Defekte Wii - Lieferung mMn unvollständig und schlechte Artikelbeschreibung

    • Petergabriel bezieht sich auf dies hier über der Ab zur Zustandskategorie:
      Zustand:
      Als Ersatzteil / defekt: Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
    • Als Ersatzteil / defekt


      Genau, als Ersatzteil oder defekt, hier wird vom VK klar ein Defekt definiert, und das die Wii nach Behebung desselben wieder funktioniert, also hat er das zu liefern und keine Mängel zu verschweigen die offensichtlich sind, dazu gehören auch stümperhafte Reparaturversuche
    • Die Auktion ist in sich widersprüchlich.

      Unter den Artikelmerkmalen steht:

      Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist.

      In der Artikelbeschreibung steht das genau Gegenteil:

      Diese Wii ist eigentlich voll funktionsfähig

      Für solche Widersprüche haftete einzig der Auktionsersteller. Für mich besteht kein Zweifel daran, dass der K daraus Ansprüche ableiten kann, also zumindest die Rückabwicklung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Denk doch mal einen Moment nach:"Ersatzteillager" ist begrifflich "defekt" ÜBERGEORDNET!!

      Der
      Vk kann tausend Mängel--wie Du suggerierst "böswillig" ----verschwiegen haben,was nichts daran ändert,daß die Verwendung des Begriffs "Ersatzteillager" ALLE nur möglichen Mängel einschließt und FUNKTIONSUNFÄHIGKEIT zum Zeitpunkt des Angebots bescheinigt.
      Nein das kann der VK nicht. Ob defekt oder nicht, dem VK bekannte Mängel muss er schonmal auf alle Fälle angeben und nochmal: "defekt" aber auch "Ersatzteilelager" schliesst nicht automatisch JEDEN Defekt und jegliche Beschädigung automatisch mit ein.

      )da aber der VK das gerät NCHT NUR als "defekt",sondern auch als "Ersatzteillager"(!!) beschrieben hat(wodurch das Gerät nicht nur als "defekt",sondern---wie Du richtig schreibst---als "Schrott" zu gelten
      hat),
      Ein defektes oder als Ersatztteil deklariertes Gerät ist nicht gleichzusetzen mit Schrott. Wenn Schrott verkauft wird ist das als solcher zu bezeichnen, auch wenn ebay bei den Zustandskategorien keine Unterscheidung kennt.
      Schrott bedeuted zum Wegschmeißen bzw. Verwertung der Grundsubstanzen, also Recycling. Um nochmal die Analogie mit dem Auto zu bemühen (die ich als Anschauungsmodell gut finde, weil es das Grundprinzip besser verdeutlicht als z.B. so eine Wii).
      Ein Schrottauto kommt in die Presse. Ein defektes oder als Ersatzteilelager deklariertes Auto kann womöglich noch repariert werden oder eben Teile ausgeschlachtet und wieder verwendet werden, abhängig vom Grad des individuellen Defektes oder des Zustandes, was eben anzugeben ist.
      Ein Artikel bei dem z.B., sagen wir mal 50% der Teile oder wichtige Komponenten fehlen, ist logischerweise noch nicht mal mehr als Ersatzteilelager zu gebrauchen.
      Gleiches gilt für Bechädigungen. Ein techn. defekter Artikel heisst nicht automatisch dass das z.B. auch das Gehäuse beschädigt sein darf.

      Petergabriel bezieht sich auf dies hier über der Ab zur Zustandskategorie:



      Zitat

      Zustand:

      Als
      Ersatzteil / defekt: Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
      Ich habe mal den relevanten Textteil oben fett herausgestellt.
      Auch ein als techn. "defekt" oder Ersatzteilelager deklarierter Artikel bedeuted nicht automatisch das der Artikel ALLES sein kann ohne das der Anbieter hierzu genauere Angaben machen müsste u. bedeuted schon gar nicht das wissentlich bekannte Defekte, wissentliche Beschädigungen oder wissentlich fehlende Teile verschwiegen werden können.
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    • Du hast etwas vergessen

      biguhu schrieb:

      Diese Wii ist eigentlich voll funktionsfähig


      nämlich,daß der Satz eine einschränkende Fortsetzung hat:lies diese doch mal bitte nach,damit in der Zukunft so etwas wie Dein letzter Beitrag nicht wieder passiert!

      Es ist anrührend,mit welchen Ausblendungsfähigkeiten manche hier gesegnet sind,damit sie auf jeden Fall nicht nur mir gegenüber recht behalten,sondern auch dem TE es recht machen wollen.

      Was für Verrenkungen!!

      petergabriel
    • Nun kommt mal wieder runter...... bitte!

      Zum Thema Schrott:
      Das Wort ist im Altagsgebrauch sehr häufig zu finden und wird nicht stets für Dinge benutzt, die nur noch für die Schrottpresse oder für Recycling taugen.
      Wer hat noch nie gesagt:
      Das Spiel ist doch Schrott --> obwohl voll Funktionsfähig
      Der Wagen ist doch Schrott --> total verbeult aber er läuft vielleicht noch und hat sogar TÜV
      usw. usw.

      Hier wurde ein Gerät ausdrücklich als defekt und als Ersatzteillager verkauft, wobei die Einschränkung gemacht wird, dass das Teil wohl wieder zum Laufen gebracht werden kann, wenn sich jemand mit sowas auskennt. Dies suggeriert offensichtlich, dass der VK dies eben nicht tut, denn sonst hätte er möglicherweise repariert und einen deutlich höheren Preis erzielen können. Wenn der VK sich jedoch nicht damit auskennt (meine jetzt mit der Technik), dann ist ein näheres Beschreiben eines jeden Mangels gar nicht möglich, weil der Verkäufers sie gar nicht einzeln kennt.

      Grundsätzlich finde ich die Auktionsbeschreibung sehr missverständlich und gerade aus diesem Grund wäre ein möglicher Käufer/Bieter geradezu verpflichtet, will er keine Überraschungen erleben, vor Gebot nachzufragen. Das gehört einfach dazu und sollte von jedem Erwachsenen erwartet werden können. Kommt keine ausreichende Antwort, wird halt nicht geboten --> Feierabend!

      Finde nach wie vor, dass der Käufer hier kein Fass aufmachen sollte, die Nachfrage nach dem Zusatzteil durchaus berechtigt ist, auch wenn in der Artikelüberschrift und in der Beschreibung nicht erwähnt und dir Form der Mail des Käufers jedoch eher kontraproduktiv war.
    • Ich finde den Eintrag schon sehr merkwürdig. Ich hätte auch erwartet das in der Beschreibung so gravierende Beschädigungen genannt werden.

      Der Verkäufer versucht (so sieht es in den Bewertungen aus) schonmal gerne das maximale aus seinen Auktionen herauszuholen und nimmt auch negative Bewertungen in Kauf.

      Ich würde mal sagen das war pech.
    • Kaiolito schrieb:

      Zum Thema Schrott:
      Das Wort ist im Altagsgebrauch sehr häufig zu finden und wird nicht stets für Dinge benutzt, die nur noch für die Schrottpresse oder für Recycling taugen.
      Wer hat noch nie gesagt:
      Das Spiel ist doch Schrott --> obwohl voll Funktionsfähig
      Der Wagen ist doch Schrott --> total verbeult aber er läuft vielleicht noch und hat sogar TÜV
      usw. usw.
      Schrott ist ein ziemlich eindeutiger Begriff.
      Die Verwendung von Begriffen im umganglichen Sprachgebrauch hat in einer möglichst objektiven u. exakten Zustandsbeschreibung zum Verkauf eines Artikels hingegen nichts zu suchen, schon gleich gar nicht wenn sie wie in Deinem Beispiel unkorrekt verwendet werden.
      Genausowenig wie andere Begriffe die im normalen Sprachgebrauch verwendet werden wie etwa: "voll geiles Gerät", "wunderschön", "total klein" , "superschwer", "saustark". Für sowas gibts objektive Grössen-, Gewichtseinheiten, für techn. Geräte oder Teile gibt`s ein Datenblatt.

      Während sich die Eigenschaften eines Artikels meist noch relativ einfach beschreiben lassen sieht das beim Zustand meist ganz anders aus.
      Wie man an diesem Fall u. dieser Diskussion schön erkennen kann, sind augenscheinlich selbst Begriffe wie "defekt" und "als Ersatzteileträger" alleine nicht objektiv und ohne genauere zusätzliche, individuelle Erklärung nicht eindeutig genug. Nicht umsonst steht deshalb im Text der von ebay auswählbaren Kategorie "defekt" am Ende der Zusatz: "Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers".

      Kaiolito schrieb:



      Hier wurde ein Gerät ausdrücklich als defekt und als Ersatzteillager verkauft, wobei die Einschränkung gemacht wird, dass das Teil wohl wieder zum Laufen gebracht werden kann, wenn sich jemand mit sowas auskennt. Dies suggeriert offensichtlich, dass der VK dies eben nicht tut, denn sonst hätte er möglicherweise repariert und einen deutlich höheren Preis erzielen können. Wenn der VK sich jedoch nicht damit auskennt (meine jetzt mit der Technik), dann ist ein näheres Beschreiben eines jeden Mangels gar nicht möglich, weil der Verkäufers sie gar nicht einzeln kennt.
      Auf mich macht die "Beschreibung" (sofern man das so nennen kann) ganz klar nicht den Eindruck als ob das Gerät "ausdrücklich" als defekt u. als Ersatzteillager verkauft werden sollte.
      Das ist wohl in diesem Fall ausschliesslich nur der Kategorisierung von ebay "geschuldet" bzw. in diesem Fall zu verdanken. Der Tenor des vom VK selbst verfassten Teils der Beschreibung ist ein ganz anderer u. dieser steht wie schon von biguhu völlig korrekt angemerkt im Widerspruch mit der bei ebay ausgewählten Kategorie des Zustandes.
      Der VK hat offensichtlich versucht das Gerät zu reparieren, hat es aber nicht hinbekommen. Er hat weder den erfolglosen Reparaturversuch noch die sehr wahrscheinl. dadurch verursachte Beschädigung an der Frontblende erwähnt. Im Gegenteil, er wollte die von ihm zwangsweise angeklickte (da nicht funktionsfähig bleib ihm nichts anderes übrig) von ebay vorformulierte Kategorie "defekt" im Nachinein relativieren, indem er den ihm genau bekannten Defekt (den er nicht in der Lage war zu beheben!) versuchte in seiner "Beschreibung" herunterzuspielen u. zu beschönigen.
      Ich bleibe dabei. Der VK ist ein typischer ebay "Schrottverkäufer" der mit geringstmöglichem Aufwand auch noch das Letzte herausholen will u. der es mit der Wahrheit nicht sonderlich genau nimmt. Warum immer wieder Leute auf solche so offensichtlich u. leicht erkennbaren Windbeutel reinfallen ist mir ein Rätsel.
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    • @iiihhBääähh

      Wenn du mein Posting nochmals liest, Dinge nicht aus dem Zusammenhang heraus nimmst, wirst du feststellen, dass wir eigentlich fast das selbe geschrieben haben.

      Grundsätzlich finde ich die Auktionsbeschreibung sehr missverständlich
      und gerade aus diesem Grund wäre ein möglicher Käufer/Bieter geradezu
      verpflichtet, will er keine Überraschungen erleben, vor Gebot
      nachzufragen. Das gehört einfach dazu und sollte von jedem Erwachsenen
      erwartet werden können. Kommt keine ausreichende Antwort, wird halt
      nicht geboten --> Feierabend!


      Hier stimme ich dir vollständig zu:
      Auf mich macht die "Beschreibung" (sofern man das so nennen kann) ganz
      klar nicht den Eindruck als ob das Gerät "ausdrücklich" als defekt u.
      als Ersatzteillager verkauft werden sollte.


      Zwar widerspricht sich da ein Teil der Beschreibung, nachdem der VK noch schreibt, dass das Problem recht einfach für einen Fachmann/Auskenner/usw. leicht zu lösen wäre, das Teil eigentlich funktionsfähig ist usw. aber insgesamt ist das Teil als defekt und als Ersatzteillager verkauft worden.



      ...... und niemand zweifelt daran, dass Schrott ein eindeutiger Begriff ist (auch ich nicht).
      Habe nur darauf hingewiesen, dass dieser eindeutige Begriff manchmal bis häufiger eben uneindeutig verwendet wird......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ts,Ts,Ts ...

      Zwei Seiten und über 80% so ziemlich sinnfreies Geblubber ...

      Der TE hat, wie er sagt, eine RV:

      Also @TE: Schildere denen Deinen Fall schriftlich und besorge Dir eine Kostenübernahmeerklärung. Ach, Du hast einen Selbsbehalt von € 150,- ? So ein Mist.

      Dann leg die € 150,- auf den Tisch und kämpfe um Dein Recht. Geht ja ums Prinzip.

      Willste nich? Kann ich verstehen. Da Du offensichtlich auch nicht in der Lage bist, Dich mit dem VK zu einigen (weswegen auch immer), leg´den "Fall" zu den Akten.

      Punkt. Thema gegessen ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Kaiolito schrieb:

      Wenn du mein Posting nochmals liest, Dinge nicht aus dem Zusammenhang heraus nimmst, wirst du feststellen, dass wir eigentlich fast das selbe geschrieben haben.
      Ich habe fast Deinen ganzen Beitrag zitiert, insofern sehe ich nicht wo ich da was "aus dem Zusammenhang" genommen habe.

      Kaiolito schrieb:

      Zwar widerspricht sich da ein Teil der Beschreibung, nachdem der VK noch schreibt, dass das Problem recht einfach für einen Fachmann/Auskenner/usw. leicht zu lösen wäre, das Teil eigentlich funktionsfähig ist usw. aber insgesamt ist das Teil als defekt und als Ersatzteillager verkauft worden.

      Der Ton macht die Musik. Die gewählte Kategorie des Zustandes + die persönl. verfasste Beschreibung gehören zusammen.
      Beides zusammen ist was Du als "insgesamt" bezeichnest und nicht nur ein Teil davon, nämlich die Kategorie.

      Dazu mal eine kleine ebay Geschichte die zwar keine direkte Analogie zu diesem Fall hier darstellt aber ganz gut zum Thema "insgesamt defekt" passt:

      Habe CD-Laufwerk für altes Notebook bei ebay gekauft. Damals gab es diese Kategorien von ebay wie "neu", "neu: sonstige", "gebraucht", "defekt" etc. noch nicht.
      Als Beschreibung des Zustandes war "ungeprüft" angegeben worden und weil der VK angebl. keine Möglichkeit hatte die Ware im Einzelnen zu prüfen (was angesichts der Masse der angebotenen Teile plausibel erschien) sie als "offiziell defekt" erklärt.
      Der VK hatte tonnenweise solche Laufwerke und Festplatten angeboten (waren insgesamt bestimmt ca. 80-100 Laufwerke und Festplatten). Alle als Zustand "ungeprüft" u. deshalb "offiziell defekt". Nach dem Kauf, noch bevor ich das Teil bezahlt hatte, bin ich durch eine google-Suche nach weiteren techn. Informationen zu dem Laufwerk per reinem Zufall auf eine alte ebay Auktion im google Cache gestossen wo genau dieser VK von einem anderen ebay VK kistenweise alte CD-Laufwerke und Festplatten als ALLE eindeutig defekt ausgemustert gekauft hatte.
      Der VK von dem ich kaufte hat also wissentlich eindeutig defekte Teile als "Zustand ungeprüft" und deshalb als "offiziell defekt" angeboten.
      Was nun?
      Deiner Logik nach wäre das "insgesamt okay", weil "insgesamt" als "offiziell defekt" angeboten.


      P.S.: den Artikel habe ich selbstverständlich nicht bezahlt (+ mir für den misslungenene Betrugsversuch des VK eine Verwarnung von ebay eingefangen)
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    • Schöne geschichte zeigt doch nur wieder das man russisch rolett spielt, könnte ja sein das man was für kleines geld was brauchbares abstauben kann. wärste nicht über den rest gestolpert (google chace) und hättest bezahlt und danach geärgert das der plan nicht auf ging. tolle ware für kleines geld.
      zeigt nur wieder das manche es einfach drauf anlegen schrott zu kaufen in der hoffung, doch was brauchbares für wenig geld zu bekommen.

      desweiteren was wäre wäre das gehäuse ok und der beschriebene fehler würde nach beheben die Wii immer noch nicht zur fuktion bringen ??? wäre es dann ein sachmangel ??? ich behaupte neien weil defekt verkauft und ein laie nur vermuten kann das das der fehler ist es aber nicht genauer weis weil wüsste er es und könnte ihn beheben würde man es ja tun
      um
      1. die konsole zu benutzen oder
      2. mehr geld zu kassieren.

      für mich heist defekt kaputt wenn man meint man kann es instand setzen ok wenn`s nicht klappt hat man halt PP sollte man sich vorher im klaren sein.

      Ich finde bei sollchen auktionen wie vom TE sollte man als K
      1. nachfragen und sich den genauen sachverhalt schildern lassen defekt oder
      2. gar nicht erst mitbieten.