Neue Masche: Vorzeitiger Abbruch einer Auktion - Betrug nach Urheberrechtsverletzung bei ebay

    • Neue Masche: Vorzeitiger Abbruch einer Auktion - Betrug nach Urheberrechtsverletzung bei ebay

      Wir haben uns in den letzten Monaten mit diversen Gestatten beschäftigt, die systematisch und gezielt ihr Geld damit verdienten, indem sie bei ebay Auktionsabbrecher suchten und als zuletzt Höchstbietender Schadensersatzforderungen stellten. Nun hat das System eine Steigerung erfahren, indem man sich gezielt Opfer sucht und diese zum Auktionsabbruch verleitet:

      Eine Tätergruppe oder ein einzelner Täter sucht sich offensichtlich im großen Stil Auktionen heraus, indem Fotos von Dritten eingebaut sind um damit ein vermeintliche oder tatsächliche Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Insbesondere teure Handys sind Ziel der Gauner. Zunächst stellt man sicher, dass man Höchstbietender ist und weist dann der Verkäufer auf diese Urheberrechtsverletzung hin. Viele Verkäufer brechen dann die Auktion ab und die Falle schnappt zu, denn damit ist in der Regel ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Geschieht dies aber gezielt, dürfte hier von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ausgegangen werden.

      Sollte sich jemand von den Opfern hierher verirren, wären weitere Details sehr wertvoll, insbesondere die beteiligten ebay-Accounts.

      Weitere Infos:

      legal-webhosting.com/1/post/20…nipulierte-auktionen.html
      test.de/Neue-Ebay-Masche-Betrug-bei-Bilderklau-4492118-0/
      klawtext.blogspot.de/2013/01/e…er-werden-auch-immer.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Haben die Diskussionen in den letzten Monaten wegen dem vorzeitigen Abbruch einer Auktion Wirkung gezeigt? Werden weniger Auktionen bei eBay abgebrochen, so dass die windigen Abbruchkäufer nun selbst aktiv werden müssen?

      Immerhin ist bekannt, dass bei den bisher 3 bekannten Fällen der Warner und der Höchstbietende jeweils die Selben waren. Die neue Masche ist nicht nur perfide, sondern diesmal auch sicherlich Strafbar. Aber ich denke, dass wird demnächst ein Gericht zu klären haben.

      Die Masche:
      Account A bietet auf die Auktion 1,- EUR. Über Acc. B erhält der Verkäufer dann den Hinweis, dass er mir dem geklauen Bild in der Artikelbeschreibung eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ob B dem Verkäufer auch direkt den Abbruch empfiehlt, ist noch nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen. Wie es dann weiter Abläuft ist uns bestens bekannt. Der VK streicht die Gebote, beendet die Auktion und hängt nun im Prinzip in der Abbruchfalle.

      Anders wie bei den "normalen" Abbrüchen kann man hier aber wie Uhu schon schrieb von einer Rechtsmißbräuchlichkeit ausgehen.

      Man kann dem VK nur raten, die Auktion auf keinen Fall vorzeitg zu beenden! Läuft die Auktion noch mehr als 12 Stunden und es wurde noch kein Gebot abgegeben, dann sollte er versuchen, seinen Fehler zu beheben und das Bild austauschen. In der Regel dürfte dafür auch noch Zeit genug sein, da die Betrüger das Handy oder das Notebook so günstig wie möglich bekommen möchten. Je länger eine Auktion bereits läuft, desto uninteressanter wird sie für die Abzocker. Hinzu kommt, dass der Abbruch die Urheberrechtsverletzung gar nicht beseitigt. Die Auktion ist nach dem Abbruch unverändert noch 90 Tage lang mit der Rechtsverletzung aufrufbar.

      Die Verkäufer, die aber auf die Masche hereingefallen sind, sollten sich auf jeden Fall Rat bei einem Rechtsanwalt holen.
    • forenuser schrieb:

      Haben die Diskussionen in den letzten Monaten wegen dem vorzeitigen Abbruch einer Auktion Wirkung gezeigt? Werden weniger Auktionen bei eBay abgebrochen, so dass die windigen Abbruchkäufer nun selbst aktiv werden müssen?
      Ich kann mir nicht vorstellen wie das sein könnte.
      99,5% der "gemeinen" ebay Nutzer wissen wahrscheinlich gar nicht das es solche Foren wie Auktionshilfe überhaupt gibt, geschweige denn lesen regelmäßig hier oder anderswo mit. Solche Dinge dringen erst in das Bewusstsein einer nennenswerten Zahl von ebayern wenn`s im TV kommt und bis dahin werden wohl noch so einige dran glauben müssen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Da gebe ich dir vollkommen Recht,@i³h²Bä³h².Das schreib ich nicht nochmal,zu umständlich. :D
      Fast alle wissen nicht,welche Fallstricke es gibt,geschweige denn,wie sie über den Tisch gezogen werden.
      Hier ist - mal wieder - ebax und der Gesetzgeber gefordert.Aber bis die in die Pötte kommen,ist die Welt untergegangen.
      Die einfachste Lösung ist immer noch,einen Freund zu bitten höher zu bieten und dann abzubrechen.
      Zudem diese Betrüger umgehend auf die Sperrliste setzen.
      Wir hier und in anderen Foren weltweit sind kaum prozentual zu erfassen,eher im Promillebereich, gegenüber der Anzahl User weltweit.
      Der Don mit seiner Rosinante und den Windmühlen hatte es da deutlich leichter.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Bei Netzwelt (gesperrt) und anschliessend Rechti.de/ Onlineauktionen sind wir zu einer Lösung insofern gekomen, dass betroffene User sich per PN absprechen und ihre Klageschriften und aktenzeichen untereinander austauschen. Ausser dem hat sich ein User die Mühe gemacht und hat alle Auktionen/Gebote zusammengestellt und diese Liste (Etwa 6000 Auktionen mit geschätzten 100000€ Gebotssumme) den Usern und den Gerichten zur Verfügung gestellt um den Nachweis zu erbringen, dass hier keine Kaufabsicht gegeben war.

      Nachdem die Unterlagen vorgelegt wurden zog MR sowohl die Klage, als auch den Antrag auf PKH zurück. (Student der Rechtsverdrehung)

      Es handelt sich um den Bieter Lidolocarno bzw. Superocean. Er soll inzwischen unter einem anderen Namen unterwegs sein.
      Für mich liegt die Vermutung nahe, dass er auch hier involviert ist.

      MfG
      Klaus
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Bei Netzwelt (gesperrt) und anschliessend Rechti.de/ Onlineauktionen sind wir zu einer Lösung insofern gekomen, dass betroffene User sich per PN absprechen und ihre Klageschriften und aktenzeichen untereinander austauschen. Ausser dem hat sich ein User die Mühe gemacht und hat alle Auktionen/Gebote zusammengestellt und diese Liste (Etwa 6000 Auktionen mit geschätzten 100000€ Gebotssumme) den Usern und den Gerichten zur Verfügung gestellt um den Nachweis zu erbringen, dass hier keine Kaufabsicht gegeben war.

      Nachdem die Unterlagen vorgelegt wurden zog MR sowohl die Klage, als auch den Antrag auf PKH zurück. (Student der Rechtsverdrehung)

      Bemerkenswerte Leistung, die ich gerne mal verlinke: rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=1103
      Das wäre auch der richtige Ansatz bei einem zweiten großen Fall, auf den auch die TV-Medien aufmerksam wurden: auktionshilfe.info/index.php?thread/7105/&pageNo=1

      Krennz schrieb:

      Es handelt sich um den Bieter Lidolocarno bzw. Superocean. Er soll inzwischen unter einem anderen Namen unterwegs sein.
      Für mich liegt die Vermutung nahe, dass er auch hier involviert ist.

      Solange wir hier keine konkreten Accounts (und damit dann auch bald Namen) erhalten, bleibt das aber nur eine Vermutung. Trittbrettfahrer gibt es mittlerweile zuhauf, wobei die in diesem Thread hier vorgestellte Methode eine neue Dimension erreicht. Dann müsste euer MR schon die Methode gewechselt haben, wenn er auch dafür verantwortlich ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bisher wurden mir von den betrofenen Usern für MR folgende Nicknames genannt:

      Superocean (ist ne Breitlinguhr daher schwer zu googlen) Lidolocarno (Strand von Locarno daher schwer zu googlen) Orselina (Ort bei Locarno szg) erwin 321 (inzwischen gelöscht) (Keine -Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit)

      Er hat mit der gleichen Masche immer wieder unter anderen Namen Kohle gemacht. Wenn der eine N ame verbrannt war kam eben eine neuer.

      Hier hilft nur die gemeinsame Vorgehensweise, wie bei Rechti geschildert.

      rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=3093

      Das ist dann das Ergebnis
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Bisher wurden mir von den betrofenen Usern für MR folgende Nicknames genannt:

      MR? Wer ist denn MR? Achso... Roos also. Sagt mir erst mal nichts. Lampertheim sagt mir auch nichts.

      Axo und...

      Im übrigen, wie sieht Ebay das, dass er mit mehreren Konten eingeloggt ist. M.W. doch eigentlich nicht zulässig.
      Aber natürlich ist das zulässig. Man darf nur nicht mit dem einen Account bei einem anderen eigenen Account mitbieten. Sonst kannst (darfst) Du bei ebay soviele Accounts haben, wie Du dir unterschiedliche Mailadressen leisten kannst.

      Nett auch der Vergleich mit Al Capone. Wobei ich mich frage, wieso eigentlich ein Jurastudent so wenig Ahnung von Steuerrecht hat. Steuerrecht ist nun sicherlich nicht meine besondere Stärke, aber soviel Ahnung sollte man schon haben.

      Noch was zu Deiner Liste drüben:
      Sozialabgaben: Nö. Als Student ist er in der studentischen KV oder über die Eltern versichert, Soli Fehlanzeige und Angestellte hat er keine
      Gewerbesteuer: Nö. Wäre auch ganz verkehrt, denn gerade aus dem Fehlen der gewerblichen Tätigkeit will man ihm ja den fehlenden Rechtsbindungswillen ableiten. Ausserdem gibt es da einen Freibetrag.
      Beitrag zur IHK (Zwangsbeitrag): Nö. Kann man sich (Gewerbe vorausgesetzt) befreien lassen, wenn der Umsatz unter einem bestimmten Betrag (IIRC 24500 Euro p.a.) liegt. Zwangsbeitrag ohne Befreiungsmöglichkeit hast Du nur, wenn Du im Handelsregistr eingetragen bist.
      Krankenkasse: Nö. Steht oben schon. Ausserdem ist er ja nicht angestellt - von Rechts wegen muss er sich da gar nicht versichern. Er kann.

      BTW: Ist das eigentlich gesichert, dass er eiföns weitervertickt, wenn er mal welche tatsächlich bekommt? Denn ein Gewerbe wird er kaum anmelden, wenn er PKH bewilligt bekommt. Damit würde er sich seinen BaFög-Anspruch (den er ziemlich sicher hat) ins Nirvana kicken. Aber teuere Post könnte man für ihn dann trotzdem mal organisieren...


      Krennz schrieb:

      daher schwer zu googlen

      Sei froh, dass es so einfach ist. Es gibt andere Nicks. Glaub mir, das ist dann schwer zu googeln. :D

      Krennz schrieb:

      Er hat mit der gleichen Masche immer wieder unter anderen Namen Kohle gemacht.

      Andere Namen oder andere ebay-Nicks? Ich vermute, letzteres?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Einer der bei Rechti aufgeschlagenen User kennt noch weitere Nicknames, will sie aber z.Zt. nicht preisgeben.

      Dabei sollen auch Nicks sein, unter denen er verkauft.

      Wenn ich davon ausgehe, dass er bei 6000 Auktionen im Monat mit bietet und davon vlt. 150 abgebrochen werden. Er davon alle unter Druck setzt und 30 bezahlen hat er in einem Monat 30 mal 300 = 9000 € kassiert. Nur mal so gerechnet. Das er da noch klagt?

      Nasch dieser Rechnung ist er zu allem verpflichtet.

      Und ja, er tritt als Privater auf, auf dieser Basis wollen, bzw. haben wir ihm den fehlenden Kaufwillen nachweisen können, worauf er die Klagen und die PKH zurückzog ohne das die entsprechenden Gerichte entscheiden mussten/konnten.

      Ich wollte die Unterlagen haben um eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt zu erstatten, bekam sie aber nicht. Leider. Soweit geht die Solidarität der betroffenene User leider nicht. Hauptsache sie sind raus aus der Scheixxe.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Einer der bei Rechti aufgeschlagenen User kennt noch weitere Nicknames, will sie aber z.Zt. nicht preisgeben.

      Das ist schade.
      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.


      Krennz schrieb:

      Wenn ich davon ausgehe, dass er bei 6000 Auktionen im Monat mit bietet und davon vlt. 150 abgebrochen werden. Er davon alle unter Druck setzt und 30 bezahlen hat er in einem Monat 30 mal 300 = 9000 € kassiert. Nur mal so gerechnet. Das er da noch klagt?

      Natürlich klagt er da. Alles andere wäre kontraproduktiv. Und zwar (ich hab allerdings leider noch keine der Klageschriften gesehen) dürfte er da auf Herausgabe und nur hilfsweise auf Schadensersatz klagen. Sonst kann er sich seinen Rechtsbindungswillen gleich übers Klo dübeln.

      Krennz schrieb:

      Und ja, er tritt als Privater auf, auf dieser Basis wollen, bzw. haben wir ihm den fehlenden Kaufwillen nachweisen können, worauf er die Klagen und die PKH zurückzog ohne das die entsprechenden Gerichte entscheiden mussten/konnten.

      Hmmm.... da stellt sich mir die Frage, ob es nicht sogar sionnvoller wäre, wenn einer der Betroffenen vor Klage des Roos gleich mal negative Feststellungsklage auf den Rechtsbindungswillen erhebt. Damit wäre der dann nämlich in der Situation, dass er den Rechtsbindungswillen nachweisen muss, die Klage aber gar nicht selber zurückziehen kann. Damit müsste Roos dann zwar zuerst mal den Rechtsbindungswillen objektiv nachweisen, (NFK: ausnahmsweise muss dabei der Beklagte beweisen, dass dem nicht so ist) was ihm für einen Einzelfall noch gelingen könnte, aber damit wäre dann dem Kläger im Beweisverfahren die Tür geöffnet, alle Vorfälle einzubringen einschliesslich der vorangegangenen zurückgezogenen Klagen. Einziger Ausweg dann für Roos: er kassiert ein Anerkenntisurteil. Das wäre seinem Geschäftsmodell dann aber extrem abträglich.

      Dabei stellt sich natürlich das Problem, dass man dazu einen erwischen muss, der zum einen noch keine Klage zugestellt bekommen hat und zum anderen das dann auch durchziehen kann. Und damit sind wir wieder bei dem Problem:

      Krennz schrieb:

      Soweit geht die Solidarität der betroffenene User leider nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das mit der negativen Feststellungsklage werde ich gleich mal bei Rechti und Netzwelt reinstellen, wenn ich Dich da zitieren darf?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • So wie ich das sehe, bietet dieser "MR" in der Hoffnung auf Auktionen, das der Verkäufer diese von selbst abbricht.

      Hier geht es aber um eine Version 2.0 dieser Masche. Den Verkäufer auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen, in der Hoffnung, das er die kurz zuvor niedrig bebotene Auktion abbricht.

      Bitte diskutiert über diesen ´"MR" doch einem Thread der Version 1.0 weiter.
    • Wir sind zu dieser Diskussion gekommen, weil ich vermute, dass MR auch hier dahinter steckt und wir bei Rechti einen Weg gefunden haben um ihn, zumindest in einigen Fällen, auszubremsen.

      Wie Du sagst, kommt hier nun das Druckmittel der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung hinzu. Da werden sich etliche überlegen, ob sie den Schadenersatz freiwillig zahlen, oder die Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird. Das läuft dann für mich auf Erpressung hinaus.

      Sollte der Nachweis gelingen, dass es wirklich MR ist, könnte das böse für ihn enden. Deshalb habe ich mich ja hier angemeldet.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Das mit der negativen Feststellungsklage werde ich gleich mal bei Rechti und Netzwelt reinstellen, wenn ich Dich da zitieren darf?

      Wenn google das darf darfst Du das auch. Meine Meinung ist sowieso Public Domain: jeder darf sie sich zu eigen machen... :]


      forenuser schrieb:

      Bitte diskutiert über diesen ´"MR" doch einem Thread der Version 1.0 weiter.

      Schiebst Du das bitte in den Marcus Kahn oder in den Würzburger? Oder einfach in einen neuen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Geklaute Bilder bei Ebay

      Bitte die Beiträge drinn lassen, habe sie schon verlinkt.

      Hier mal was, was die Angst vor Abmahnungen bei für/in Ebay geklauten Bildern nehmen kann.

      rechti.de/forum/viewtopic.php?f=19&t=6904

      Wegen der unerlaubten Verwendung von Fotos bei einer privaten
      eBay-Versteigerung ist pro Bild ein Schadensersatz von 20,- EUR
      angemessen (LG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2012 - Az.: 23 S 66/12).

      Bei
      der Entscheidung ging um nur um Lichtbilder, die nach § 72 UrhG
      leistungsschutzrechtlich geschützt sind. Es drehte sich nicht um Fotos
      (Lichtbildwerke), die die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen und
      somit unter § 2 Abs.1 Nr.5 UrhG fallen. ......................mehr im
      link
      dr-bahr.com/news/20-eur-schade…-im-privaten-bereich.html
      Ein solches Lizenzentgelt von 45,00 Euro pro Bild ist dasjenige, auf das
      sich ein vernünftiger Lizenzgeber an seiner Stelle mit einem
      vernünftigen Lizenznehmer anstelle des Beklagten angemessener Weise
      geeinigt hätten. Dies schätzt das Gericht gemäß §§ 495, 287 Abs. 1 ZPO
      unter Berücksichtigung der Honorarempfehlung der
      Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Ihnen zufolge beträgt bei einer
      Nutzungsdauer von einer Woche bei Veröffentlichung auf einer “Car” das
      Entgelt 90,00 Euro. Indes sind die Werte nicht schematisch zu
      übernehmen. Im Blick muss bleiben, dass der Kläger nicht zu dem
      Personenkreis gehört, für den die Honorarempfehlung gemacht sind, etwa
      (Berufs-)Fotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die
      Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist (vgl. OLG
      Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012 – 2 U 7/11).....................mehr
      im link

      ferner-alsdorf.de/2013/01/foto…z-abmahnung-rechtsanwalt/

      Haariger kann es werden, wenn ich beim Hersteller geklaut habe, oder wenn ich "gewerblich" unterwegs bin.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Nun ist das KindThema in den Brunnen gefallen und wir sind vom eigentlichen Inhalt etwas abgekommen. Da es eh nicht mehr vernünftig zu trennen ist, belassen wir es erst einmal bei einem Thread und zerreißen ihn vorerst nicht.

      Aber werden wir doch mal konkreter: Welche Indizien gibt es denn, dass der Ross hier die Finger mit im Spiel hat? Nun mal Butter bei die Fische! Die Handschrift ist doch eine ganz andere. Eine bloße Vermutung ist mir da zu wenig. Das könnte auch einer der anderen Pappenheimer gewesen sein, die wir hier in den letzten Monaten besprochen haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Vorschlag : diesen Fred belassen,evtl. umbennen und für´s eigentliche Thema 2.0 einen neuen eröffnen.

      Es wäre schön,wenn sich einige Betroffene durchringen würden,ihre Info´s weiterzugeben.Ob hier oder drüben im Fred oder per PN.
      Eine erfolgreiche Vorgehensweise wäre dann eher möglich.Wobei ich bemerken möchte,dass wir vertrauensvoll mit jeglichen Info´s umgehen .
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Das Geschäftsmodell mit den Klagen auf Herausgabe/Schadenerstz dürfte langsam ausgelutscht sein. Immerhin hatten wir über 5000 Zugriffe allein bei Rechti und, bis das -Forum in Netzwelt versteckt werden musste mehr als 100000.

      Etwas stärkeres muss her, damit die Kohle weiter sprudelt.

      Die Ureile/ Gerichtsverfahren wurden über entprechende RA-Blogs veröffentlicht. Eine unerschöpfliche Quelle von neuen Abzockideen.

      Warten wir mal ab, ob sich hier ein Betroffener meldet und uns Nicknames oder echte Namen nennen kann. Ich warte drauf.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Bitte die Beiträge drinn lassen, habe sie schon verlinkt.

      Wenn Du es mit der Posting-ID statt der Thread-ID gemacht hast, wäre ein Verschieben hier problemlos, weil der Link dann auf das Posting geht, egal wo es steht. Naja nu isses eben so.

      Krennz schrieb:

      Hier mal was, was die Angst vor Abmahnungen bei für/in Ebay geklauten Bildern nehmen kann.

      Das Problem ist weniger die Lizenzgebühr (die auch mal bei nur 20 Euro pro Bild geschätzt liegen kann) als vielmehr die Anwaltskosten für die Abmahnung mit der Unterlassungserklärung. Die liegen dann nämlich trotzdem im satten dreistelligen Bereich. Ausserdem hättest Du bei meinen Bildern ein ganz anderes Problem. In meiner normalen Preisliste für meine Kommissionsaufträge stehen nämlich Lizenzgebühren und für den Fall des Hotlinking auch Traffic- und Hostinggebühren drin, da muss das Gericht gar nicht schätzen oder sich an irgendwelchen Mitelstandsempfehlungen (die n.b. gar nicht veröffentlicht sind und die ich daher auch nicht kennen muss) orientieren. Mit ungeschickt bei mir geklauten Bildern bist Du da völlig ungeschätzt bei vierstelligen Beträgen (Nutzungslizenz, Traffic, fehlende Urheberangabe, geschäftlicher Verkehr) und auch der "vernünftige Lizenznehmer" hilft Dir nicht weiter, denn der hätte vorher gefragt und wäre damit ordentlicher Lizenzkunde geworden. Fragt er nicht, hat er seine eigene Preisstaffel laut Liste. Und wenn jeder Bilderklauer bei jedem geklauten Bild vorher mal nachschaut, ob es denn eine selbständige Honorarvereinbarung seitens des Urhebers gibt kann er die Bilder auch gleich selber machen. Ist weniger Aufwand.

      Krennz schrieb:

      oder wenn ich "gewerblich" unterwegs bin.

      Das ist einer der Irrtümer, denen auch Richter immer wieder unterliegen. Geschäftlicher Verkehr heisst nicht gewerblicher Verkehr sondern im Volltext "Teilnahme am allgemeinen geschäftlichen Verkehr" - gemeinhin bei ebay gegeben, weil ja jeder für seinen Artikel Geld bekommen, also Geschäfte abschliessen will. Anders ist das, wenn man irgendwas auf einer Plattform einstellt auf der man die Sachen verschenkt. Aber wo gibt es die?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Bilderklau ist immer haarig.Nur wissen das die Wenigsten.Ist ja so schön einfach.Kommt noch hinzu,dass die geklauten Bilder nicht dem Artikel entsprechen,der angeboten wird.Deshalb bin ich auch kein Freund der Standardbildvorlagen.
      Wer seinen Kram verkaufen will,soll den abbilden und das so,dass er erkennbar ist,statt Kohlen im Keller ohne Blitz und Licht.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!