Auflösung eines Kaufvertrages bei ebay

    • Auflösung eines Kaufvertrages bei ebay

      Hallo Ihrs!!!!
      Vor Weihnachten habe ich was gekauft und wollte noch was zum Versand wissen. Der Verkäufer hat mir erstmal nicht geantwortet sondern erst kurz vor Silvester und dann auch gleich einen unbezahlten Artikel gemeldet. Ich habe dann die Kaufabwicklung abgeschlossen, damit der weiß, die Zahlung geht bald ein.
      Dann haben sich aber Zahlung und diese Meldung eines unbezahlten Artikels an ebay überschnitten. Der Verkäufer hat etz das Geld und ich eine Verwarnung wegen eines unbezahlten Artikels.
      Der Verkäufer hat den Artikel wieder neu reingestellt obwohl ich gezahlt habe und hat mir mitgeteilt, daß ebay ihm mitgeteilt hat, daß ich keinen Anspruch mehr auf die Zusendung habe und daß er den Artikel jetzt weiterverkaufen kann, weil der Kaufvertrag gelöst ist durch die Verwarnung. Zu meiner Zahlung hat der gar nichts gesagt. Ich habe von ebay auch eine Nachricht bekommen, da steht drin:
      Die Zahlung für diesen Artikel ist in den letzten xxTagen nicht eingegangen.
      xxxxxxxx hat die Transaktion abgebrochen und Sie haben keinen Anspruch mehr auf Zusendung des Artikels.
      Außerdem wurde Ihrem Mitgliedskonto ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels hinzugefügt.
      Wenn Sie bereits gezahlt haben und der Meinung sind, dass die Zahlung inzwischen eingegangen sein müsste,
      wenden Sie sich bitte an den eBay-Kundenservice.


      Was soll ich jetzt tun? Ich weiß, daß man einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, wenn man am Ende einer Auktion dann der Gewinner ist. Mein Freund sagt, über ebay kann man keinen Kaufvertrag einfach so mit nem Mausklick auflösen und das der Verkäufer mir den Mantel schicken muß, weil der durch die Zahlung nun mir gehört und nicht mehr dem. Wir haben schon bei Google gekuckt, aber das war sehr verwirrend. Da steht manchmal, man muß erst einen Brief schicken und 2 Wochen warten und dann wieder woanders, daß diese Verwarnungssache ausreicht und den Kaufvertrag gültig auflöst. Ich weiß etz nicht, was ich glauben soll und die Ebaymail verunsichert mich total, weil da steht, das ich keinen Anspruch mehr hab!
      Kann mir einer von euch bitte genau erklären, was man tun muß, wenn man von einem Ebaykaufvertrag zurücktreten will? Reicht diese Verwarnung wirklich aus?
      Danke schon mal und Grüssis!!!!
    • Der schreibt kurz nach der Meldung eines unbezahlten Artikels, er hätte nun lange genug gewartet und er glaubt, ich will den Mantel gar nicht und sieht daher den Kaufvertrag als nichtig an und würde etz von dem Kaufvertrag zurücktreten und wenn ich überwiesen hab, dann würde er mir das zurückzahlen.
      Mehr steht da nicht. Die einzige Frist ist diese Meldung an Ebay, aber der will ja noch vor Ablauf der Frist zurücktreten und bisher hat der mir auch gar nix zurückgezahlt.
      Das finde ich sehr komisch, daß der eine Frist setzt über ebay und dann selber schon vorher zurücktreten will.
      Ist der Kaufvertrag jetzt wirklich aufgelöst, kann bitte einer schreiben ob ja oder nicht?
      ;(
      Danke für die Ebayseite!!!! Sonst ich selber suchen müssen!!!!
      Die Verwarnung werd ich in jedem Fall löschen lassen, aber ich komm erst morgen zur Bank und dann klär ich das auch mit Ebay.
    • Betrachte den Kaufvertrag als aufgelöst, der VK hat ja den Artikel bereits wieder eingestellt, ob berechtigt oder nicht würde ich jetzt nicht weiter beleuchten. Laß deine Verwarnung löschen und warte die Rücküberweisung ab. Die sollte jetzt aber in der kommenden Woche eintreffen. Zeit war ja genug. Für beide Seiten.

      Für das nächste Mal: Das Internet ist ein schnelles Medium, man sollte sich also sputen und mit dem Tempo mithalten.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Betrachte den Kaufvertrag als aufgelöst, der VK hat ja den Artikel bereits wieder eingestellt, ob berechtigt oder nicht würde ich jetzt nicht weiter beleuchten.

      Genau das ist aber meine Frage, weil ich möchte wissen, ob der Kaufvertrag rechtlich aufgelöst ist oder nicht.

      Das mit dem Tempo ist ein komisches Argument. Was hat das denn damit zu tun, daß der mitten in der Ebayfrist meint, er glaubt, ich will den Mantel nicht mehr?
      Der Typ hat das Geld seit Jahresanfang und das sind fast 2 Wochen, da kann ich genau so sagen, daß ich glaube, der will das behalten und das nicht dafür spricht, das er das auflösen will. Das Geld kann der behalten, wenn der den Mantel schickt.
      Mein Freund meint, ich soll den Mantel einfach nochmal ersteigern, dann hab ich 2 Kaufverträge mit dem Typen über einen Mantel und weil er das Geld aus dem ersten Kaufvertrag schon hat, soll er mir erstmal diesen Mantel liefern. Der verkauft privat und hat nur den einen Mantel und rot bewerten kann der mich auch nicht.
      Selbst wenn der wirklich einen weiteren Mantel wie diesen auftreiben würde, wäre das auch kein Problem.
    • Ebax selbst kann keinen KV lösen.Der besteht schliesslich zwischen dem VK+K,nicht zwischen ebax und der deutschen Rechtsprechung.Die schreiben eben gern Lötzinn.
      Was dein VK glaubt,ist sein Prob.Er soll mal einen RA, den ja jeder in seiner Familie hat,befragen.
      Ich würde aber gern wissen,was in der AB des VK stand.Zahlungsfrist gesetzt?
      Davon abgesehen,hat er das Geld erhalten und somit zu liefern.
      Schicke ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung.
      Wenn dir der Mantel nicht mehr so wichtig ist,dann Fristsetzung auf Rückerstattung des Betrages.Kommt nichts,dann tatsächlich RA einschalten.
      kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/ Den link dazu.Gibt noch andere bei Tante Gugel.Einfach Kaufvertrag auf ebay eingeben.
      Wenn du ihn außerdem angeschrieben hast,er aber nicht geantwortet hat,ist das ebenfalls sein Prob.
      Andere Möglichkeit:du bietest/lässt bieten.Wie bereits beschrieben.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ninilein schrieb:

      Genau das ist aber meine Frage, weil ich möchte wissen, ob der Kaufvertrag rechtlich aufgelöst ist oder nicht.
      Nein, bis zu diesem Punkt, den du beschreibst, ist der Kaufvertrag immer noch in Kraft. Der Kaufvertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden, wobei von Ebay hierbeit der Weg über die Konfliktlösung angeboten wird. So gesehen ist der Kaufvertrag immer noch in Kraft. Du hast das Angebot des VK angenommen und inzwischen auch bezahlt, der VK hat zu liefern.

      Jetzt könnt ihr euch rein praktischerweise auch außerhalb von ebay einig werden und den Kaufvertrag erfüllen oder auflösen.
      Mach es wie Ohrwürmche vorgeschlagen hat und setze den VK in Verzug. Wenn der inzwischen deinen (!) Artikel anderweilig weiterverkauft hat, hat er gleichwertigen Ersatz zu beschaffen oder den Kaufpreis umgehend zurück zu erstatten.

      Meine Bemerkung mit Internet und Tempo zielte darauf ab, daß diese ganze Kette von Mißverständnissen und Mimositäten nicht in Gang gekommen wäre, wenn du gleich kurz nach dem Zuschlag ein deutlicheres Signal gesetzt hättest.
      ___________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Ich habe gleich nach der Auktion den Typen angeschrieben. Das hab ich da oben nicht gesagt, sorry.
      Der hat sich dann aber über ne Woche nicht gemeldet. Ok, war halt Weihnachten und so, aber dann gleich nen Fall eröffnen und erzählen, er glaubt, ich will den Mantel nicht und er tritt mal eben zurück, was solln das?

      Ebax? Is das n Tppfehler oder soll das so?
      Lötzinn? haha, das hab ich noch nie gehört für Blödsinn... mein Freund sagt, du meinst damit Blödsinn. Tust du doch oder?

      Nee, klar das ich mit Ebay den Vertrag nicht hab. Das hab ich schon begriffen, das das nur die Seite ist, wo Leute kaufen und verkaufen.
      Trotzdem bekam ich diese Mail von Ebay und nicht vom Verkäufer und das hat mich total verwirrt, weil die von ebay wissen doch gar nicht, was da los ist.
      Mich hat nämlich keiner gefragt, wie das ist und das wär echt unfair, wenn die nur auf den Verkäufer hören würden.
      Das in der Mail klingt echt so, als hätte man gar keine Rechte mehr, wenn der Verkäufer auf einen Knopf drückt und das der machen kann, was er will.
      Das wär echt doof.
      Nein, da steht keine Frist und auch in der Mail war keine Frist. Das einzige, was eine Frist hatte, war diese Unstimmigkeit wegen dem nichtbezahlten Artikel, aber die Frist war von ebay und nicht von dem Typen selber. Ist diese Frist jetzt irgendwie wichtig oder so? Oder ist das für den Vertrag egal?
      In der Beschreibung steht außer dem text über den Mantal sonst nur noch
      "Bitte auch meine anderen Auktionen beachten, sie können Porto sparen" und "Ich verkaufe privat, daher Ausschluss von Rücknahme und Garantie!!!".

      Was ist denn damit? Das steht ja überall drinnen, aber muß ích da noch was beachten?

      Hab mir das nochmal alles hier durchgelesen und ich versteh das so:Was der Verkäufertyp glaubt oder vermutet, ist egal, weil das den Kaufvertrag nicht aufhebt und daher besteht der Kaufvertrag immer noch und bei Google hab ich raus, der Typ ist durch die Zahlung schon im Lieferverzug.
      Ich habe wegen der Fristen geguckt und was von so einer 30-Tagefrist gelesen, was ist das denn? Die 30Tage sind noch gar nicht rum, ist das gut?

      Wie verklicker ich dem Typen denn am besten, das der Vertrag noch gültig ist udn das ich den Mantel haben will?
      Wär supi, wenn da einer mir Paragrafen sagen könnte, damit der sieht, das ich das nicht erfunden hab.
      Die AUktion geht noch bis morgen abend und mein Freund würde dann bieten, wenn der das nicht vorher beendet. Was ist denn wenn mein Freund jetzt den Mantel echt ersteigert und dann günstiger als ich? Krieg ich dann was wieder oder wie?

      Sorry für Schreibfehler und so, ich bin ziemlcih nervös, weil der Typ da gerade >>meinen<< Mantel versteigert.
      Und schonmal Danke fürs Helfen, das ist voll nett von euch.
    • Ich schreibe den Typen nochmal per Einschreiben Rückschein an (Kopie für mich und Zeuge, dass das Schreiben im Brief war) und setze ihm eine -Frist von 12 Tagen zur Erfüllung des Kaufvertrages.

      Gleichzeitig drohe ich ihm einen Mahnbescheid an, falls er a. die Ware nicht liefert, oder b. das Geld nicht zurückzahlt.

      Gleichzeitig gehe ich zu meiner Bank und lasse mir eine Kopie meines Zahlungsbeleges geben, sowie den Kontoauszug, auf dem die Belastung stattfand. Evtl. finde ich auch noch die Auktion auf ebäh und mache mir davon einen Screenshot. Von meinem ersten Anschreiben habe ich hoffentlich noch ne Kopie. So habe ich Beweise für meine Behauptungen.

      Sollte weder der Mantel. noch das Geld, bis zum genannten Termin da sein, gehe ich zum -Anwalt und lasse den den Mahnbescheid bei Gericht einreichen.

      Das Kostenrisiko trage ich allerdings erstmal.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • ninilein schrieb:

      Ich habe gleich nach der Auktion den Typen angeschrieben. Das hab ich da oben nicht gesagt, sorry.

      Aber sicher hast Du. Irgendwas wolltest Du wegen des Versands wissen und hast ziemlich unmittelbar nach Auktionsende gefragt, aber erst zu Silvester eine Antwort bekommen. Soviel zur Frage, ob das Internet ein schnelles Medium ist. Für den VK ist es das offenbar nicht.

      ninilein schrieb:

      er glaubt, ich will den Mantel nicht und er tritt mal eben zurück, was solln das?

      Ein Kaufvertrag ist wie Kaugummi in den Haaren. Selbst wenn Du es schaffst ihn einzufrieren kriegst Du ihn allenfalls mit dem Hammer weg. ;)

      Für eine Anfechtung des Vertrages seitens des VK sehe ich hier keinen Grund. Selbst wenn er eine Zahlungsfrist ins Angebot gepinselt haben sollte müsste er Dich erst mal in Verzug setzen, bevor er dich auf Ersatz eines Verzugsschadens in Anspruch nehmen könnte. Einfach mal eben so den Kaufvertrag auflösen ist aber nicht. Das "er geht davon aus, dass Du dem Mantel eh nicht wilst" klingt nach einem ansatzweisen Versuch, den Vertrag wegen Nichtigkeit aus Mangel an Ernstlichkeit anzufechten. Wird aber kaum gehen, der §118 greift dann, wenn der Mangel an Erntstlichkeit für die Gegenseite bei Abgabe der WE klar erkennbar gewesen wäre.

      Den Vertrag auflösen geht daher definitiv nur in beiderseitigem Einvernehmen, mit dem einseitigen Rücktritt des VK macht dieser sich Dir gegenüber ersatzpflichtig. Und damit komme ich nun zu der Frage, was passiert, wenn Dein Freund den Mantel morgen für dich ersteigert. Es gibt dan zwei Alternativen, die beide rechtlich konstruierbar sind.

      Entweder dein Freund muss deinen Mantel anschliessend an Dich herausgeben und hat - da der VK ihm gar kein Eigentum an dem Mantel übertragen konnte (§433 Abs. 1 BGB) - eine Ware mit Rechtsmangel erworben, so dass der Verkäufer ihm gegenüber in Höhe des Kaufpreises ersatzpflichtig ist oder der VK akzeptiert, dass dein Freund den Mantel für Dich ersteigert hat und damit Sachwalter i.S.d. §311 Abs. 3 BGB ist und damit wäre der VK Dir für einen überschiessenden Betrag eines höheren Gebotes ersatzpflichtig. Bei einem geringeren Ergebnis der zweiten Auktion wäre in dem Fall aber trotzdem der Vertrag der ersten von Dir zu erfüllen.

      Ich weiss, das klingt mal wieder reichlich theoretisch, aber das ist nur die sachliche Erklärung für den "Kaugummi" am Anfang.

      Krennz schrieb:

      Gleichzeitig drohe ich ihm einen Mahnbescheid an, falls er a. die Ware nicht liefert, oder b. das Geld nicht zurückzahlt.

      Sie möchte ja aber den Mantel. Daher wäre hier eine Forderung auf Herausgabe der Ware aus dem Kaufvertrag angemessen. Dann gibt es aber keinen Mahnbescheid, weil Du den nur für eine Geldforderung beantragen kannst. Eben die liegt ja aber derzeit nicht vor. Mit der Erfüllung der Pflicht aus §433 Abs. 2 BGB zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch ninilein ist der VK nu in der Pflicht. Da er aber eine Lieferzeit angegeben hat (muss er ja bei ebay) ist er nicht unmittelbar in Verzug sondern erst nach Ablauf der internen Bearbeitungszeit. Die kennen wir mangels Auktionsnummer nicht, aber ich schätze mal, das wird irgendwas um die 5 Tage sein - also hast Du in so weit recht, dass man inzwischen wohl von Lieferverzug ausgehen kann.



      Krennz schrieb:

      Evtl. finde ich auch noch die Auktion auf ebäh und mache mir davon einen Screenshot.

      Yup - mit der Auktionummer kein Thema, das war in diesem Fall ja erst vor Weihnachten. Die hat ninilein uns ja aber bisher vorenthalten. Vermutlich ist das so ein Mantel aus Fellen von fetten alten Weibern (oder was sonst sich der Hermelin im Himmel damals gewünscht hatte...) :lach:

      Krennz schrieb:

      Sollte weder der Mantel. noch das Geld, bis zum genannten Termin da sein, gehe ich zum -Anwalt und lasse den den Mahnbescheid bei Gericht einreichen.

      Nö. Sollte der Mantel nicht fristgerecht eintreffen setze ich eine nette kleine Klageschrift auf und schick die ans zuständige Amtsgericht. Mahnbescheid ist da, wie bereits gesagt, fehl am Platz, weil es um eine Sachforderung geht. Daher weise ich im freundlichen Brief, mit dem ich die Herausgabe einfordere auch schon mal darauf hin, dass ich mir bei Lieferverzug Klage vorbehalte, durch die weitere, nicht unerhebliche Kosten entstehen können. (Der letzte Nachsatz ist wichtig, Du hast es mit Laien zu tun, die musst Du darauf hinweisen, sonst geht Dir hinterher eventuell der Kostenfestsetzungsantrag in die Binsen... Lass mich raten: praktische Erfahrung hast Du eher wenig?)


      Noch was OT zu deiner Sig: natürlich machen wir hier Rechtsberatung. Unentgeltliche. Das dürfen wir auch - muss sich ja keiner dran halten. Nur entgeltliche dürfen wir hier nicht leisten. Mir wäre aber auch nicht bekannt, dass ich hier jemals einen müden Cent für das bekommen hätte, was ich hier so absondere. Will ich auch gar nicht, die verleihen mir einfach irgendwann mal noch so'n Buntes Verdienstkreuz. Kann ich dann zum anderen tackern. :D 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der VK hat ja das Geld.Nun verkauft er den Kaninchenmantel weiter.Ist aber nicht seiner.Das gibt dann ein Prob,wenn TE den Mantel einklagt.
      Ob er dann selbst einen schneidert aus persönlich geschossenen Karnickeln?
      Ich schätze mal,der VK hat keinen blassen Schimmer,was er da eigentlich anstellt.

      OT.@ Bert.Müssen wir uns Sorgen um deine finanzielle Absicherung machen? Sollen wir für dich sammeln?
      Ich mach sofort einen Fred auf. :D
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      OT.@ Bert.Müssen wir uns Sorgen um deine finanzielle Absicherung machen? Sollen wir für dich sammeln?

      Ich hab schon einen Verein (gemein und eigennützig) zur Unterstützung von in Foren wohnhaften finanziell beengpassten Bastelhamstern gegründet. Mit mir als Schatzmeister. Sammeldosen stell ich nächste Woche auf, sobald die da sind. Unterstützung kann jeder beantragen, dessen Forennick auf bastelhamster endet. Anträge auf Unterstützung sind beim Schatzmeister unter Vorlage des Forenprofils und der Anspruchsgrundlage zu stellen, der diese auch prüft und bei Vorliegen seiner Ansicht*) auch bewilligt. :lach:



      *) Also wenn ich der Ansicht bin, dass ich das bewillige...

      ohrwürmchen schrieb:

      Kaninchenmantel

      Hab ich was überlesen? Kaninchenmantel wusste ich bisher nicht.

      ohrwürmchen schrieb:

      Ich schätze mal,der VK hat keinen blassen Schimmer,was er da eigentlich anstellt.

      Den Eindruck habe ich auch. Wenn ich da ganz böswillig einen Betrug zu Lasten von ninilein draus bastle wird aus dem zweiten Verkauf ganz fix mal Hehlerei. Am einfachsten wäre die Situation zu bereinigen, wenn der Freund Höchstbieter ist und der Verkäufer sich einsichtig zeigt und das Angebot abbricht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So deutlich wollte ich es nicht ausdrücken,ist aber genau das,was ich meine.
      Nur,wenn der Freund kauft,dann glaube ich,dass der VK sagt:Kohle oder keinen Mantel und er eröffnet sofort einen Fall und stellt das gute Stück wieder ein,wenn ebax sagt,du darfst.
      Gruß Würmchens Bastelhamster. :P
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    • Hallo Ihrs!

      Hatte gar nicht mehr dran gedacht, hier reinzuschreiben. Ich hab dem Verkäufer auch gesagt, er ist im Lieferverzug und das er da gerade meine bezahlte Ware verkauft und gefragt, ob er das ok findet. Mein Freund hatte zu dem Zeitpunkt noch nicht geboten. Dann war die Auktion plötzlich beendet und alle Gebote weg!!!!!! Ein Tag später ist plötzlich das Geld wieder aufm Konto!!!!!!!!!! X( X( X(
      Wahrscheinlich dachte der, damit ist das dann ok, wenn der das weiterverkauft. Ich hab dem Verkäufer dann gesagt, das tut mir leid, das ich den so angemeckert hab und ob ich jetzt meinen Mantel haben kann, weil ich will den schon haben sonst hätt ich nich drauf geboten. Der hat darauf nicht reagiert und den Mantel auch nicht noch mal reingesetzt. Das war für mich eine wortlose Zustimmung und deshalb hab ich nochmal gezahlt. Dann passiert nix und ich wollte schon fragen, wann das Paket kommt und da seh ich, der hat schon wieder zurücküberwiesen!!!!!!!!! X( X(
      Das macht mich echt voll sauer. Durch diese dumme Ebayfunktion kann ich den etz auch nicht mehr bewerten. Ich versteh das nicht, was muß man machen, damit man immer bewerten kann? Also auch wenn der Verkäufer eine Verwarnung gibt, die gelogen ist? Das hat der nur gemacht, damit er keine schlechte Bewertung bekommt!!!!! :cursing:

      Leutz, was sollen denn die Kommentare über den Mantel, der war nicht aus Fell!!!! Fell ist total daneben und die armen Tiere werden gequält dafür und damit könnte ich nie rumlaufen. Außerdem hab ich selbst 2 kleine Hoppler, da lauf ich nicht mit echtem Fell rum!!!! Das war ein ganz normaler karierter Wollmantel und da mußte kein Tier für sterben!!!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ninilein ()

    • ninilein schrieb:

      Hallo Ihrs!

      Hatte gar nicht mehr dran gedacht, hier reinzuschreiben. Ich hab dem Verkäufer auch gesagt, er ist im Lieferverzug und das er da gerade meine bezahlte Ware verkauft und gefragt, ob er das ok findet. Mein Freund hatte zu dem Zeitpunkt noch nicht geboten. Dann war die Auktion plötzlich beendet und alle Gebote weg!!!!!! Ein Tag später ist plötzlich das Geld wieder aufm Konto!!!!!!!!!! X( X( X(
      Wahrscheinlich dachte der, damit ist das dann ok, wenn der das weiterverkauft. Ich hab dem Verkäufer dann gesagt, das tut mir leid, das ich den so angemeckert hab und ob ich jetzt meinen Mantel haben kann, weil ich will den schon haben sonst hätt ich nich drauf geboten. Der hat darauf nicht reagiert und den Mantel auch nicht noch mal reingesetzt. Das war für mich eine wortlose Zustimmung und deshalb hab ich nochmal gezahlt. Dann passiert nix und ich wollte schon fragen, wann das Paket kommt und da seh ich, der hat schon wieder zurücküberwiesen!!!!!!!!! X( X(
      Das macht mich echt voll sauer. Durch diese dumme Ebayfunktion kann ich den etz auch nicht mehr bewerten. Ich versteh das nicht, was muß man machen, damit man immer bewerten kann? Also auch wenn der Verkäufer eine Verwarnung gibt, die gelogen ist? Das hat der nur gemacht, damit er keine schlechte Bewertung bekommt!!!!! :cursing:

      Leutz, was sollen denn die Kommentare über den Mantel, der war nicht aus Fell!!!! Fell ist total daneben und die armen Tiere werden gequält dafür und damit könnte ich nie rumlaufen. Außerdem hab ich selbst 2 kleine Hoppler, da lauf ich nicht mit echtem Fell rum!!!! Das war ein ganz normaler karierter Wollmantel und da mußte kein Tier für sterben!!!!!!

      Sauber, damit hat der VK schon 2! Kaufverträge.
      Was dir den Mantel auch nicht bringt. "Ich gehe davon aus" ist vertragsrechtlich äußerst umstritten.

      Ansonsten freue dich, daß du den Mantel nicht bekommst, auch Caro-Woll-Tiere leiden :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:


      Sauber, damit hat der VK schon 2! Kaufverträge.
      Was dir den Mantel auch nicht bringt. "Ich gehe davon aus" ist vertragsrechtlich äußerst umstritten.

      Ansonsten freue dich, daß du den Mantel nicht bekommst, auch Caro-Woll-Tiere leiden :whistling:

      Wieso nich bekommen? Ich hab den später viel günstiger von einer Freundin bekommen, der war der etwas zu eng.

      Wenn ich eure Antworten zusammenfasse, kommt raus
      # Eine Verwarnung von Ebay löst den Kaufvertrag nicht auf und auch dann nicht, wenn die Zahlung erst nach der Verwarnung ankommt.
      # Eine Rückzahlung vom Verkäufer ändert auch nichts am Kaufvertrag, der bleibt weiter bestehen.
      # Wenn der Verkäufer eine Frist setzt, aber dabei garnicht sagt, er will den Vertrag auflösen, wenn kein Geld kommt, dann ist der Vertrag auch nicht aufgelöst.
      # Ich hab immer noch das Recht auf den Mantel und könnte den Verkäufer zwingen den rauszurücken.

      Ist das so richtig?
      Warum steht das nicht bei Ebay drin?????? :cursing: :wallbash X(






      Drapondur schrieb:

      Achso ja, es geht ja um´s Prinzip! :lach:

      Du findest dich selbst total witzig, was?
      Den Kommi hättest Du dir echt sparen können. Ich hab hier nur geschrieben, weil ich noch nicht gesagt hab wie es weiter ging und das will einer später vllt mal wissen, wenn der auch so einen komischen Verkäufer erwischt hat.
    • ninilein schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:


      Sauber, damit hat der VK schon 2! Kaufverträge.
      Was dir den Mantel auch nicht bringt. "Ich gehe davon aus" ist vertragsrechtlich äußerst umstritten.

      Ansonsten freue dich, daß du den Mantel nicht bekommst, auch Caro-Woll-Tiere leiden :whistling:

      Wieso nich bekommen? Ich hab den später viel günstiger von einer Freundin bekommen, der war der etwas zu eng.

      Wenn ich eure Antworten zusammenfasse, kommt raus
      # Eine Verwarnung von Ebay löst den Kaufvertrag nicht auf und auch dann nicht, wenn die Zahlung erst nach der Verwarnung ankommt.
      # Eine Rückzahlung vom Verkäufer ändert auch nichts am Kaufvertrag, der bleibt weiter bestehen.
      # Wenn der Verkäufer eine Frist setzt, aber dabei garnicht sagt, er will den Vertrag auflösen, wenn kein Geld kommt, dann ist der Vertrag auch nicht aufgelöst.
      # Ich hab immer noch das Recht auf den Mantel und könnte den Verkäufer zwingen den rauszurücken.

      Ist das so richtig?
      Warum steht das nicht bei Ebay drin?????? :cursing: :wallbash X(






      Drapondur schrieb:

      Achso ja, es geht ja um´s Prinzip! :lach:

      Du findest dich selbst total witzig, was?
      Den Kommi hättest Du dir echt sparen können. Ich hab hier nur geschrieben, weil ich noch nicht gesagt hab wie es weiter ging und das will einer später vllt mal wissen, wenn der auch so einen komischen Verkäufer erwischt hat.

      Du hast das richtig erfasst :)
      Isch bin Tierschützer, esse keine Türe, momTiere und Caro-Tiere sind schützenswert!
      Der komische Vogel über mir hat übrigens richtig angemerkt wie man sich 3 Monate mit einem toten Fell abmühen kann ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!