ohrwürmchen schrieb:
Die Seite will nicht angezeigt werden.
Das passiert,wenn ich deinen Link anklicke.
Ob´s da Probs gibt?
Besser?
amazon.de/gp/aag/main?ie=UTF8&…ID=&seller=A1R7YD1FX2VLJS
ohrwürmchen schrieb:
Die Seite will nicht angezeigt werden.
Das passiert,wenn ich deinen Link anklicke.
Ob´s da Probs gibt?
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE sagt: “Aus meiner Sicht hätte die Marke schon gar nicht eingetragen werden dürfen, da sie von vornherein einen beschreibenden Charakter hatte. Insofern gebe ich einem möglichen Löschungsanspruch des Abgemahnten gegen den Markeninhaber gute Chancen vor Gericht. Auch das Markenrecht hat seine Grenzen. Im Interesse der Konkurrenten des Markeninhabers darf es niemandem verboten werden, seine Waren oder Dienstleistungen beschreibend zu bewerben. Die Abmahnungen des Markeninhabers dürften daher vor Gericht keinen Bestand haben.”
biguhu schrieb:
Es ist ja nicht so, dass ich solche Methoden gutheißen würde,
01.02.2013
Weltuntergang fällt aus
(...)
Diese Schreiben sind aus Sicht des DEHOGA sämtlich rechtswidrig, weil sie offensichtlich unbegründet sind.
Denn die Durchführung einer Unterhaltungsveranstaltung unter der Bezeichnung „Weltuntergangsparty“ oder ähnlicher Bezeichnung unter Verwendung des Begriffs Weltuntergang, gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Bestandteilen, stellt keinen Eingriff in den Schutzbereich der eingetragenen Marke „Weltuntergang“ dar. Vor allem deshalb nicht, weil die veranstalteten Weltuntergangspartys im Dezember des vergangenen Jahres im zeitlichen Kontext zu dem nach dem sogenannten Maya-Kalender vorausgesagten Weltuntergang für den 21. Dezember 2012 standen, was von allen Medien flächendeckend aufgegriffen wurde.
Andererseits stellt die Veranstaltung einer Weltuntergangsparty auch keine markenmäßige Verwendung des Begriffs Weltuntergang dar, weil dem Begriff Weltuntergang markenrechtlich gesehen keinerlei Herkunftshinweis zukommt.
Der DEHOGA hat in dieser Sache einen Markenrechtsspezialisten beauftragt, an den Markenrechtsinhaber heranzutreten und die Rechtswidrigkeit seiner Abmahnungen hinzuweisen. Weiterhin wurde der Markenrechtsinhaber aufgefordert rechtsverbindlich zu erklären, dass die bereits ausgesprochenen Verwarnungen gegen Veranstalter von „Weltuntergangspartys“ gegenstandslos sind und er aus diesen Verwarnungen keine Ansprüche mehr geltend macht.
Sollte der Markenrechtsinhaber sich nicht bereit erklären, von Ansprüchen abzusehen, wird der DEHOGA Bundesverband gerichtliche Hilfe in dieser Sache in Anspruch nehmen.
Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wird der DEHOGA auch ein Löschungsverfahren zu Löschung der eingetragenen Marke „Weltuntergang“ betreiben.
ohrwürmchen schrieb:
Mal Bert fragen,wieviel ich verlangen kann.