Ich habe bei EBay einen Konvolut Legosteine erstanden. Vom Gebot über die Bezahlunf bis zur Lieferung des Artikel lief alles ohne jedes Problem. Nun habe ich aber über das EBay Mailsystem 2 Mails erhalten in denen der VK wohl gerne über EBay seine Gebühren zurück hätte, oder habe ich da was nicht richtig verstanden?
Der Artikel wurde wohl schon mal an einen Spaßbieter verkauft.
Hier mal die Mail ohne Namen:
würden Sie mich unterstützen?
Sie haben ja das Lego bei mir ersteigert.
Vor Ihnen hatte ich bereits das Lego "verkauft" - leider an einem Spaßbieter. Als ich diese Angebot zum ersten Mal eingestellt habe, tat ich das, weil ich von Ebay ein Angebot erhielt, keine Verkaufsgebühren zahlen zu müssen. Nun ging ich davon aus, dass es für das Wiedereinstellen auch gilt. Leider habe ich nun die Rechnung von Ebay erhalten und bereits einige E-Mails mit Ebay ausgetauscht.
Leider sind die Mitarbeiter der Meinung, dass es halt mein Pech war, dass ich an einem Spaßbieter geraten bin und dieses Angebot nur beim ersten Einstellen gilt, aber nicht für das Wiedereinstellen. Ich bin hier sehr enttäuscht von Ebay. Würden Sie mir helfen, diese Unfairness auszugleichen?
Soll ich da reagieren, oder den VK mal hier her bitten, damit er den richtigen Weg, um seine Gebühren zurück zu bekommen, aufgezeigt bekommt. So soll ich ja wohl bei einem "Betrug" helfen?
Der Artikel wurde wohl schon mal an einen Spaßbieter verkauft.
Hier mal die Mail ohne Namen:
würden Sie mich unterstützen?
Sie haben ja das Lego bei mir ersteigert.
Vor Ihnen hatte ich bereits das Lego "verkauft" - leider an einem Spaßbieter. Als ich diese Angebot zum ersten Mal eingestellt habe, tat ich das, weil ich von Ebay ein Angebot erhielt, keine Verkaufsgebühren zahlen zu müssen. Nun ging ich davon aus, dass es für das Wiedereinstellen auch gilt. Leider habe ich nun die Rechnung von Ebay erhalten und bereits einige E-Mails mit Ebay ausgetauscht.
Leider sind die Mitarbeiter der Meinung, dass es halt mein Pech war, dass ich an einem Spaßbieter geraten bin und dieses Angebot nur beim ersten Einstellen gilt, aber nicht für das Wiedereinstellen. Ich bin hier sehr enttäuscht von Ebay. Würden Sie mir helfen, diese Unfairness auszugleichen?
Soll ich da reagieren, oder den VK mal hier her bitten, damit er den richtigen Weg, um seine Gebühren zurück zu bekommen, aufgezeigt bekommt. So soll ich ja wohl bei einem "Betrug" helfen?