Guthabenkonto für Kunden - was ist zu beachten?

    • Guthabenkonto für Kunden - was ist zu beachten?

      Hallo,

      ich überlege aktuell, ob ich für Kunden ein Guthabenkonto anbieten soll. Dabei kann der Kunde sein Guthabenkonto aufladen und dieses Guthaben später dafür nutzen, Rechnungen zu begleichen - nur intern, nicht extern. Auch soll/muss der Kunde die Möglichkeit haben, sich dieses Guthaben auszahlen zu lassen.

      Die Frage ist nun: Wird dafür eine Bankenlizenz benötigt? Muss ich den Kunden verifizieren (z.B. mittels PostIdent)?
    • Denke mal, wenn du das als eine Art Gutscheinsystem aufbaust, mit der Möglichkeit, sich das Guthaben/Restguthaben wieder erstatten zu lassen, gibt es keine rechtlichen Probleme....... außer für die Gutscheinkunden, falls du mal die Insolvenz anmeldest.

      So ein Guthaben sollte natürlich transparent (durch ein separates Bankkonto, welches nur mit Gutscheinen und Gutscheinbelastungen bedient bzw. genutzt wird) laufen. Den tieferen Sinn der Maßnahme verstehe ich aber nicht, warum sollte dir Kunde XY heute Geld zur Verfügung stellen, welches er selbst eventuell in drei Monaten via Kauf nutzt?
    • Danke für deine Rückmeldung.

      Es gibt einige Kunden, die ausschließlich per Banküberweisung bezahlen (möchten). Diese haben den Wunsch geäußert, ein Guthaben aufzuladen und somit Rechnungen sofort und ohne Banklaufzeiten zahlen zu können. Für mich als Anbieter ist es nur eine weitere Serviceleistung, mehr nicht. ;)
    • Ich würde das dann so aufziehen wie in der Art einer Prepaidkarte, keiner der der Telefonanbieter hat da eine Banklizenz (denke ich).
      Das Guthaben wir auf ein Bankkonto überwiesen, welches nur ausschließlich die Guthaben- und Guthabenbelastungstransaktionen durchführt.
      Bei Guthabenbelastungen erfolgt von dir die Belastung des Kto. und den Guthabens des Kunden. Kontoauszug Kundenkonto sind sicher selbstverständlich.
    • Eine Banklizenz ist hierfür nicht notwendig. Dann brauchte die auch jeder normale "Supermarkt", der Gutscheine ausstellt, jeder Lieferant, der Ware zurücknimmt und dann auf Wunsch des Stammkunden keine Auszahlung vornimmt sondern mit der nächsten Lieferung verrechnet.
    • GneX schrieb:

      Danke für deine Rückmeldung.

      Es gibt einige Kunden, die ausschließlich per Banküberweisung bezahlen (möchten). Diese haben den Wunsch geäußert, ein Guthaben aufzuladen und somit Rechnungen sofort und ohne Banklaufzeiten zahlen zu können. Für mich als Anbieter ist es nur eine weitere Serviceleistung, mehr nicht. ;)


      mein einer domainhoster macht das über lastschrift.
      da gibts dann kurz vorher ne rechnung per mail, damit man bescheid weiß.
      die banklaufzeit ist ohnehin auf 1tag geschrumpft: (675s BGB)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Gerne riverside :)

      Wenn GneX das Geld überwiesen bekommt statt es selbst per Lastschrift einzuziehen, dann ist das Geld/Guthaben tatsächlich bei ihm. Werden aus dem Guthaben dann Käufe getätigt, dann kann er sich zurücklehen, denn er hat ja sein Geld und die gekaufte Ware ist aus dem Guthaben bezahlt.

      Zieht er solche "Guthabenaufladungen" per Lastschrift ein, liefert dann aufgrund des Guthabens Ware und die Lastschrift platzt nach ein paar Wochen, dann guggt er in die Röhre, Ware weg und er muss erstmal zivilrechtlich das versuchen das "Minus" auf dem "Guthabenkonto" wieder aufzufüllen.