superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Krennz schrieb:

      Hab gerade mal das Moderationsprotokoll bei Rechti gecheckt. Thomas75 hat den hier genannten Beitrag selber gelöscht.

      Ist das in diesem Thread irgendwie von Belang? Allerdings frage ich mich schon, wie das von dir hier so hochgelobte Forum geführt wird, wenn der Administrator ins Protokoll schauen muss, um zu erfahren, wer etwas gelöscht hat. Eine vernünftige Kommunikation des Teams würde da auch helfen, oder löscht ihr einfach ohne Absprachen?

      Krennz schrieb:

      M.E. streiten wir hier um des Kaisers Bart, den der nicht hat.

      In diesem Fall argumentiere ich, streiten sieht bei mir anders aus.

      Krennz schrieb:

      Lassen wir doch die Gerichte entscheiden.

      Dahin scheinst du auch alle Betroffenen treiben zu wollen.

      Krennz schrieb:

      Es ist doch so, 10 Richter 12 Urteile.

      Ist das so eine Art Todschlagargument, wenn du dich mit den juristischen Feinheiten, die dir nach eigenen Angaben nicht liegen, nicht auseinandersetzen möchtest? Ich halte es übrigens so wie giu: Da deine Ratschläge mittlerweile Dimensionen erreicht haben, die für die Betroffenen gefährlich sein können, kommentiere ich deine Postings bei Bedarf. Schade, dass dabei das eigentliche Problem vielfach auf der Strecke bleibt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Krennz schrieb:

      Hab gerade mal das Moderationsprotokoll bei Rechti gecheckt. Thomas75 hat den hier genannten Beitrag selber gelöscht.


      Uuups, was macht ihr denn hier ? Nur für's Protokoll: Stimmt, ich habe den letzten Beitrag selbst gelöscht und bei dem anderen hab ich es versucht. Eigentlich wollte ich mich dort komplett abmelden, war aber bislang zu blöd dafür :D muß mich wohl an den Admin wenden, ist mir zu kompliziert, vielleicht schaffe ich es die Tage mal. Aber seitens rechti wurde -glaub ich- von mit nichts gelöscht.Ich weiß auch gar nicht mehr, was ich geschrieben hatte, es war auf jeden Fall OT und nicht weiter wichtig, daher wollte ich was aufräumen.

      Und auch dieses posting darf gerne nach Kenntnisnahme gelöscht werden, denn es hat mit dem Threadthema nicht wirklich was zu tun und Hilfesuchende werden durch so was nur verwirrt, was nicht meinem Ansinnen entspricht. Bei dem Thema Schadensersatzforderer muß man sich an die Fakten halten, die sind meist so umfangreich, dass es eh für einen Neuling verwirrend ist, da durchzublicken, da hat das Rumgeplänkel keinen Platz, zumindest nicht im Hilfethread.

      Was nur schade ist, ist, wenn Tipps gegeben werden oder Antworten gepostet werden, die inhaltlich falsch sind, weil man sich bei Ebay nicht auskennt. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn man zumindestens die grundlegenden Dinge bei Ebay wüßte und sich nicht damit brüstet, dort nicht angemeldet zu sein. Muß man ja auch gar nicht, einen groben Überblick kann man sich über die Ebayseiten (Hilfeforum, Diskussionsforum, Hilfeseite und Rechtsportal) verschaffen, auch ohne dort MItglied zu sein.
    • Thomas 75

      Dir kann geholfen werden.

      Nur mal grundsätzlich.

      Ich will garn cit alles wissen.

      Rechti (Admin)und ich (Co-Admin)stellen das Forum als Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung, besonders in Sachen IBEX (ist Tot) u.a. Da können sich die Leute untereinader austauschen. Was bei Röschen ganz besonders geholfen zu haben scheint.

      @Immorb postete mir mal "Ach herje, da bist Du auch angemeldet und postest da? " :wallbash :wallbash

      Und die Unterstellung, ich würde Leute in Prozesse treiben verstehe ich nicht. Wer strengt denn Prozesse an um seine Abzocke durchzudrücken.

      Ich betrachte das was Röschen macht als totale Abzocke und nichtsw anderes. Gegen Abzocker reagiere ich stink sauer, den ich nehme den § 242 BGB sehr ernst
      § 242 BGB
      Leistung nach Treu und Glauben



      Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie
      Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.



      Gerichte sehen aber nicht nur den Schuldner, sondern auch den Gläubiger in der Pflicht.

      Ich stimme mit Euch überein, dass ein Auktionsabbruch ohne zwingenden Grund, der in Einzelfalleintscheidungen unter Berufung auf die AGB und die Hilfeseiten von ibaäh relativiert wurde, erfolgt, nicht die feine englishe Art ist.

      Einen weg habt Ihr selber ins spiel gebracht, die Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB. Die akzeptiert aber Röschen nicht. Er will Kohle, Kohle und nochmals Kohle. Mir kommt der Verdacht, dass er davon lebt.

      Nach meinem Verständnis geht es hier nicht um den Abbruch der Auktion, aus welchem Grund auch immer, sondern um den Rechtsmissbrauch durch den "Jurastudenten" Marcus, das Röschen.

      Es können jetzt etlichen Leute der Kragen platzen, geht mir irgendwo wirkungslos vorbei.

      Ich habe erfahren was ich brauchen kann.

      Siehe das Zitat vom Bundeskonny
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Deine Eigenwerbung kotzt mittlerweile den letzten noch so gutgläubigen Menschen an.
      Du bist nicht einmal im Stande,an dich ernstgemeinte Fragen zu beantworten.
      Wenn du nicht alles wissen willst,bist du hier von vornherein fehl am Platze.,denn mit nur rudimentärem Wissen kannst du nirgendwo punkten - außer in Flensburg.
      Ebay ist im Gegensatz zu deiner unmaßgeblichen Meinung nicht tot;im Gegenteil.Aber dazu müsstest du mal einen Blick auf die Börse und die letzten Quartalszahlen werfen.Wobei man die Zahlen an selbiger nicht nur lesen,sondern auch noch verstehen muß.

      Deine - wirklich gutgemeinten? - Ratschläge sind die eines Menschen,der nicht alles weiß und nicht alles wissen will - damit unerheblich,letztendlich gefährlich,da das Wissen nicht vorhanden ist.Wie du selbst ja freimütig zugegeben hast.
      Dein gern erwähnter § 242 BGB besteht schon etwas länger und bezog sich weiland auf das faire Geschäftsgebahren zwischen dem Händler und seinem Kunden.
      Also zu einer Zeit,als e noch kein www gab. Selbiges ist kein rechtsfreier Raum,so dass die klaren und ehrhaften Regeln des Kaufmännischen nach wie vor Gültigkeit haben.
      Da aber im www nur sehr wenige tatsächliche Kaufleute sind,(3 % ? wenn überhaupt )greift dieser § nicht,kann nicht greiffen, da es sich um Privatpersonen handelt.
      Der §119, Irrtum,ist seit Bestehen bekannt,aber dir wohl erst seit kurzer Zeit. Die Art und Weise ,wie du ihn anwenden würdest,führe dazu,dass deine Mandanten eher den Bach runtergehen würden und ich mich als Kläger,Ra,Richter,Beisitzer oder Schöffe(gäbe es bei einer solchen Verhandlung nicht) mich bequem zurücklehnen könnte.Mit einem mitfühlenden Lächeln würde ich denjenigen empfehlen,sich in Zukunft bessere Ratgeber auszuwählen.

      OT.Bist du neidisch auf Röschen? Mit ihm studiert,aber nicht so weit gekommen wie er ? Und nun Don Windmühle spielend durch die Foren der Welt geistern?
      Du nervst.Aber selbst das nicht gut. :sleeping:
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • ohrwürmchen schrieb:

      Dein gern erwähnter § 242 BGB besteht schon etwas länger und bezog sich weiland auf das faire Geschäftsgebahren zwischen dem Händler und seinem Kunden.
      Also zu einer Zeit,als e noch kein www gab. Selbiges ist kein rechtsfreier Raum,so dass die klaren und ehrhaften Regeln des Kaufmännischen nach wie vor Gültigkeit haben.
      Da aber im www nur sehr wenige tatsächliche Kaufleute sind,(3 % ? wenn überhaupt )greift dieser § nicht,kann nicht greiffen, da es sich um Privatpersonen handelt.

      Da muss ich dich korrigieren. Darum geht es doch gerade. Da bei den meisten Abbrüchen der §119 nicht greift (der wird als Heilmethode mittlerweile inflationär ins Spiel gebracht, ohne dass man sich damit wirklich auseinandergesetzt hat), ist der §242 die einzige Chance für die Auktionsabbrecher. Und wenn du nochmal die Urteile gegen Marcus R. zur Hand nimmst, die hier auf Seite 1 veröffentlicht wurden, dann wirst du feststellen, dass genau diese in der Urteilsbegründung den Ausschlag gaben. Das Problem ist (und ich habe meinen Unmut darüber mehrfach kundgetan), dass diese Gummiparagraphen vollkommen subjektiv angewandt wird. Eines der beiden Urteile sieht in der Diskrepanz zwischen Kaufpreis und Marktwert der Ware den §242 verletzt. Wir kennen hier bei Auktionshilfe aber bereits Urteile, die dies bei gleicher und noch höherer Diskrepanz verneinten. Das kann man doch völlig beliebig auslegen und macht einen Prozess, der einzig darauf basiert, zum Roulettespiel.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Jura-Roulette?

      Jetzt nenne mir mal im Zivilrecht einen § der nicht dehnbar und gummiartig ist, oder sonstwie mögliche Rechtsverdrehung ausschliesst. Wie heisst es doch? "Sie wollen Gerechtigkeit? Ein Urteil können Sie haben." Richter sind auch "Menschen". Insofern gibt es diese Rechtssicherheit gar nicht. Selbst im Strafrecht wird je nach Bundesland anders geurteilt. Dazu kommt noch die Qualität des evtl. tätigen Anwalts. Der kann wesentlichen Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens haben, alles Roulette!

      „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“ (römische Juristenweisheit; zu Deutsch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“)

      Wenn man also wie Krennz es schafft, einen Richter von der Unredlichkeit der auf Abbruch bietenden, zu überzeugen= wonderful! :D
    • Gesetze sind vielfach eine Frage der Auslegung, das stimme ich dir durchaus zu, allerdings liegt dies in der Regel daran, dass der Wortlaut unterschiedlich aufgefasst wird. Der §242 dagegen geht für meinen Geschmack weit darüber hinaus, denn selbst bei völliger Übereinstimmung über den Inhalt des Geschriebenen können zwei Personen bei gleichem Sachverhalt ein anderes Empfinden darüber haben, ob eine hohe Diskrepanz zwischen Kaufpreis und Marktwert gegen §242 verstößt. Die einen finden es angemessen, die anderen nicht, und das spiegelt sich in den vollkommen konträren Urteilen wider, die in den letzten Monaten bei Auktionshilfe und an anderer Stelle veröffentlicht wurden. Da kommt man auch nicht mit juristischen Argumenten weiter, sondern dies ist das subjektive Empfinden jedes Richters. Ohne den §242 wäre die Rechtslage viel eindeutiger. Aber diese Diskussion führt uns schon wieder vom Thema weg.

      HaukeHaien schrieb:

      Wenn man also wie Krennz es schafft, einen Richter von der Unredlichkeit der auf Abbruch bietenden, zu überzeugen= wonderful! :D

      Das fehlt noch, dass Krennz dies persönlich im Gerichtsall tut. Nun mutest du ihm doch ein wenig zu viel zu. Überzeugt werden die Richter von den streitenden Parteien und deren Anwälten. Unbeteiligte Dritte dürften da keine Anteile haben.
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    • HaukeHaien schrieb:

      Jetzt nenne mir mal im Zivilrecht einen § der nicht dehnbar und gummiartig ist, oder sonstwie mögliche Rechtsverdrehung ausschliesst. Wie heisst es doch? "Sie wollen Gerechtigkeit? Ein Urteil können Sie haben." Richter sind auch "Menschen". Insofern gibt es diese Rechtssicherheit gar nicht. Selbst im Strafrecht wird je nach Bundesland anders geurteilt. Dazu kommt noch die Qualität des evtl. tätigen Anwalts. Der kann wesentlichen Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens haben, alles Roulette!

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      Wenn man also wie Krennz es schafft, einen Richter von der Unredlichkeit der auf Abbruch bietenden, zu überzeugen= wonderful! :D
      Jo, wenn er es denn je geschafft hätte!
      Ansonsten fällt er eher durch juristische Allgemeinplätze, fragwürdige Tipps und wild zitierte Urteile auf, die mit dem aktuellen Problem soviel zu tun haben wie ich mit einer plötzlich auftretenden Schwangerschaft :rolleyes:
      Mit einem jedoch hast du recht, Recht ist Auslegungssache und da an den entscheidenden Stellen meist keine Vollpfosten (Gruß an GGN) sitzen, wird zumeist auch auf der gesetzlich vorgegebenen Eisdecke entschieden!

      Hier auf ergangene AG-Urteile zu verlinken mag richtig sein, daraus allerdings seinen Sermon zu zaubern kann einzelne Betroffene durchaus in einen Prozess treiben.
      Und ein findiger RA könnte da durchaus gewisse Haftungsfragen aufwerfen, zumal die Marktschreierei des betreffenden Users mehrfach kritisiert wurde und dieser es weiterhin nicht unterläßt, Geschädigte in einen möglicherweise noch größeren Schaden zu treiben :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • @Hauke

      Ich hatte dich so verstanden, dass krennz aktiv den Richter überzeugt, du meinst aber wohl eher, dass seine Recherchen dazu beitragen, dass eine der streitenden Parteien es tut. Ok, ich gebe zu, Erbsenzählerei. Ich finde dies übrigens nicht so uneingeschränkt wundervoll. Bei dem zugegebenermaßen schäbigen und wahrscheinlich auch juristisch fragwürdigen Verhalten des Bieters sollte nicht vergessen werden, dass viele Auktionsabbrecher glauben, Kaufverträge sind einzuhalten, wie es ihnen passt. Wer Rechtsgeschäfte abschließt, sollte sich an die Regeln halten oder es einfach lassen. Diese Schwarz-weiß-Malerei "guter Auktionsabbrecher, böser Bieter", die krennz mit aller Macht propagiert, ist nicht meine Sicht der Dinge. Die Einzelfälle sind zu betrachten.
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    • Auch ich bin Ziel von eben besagten geworden, der mit Schadensersatzforderungen nach einer abgebrochenen Auktion an mich herantritt.

      Klageschrift ist eingereicht, allerdings und was ich noch dreister finde über den Weg der Gerichtskostenbeihilfe. Also noch ist es nicht zur
      Klage selbst gekommen.
      Ich bin enttäuscht, das unser Rechtssystem sich so ausnutzen lässt von Menschen, die keine moralischen Werte haben. Jemand der auch
      noch im Rechtswesen lernt und sein Wissen ausnutzen will und anscheinend teilweise auch erfolgreich tut um auf aus meiner Sicht schon
      krimineller Weise Geld von anderen zu ergaunern.
      Ich bin mal gespannt wohin der Weg führt. Ich wünschte solchen würde das Handwerk gelegt werden, aber meisten finden diese ja leicht
      neue Wege.

      Was ich mich frage, ob man da nicht schon von einer Betrugsmasche reden kann. Wer auf eine Großzahl von Gegenständen mitbietet,
      ohne die ernsthafte Absicht diese zu kaufen. Sondern nur mit dem Ziel von vornherein auf Schadenersatz zu klagen, das kann doch nicht
      richtig sein. Wenn man hier so liest, lässt sich die Menge der Gebote und der Klagen ja annähernd nachvollziehen.
    • Hallo,
      und nein, von Betrugsmasche sollte man besser nicht reden, es steht jedem frei auf x-tausend Artikel zu bieten!
      Falls du auf den Patienten Jurastudenten "reingefallen" bist und das im wiederholten Mal mit PKH, dann lies dich mal ein bischen durch diesen Fred, da ist ein entsprechendes Urteil verlinkt!
      Zu beachten ist aber, daß es sich um ein Einzelurteil handelt und jeder Richter anders entscheiden kann.
      Im Falle eines Rendevouz vor Gericht kann es aber nicht schaden genau dieses Urteil in der Hand zu haben.

      Aber erstmal langsam, die Frage ist ob der säumige BaFöG-Rückzahler, der als Kellner wohl nicht genug verdient, ebendiese PKH überhaupt bewilligt bekommt.

      Dies mal so allgemein.
      Phallbezogen kann man dir aber erst eine Einschätzung geben wenn du nähere Angaben machst. Was hast du verkauft? Haus, Boot, Pferd, Eifön? Warum hast du die Auktion abgebrochen?

      Nachtrag: Den vielzitierten nicht vorhandenen Rechtsbindungswillen mußt DU nachweisen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Ja genau der ist es.

      Auch frage ich mich, wenn er soviele Schadensersatzklagen und ich vermute mal auch genügend erfolgreiche bestreitet sollte er doch dadurch in einem gewissen Maße
      über Geld verfügen. Nun kenne ich nicht die genauen Vorgaben für die PKH, aber in meinem denken ist es halt für bedürftige, die eher kein Geld haben. Oder wird da
      nur Einkommen herangezogen?

      Nähere Angaben, ich weiß nicht. Ich kenne es so das man zu laufenden Prozessen besser öffentlich schweigt aus verschiedenen Gründen.

      Das mit dem Rechtsbindungswillen las ich jetzt, beim durchforsten des Freds auch schon. Wird aber vermutlich schwer. Ich weiß nicht wie hier die Gebots
      übersichten weiter oben im Fred zu Usernamen gemacht wurden und ob dies nur für die letzten 30 Tage möglich ist.
    • Wenn du dich bedeckt halten willst, ok!
      In meiner Studienzeit kam ich auch einmal in den Vorzug der PKH, den Prozess habe ich allerdings auch nicht versemmelt.
      Evt. bekommt er sie auch, dann wäre das Urteil zu haben sicherlich nicht falsch in dem der Rechtsbindungswillen aufgrund der beantragten PKH vom Richter nicht so gesehen wurde, salopp gesagt.
      Ob das letztlich hilft, kann ich dir nicht sagen!
      Aber lies dich mal weiter durch, hier steht eine Fülle an Informationen und betrachte meinen Beitrag erstmal als Erstversorgung.
      Hier dauert es manchmal mit Antworten, weiß nicht wieviel Zeit du hast, aber so wie ich es verstanden habe siehst du eh schon dem Prozess entgegen. Somit dürfte noch Zeit für evt. andere Antworten sein :)
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    • Prozess mal abwarten, auf jeden Fall bin ich bereit bis zum letzten zu gehen um dem Herrn nicht einen Euro zahlen zu müssen.
      Erstmal hoffe ich auf Ablehnung der PKH. Wenn die bewilligt werden sollte, kommt es halt zum Prozess.

      In meinen Augen, ich selbst bin halt ken Jurist, sehe ich da halt keinen entstandenen Schaden. Außer den Schaden der mir
      aktuell entstanden ist und entsteht.

      Ebay kümmerts mal wieder anscheinend nicht was auf Ihrer Plattform abgeht solange Sie ihre Gebühren bekommen.
      Wenn Sie sich beim schützen von Usern nur annähernd soviel Mühe geben, wie beim vermeiden von Erreichbarkeit
      und anstelle von automatisierten Antworten, die man auch erst erhält wenn man sich mühevoll durch das sorgfältig, zur
      Verhinderung von Kundenkontakten aufgestellte Emailsystem geklickt hat, wäre vielen geholfen.

      Abwarten und Tee trinken.
      Grundsätzlich für hier sollte es einfacher möglich sein diesen Fred zu finden wenn man Probleme mit besagten Menschen hat.
      Ich habe ihn leider auch erst etwas spät gefunden, obwohl meine erste Reaktion das recherchieren war.

      Irgendwo hier las ich auch was zur Steuerpflicht von Schadensersatz. Unsereins kann da sicher nicht viel machen.
      Aber dem zuständigen Finanzamt den Hinweis geben, ob das mal zu prüfen wäre, kann doch sicher nicht verboten sein.
    • topolino schrieb:

      In meinen Augen, ich selbst bin halt ken Jurist, sehe ich da halt keinen entstandenen Schaden.

      Da bist du gehörig auf dem Holzweg. Es ist nur die Frage, ob es dir gelingt, das Gericht davon zu überzeugen, dass dein Gegner rechtsmissbräuchlich handelt. Würde es sich hier um Einzelfälle handeln, dürftest du vor Gericht wenig Aussichten haben, wobei wir trotz Nachfrage immer noch keine Details zum Abbruch und dem Grund gehört haben. Und: Vertrag ohne schuldhaftes Zögern angefochten? So kann dir hier niemand helfen.

      topolino schrieb:

      Grundsätzlich für hier sollte es einfacher möglich sein diesen Fred zu finden wenn man Probleme mit besagten Menschen hat.

      Dann frage ich mich, wie du suchst. Gibst du den Namen und den ebay-Account von Marcus bei google ein, findest du den Thread immer auf Position 1. Name oder Account allein sind zu sehr verbreitet, dann muss man schon nach hinten blättern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zum Thema tatsächlich enstandener Schaden, sagte ich ja das ich kein jurist bin. Und ich weiß auch das es genug Urteile geben die das anders darstellen. Und trotzdem sehe ich effektiv keinen realen Schaden der entstanden ist, ausser den auf meiner Seite. Das es rechtlich anders gewertet wird, dem ist wohl so.

      Meine erste Suche ist nun schon einige Monate her, und die war sowohl nach dem Ebay Nick wie auch nach dem Namen und Wohnort. "Vorname Nachname" Wohnort. Genauso habe ich gesucht. Zu dem Zeitpunkt habe ich nichts weiter gefunden als die Info das es sich anscheinend um einen Jurastudenten handelt.

      Und ja ich gebe da momentan nicht mehr Infos raus, sollte auch zu verstehen sein. Um konkrete Hilfe bat ich auch nicht. Natürlich bin ich für Infos und Tips dankbar, wie ich hier schon einige fand. Ansonsten finde ich halt insgesammt und grundsätzlich das solchen Menschen das Handwerk gelegt gillt und das kann man vermutlich am besten zusammen und im Austausch
    • Hallo zusammen.

      Kurz zu meinem Fall.

      Ich habe am 29. Mär. 2013 13:51:53 mein gebrauchtes Iphone 5 zur Auktion bei Ebay eingestellt. Ich habe dann festgestellt dass das Angebot einen Fehler enthielt (kleiner Mangel am Iphone) den ich nicht angegeben hatte. Habe dann um 13:56 die Auktion beendet da ich die Beschreibung nicht mehr ändern konnte da ein Gebot schon vorlag.
      Ich habe nach kurzer Überlegung mich dann dazu entschlossen mein neues Iphone 5 zu verkaufen das ich aus einer Vertragsverlängerung erhalten habe.
      Ich habe dann um 13:59 eine Email von v....-r.... erhalten warum ich das Angebot beendet habe und was mit dem Handy ist.
      Ich habe mir nichts dabei gedacht und nur geschrieben das ich mich entschlossen habe das neue Iphone5 zu verkaufen.


      Am 01.04. erhielte ich wieder eine Nachricht von v..... r..... :
      Nur weil sie es sich anders überlegt haben und nun doch nicht mehr verkaufen wollen, berechtigte sie allerdings nicht das verbindliche ebay Angebot vorzeitig zu beenden.

      Durch das vorzeitige Beenden ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. (§ 10 Nr. 1 ebay AGB)

      Ich verlange nun die Herausgabe des Apple iPhone 5 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR. Frist 10.04.2013.

      hb-law.de/alle-beitraege/13-eb…tsr%C3%BCcknahme-bei-ebay

      Ich hoffe sie sind einsichtig und wir müssen keinen Rechtsstreit austragen.

      Mit freundlichen Grüßen
      R...




      Ich habe darauf hin geschrieben das ich die Auktion wieder beendet habe da die Artikelbeschreibung einen Fehler enthielt und diese dadurch nicht stimme und das Handy in meinem Besitz behalten werde.
      Darauf hin habe ich dann diese erhalten :
      Ganz wie sie möchten. Dann reiche ich eben Klage ein, denn für solche nachgeschobenen Geschichten habe ich nichts übrig.

      Alles Weitere folgt auf dem Postweg.

      Mit freundlichen Grüßen




      Ich bin auf dieses Forum erst gestoßen nach dem ich den Namen R... und v......-r.... bei google eingegeben habe.
      Natürlich wie auch bei anderen was ich gelesen habe sind Fehler von mir ausgegangen wo man denkt das man ohne weiteres ein Angebot beenden kann, aber so wie ich das hier alles lese gehts da ja um ganz andere Dinge.
      Meine Frage nun an euch, was kann ich tun , und was ist der richtige Weg.
      Vielen Dank.
      Gruss Mc

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MCe39 ()