Habe Parfüm bei Ebay verkauft und Käufer meldet es als Plagiat

    • Habe Parfüm bei Ebay verkauft und Käufer meldet es als Plagiat

      Guten Morgen allerseits,

      ich hoffe hier kann mir jemand helfen, bin etwas geschockt.

      Und zwar habe ich am 14.12.12 und am 15.12.12 jeweils ein Parfüm verkauft, was privat vor sich "hingegammelt" hat, also dachte ich mir wir veräußern diese und haben so Kleingeld für die Weihnachtsgeschenke.

      Es sind zwei unterschiedliche Düfte, wurden damals von meiner Schwester gekauft als Geschenk und Mitbringsel.
      Da ich mir zu 1000% sicher bin, dass es kein Plagiat ist bzw. nicht vorstellen kann (da normal in einer Parfümerie gekauft), habe ich es bei Ebay angeboten.

      Bei dem Duft der am 14.12.12 verkauft wurde, gab es folgerichtig auch keine Beanstandung und auch eine positive Bewertung (Chanel No. 5), bei dem Duft der am 15.12.12 verkauft wurde (versendet am 19.12.12 per Hermes, ca. 13 Uhr Lotttoshop), erhielt ich am 27.12.2012 eine E-Mail vom Käufer mit folgenden Inhalt (ich hoffe man darf es hier posten):

      -ich habe das Packet kurz vor Weihnachten bekommen und habe mich erstmal gefreut. DAnn trug ich den Duft am Samstag zum ersten Mal auf eine Weihnachtsfeier -und niemand hat etwas gerochen. Am Sonntag trug ich das Parfüm in der Discothek und niemand hat etwas gerochen. Heute ging ich in die Parfümerie und verglich das neu und orginale Parfüm von Ihnen mit denen im Geschäft. Es entspricht denen nicht. Ihr Duft ist nach max. 10min verschwunden, während der ander den ganzen Tag haften bleibt. Ich möchte das Parfüm zurück schicken- und bitte Sie mir den Betrag wieder zurück zuerstatten inkl. Versandkosten. Bei Ihrer Ware handelt es sich nicht um eine Neuware, weil auch schon die Kartonage sehr mitgenommen aussieht,die Folie haftete lediglich dran, aber aber nicht geschlossen und auch die Flasche war bereits verwendet und ist es auch-wie man sehr gut beweisen kann, wenn man sie mit anderen vergleicht. Also kurz gesagt: ich fühle mich von Ihnen verarscht und bitte sie um eine schnelle antwort!-


      ich war erstmal geschockt als ich die E-Mail erhielt und habe folgendes geantwortet (da das Parfüm vorher nicht benutzt und auch nicht ausgepackt wurde, Folie war also verschlossen und die Verpackung nicht mitgenommen! Habe auch ein Foto von dem verschickten Duft):


      -hallo,
      das hör ich zum ersten mal!!

      können Sie mir bitte ein Foto schicken??

      Danach können wir das gerne wieder rückabwickeln.


      LG-

      Diese Nachricht habe ich am 28.12.12 um 13:19 Uhr geschrieben, wollte ein Foto damit ich die Verpackung und alles sehe, da es keine Beschädigung oder sonstiges hatte. Ich war trotzdem Diskussionsbereit..


      Dann erhielt ich am 28.12.12 um 18:22 eine Rückantwort (also relativ zügig):


      -Den Duft auf einem Foto festzuhalten geht leider schlecht. Ich war gestern,bevor ich am Abend Ihnen schrieb in drei verschiedenen und unabhängigen Parfümerien und habe die Angestellten (darunter auch LeiterInen) nach Ihrer Meinung gefragt. Drei Mal, wurde mir mein Geruchssinn bestätigt. Ich habe drei Tester mitgenommen und jedes Mal Ihr Parfüm als Probe unter selben Bedingungen versprüht, sprich licht,wind, raum. Ihren hat kein nach 10Min gerochen. Die anderen drei habe ich selbst heute morgen noch gerochen.
      Es ist nichts, was ich mir ausdenke. Ich habe den Duft schon öfters gehabt und auch die Zusammensetzung stimmt nicht. Ich habe mal in einem Labor gearbeitet und das kann ich aus privater und persönlicher Erfahung sagen.-

      Zu guter Letzt wurde vom Käufer auch ein Fall bei Ebay geöffnet am 28.12.12 um 23:20 Uhr:


      -der Käufer ***** hat einen Fall für einen von der Beschreibung abweichenden Artikel eröffnet. In den meisten Fällen, können derartige Problem durch direkte Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer gelöst werden.
      Wir empfehlen Ihnen Folgendes:

      Der Käufer hat Ihnen bereits eine Lösung in Probleme klären vorgeschlagen. Wir empfehlen Ihnen, so weit es möglich ist, auf diesen Vorschlag einzugehen.

      Wenn Sie sich auf einen Rückversand einigen, klären Sie die Übernahme der Rücksendekosten mit dem Käufer.

      Bitte antworten Sie spätestens bis zum 07. Jan. 2013 in Probleme klären, um das Problem mit dem Käufer zu lösen.

      Bitte beachten Sie:

      • Wenn Sie dem Käufer den vollen Kaufpreis rückerstatten, bevor der Fall an den eBay-Kundenservice weitergeleitet wird, erhalten Sie automatisch die Verkaufsprovision zurück.

      Der Käufer hat folgende Angaben gemacht:
      Problem: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab
      Der Käufer hat über Meine Nachrichten bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen
      Der Käufer hat am 18. Dez. 2012 bezahlt.
      Der Artikel ist gefälscht.
      Sie haben dem Käufer nicht geantwortet
      Sie kooperieren nicht mit dem Käufer, um das Problem zu lösen


      Der Käufer möchte eine volle Erstattung.

      Sie können Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufe-



      Jetzt soll es also eine Fälschung sein?! Es handelt sich um den Duft Thierry Mugler Alien, dieser Flakon ist nachfüllbar, wer sagt mir, dass der Käufer nicht seinen alten nachfüllbaren Flakon damit wieder gefüllt hat und mein Verkauftes mit Wasser oder Ähnliches vollgemacht hat?!


      Erstmal war der Duft also ok nur die Haltbarkeit nicht wie ich es verstehe, dann war er plötzlich an dem besagten Tag in drei Parfümerien und nicht nur in einer, und jetzt stimmt die Zusammenstellung auch nicht (hat ja mal in einem Labor gearbeitet). Und wieso meldet man sich nicht umgehend wenn wie vom Käufer besagt die Folie aufgerissen ist bzw. gar nicht richtig dran sondern nur "hängend"(?) und die Verpackung beschädigt und das Parfüm laut seiner Aussage sogar schon benutzt war.


      Der Käufer hat eine Bewertung von 93,8 %, aber nur eine negative Bewertung als Verkäufer (Ware nicht zugeschickt), hat aber auch nur 15 Abwicklungen gehabt.


      Darf man hier Nutzernamen nennen?? vielleicht kann jemand nachsehen, ob sowas schon öfters vorgekommen ist??


      tut mir wirklich leid, so einen Roman verfassen zu müssen ;( aber irgendwie war ich geschockt beschuldigt zu werden eine Fälschung zu verkaufen.

      Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und auch denen die sich die Mühe machen den langen Text zu lesen.

      ZUSATZ:

      ganz vergessen zu erwähnen, ich habe auch bei meiner Auktion eine Abholung angeboten, da wie gesagt der Duft vollkommen ok ist/war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von liakos ()



    • Ich würde hier davon ausgehen, wie es gerne gerade bei Parfüm geschieht: Gekauft aufgetragen... gefällt dann doch nicht so recht. gerade bei knapp 100€ Da versucht man dann mal gerne Betrug und co zu unterstellen.
      Da du nun auch so schnell eine Rückabwicklung angeboten hast, darfst du dich noch auf weitere "fröhliche" Mails einstellen.
      Wenn du dir so sicher bist, dass du ein Original verkauft hast, sehe ich keinen Grund die Ware zurückzunehmen.
      Bedenke auch, deine K hat den Artikel 1. geöffnet und 2. benutzt.
      Wenn du das dann wieder einstellst, geht das nur als gebraucht und warscheinlich zu einem geringeren Preis.
      Dann kommt die Dame mit der Labor nummer.
      Als nächstes, kommt dann die "Fachkundige" Meinung der Verkäuferin in der Parfümerie.
      Du sagst schon richtig, das Teil ist offenbar Nachfüllbar... Richtig erkannt, wer weiß, was die Dame damit in der zwischenzeit angestellt hat?
    • seelachs schrieb:

      Mal eine doofe Frage:

      Beim Chanel hast Du ein eigenes Foto gemacht, bei Alien eines aus dem Netz genommen,
      warum da kein eigenes Foto? (Ist immer besser)
      Eine berechtigte Frage, ich wollte es so schnell wie möglich einstellen und unkompliziert. Hätte dann vielleicht doch einen Tag warten sollen bis meine Freundin zu mir kommt, damit Sie auch davon ein Foto macht um es reinzustellen.

      Habe auch einem Interessenten als er nach einem "Originalfoto" gefragt hat, dann dieses Foto geschickt welches am Tag nach der Einstellung aufgenommen wurde zugeschickt, das Chanel wurde auch am selben Tag fotografiert und dann mit Orgininalbild reingestellt.

      @Oberlix

      Mit der Fachmeinung kam der Käufer glaub ich ja mit seiner zweiten Mail und etlichen mitgenommenen Proben um es mehrmals zu "versuchen"?

      Ich mein eine Fälschung würde man nicht über Ebay verkaufen und schon gar nicht als Abholung anbieten ..

      Auf die Mail von Ebay sollte ich aber antworten, oder?

      Sollte ich dem Käufer entgegenkommen bzw. einen Vorschlag unterbreiten? Obwohl ich ja gar nicht weiß ob er es nicht mit etwas anderem nachgefüllt hat ..
    • Auf den Fall bei Ebay Antwortest du auf jedenfall.

      Was du tun sollst, kann ich dir nicht sagen.
      Ich kann dir sagen, was ich tun würde: Wenn ich mir zu 100% sicher wäre, dass mein Artikel Original war, würde ich nichts zurücknehmen oder im Preisnachlassen. Warum auch?
      Wie du selber sagst, du kannst nicht prüfen, was dein K mit dem Artikel angestellt hat.
    • Oberlix hat mit seinen Vermutungen wahrscheinlich recht, aber du stellst dir nicht die richtigen Fragen:

      1. Kannst du mit einer roten Bewertung, die dir ohne Rückabwicklung sicher ist, umgehen?
      2. Gibt es einen eindeutigen Beweis (Kaufbeleg), der darstellen kann, dass das Teil tatsächlich echt ist?
      3. Ist auszuschließen, dass in deinem Haushalt das Teil nicht genutzt wurde und nachgefüllt/verdünnt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Für die Verdünnungstheorie spricht meines Erachtens, dass der Duft ja wohl "echt" erscheint, aber wohl viel zu schnell "verfliegt".

      ....... und im Gegensatz zu Oberlix würde ich das Teil zurück nehmen, weil mir mein ruhiges Leben viel mehr Wert ist, als die 100 € und jede Menge Ärger mit meinem eBay-Kto.

      Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Einen Käufer unter Pauschalverdacht zu stellen, halte ich auf jeden Fall nicht für den richtigen Weg, genau so wenig wie beim Verkäufer.
    • Kaiolito schrieb:

      Oberlix hat mit seinen Vermutungen wahrscheinlich recht, aber du stellst dir nicht die richtigen Fragen:

      1. Kannst du mit einer roten Bewertung, die dir ohne Rückabwicklung sicher ist, umgehen?
      2. Gibt es einen eindeutigen Beweis (Kaufbeleg), der darstellen kann, dass das Teil tatsächlich echt ist?
      3. Ist auszuschließen, dass in deinem Haushalt das Teil nicht genutzt wurde und nachgefüllt/verdünnt?
      1. ich kann mit einer roten Bewertung umgehen, da ich mir keiner Schuld bewusst bin und falls ich wieder etwas über Ebay verkaufe auch weiterhin Abholung anbieten würde, da ich nichts zu verheimlichen habe.
      2. einen Kaufbeleg gibt es (denke ich) nicht mehr, es gibt aber in meinem Haushalt den gleichen Duft aus dem selben Zeitraum aber nicht mehr voll, sondern ca. 1/3 benutzt. Ich selber habe von damals auch ein Parfum 1 Million welches ich selbst nutze und dies ist auch vollkommen in Ordnung (muss bald auch wieder ein Neues her), daher mein Unverständnis.
      3. Es ist insofern auszuschließen dass der verkaufte Duft bei mir benutzt wurde, weil eins davon im "Einsatz" ist und das Verkaufte verschlossen war in der Verpackung und dies auch mit Folie und "Sticker" oder "Aufkleber" des Parfümherstellers.

      @ Oberlix
      Ich denke, ich antworte dem Käufer, dass ich einer Rückabwicklung nicht zustimme, da als der Artikel mich verließ in Ordnung war, ferner hätte man sich sofort melden sollen bei Beschädigung der Verpackung und schon benutztem Parfüm welches Sie nach Ihrer Meinung sofort gesehen hat.
    • Kaiolito schrieb:

      Für die Verdünnungstheorie spricht meines Erachtens, dass der Duft ja wohl "echt" erscheint, aber wohl viel zu schnell "verfliegt".

      Kaiolito schrieb:


      ....... und im Gegensatz zu Oberlix würde ich das Teil zurück nehmen, weil mir mein ruhiges Leben viel mehr Wert ist, als die 100 € und jede Menge Ärger mit meinem eBay-Kto.

      Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Einen Käufer unter Pauschalverdacht zu stellen, halte ich auf jeden Fall nicht für den richtigen Weg, genau so wenig wie beim Verkäufer.
      Da ich keine Lust hatte auf endlose Diskussionen wollte ich dem Käufer auch entgegenkommen, dann folgte aber direkt eine Mail mit der Beschuldigung einer Fälschung und direkt wurde ein Fall bei Ebay aufgemacht, dass ich nicht kooperationsbereit bin??????

      100 € sind auch kein Klacks, steckt auch schon in Geschenken .. und falls ich den Duft wiedererhalte kann ich es wohl in den Müll schmeißen.
    • Dieses Forum ist nicht dafür gedacht, dir gerade die passende Meinung zu posten, sondern um Einschätzungen abzugeben.
      Diese können durchaus recht unterschiedlich sein.

      Die Entscheidung triffst du alleine, wobei du einen wesentlichen Aspekt übersiehst. Du hast eine Rückabwicklung bereits per Mail zugesagt, gut unter bestimmten Bedingungen, aber zugesagt......

      Du hast nicht das Original per Foto eingestellt, sondern ein Bild, welches du dir besorgt hast.

      Arbeite seit 30 Jahren für ein sehr großes Versicherungsunternehmen und wenn der Käufer rechtsschutzversichert ist, bekommt er/sie für diesen Fall auf jeden Fall eine Deckungszusage. Dann kommen da schriftliche Bestätigungen, dass das Produkt entweder gefälscht oder verfälscht ist und ein Richter wird schriftlich entscheiden.
      Zu welchen Gunsten? Keine Ahnung, hängt von der Qualität des RA und dessen Schriftsatz ab und wie glaubhaft der Käufer alles darstellen kann.

      Aber ich bin sicher, der/die hatte schon beim Auspacken Zeugen für die beschädigte Verpackung...................

      Entscheiden musst du alleine, aber es wäre fahrlässig, dich nicht auf mögliche Folgen deiner Entscheidung hinzuweisen.
    • Aber wie möchte er beweisen, dass der Käufer nicht selbst das Parfüm verfälscht hat?

      Kann man denn dann noch ohne gute Rechtschutzversicherung bei Ebaay verkaufen?

      Steht nicht der Käufer in der Beweislast, dass das Parfüm beschädigt war und sogar benutzt als es ankam? Sozusagen hätte umgehend reklamiert werden müssen und nicht erst 2-3 mal für Feierlichkeiten benutzen und danach reklamieren.

      Versteh mich bitte nicht falsch, ich habe das Thema extra hier reingestellt, damit ich viele andere Einschätzungen kriege und vielleicht sogar Erfahrungsberichte.

      wie sollte man z. B. in Zukunft so eine Auktion einstellen, damit man solchen Ärger umgeht?
    • liakos schrieb:

      können Sie mir bitte ein Foto schicken??

      Danach können wir das gerne wieder rückabwickeln.
      Das war ein allzu voreiliges Angebot. Nach der Zusendung eines Fotos bist Du nun zur Rücknahme verpflichtet.
      Man kann solche Reklamationen nicht vermeiden. Sie kommen immer wieder aus den verschiedensten Gründen vor. Man muß letztendlich damit umgehen können und unter den jeweiligen Bedingungen entscheiden, welche Vorgehensweise die optimale ist. Eine Garantie für eine unkomplizierte und kostenneutrale Behandlung solcher Reklamationen gibt es nicht. Das kann von der Aufgabe der Reklamation durch den Käufer gehen, aber auch bis zu einem Gerichtsverfahren.

      Im Fall einer Weigerung der Rücknahme kann es durchaus sein, daß Du nie wieder etwas von der Käuferin hörst - außer einer negativen Bewertung. Wenn das Parfum Deiner Kenntnis nach ein Original war, wird es die Käuferin schwer haben, das Gegenteil zu beweisen. Dies wäre nur durch ein Gutachten eines Sachverständigen möglich. Dein Angebot der Rücknahme steht allerdings noch im Raum und bindet Dich nun daran ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Was denn für eine Bindung??

      Fairhandel schrieb:

      Im Fall einer Weigerung der Rücknahme kann es durchaus sein, daß Du nie wieder etwas von der Käuferin hörst - außer einer negativen Bewertung. Wenn das Parfum Deiner Kenntnis nach ein Original war, wird es die Käuferin schwer haben, das Gegenteil zu beweisen. Dies wäre nur durch ein Gutachten eines Sachverständigen möglich. Dein Angebot der Rücknahme steht allerdings noch im Raum und bindet Dich nun daran ..


      Ich würde der K höflich mitteilen,daß Du angesichts mit ihr gemachten Erfahrungen nach reiflicher Überlegung Deine Zusage bezüglich Rückabwicklung widerrufst.

      Dann wartest Du ab und hälst Funkstille(die Argumente sind ausgetauscht,der Ball liegt jetzt bei K).

      Ebay antwortest Du dergestalt,daß die Angaben der K in wesentlichen Punkten nicht zutreffend sind und Du einer Rückabwicklung daher(!!) nicht zustimmst.

      Ist Paypal mit im Boot??

      Wenn ja,sofort Dein evtl.Guthaben dort abziehen.

      petergabriel