Weltuntergang Teil 2 oder wie sich ein Biergarten in Hof unsympathisch macht

    • Ööööhm .... ?( ... was habt Ihr nur alle gegen die Bundestagsabgeordneten?

      Die tun doch nur das, was zu ihrem Beruf passt:
      • Ein Versicherungsvertreter verkauft Versicherungen
      • Ein Staubsaugervertreter verkauft Staubsauger
      • Und ein Volksvertreter?


      *duckundflücht*
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • insuedthueringen.de/regional/t…-bedroht;art83467,2286645

      Zunächst wollte Stern-TV dem Herrn Blank einen Negativpreis überreichen, den er mit seinen Türstehern beantworten ließ. Nun bekommt er Drohungen, bis hin zum Sprengen seiner Lokalitäten. Es ist ja nicht so, dass ich solche Methoden gutheißen würde, aber wenn der Horizont des Herrn Blank nur ein wenig weiter gereicht hätte, dann hätte er selbst vorhersehen können, was passieren kann, wenn man auf so eine dreiste Art und Weise Konkurrenten über den Tisch zu ziehen versucht. In der Branche dürften auch Lokalbesitzer existieren, die in der Wahl ihrer Mittel nicht ganz so zimperlich sind. Bleibt abzuwarten, wann welche Partei zur Vernunft kommt. Die Drohungen werden hoffentlich Drohungen bleiben. Vielleicht kann der Vorgang aber als warnendes Beispiel für potentielle Nachahmer dienen, die glauben, auf Kosten anderer den schnellen Euro machen zu können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nvYJT1ug13s

      Oder hier

      Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE sagt: “Aus meiner Sicht hätte die Marke schon gar nicht eingetragen werden dürfen, da sie von vornherein einen beschreibenden Charakter hatte. Insofern gebe ich einem möglichen Löschungsanspruch des Abgemahnten gegen den Markeninhaber gute Chancen vor Gericht. Auch das Markenrecht hat seine Grenzen. Im Interesse der Konkurrenten des Markeninhabers darf es niemandem verboten werden, seine Waren oder Dienstleistungen beschreibend zu bewerben. Die Abmahnungen des Markeninhabers dürften daher vor Gericht keinen Bestand haben.”

      itpressearbeit.de/2013/01/04/w…n-markenrechtsverletzung/
    • biguhu schrieb:

      Es ist ja nicht so, dass ich solche Methoden gutheißen würde,

      Full ACK. Wenn ich jetzt aber boshaft wäre würde ich fragen: was will der eigentlich mit der Strafanzeige? Er hat sich den Weltuntergang gesichert und wenn nun einer daherkommt und ihm schon mal einen kleinen Vorschuss drauf geben will dass alles explodiert, dann passt ihm das auch wieder nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Offensichtlich spricht der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V., kurz DEHOGA Bundesverband, jetzt ein Machtwort.

      01.02.2013
      Weltuntergang fällt aus

      (...)

      Diese Schreiben sind aus Sicht des DEHOGA sämtlich rechtswidrig, weil sie offensichtlich unbegründet sind.

      Denn die Durchführung einer Unterhaltungsveranstaltung unter der Bezeichnung „Weltuntergangsparty“ oder ähnlicher Bezeichnung unter Verwendung des Begriffs Weltuntergang, gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Bestandteilen, stellt keinen Eingriff in den Schutzbereich der eingetragenen Marke „Weltuntergang“ dar. Vor allem deshalb nicht, weil die veranstalteten Weltuntergangspartys im Dezember des vergangenen Jahres im zeitlichen Kontext zu dem nach dem sogenannten Maya-Kalender vorausgesagten Weltuntergang für den 21. Dezember 2012 standen, was von allen Medien flächendeckend aufgegriffen wurde.

      Andererseits stellt die Veranstaltung einer Weltuntergangsparty auch keine markenmäßige Verwendung des Begriffs Weltuntergang dar, weil dem Begriff Weltuntergang markenrechtlich gesehen keinerlei Herkunftshinweis zukommt.

      Der DEHOGA hat in dieser Sache einen Markenrechtsspezialisten beauftragt, an den Markenrechtsinhaber heranzutreten und die Rechtswidrigkeit seiner Abmahnungen hinzuweisen. Weiterhin wurde der Markenrechtsinhaber aufgefordert rechtsverbindlich zu erklären, dass die bereits ausgesprochenen Verwarnungen gegen Veranstalter von „Weltuntergangspartys“ gegenstandslos sind und er aus diesen Verwarnungen keine Ansprüche mehr geltend macht.

      Sollte der Markenrechtsinhaber sich nicht bereit erklären, von Ansprüchen abzusehen, wird der DEHOGA Bundesverband gerichtliche Hilfe in dieser Sache in Anspruch nehmen.

      Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wird der DEHOGA auch ein Löschungsverfahren zu Löschung der eingetragenen Marke „Weltuntergang“ betreiben.

      dehoga-bundesverband.de/branch…x_dehoganews_pi1[nid]=926

      Zwischen den Zeile liest sich das so, als wenn der werte Herr Blank nun auch bei seinem Bundesverband in ungnade gefallen ist. Das ganze könnte sich also noch zu seinem persönlichen Weltuntergang entwickeln.
    • Wow ! Dass sich die DeHoGa zu Wort meldet ist ja genial.Fast so,als würde sich die GEZ oder die GEMA zu ...aber lassen wir das.
      Man befürchtet wohl auch einen schlechten Ruf.
      Nichtsdestotrotz haben sie Recht mit ihrer Begründung.
      Ich würde mir sogar wünschen,dass dieser Fall vor Gericht landet.Könnte Signalwirkung haben.

      Ich überlege gerade,ob ich Plasberg verklagen soll.In seiner gestrigen Sendung wurden Fragen gestellt,undzwar an einen Hern Knigge.Ja,ein Nachfahre.
      Telefonieren im Lokal,Strassenbahn usw.
      3 Antwortmöglichkeiten :
      1 geht
      2 gehtnicht
      3 gehtgarnicht.
      Also : gleich 2 x : ggn. 8)
      Mal Bert fragen,wieviel ich verlangen kann. :lach:
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • ohrwürmchen schrieb:

      Mal Bert fragen,wieviel ich verlangen kann. :lach:

      Ich würde ja nun antworten: Was da geht? Geht nicht - gar nicht, ist schon fast ein Weltuntergang.

      Aber dann werd ich sicher gleich von Der Hoga, allen Ohrwürmern, der Schallplatteninsdurstie und der GEMA mit semmelverklachigt. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.