ich darf nur leider vor nächster Woche Mittwoch
      nicht die Wohnung verlassen, da das mir meine Ärtzin verboten hat und
      sie erst wieder am Mittwoch zu mir kommt.

      Soll ich mich drauf einlassen?
    • Das ist doch deine Entscheidung.

      Von vor Weihnachten bis jetzt. Ganz ehrlich, du bist nicht der Typ, der jemandem zeigt, wo der Hammer hängt.
      Das ist menschlich sehr symphatisch, bringt dich in solchen Fällen aber nicht weiter.

      Deine VK scheint Erfolg zu haben mit der Masche, das aussitzen zu wollen. Sie hatte über ein Vierteljahr Zeit mit der Erstattung, und jetzt ist sie krank.
      Armes Hascherl...