Nun gehöre auch ich als fleißiger Mitleser zu den Geschädigten von eBay.
Erstmal ein freundliches Hallo.
Nun zu meinen Fall:
Ich habe am 11.Dezember die Kamera meiner Tochter in ihrem Auftrag bei eBay eingestellt,
da sie ihr zu groß war und darum mehr daheim rumlag als das sie benutzt wurde.
Sie fand es zu schade und entschied sich zum Kauf einer kleineren und dafür wollte sie diese Große verkaufen.
Sie ging immer super vorsichtig mit der Kamera um und bewarte diese auch stets in der extra dafür gekauften Tasche auf.
Vor dem Verkauf bzw. Einstellen auf eBay mache sie noch Testfotos und auch das ganze andere Zeugs wurde nochmal angeschaut und dann zu mir gebracht(Tochter wohnt schon in eigener Wohnung).
Ich stellte die Kamera ein mit den Angaben meiner Tochter welche ich alle bezeugen kann, da ich ja mit dabei war.
Am Sonntag dem 16.Dezember endete die Auktion und der Käufer überwies sofort das Geld per Überweisung mit der Bitte auf schnellen Versand, da Weihnachtsgeschenk.
Am Dienstag war das Geld drauf und ich verpackte im Beisein meiner Tochter, meines Mannes und sogar Schwiegersohn war dabei gut gepolstert alles und verschickte es versichert als Paket noch am selben Tag.
Auch schickte ich ihm am Abend die Sendungsnummer über eBay.
Am 25.12. meldete er sich bei mir und gab folgendes an:
"Hallo lisa-knuddel-maus,
Zunächst frohe x-Mas. Leider fiel sie bei uns nicht ganz so froh aus, weil der Blitz der Kamera Sony A380 komplett defekt ist und 2 von 3 Bildern schwarz bzw völlig unterbelichtet sind (auch im Vollautomatik-Modus. Nach Laden des Akkus und heutigem abermaligem Test hat sich dies leider bestätigt. Da der Artikel als besonders gepflegt und einwandfrei beschrieben wurde, sind wir natürlich von kompletter Funktionalität ausgegangen.
Wie sollen wir vorgehen?
MfG
Zunächst frohe x-Mas. Leider fiel sie bei uns nicht ganz so froh aus, weil der Blitz der Kamera Sony A380 komplett defekt ist und 2 von 3 Bildern schwarz bzw völlig unterbelichtet sind (auch im Vollautomatik-Modus. Nach Laden des Akkus und heutigem abermaligem Test hat sich dies leider bestätigt. Da der Artikel als besonders gepflegt und einwandfrei beschrieben wurde, sind wir natürlich von kompletter Funktionalität ausgegangen.
Wie sollen wir vorgehen?
MfG
- haceka"
darauf erst am 28.12. meine Antwort, da ich am 25. Geburtstag hatte und nicht im Internet war.
Hallo haceka,
Guten Tag,
ich habe die Kamera, bevor ich sie bei eBay einstellte, getestet...welches ich nicht gebraucht hätte da ich weiß das sie sich in einem tadellosen Zustand befand.
Bis zum Schluß hat sie super Bilde gemacht mit und ohne Blitz.
Wäre es nicht der Fall, hätte ich sie nicht eingestellt.
Die Kamera hat unser Haus hier ohne Mängel verlassen!!
Die Kamera hat unser Haus hier ohne Mängel verlassen!!
Außerdem weise ich auf den Text hin, der unter der Auktion steht hin:
"Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da ich Privat anbiete weise ich darauf hin, dass ich nicht an das Produkthaftungsgesetz (BGB §§ 312 b ff.) gebunden bin und somit ebenfalls von der Erfüllung jeglicher Garantie- und Gewährleistungansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ausgenommen bin. Bei Beschädigung der Ware während des Versandes hafte ich nicht!Geht die Sendung auf dem Postweg verloren, wird kein Ersatz geleistet. Sollte die Ware aus irgendwelchen Gründen nicht zustellbar sein( falsche Adresse usw. ), tragen sie alle weiteren Versandkosten."
"Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da ich Privat anbiete weise ich darauf hin, dass ich nicht an das Produkthaftungsgesetz (BGB §§ 312 b ff.) gebunden bin und somit ebenfalls von der Erfüllung jeglicher Garantie- und Gewährleistungansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ausgenommen bin. Bei Beschädigung der Ware während des Versandes hafte ich nicht!Geht die Sendung auf dem Postweg verloren, wird kein Ersatz geleistet. Sollte die Ware aus irgendwelchen Gründen nicht zustellbar sein( falsche Adresse usw. ), tragen sie alle weiteren Versandkosten."
Somit ist für mich das Thema beendet
Daraufhin dann die Antwort des Käufers:
Hallo lisa-knuddel-maus,
Diese Kamera ist leider bezüglich des Blitzes defekt, was auch immer sie getestet haben mögen. Dies entspricht nicht der Beschreibung und wird somit bei eBay gemeldet werden und natürlich entsprechend bewertet. Nach EU-Recht können Sie übrigens allen Haftungsausschlussblödsinn vergessen. Naja, nicht jeder kann so kulant sein wie ich und üblicherweise 14 Tage Übernahmegarantie geben, aber eine funktionierende Kamera hätte ich natürlich erwartet, besonders, wo es ein Geschenk war. Ihre "harte" Haltung beweist mir ja fast, dass Sie genau wussten, dass die Kamera Probleme hat.
Sollten Sie es sich noch anders überlegen, haben Sie bis morgen Zeit, danach werde ich den Fall offiziell bei eBay melden und eine entsprechende Bewertung abgeben. Weitere rechtliche Schritte bezüglich Betrugs werde ich mit unserem Hausanwalt absprechen und behalte ich mir somit vor. Ich lerne übrigens daraus, dass wieder einmal diejenigen, die paypal nicht zulassen, oft eher dubiose eBayer sind.
HCK
Ich antwortete darauf:
Hallo haceka,
Guten Abend,
meine Beschreibung war zum Zeitpunkt das Verkaufes korrekt und auch der Blitz funktionierte.
Ich habe auch schon meine negativen Erfahrungen mit Paypal gemacht und verwende es darum nicht. Außerdem sind mir die Gebühren zu hoch, da man schon genug von eBay abgezogen bekommt.
Auch meine "harte" Haltung ist dem zu verdanken, da ich schon betrogen wurde.
Da sie mir nun drohen möchte ich anmerken, das eine Verleumdung, egal ob als eBayBewertung oder anders, auch meinen Anwalt interessieren würde.
MfG A.....
- lisa-knuddel-maus
Nun heute kam dann die Eröffnung eines Falles für einen von der Beschreibung abweichenden Artikel.
Der Inhalt ist auch nicht korrekt und beinhaltet Fehler.
Hallo
lisa-knuddel-maus,
[Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]
[Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]
der Käufer haceka hat einen Fall für einen von der Beschreibung
abweichenden Artikel eröffnet. In den meisten Fällen, können derartige Problem
durch direkte Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer gelöst
werden.
[b]Wir empfehlen Ihnen Folgendes:
Der Käufer hat Ihnen
bereits eine Lösung in Probleme klären vorgeschlagen. Wir empfehlen Ihnen, so
weit es möglich ist, auf diesen Vorschlag einzugehen.
Wenn Sie sich auf
einen Rückversand einigen, klären Sie die Übernahme der Rücksendekosten mit dem
Käufer.
Bitte antworten Sie spätestens bis zum 09. Jan. 2013 in Probleme
klären, um das Problem mit dem Käufer zu lösen.
Bitte beachten
Sie:
- Wenn Sie dem Käufer den vollen Kaufpreis rückerstatten, bevor der Fall an
den eBay-Kundenservice weitergeleitet wird, erhalten Sie automatisch die
Verkaufsprovision zurück.
Der Käufer hat folgende Angaben
gemacht:
Problem: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung
ab
Der Käufer hat über Meine Nachrichten bereits Kontakt mit Ihnen
aufgenommen
Der Käufer hat am 18. Dez. 2012 bezahlt.
Der Artikel weist
keine sichtbaren Schäden auf, funktioniert aber nicht.
Sie haben dem Käufer
nicht geantwortet
Sie kooperieren nicht mit dem Käufer, um das Problem zu
lösen
Der Käufer möchte eine volle Erstattung.
Sie können
Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.
[/b]
Nun bin ich mir nicht sicher wie ich reagieren soll, da ich in der ersten Mail das Gefühl hatte er will eher Preisnachlass.
Dann behauptet er nun ich hätte nicht geantwortet.
Was kann ich tun?
Wie soll ich jetzt reagieren?
Achso, warum testet er das Gerät nicht bevor er es verschenkt...ich hätte es zumindest getan...eigenartig
oh man...sowas ist echt nervig[align=start]
:cursing:[align=start] [/align]
LG Knuddel 
