Artikel nicht bezahlt - möchte Anwalt einschalten - aber welchen?

    • Artikel nicht bezahlt - möchte Anwalt einschalten - aber welchen?

      Hallo, liebe Forum User!
      Ich habe vor 12 Tagen einen MP4 Player für 45,50€ auf EBAY verkauft.
      3 Minuten nach Auktionsende kam eine Nachricht vom Käufer, dass er nicht wusste, dass man NUR mit PayPal bezahlen kann.
      Mich verwunderte das, da ich immer PayPal + Überweisung anbiete. Habe nachgesehen und Überweisung wurde auch angeboten.
      Habe dann nochmal Zahlungsinformationen rausgeschickt und zusätzlich meine Kontodaten zusätzlich mitgeschickt (im Bereich "Zahlungshinweise und eine persönliche Nachricht eingeben").

      Dann kam die Nachricht er kann nicht bezahlen, weil er keine Kontodaten habe, die Kontodaten habe ich dann nochmal so als Nachricht abgeschickt, obwohl die Kontodaten sowohl bei EBAY hinterlegt sind und bei dem Einzeheiten zum Kauf ein zweites Mal da stehe

      Dann kam die Nachricht vom Käufer: "das geld werde ich ihnen gleich morgen überweisen das dieser artikel bezahlt ist "

      Habe nach 3 Tagen dann nachgefragt, ob der Player jetzt bezahlt wurde oder nicht.
      Bis heute kam keine Antwort. Also 12 Tage nach Auktionsende.
      Und ich habe einfach mal nach solchen Fällen gegoogelt, da diese Fälle ja unendlich sind.

      Aber hier im Forum gab es mal einen Verkäufer der ein Boot verkauft hat und das mit einem Anwalt aus dem Forum geklärt hat.
      Link zum Thread aus diesem Forum >>>KLICK<<<

      Und da gab es folgenden Beitrag:


      Beitrag 3:
      "Oder du fragst unseren Anwalt hier im Forum, ob er deine Mandantschaft übernimmt: auktionshilfe.info/profile.php?userid=3812"



      Der Link führt aber nirgendwo hin. Deshalb frage ich hier mal nach.


      Die Kosten für die ganze Angelegenheit müsste ja der Käufer tragen. Und laut Google Recherche führt so einen Brief von Anwalt meist zum Erfolg!


      Gruß :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pro-Tech ()

    • Damit du unfallfrei einen Anwalt mit der Durchsetzung deines Kaufvertrages beauftragen kannst mußt du erstmal den Schuldner in Verzug setzen, sprich ihm eine Frist zur Zahlung mitteilen. Das macht man üblicherweise auf dem postalischen Weg.
      Eigentlich bedarf es nicht dieses Weges, viele Gerichte sehen das aber formal und anders und halten sich an das neue EU-Recht!
      Für 45,50€ mit Kanonen auf Spatzen geworfen :lach:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hallo!
      Habe dem Käufer mitgeteilt, dass dieser bis zum 20.01.13 Zeit zum bezahlen hat, da ich dann aus dem Urlaub wieder da bin.
      Ja... Mit Kanonen auf Spatzen schießen... Aber das ist schon so oft passiert und beim Googlen gab es auch einen Fall, da ging es nur um 22,00€ und da wurde eine Anwalt eingeschaltet - mit Erfolg!

      Gruß
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Damit du unfallfrei einen Anwalt mit der Durchsetzung deines Kaufvertrages beauftragen kannst mußt du erstmal den Schuldner in Verzug setzen, sprich ihm eine Frist zur Zahlung mitteilen.

      So weit, so gut. Wird aber nicht funktionieren, wenn nicht vertraglich Vorkasse vereinbart war. Und da reiche ich die Frage an den TE weiter...

      Sollte keine Vorkasse vereinbart gewesen sein, dann gibt es nur zwei Wege, wie der Käufer in Verzug gesetzt werden kann:

      1. Man schickt die Ware zuerst.

      2. Der Käufer erklärt, dass er grundsätzlich nicht zahlen wird.

      Um solchen Problemen vorzubeugen, vereinbare ich in meinen Aktionen immer die Vorkasse.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hier kann ich auch Nachnahme vereinbaren. Dann bekommt der Käufer den Artikel nur, wenn er ihn direkt bezahlt. Die Kosten hierfür kann ich mit auf den Rechnungsbetrag aufschlagen, wenn ich ihn bei Zahlungsmodalitäten angebe.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Dann bekommt der Käufer den Artikel nur, wenn er ihn direkt bezahlt. Die Kosten hierfür kann ich mit auf den Rechnungsbetrag aufschlagen, wenn ich ihn bei Zahlungsmodalitäten angebe.

      In dem Fall eine ganz schlechte Idee. Denn der Käufer lässt dann die ihm unbekannte weil nicht vorher vereinbarte Nachnahmesendung einfach zurückgehen und der VK hat erst mal noch weitere Kosten an der BAcke, die er dann nicht mal machen kann, weil die Nichtannahme der Nachnahme durch den Käufer durchaus legtim war.

      biguhu schrieb:

      So weit, so gut. Wird aber nicht funktionieren, wenn nicht vertraglich Vorkasse vereinbart war. Und da reiche ich die Frage an den TE weiter...

      Am einfachsten wäre natürlich die Artikelnummer...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Pro-Tech schrieb:

      Habe nach 3 Tagen dann nachgefragt, ob der Player jetzt bezahlt wurde oder nicht.
      Bis heute kam keine Antwort. Also 12 Tage nach Auktionsende.
      Nun ja, 12 Tage ist natürlich mehr als ausreichend Zeit für eine Überweisung aber es ist nun auch nicht wieder soooo lange das es für heutige ebay Verhältnisse besonders ungewöhnlich wäre. Einige Käufer lassen sich mit bezahlen deutlich mehr Zeit als früher (als noch auch Käufer negative Bewertugen kassieren konnten) da sie wissen, der VK kann ihnen sowieso nix (jedenfalls nicht bewertungstechnisch).

      Ich würde noch ein bisschen warten (den K in der Zwischenzeit evtl. nochmals per Email anschreiben u. ein letztes Mal auffordern die Bezahlung nun hurtig zu veranlassen) u. ihm dann zunächst ein Brieflein per Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung zur Bezahlung zukommen lassen, bevor ich mir die Mühe mache letztlich extra die ganz grosse Kanone aus der Halle zu rollen (lassen).
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    • Das Ganze ist der Mühe nicht wert.Wegen 45 € würde ich mir keinen Kopf machen.Gelassenheit heißt das Zauberwort.
      Die einfachste Art,das zu regeln : schreibe ihn über das ebax-System an,setze ihm eine Frist von max.5 Tagen.Schreibe dazu :Sollten Sie bis dahin (Datum ! ) nicht bezahlen,trete ich vom Kaufvertrag zurück.Der weiß verm. nicht mal,was ein KV ist,macht aber nichts.Wird er noch lernen.
      Gibt´s keine Antwort,was zu erwarten ist,bei ebax den Fall schliessen.Falls du noch keinen eröffnet hast,tu´s gleich.
      Der K wird nicht zahlen wollen.Nach Beendigung setze ihn auf deine Sperrliste und das Teil neu ein.

      @ I³ usw.12 Tage sind ausreichend.Selbst zur voreiligen Weihnachtszeit haben meine K bis Ende des Jahres gezahlt.
      Jedenfalls wenn man tatsächlich kaufen will.Okay,ich zahle manchmal erst nach 2 Wochen oder später. Ist dann allerdings im Vorfeld abgesprochen.Ich freue mich immer über große Ü-Pakete. ^^
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohrwürmchen ()

    • ohrwürmchen schrieb:

      Jedenfalls wenn man tatsächlich kaufen will.
      Wollen die eigentlich alle, sie wollen nur nicht bezahlen, jedenfalls nicht so gleich sofort. Manche brauchen da offensichtlich etwas "Bedenkzeit" oder müssen vorher etwas "Trauerarbeit" leisten bevor sie sich von ihren Kröten trennen können.
      Da reicht dann oft ein kleiner Schubs. Die grosse Kanone muss man gar nicht auspacken. Es reicht fast immer zu zeigen das man eine hat, überzeugend vermitteln das man sie auch benutzen würde u. vielleicht ein ganz klein wenig (nicht zuviel) demonstrieren das man damit auch umgehen kann. Voila! und schon flutschts, meistens jedenfalls.
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    • Da gebe ich dich recht tun.Da wo man mit die Worte umgehen kann tun die alle sofort sich merken der da wo geschrieben hat Ahnung.

      Aber ernsthafter.Es reicht oft wirklich ein kleiner Hinweis,ersatzweise - was oft das bessere ist - ein vernünftiges Handeln.
      Du willst nicht? Okay.Bist draussen.Warum sich lange herumärgern.In vielen solch gelagerter Fälle geht´s doch nur um Kleinbeträge.
      Ein Schaden entsteht nicht wirklich,außer doppelte Arbeit.Ruhe bewahren und Nerrven sparen.Mit dem nächsten K klappt´s dann besser.Gibt womöglich noch ein paar € mehr.
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    • Krennz schrieb:

      Hier kann ich auch Nachnahme vereinbaren. Dann bekommt der Käufer den Artikel nur, wenn er ihn direkt bezahlt. Die Kosten hierfür kann ich mit auf den Rechnungsbetrag aufschlagen, wenn ich ihn bei Zahlungsmodalitäten angebe.

      Jo, vereinbaren kann man das schon. Dies setzt aber eine Vereinbarung voraus!
      Einen Artikel via Nachnahme zu versenden setzt den K niemalsnicht in Verzug sondern ist pures Privatvergnügen des VK.
      Ich zB. hole meine Backsteine beim Baumarkt und lasse sie mir nicht per Post ausliefern, sprich nicht abgesprochene Nachnahmesendungen darf der Postmuckel wieder mitnehmen!
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    • @ Krennz.Die Kosten hast du an der Backe,besonders bei Nachnahme.Wie Giu schrieb,geht´s retour.Ich würde auch keine annehmen,wenn ´s nicht abgesprochen war.Und auch nur von solchen,denen ich vertrauen kann.
      Nein,wenn dann vernünftig.Man winkt ein bischen, sehr freundlich,aber bestimmt oder legt es in die Ablage P.Es gibt schlimmeres.
      Aber die Erfahrungen müssen eben alle machen - es sei denn,sie hören auf diejenigen mit mehr Wissen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Ich kaufe öfter in Onlineshops ein.

      Dort steht unter Zahlungsvereinbarungen
      1. Lastrschrift Gebühr 4,90
      2. Paypal Gebühr 6,00
      3. Nachnahme Gebühr 8,50 Der Paketdienst berechnet weitere 2,00
      4. Vorkasse keine Gebühr
      Dann kann ich selber auswählen wie ich bezahle.
      Bei ibäh hatte ich schon folgende Konstellation:
      1. Paypal Gebühr 2,00
      2. Nachnahme Gebühr 8,50 Der Paketdienst berechnet weitere 2,00
      Wenn ich das bei den Zahlungsvereinbarungen angebe kann ich die Gebühren auf den Rechnungsbetrag auschlagen. Der K kann dann nicht reklamieren und , wenn er Nachnahme wählt, oder ich nur Nachnahme, mit Angabe der Kosten, zur Verfügung stelle, die Ware zurückgeben.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      1. Lastrschrift Gebühr 4,90
      2. Paypal Gebühr 6,00
      3. Nachnahme Gebühr 8,50 Der Paketdienst berechnet weitere 2,00
      4. Vorkasse keine Gebühr

      Dann kann ich selber auswählen wie ich bezahle.
      In diesem Fall hätte ich meine Wahl schon getroffen.
      Ich habe zwar im Prinzip nichts gegen Vorkasse aber die Abzockergebühren für die anderen Zahlungsarten zeigen mir dass hier irgendwas nicht ganz mit rechten Dingen zugehen kann (wer seine Kunden so nötigen muss das sie möglichst nur mit Vorkasse zahlen.....). Ich hätte ganz bestimmt Abstand von einer Bestellung genommen und wo anders gekauft.

      Krennz schrieb:

      Bei ibäh hatte ich schon folgende Konstellation:
      Paypal Gebühr 2,00
      Das bezweifle ich stark dass das da so bei ebay stand. Es ist Verkäufern bei ebay untersagt die PP Gebühren an den Käufer durchzureichen (oder gar noch zusätzlich was dran zu verdienen). Versuchen kannst Du das natürlich trotzdem, nur wird dir ebay das Angebot löschen (wenn das nicht noch weiteren Ärger nach sich zieht, weiß ich nicht).

      Krennz schrieb:

      Wenn ich das bei den Zahlungsvereinbarungen angebe kann ich die Gebühren auf den Rechnungsbetrag auschlagen.
      Ja natürlich, aber nur wenn das vorher so angegeben war. Was nicht geht ist im Nachhinein die vereinbarten Zahlungsmodalitäten zu ändern.
      Aber selbst wenn vorher Nachnahme vereinbart war nützt dir das gar nix wenn der Käufer nicht bezahlen will. Der zahlt dann einfach mit oder ohne Nachnahme nicht. Der lässt das Paket retour gehen und Du bleibst nur auf zusätzlichen Kosten sitzen. Überhaupt ist Nachnahme was von vorvorgestern. Das bringt weder dem VK noch dem K irgendwas ausser erhöhten Kosten, Verkomplikation der Abwicklung und erheblicher Verzögerung beim Zahlungseingang (bis der Sender das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben bekommt das dauert).
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    • Hallo!
      Danke für die zahlreichen Antworten.
      Also ich habe dem Käufer gebeten den Artikel bis zum 20.01. zu bezahlen ODER 20,00€ für den Austritt aus dem Kaufvertrag zu bezahlen, weil ich sonst einen Anwalt beauftrage.
      Der Käufer hat nach 2 Stunden geschrieben, dass er die 20,00€ bezahlen wird. Da bin ich ja mal gespannt.

      Weil es geht eine Menge Zeit verloren, wenn der Käufer nicht zahlt. 4 Tage bis ich Ihn bei EBAY melden kann, obwohl ich normalerweise 7 Tage warte, da ich es schon bei anderen EBAY Verkäufern gesehen habe, dass diese eine negative Bewertung erhalten "nur" weil der Verkäufer einen nicht bezahlten Artikel gemeldet hat.
      Nach 3 Tagen frage ich höflich nach, wann ich mit der Zahlung rechnen kann. Nach 7 Tagen melde ich dann den nicht bezahlten Artikel und dann muss ich ja nochmal 4 Tage warten und den Artikel muss ja auch nochmal eingestellt werden und zwar zwischen 3-7 Tagen (ist vom Artikel abhängig.
      Und so vergehen ca. 3 Wochen nur weil ein Käufer einen Artikel ersteigert und nicht bezahlt!
    • glaubste dran ??? ich nicht da kommt nix mehr ausser heisse luft.
      ich würde mir an deiner stelle auch mal überlegen ob ebay der richtige spielplatz ist. wenn mir das alles zuaufwänding usw. na dann verkauf doch wo anders wirst ja nicht da zu gezwungen. und der RA will auch erstmal bezahlt reden auch mit RSV die will meistens 100-150 eigenanteil. und das für den preis ??? Nö dann lieber den vorschlag von hier vom VK zurück treten und neu einstellen oder dem unterlegenen anbieten und gut. die neu einstellung ist nen paar klicks auch nicht die welt.
    • Hm was fällt mir hier ein?
      Geld zuviel? Zeit zuviel?
      Nun mal folgendes Beispiel: Du klagst bekomst recht und bei deinem K ist nix zu holen.
      Dann hast du gutes Geld schlechtem Hinterhergeworfen.
      Melde einen nichtbezahlten Artikel und stell neu ein und fertig.
      Der ganze Anwaltsquark, kostet dich im endeffekt mehr aufwand wie alles andere.
      Aber wenn du eh nix besseres zutun hast nur zu.