Verkäufer will eBay-Gebühren zurückbekommen

    • Verkäufer will eBay-Gebühren zurückbekommen

      Ich habe bei EBay einen Konvolut Legosteine erstanden. Vom Gebot über die Bezahlunf bis zur Lieferung des Artikel lief alles ohne jedes Problem. Nun habe ich aber über das EBay Mailsystem 2 Mails erhalten in denen der VK wohl gerne über EBay seine Gebühren zurück hätte, oder habe ich da was nicht richtig verstanden?
      Der Artikel wurde wohl schon mal an einen Spaßbieter verkauft.

      Hier mal die Mail ohne Namen:

      würden Sie mich unterstützen?
      Sie haben ja das Lego bei mir ersteigert.
      Vor Ihnen hatte ich bereits das Lego "verkauft" - leider an einem Spaßbieter. Als ich diese Angebot zum ersten Mal eingestellt habe, tat ich das, weil ich von Ebay ein Angebot erhielt, keine Verkaufsgebühren zahlen zu müssen. Nun ging ich davon aus, dass es für das Wiedereinstellen auch gilt. Leider habe ich nun die Rechnung von Ebay erhalten und bereits einige E-Mails mit Ebay ausgetauscht.
      Leider sind die Mitarbeiter der Meinung, dass es halt mein Pech war, dass ich an einem Spaßbieter geraten bin und dieses Angebot nur beim ersten Einstellen gilt, aber nicht für das Wiedereinstellen. Ich bin hier sehr enttäuscht von Ebay. Würden Sie mir helfen, diese Unfairness auszugleichen?

      Soll ich da reagieren, oder den VK mal hier her bitten, damit er den richtigen Weg, um seine Gebühren zurück zu bekommen, aufgezeigt bekommt. So soll ich ja wohl bei einem "Betrug" helfen?
    • Würde das ganze ignorieren, und wenn er einen Fall meldet in bezug auf Auktionssabbruch diesen ablehnen, kommentarlos, und die Mail des verkäufers an Ebay Sicherheit weiterleiten

      Wenn er zu dämlich ist sich bei einem Spassbieter die Provision zurück zu holen --> sein pech
    • Na ja, für eine Meldung an die EBay Sicherheit sehe ich hier nun wirklich keinen Bedarf. Nur bei einem "Betrug" helfen will ich auch nicht.
      Daher die Frage ob man dem Verkäufer nicht mal den richtigen Weg zeigen soll. Sein Profil ist ja bis jetzt in Ordnung, und die Ware war ja auch Tip top.
    • Ich persönlich, würde darauf garnicht antworten. Der Versucht sich nun wie du es erkant hast zu bereichern.
      Ich würde auch vermuten, dass er sehr wohl bei dem Spaßbieter einen nicht bezahlten Artikel gemeldet hat und dann im Anschluss auch seine Provison zurückerhielt.
      Nun will er sich das Geld nochmal von Ebay zurückholen.
      Hatte ich selber auch schonmal mit einem VK. Nicht drauf reagieren und fertig.
      Einen richtigen Weg zeigen, gibt es nicht, ausser die Gebühren zahlen und sich damit abfinden.
    • einfach füsse still halten und gut.
      warum soll man ebay helfen ??? helfen die einem wenn es ums eingemachte geht siehe PP thread drücken sich auch wo sie nur können ergo warum sollte man besser sein ???
      er hats versucht nicht geklappt und gut is gibt wohl schwärzere schafe denen man ehr auf die füsse treten sollte.
      ich pers. würde weder dem einen noch dem anderen helfen.
    • So, nun hat der VK wohl bei EBay das Fass aufgemacht.

      Hallo,
      xxx hat kürzlich für den folgenden Artikel, den Sie gekauft haben, einen Fall wegen einer abgebrochenen Transaktion geöffnet: Lego 14 kg Konvolut StarWars Sammlung Basic Aulösung Technic Kiloware.
      Grund für Abbruch der Transaktion: Der Verkäufer hat keinen konkreten Grund angegeben.

      klicken Sie auf „Jetzt antworten”, um diesem Abbruch zuzustimmen oder um diesen Abbruch abzulehnen.

      Wenn Sie bis zum 15. Jan. 2013 nicht aktiv werden, kann der Verkäufer ohne Ihre Zustimmung den Kaufvertrag widerrufen.

      Heißt, wenn ich nix mache bekommt er das Geld wieder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Godot ()

    • Hallo,

      worin liegt jetzt Dein Problem??

      Du brauchst doch nur einen Zweizeiler an Ebay(Sicherheit)unter Beifügung der VK Mail(s) zu schicken und verbindlich zu erklären,daß Du Dich nicht an einem Betrugsversuch beteiligen wirst und daher den Abbruch ablehnst.

      Mehr ist nicht notwendig.

      Der Typ hat das nur gemacht,um Dich unter Druck zu setzen,weil er annimmt,daß Du jetzt(weil ebay offiziell) einknickst.



      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Ich mache mir bei der ganzen Sache Gedanken um das hier:

      Wenn der im Originalangebot eingestellte Artikel vom Käufer nicht bezahlt wurde, müssen Sie zunächst ein Problem wegen eines nicht bezahlten Artikels
      für das Originalangebot gemeldet und die vollständige Gutschrift der
      Verkaufsprovision für dieses Angebot beantragt haben. Die Gutschrift der
      Angebotsgebühr kann erst gewährt werden, nachdem die Verkaufsprovision
      Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
      Wenn der VK das tut ärgert sich der Käufer wegen einer drohenden Verwarnung rum, oder sehe ich das falsch?
    • Gut, habe ich gelesen. Trifft ja alles nur den VK. Da ich nun keine Nachteile habe, werde ich die Mails einfach liegen lassen und gut ist.

      Zu EBay. Wenn die nicht in der Lage sind zu sehen, das die Auktion als:

      1. Bezahlt markiert wurde.
      2. Die Ware als Versendet markiert wurde.
      3. Beide Seiten eine positive Bewertung hinterlassen haben

      dann habe ich, wenn ich sehe, was die sonst so mit Ihren Kunden treiben (PP etc.). Dann hat der VK eben ein schönes Schlupfloch gefunden um Geld zu sparen.

      :wallbash
    • hmm Ich erachte dieses Vorgehen als unserös sowohl vom VK der hier sich einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen will als auch vom Käufer der das duldet oder zu dulden (durch nichtstun) gewillt ist.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • @Oberlix
      Ich habe das Thema auf den Tisch (ins Forum) gebracht, weil ich einen solchen Fall noch nie hatte. Daher auch mein Unwissen zum Thema was hat der K zu befürchten hat. Da es aber offenbar keine Sanktionen gegen den K gibt, habe ich diese Wissenslücke dank dem Form nun gefüllt.

      @*alte_eule*
      Wie oft der VK das schon abgezogen hat kann ich nicht sagen, oder hat Ihr hier die Tools um das zu sehen? Dann auch gerne die Auktion und den VK.

      @stragami
      da kann ich Dir fast zustimmen. Aber solange EBay sich den ganzen Verlauf des Falles offenbar nicht mal genau anschaut, ist es mir sozusagen Jacke wie Hose.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Godot ()

    • És geht NICHT um die Gebühren,sondern

      Godot schrieb:

      Wenn Sie bis zum 15. Jan. 2013 nicht aktiv werden, kann der Verkäufer ohne Ihre Zustimmung den Kaufvertrag widerrufen.


      um den WIDERRUF des KAUFVERTRAGS!

      Ebay sagt,wenn er sich nicht meldet,hat der VK das Recht,den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

      Habe ich hier was falsch verstanden??

      petergabriel