Transportschaden wegen mangelhafter Verpackung des Verkäufers (Privatkauf)

    • Treuhändler einbeziehen?

      Ja, ich hab jetzt lange auf die Nachricht warten müssen. DHL hat den Schaden erst vor ca. 3 Wochen abschließend bearbeitet.
      Jetzt bin ich ja froh, mein Geld doch noch wiederzusehen, vertraue aber der Sache nicht so ganz.
      Nicht das ich am Ende nur die 50 Euro bekomme und dann wieder alles von vorne anfängt.

      Kann mir jemand einen Treuhänder empfehlen, der das ganze Geld in Verwahrung nimmt und mir bei Ankunft der Skulptur bei der Verkäuferin, das Geld überweist?
    • @ *alte_eule*
      Erst schreibt du mir das ich nicht der Typ bin, der jemandem zeigt, wo der Hammer hängt und nun soll ich mich auf den erneuten Ententanz einlassen?
      Wenn das dann wieder mit so einem rasanten Tempo weitergeht, werde ich mein Geld erst zum nächsten Weihnachtfest zurück haben. ;)
      Ich hab mir die Sache überlegt und der Verkäuferin folgendes geantwortet:
      Hallo Frau XXX,
      vielen
      Dank für Ihren Vorschlag. Ich warte nun schon seit Anfang Dezember auf
      eine Einigung. Das ist eine lange Zeit. Ich möchte nun den Fall schnell
      abschließen und schlage Ihnen daher einen kürzeren Weg vor. Ich versende
      Ihnen das Paket mit der Skulptur per Nachnahme.
      Die Versandkosten erhöhen sich nur um 7,00 Euro dafür.
      Sie würden dann die 171,80 € (157,90 + 6,90 + 7,00 Euro)beim Postboten bezahlen und die Sache ist erledigt.
      Falls sie einen günstigeren Weg über einen Treuhändler kennen, lassen Sie es mich wissen.
      Bitte
      geben Sie mir Bescheid, wenn Sie damit einverstanden sind. Ich werde
      dann das DHL Paket am Montag auf die Reise zu Ihnen schicken.



    • zebulon schrieb:

      Jetzt bin ich ja froh, mein Geld doch noch wiederzusehen, vertraue aber der Sache nicht so ganz.
      Nicht das ich am Ende nur die 50 Euro bekomme und dann wieder alles von vorne anfängt.
      Du hast die Bestätigung vom VK schriftlich das Dir der Betrag nach Rücksendung erstattet wird. Das sollte nun wirklich reichen.

      Ich hab ja Verständnis für Dein Misstrauen aber Nachnahme nützt Dir da gar nix. Verkompliziert u. verteuert die Sache nur. Ausserdem, wenn die VK Dich linken wollte nimmt sie einfach das Paket nicht an u. Du bleibst auf den zusätzl. Kosten für Nachnahme sitzen.

      Ich würde nicht lange rum tun und das Teil zurück schicken, ohne Nachnahme.
      Pack das beschädigte Teil trotzdem so ein das möglichst kein zusätzl. Schaden entstehen kann!
      Sollte der Rest der zugesicherten Rückerstattung danach nicht zügig eintreffen wär`s allerdings vorbei mit meiner Geduld u. ich würde den Zug ganz schnell ins Rollen bringen........
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Die 7 Euro setzen sich so zusammen:

      Service
      Preis
      Nachnahmeentgelt (zusätzlich zum Paketpreis)
      + 5,00 EUR 1
      Übermittlungsentgelt (wird zusätzlich zum Zahlscheinbetrag vom Paketzusteller kassiert)
      + 2,00 EUR 2

      Das sind die üblichen Preise für eine Nachnahmesendung von DHL. Hier geht es doch nur noch um diese 7 Euro. Preisgünstiger geht es in diesem Fall nicht.
      Sie vertraut mir nicht, sonst hätte sie mir nicht dieses Teilzahlungsangebot geamcht und ich hab genug Gründe, ihr auch nicht vertrauen.
      Vielleicht hat sie ja nicht so viel Geld auf einmal und will erst die Skulptur zusammenkleben um sie weiter zu verkaufen und mir dann meinen nicht unerheblichen Rest von 107,90 überweisen? Auf jeden Fall will sie mich damit wieder hinhalten.
    • Zebulon

      Nochmal. Ich habe nicht gewusst, dass DHL den Fall noch so lange bearbeitet hat.
      Es ist bei einer Erstattung auch durchaus nicht unüblich, das abzuwarten.


      Es ist nun einmal so, dass bei einem Privatverkauf das Risiko des Transportes zunächst einmal bei dir als Käufer liegt.
      Ausnahme: Dein VK trägt ein Verschulden daran oder er hat sich vertragswidrig verhalten.

      Er schuldet dir eine angemessene Verpackung. Deine VK hat diese Verpackung zunächst mal als angemessen empfunden - und sich jetzt vom Gegenteil überzeugen lassen.
      Sie zeigt doch zahlungsbereitschaft.

      Diese Mehrkosten für einen Versand als NN musst du dir selbst anrechnen lassen.

      Warum willst du jetzt unbedingt alles noch verkomplizieren?
    • Sie hat den gesammten Betrag zu erstatten,nicht nur 50 €.Ich glaube wohl.Abgesehen davon,dass sich die Geschichte schon ewig hinzieht,ist ihr Verhalten unmöglich.
      ich würde ihr klarmachen,dass Sie alles undzwar sofort zu zahlen hat,sonst gibt´s ein teureres Schreiben von meinem RA,Ende.
      Ihre Geschichte,nicht online,krank,kann sie sich über´s Klo hängen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • "Es ist nun einmal so, dass bei einem Privatverkauf das Risiko des Transportes zunächst einmal bei dir als Käufer liegt. "
      Nö, wenn ich nicht selber das Ding abhole und der Verkäufer mir den sicheren Versand (versichert) garantiert, und ich dafür auch bezahlt habe, weiß ich nicht welches Risiko ich als Käufer tragen soll. Ich als Käufer zahle und handle im guten Glauben, dass der Verkäufer seinen Verpackungsverpflichtungen gegenüber dem beauftragten Versandunternehmen nachkommt. Meine Nachfragen bei DHL bestätigten dies. Ich war beim Versand gegenüber DHL nicht der Auftraggeber und hatte noch nicht einmal ein Auskunftsrecht bzgl. dieses Schadens. Nur durch eine direkte Durchstellung zum Teamleiter bei DHL ergab, dass der Fall abschließend bearbeitet wurde.
    • Das Risiko liegt schon bei,wenn ich als PVK versende.Brief,Päckchen.Wenn´s nicht ankommt,trägst du den Schaden.Immer vorausgesetzt,dass natürlich auch versendet wurde.Aber das mal außen vor gelassen.Du kannst natürlch versicherten Versand verlangen.Bei höherwertigen Dingen nur zu empfehlen.Hermes,da relativ günstig,wäre eine Alternative,dauert nur deutlich länger.Geht die Sendung verloren,haftet der Transporteur.
      Bei Schäden - wie heißt es doch - es kommt immer darauf an.Transportschaden durch den Dienstleister? Grottenschlechte VP ? Bei letzterer habe ich den VK am Wickel.
      Ich würde mich aber nicht so lange an der Nase herumführen lassen,auch wenn unnötige Streitereien lieber vermeide.Aber deine VK gehört zu Kategorie : wer nicht hören will, muß fühlen.
      Ich würde dafür sorgen,dass sie am Mo./Di. ein Einschreiben mir Fristsetzung erhält.Zahlbar bis Freitag.Keine Zahlung des Gesamtbetrages? RA darf unter Beweis stellen,dass er das Amtsdeutsch beherrscht.
      Hat den Vorteil,dass du dich mit dem Fall nicht mehr herunmärgern mußt.Macht dein RA und der ärgert sich nicht.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • von einem treuhänder würde ich dir insofern abraten, weil der käufer dem bestätigen muß, das die ware ok ist, bevor es zu einer auszahlung kommt. wenn die von dem kaputten tannenbaum fotos macht und die dem treuhänder mailt, dann siehst du rein gar nix von dem geld. dann bist du auf einmal der, der schlecht verpackte ware versendet und die hat dann geld & baum.
      nachnahme usw. bringt dir auch nix, weil du die kosten tragen musst, wenn die die annahme verweigert.

      iiiihhBääähh schrieb:

      Du hast die Bestätigung vom VK schriftlich das Dir der Betrag nach Rücksendung erstattet wird. Das sollte nun wirklich reichen.

      ach bitte... die faselt nur von einem "rest", die nennt keinen konkreten betrag und kein konkretes datum bis zu dem die zahlung erfolgt sein soll - sie weiß wohl auch warum. hätte nicht gedacht, daß du dich so leicht einwickeln lassen würdest. ?(
      ich traue der zu, daß sie - sobald das paket da ist - von einer kompletten erstattung nix mehr wissen will. die sagt dann, daß es sich bei dem rest nur um die tatsächlichen versandkosten handeln würde und nicht um den 2. teil der kompletten erstattung des kaufpreises incl. versand.
      bei einer verkäuferin wie dieser wäre ich sehr misstrauisch und würde der nicht für 1cent übern weg trauen. außerdem muß dir klar sein: wenn du ansprüche gegen die geltend machen willst, ist der geschrottete baum genaugenommen der beweis für ihre schlechte verpackung. wenn der baum weg ist, dann hast du zwar noch die fotos, aber ob die in einem zivilprozess reichen würden, kann dir nur ein jurist beantworten.

      *alte_eule* schrieb:

      Ich würde ihnen den Vorschlag machen, das ich ihnen nächste
      Woche 50.-€ überweise, und sie mir dann den Baum senden und ich ihnen
      dann den Rest überweise.
      Die VK hat durchaus vor, die Gesamtsumme zu überweisen. ;)

      wo genau steht, daß sie den gesamtbetrag von 157,90 + rückversand überweisen wird?
      in deren text seh ich das nicht. da steht kein wort von einer kompletten erstattung der 157,90EUR + auslagenerstattung von 6,90 für den rückversand, sondern nur von einem "rest" und das kann alles sein - zb nur die 6,90EUR für den versand.

      zebulon schrieb:


      Hat der Verkäufer endlich eingelenkt

      :lach:
      der war gut...
      die hält dich hin und das auch mit erfolg, denn rot bewerten kannst du die nicht mehr! hätte ich am letzten tag des bewertungszeitraums kein positives ergebnis gehabt, ich hätte der ne rote verpasst. was hat dich abgehalten, der eine zu verpassen oder anders gefragt: was ist denn bisher bei diesem kauf für dich positiv gewesen? die ware ist schrott, du hast immer noch keinen cent wieder und die tante kommt mit einer ausrede nach der anderen. die weiß genau, wie sie die ware verpackt hat und den schaden hat die billigend in kauf genommen. echte reue sähe anders aus, vor allem wäre das dann schnell geregelt gewesen. die hätte dir das geld wiedergegeben und sich dann selbst um DHL gekümmert.

      Hallo,
      tut mir leid das ich mich jetzt erst melde, aber ich bin im Moment nicht online.

      die ist im moment nicht online? wie schickt die dann die mail? telepathie oder was?
      Ich darf nur leider vor nächster Woche Mittwoch nicht die Wohnung verlassen, da das mir meine Ärtzin verboten hat und sie erst wieder am Mittwoch zu mir kommt.

      :lach:
      nee, is klar... sie darf nicht ins internet und nicht vor die tür. hmmm... das kann nur eins bedeuten: die hat sich im web einen virus eingefangen und weil die firewall die haustür blockiert, kann sie nicht raus und muß nun warten, bis sie von der ärztin das antiviren-servicepack gespritzt kriegt. X/
      wer hätte das gedacht:
      in zeiten des onlinebankings muß man auch immer noch höchstpersönlich zur bank, um was zu überweisen. für die nicht-onlinebanking-nutzer ist auch vollkommen undenkbar sich zb von jemandem überweisungsträger der betreffenden bank mitbringen zu lassen, den auszufüllen und dann mit der post an die bank zu schicken. :S ich hoffe, die ironie ist deutlich spürbar.

      mir fällt einfach keine krankheit ein, die einen spaziergang an der frischen luft verbietet. wenn sie hochgradig ansteckend wäre und deshalb nicht unter leute dürfte, dann wär die im KH und nicht zuhause oder gibt es jetzt schon die "quarantänestation home edition" mit "bunten seuchenschutzanzügen für die ganze familie"?

      Soll ich mich drauf einlassen?

      wenn du noch mehr spannung, "spaß" und spiel möchtest...
      ich würde dem ganzen ein ende machen und der unmissverständlich mitteilen, wie das jetzt zu laufen hat. nettsein kannst du dir sparen - es reicht, wenn du höflich bist.

      eine rückabwicklung läuft in der regel zug um zug, wie ein kauf. sie zahlt dir die gesamte summe zurück und du schickst ihr den zerstörten baum. die braucht nun wirklich keine angst haben, daß du den schrott behalten willst, weil es eben schrott ist. deshalb kann man nicht mal mehr ein kind damit spielen lassen, denn es könnte sich an den splittern verletzen!
      außerdem solltest du den vertrag auflösen: also vom kaufvertrag zurücktreten (untergang der ware) und gleichzeitig schadensersatz geltend machen, falls du diesen baum nur noch deutlich teurer erwerben kannst. die differenz (kaufpreis eines anderen tannenbaums - kaufpreis von diesem baum = schadensersatzanspruch) kannst du dir von der wiederholen, du mußt es aber vorab geltend gemacht haben.
      du erklärst also deinen rücktritt von diesem kaufvertrag (grund: zerstörte ware) und forderst die vk auf, den betrag von 157,90 nebst 6,90 für den rückversand des zerstörten objekts bis zum xx.xx.2013 (unbedingt das datum bei der fristsetzung nennen!) auf das konto ........ zu überweisen. anderenfalls behältst du dir juristische schritte vor. die hat wie gesagt keinen grund zu glauben, daß du den geschrotteten baum behalten möchtest. stellt sie sich quer, spar dir weitere diskussionen und gib das direkt an deinen anwalt. der kann der einen mahnbescheid verpassen bzw. auch gleich klage einreichen für ein schriftliches verfahren. da die die kosten am ende tragen wird (was anderes würde mich wirklich sehr überraschen), kriegst du deine auslagen für anwalt usw. von der wieder. das urteil gilt 30jahre lang und falls die uneinsichtig ist, kommt eben der gerichtsvollzieher incl. piepmatz - der kommt auch öfter, wenn es sein muß. die kosten dafür fallen auch der beklagten zur last. je mehr zicken sie macht, desto teurer wird es. ich schätze diese vk so ein, daß sie das anders evtl. nicht verstehen wird, aber vielleicht hat sie einen lichten moment und wird einsichtig.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Das hatte ich oben auch schon gemeint,nur nicht so ausführlich. 8) Eine BW hätte sie von mir längst bekommen und ein freundliches Schreiben mit der Adresse meines RA ebenfalls.Die ist nienicht gewillt,den gesammten Betrag zu erstatten.Die zeigt dir bestenfalls den zwischen Zeige - und Ringfinger ansässigen .
      Mich würde interessieren,wen sie sonst noch so abgezogen hat.

      @ Zebulon. Die magst zwar gutmütig sein,bin ich auch.Aber du übertreibst es doch erheblich. Du brauchst offenbar für einiges deutlich mehr Zeit,so dass ich annehme,du wirst ca. 125 Jahre alt.
      Die Tante will dich verdingensbummen.
      Tschulligung,wollte nicht schreien.
      Sie hat nicht gesagt,dass sie dir den Betrag komplett erstattet.
      Nochmal : Sie hat den Gesammtbetrag umgehend zu begleichen,sonst gibt´s Ärger,und zwar Breitseite.
      Himmelherrgottsakramentnochamal.
      Wir sind doch nicht blöd,wenn wir dir sagen,wo´s langgeht.
      Also komm endlich in die Puschen,ne,aus, aber in die Gänge. :wallbash
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • riverside schrieb:

      ach bitte... die faselt nur von einem "rest", die nennt keinen konkreten betrag und kein konkretes datum bis zu dem die zahlung erfolgt sein soll - sie weiß wohl auch warum. hätte nicht gedacht, daß du dich so leicht einwickeln lassen würdest. ?(
      Na ja , auch wenn "Rest" hier nun nicht 100%ig in Zahlen definiert ist dürfte doch wohl klar sein was damit gemeint ist, viel Interpretationsspielraum gibt`s hier nicht.
      Wenn man trotzdem misstrauisch ist kann man ja nochmal explizit nachfragen was denn nun ganz genau für eine Summe mit "Rest" gemeint war.
      Und, wie bitte könnte die VK ein "konkretes Datum" für die Rückerstattung nennen, wenn sie gar nicht weiß wann die Rücksendung eintreffen wird? ?(

      Ich lass mich nun wahrlich nicht leicht einseifen aber ich mach`s auch nicht gern unnötig kompliziert.
      Ich bleib dabei, ich würd in diesem Fall den Schrottbaum (ohne Nachnahme, Treuhand oder sonstigen nur verkomplizierenden Firlefanz) einfach zurückschicken (ggf. wie gesagt nach Antwort auf die Nachfrage was mit "Rest" genau gemeint war).
      ERST wenn DANN die zugesagte Rückerstattung nicht zeitnah (sagen wir innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Rücksendung) auf meinem Konto eintrifft, würde ich die grosse Wumme auspacken. Mein Näschen sagt mir aber, offensichtlich im Gegensatz zu anderen hier, dass dies voraussichtlich nicht nötig sein wird.

      riverside schrieb:

      bei einer verkäuferin wie dieser wäre ich sehr misstrauisch und würde der nicht für 1cent übern weg trauen. außerdem muß dir klar sein: wenn du ansprüche gegen die geltend machen willst, ist der geschrottete baum genaugenommen der beweis für ihre schlechte verpackung. wenn der baum weg ist, dann hast du zwar noch die fotos, aber ob die in einem zivilprozess reichen würden, kann dir nur ein jurist beantworten.
      Wenn die VK nachdem was bisher vorgefallen ist aufgrund dessen nun letztlich zugesagt hat eine (vollständige) Rückerstattung vorzunehmen dann ist das bereits ein Schuldeingeständnis. Es braucht dann keine "Beweise" mehr das der Baum beim Versand durch ihre schlechte Verpackung geschrottet wurde.
      proper prior preparation prevents piss poor performance