superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Es scheint zumindest recht eindeutig ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Käufer zu existieren. Spätestens deine erste Antwort, du hättest es dir mit dem Verkauf anders überlegt, hat dir in dieser Hinsicht das Genick gebrochen. Nun bleibt für die lediglich der Ausweg, Marcus ein rechtsmissbräuchliches Handeln nachzuweisen. Wie das geht, kannst du in diesem Thread detailliert nachlesen. Entsprechende Urteile sind ebenfalls veröffentlicht.

      Dafür musst du es auf einen Prozess ankommen lassen. Ob du dazu bereits bist oder lieber zahlst, musst du selbst entscheiden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wichtig ist, dass du Dir die Gebotsliste von, wie firmiert er jetzt, ausdruckst und Dir die hier geposteten Urteile ausdruckst. Vlt. findest Du noch weitere Betroffene und kannst sie evtl als Zeugen dafür benennen, dass Herr Roos dies öfters macht und Dir ggf. ihre Aktenzeichen, Gerichtsorte und ggf. weitere Urteile zur Verfügungstellen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Wahnsinn in was für einem Rechtsstaat wir wohnen.
      Da versucht man immer ein normales gesittetes Leben zu führen ohne sich was zuschulden kommen lassen und dann gibt es solch kriminelle Machenschaften die schon über längere Zeit gehen ohne dass das Gesetz angepasst wird oder solch einer Person das Handwerk gelegt wird.
      So wie ich das sehe kann ich nur einen Vergleich über einen Anwalt machen.
      Da fällt mir echt nichts mehr ein. :cursing:
    • Krennz schrieb:

      Wichtig ist, dass du Dir die Gebotsliste von, wie firmiert er jetzt, ausdruckst und Dir die hier geposteten Urteile ausdruckst. Vlt. findest Du noch weitere Betroffene und kannst sie evtl als Zeugen dafür benennen, dass Herr Roos dies öfters macht und Dir ggf. ihre Aktenzeichen, Gerichtsorte und ggf. weitere Urteile zur Verfügungstellen.

      Wie oft muß dir noch erklärt werden, daß eine Gebotsliste allenfalls ein Indiz sein kann :wallbash
      Ohne weitere "Komponenten" kann er sich die allenfalls über die Toilette nageln!
      Ist es so schwer zu kapieren, daß ich auf 10.000 Eierföne bieten kann, wie ich lustich bin?

      Es kann doch nicht sein, daß Leute welche Erfahrungen mit dem dt. Recht haben immer diese, deine, Verkleinerung zurückpfeiffen müssen!

      Nochmal:
      Mir sind zu diesem Fall nur AG-Urteile bekannt, diese als allgemeingültig zu verkaufen ist gefährlich , können einen Richter aber überzeugen!

      Was willst du mit einem Gerichtsort?
      Jedes Gerichtsurteil hat ein Aktenzeichen, da reicht es vollkommen aus auf dieses zu verweisen!

      Und eines noch:
      Jeden deiner Verbratenen (oder wie heißt das mit der "Ratung" ?( ) könnte ich mit Anlauf über den Tisch ziehen ( nur mein Recht einfordern!) und würde mind. 90% der Prozesse gewinnen. Den von dir Verbratenen würde ich aber, freundlich wie ich bin, durchaus raten, Ansprüche gegenüber dir (!) geltend zu machen, mit Bezug auf dein krummes Geschreibsel welches dir auf mind. 2! Plattformen nachgewiesen werden kann :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Nun muss ich Krennz auch mal in Schutz nehmen. Er schrieb, dass die Gebotsliste wichtig ist. Dass sie ein Allheilmittel ist, dass behauptet er nicht. Auch die Urteile sind als Denkanstoß wichtig, Präzedenzfälle sind sie sicher nicht. Ich glaube, dass wir dazu neigen, in jedem Post von Krennz das zu sehen, was er in älteren Posts geschrieben hat. Vielleicht sollten wir ihm die Chance geben dazuzulernen.
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    • biguhu schrieb:

      Nun muss ich Krennz auch mal in Schutz nehmen. Er schrieb, dass die Gebotsliste wichtig ist. Dass sie ein Allheilmittel ist, dass behauptet er nicht. Auch die Urteile sind als Denkanstoß wichtig, Präzedenzfälle sind sie sicher nicht. Ich glaube, dass wir dazu neigen, in jedem Post von Krennz das zu sehen, was er in älteren Posts geschrieben hat. Vielleicht sollten wir ihm die Chance geben dazuzulernen.

      Sicher, das schwingt nach. Ich denke, daß ich mit der Allgemeinbetrachtung dennoch richtig liege!
      Ob die Gebotsliste wichtig ist? Hm, das entscheidet dann der Richter. Ich würde sie mir ausdrucken, aber der Tenor singt, nicht nur hier, daß man damit einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachweisen könnte und genau dies ist nämlich nicht unbedingt der Fall :huh:
      Und selbstverfreilich würde ich zum GV auch die ausgedruckten Einzelurteile mitbringen.
      Das alles bestreite ich nicht. Falls die Tendenz aufgefallen sein sollte, vorherige hanebüchene Beiträge nochmals zu relativieren, bitte ich um Entschuldigung, denke allerdings (bei unser nichtlesenden Gesellschaft), daß dies kein Schaden ist.

      ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • biguhu schrieb:

      Er schrieb, dass die Gebotsliste wichtig ist.

      Ja und? Ich schrieb auch schon mal, dass alle Informationen wichtig sind. Interessiert die Verkäufer, die hier aufschlagen, ebensowenig. Was will ich mit 'ner Bieterliste von irgendwem, der noch dazu anonymisiert ist. Ich tippe mal wieder auf den klassischen Fall: der Schreiber schreibt hier von einem Auktionsabbruch und verschweigt mal eben die anderen elfundzwölfzig rechtsmissbräuchlichen Abbrüche, die dem vorausgegangen sind.

      biguhu schrieb:

      Präzedenzfälle sind sie sicher nicht.
      In Germany there is no law case. (zu deutsch: in Deutschland gibt's keinen Lohkäs'... - oder so ähnlich :whistling: )

      Aber um das trotzdem mal analog anzuwenden: die Rechtsmissbräuchlichkeit der Klage wurde in den mir bekannten Urteilen daran festgemacht, dass aufgrund der Angaben im Antrag auf PKH der jeweilige Richter davon ausgehen durfte, dass selbst ein einzelner Kauf nicht bezahlbar, also die eingeforderte Vertragserfüllung ohnehin unmöglich gewesen wäre. Wenn ich ein Urteilübersehen habe, das den Rechtsmissbrauch einzig an der Zahl der abgegebenen Gebote festmacht ohne dabei auf die fehlende Möglichkeit der Vertragserfüllung wegen Vermögenslosigkeit einzugehen, dann sag mir bitte, wo ich das Ding übersehen habe. Sonst reicht unter Umständen schon "Ja, ich hab jetzt einen Job als Pizzafahrer und daher kann ich mir das jetzt leisten - nur will da schon wieder einer nicht liefern".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Röschen bietet in den letzten 30 Tagen auf über 1600 Artikel. Bei Mittellosigkeit (PKH) wären selbst 5 bis 6 Auktionserfolge nicht bezahlbar. Daher wären die Urteile von Rheinberg und Gelsenkirchen, sowie die neuerliche Gebotsliste als "Denkanstoss" für eine/n Richter/in schon hilfreich.

      Und war da nicht noch was von einem LG Bochum?

      Guck mal: it-recht-kanzlei.de/abbruch-ebay-auktion-maengel-ware.html

      Die AGB und die Hilfeseiten von ibäh sind so Pflaumenweich, dass da jeder was hineninterpretieren kann. Solange ibäh keine Änderungen vornimmt kann ich, unter den genanten Voraussetzungen, einen vorzeitigen Abbruch hinzaubern.

      Das MCe39 dem Röschen gesagt hat, er wolle das alte ifön behalten und versteigere das Neue kommt zwar erschwerend hinzu. Auch wäre zu prüfen, wann der Schaden, den MCe39 anführt, bemerkt wurde. Doch das eigentliche Übel ist doch die Sachlage, dass Röschen Auktionabbrüche ausnutzt um Gewinn zu erzielen ohne eine feste Kaufabsicht gehabt zu haben. Wenn dieser Nachweis vor Gericht gelingt, ist m.E. MCe39 aus der Sache raus.

      Habe gerade mal einige User in meinem Forum per PN kontaktiert. Vlt. gibt es ja neue Urteile in der Beziehung.
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    • Hat nicht Röschen auch Auktionen gewonnen oder waren das andere? Und bei diesen zu teuer gewonnenen Auktionen hat er doch die Verkäufer gebeten die Sache rückgängig zu machen. Könnte man die auftreiben, stünde man vor Gericht viel besser da. Noch eindeutiger kann man doch nicht demonstrieren, dass man gar keine Kaufabsicht hat.
      Ich hoffe ihn jetzt nicht mit einem der anderen Abzocker zu verwechseln. Was man auch noch zur Sprache bringen sollte: Er beantragt doch Prozesskostenhilfe. Mittlerweile müsste er aber durch seine ähhh Arbeit allerhand eingenommen haben, wenn er diese Einnahmen unterschlägt würde er sich doch die PKH erschleichen.
      Oder ist das alles Blödsinn?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • Krennz schrieb:

      Röschen bietet in den letzten 30 Tagen auf über 1600 Artikel. Bei Mittellosigkeit (PKH) wären selbst 5 bis 6 Auktionserfolge nicht bezahlbar.



      Das man PKH bekommt, bedeutet in keinem Fall das man mittellos ist

      Meine Freundin hat letztes Jahr in einem Fall problemlos erst einen Beratungshilfeschein und dann PKH bekommen obwohl ein Familieneinkommen vorhanden ist von dem sehr viele bei Amazon fest angestellte nur träumen können, bei 3 Personen im Haushalt geht das fast an die 2000 Euro netto ran

      Also bitte nicht alles verallgemeinern
    • Entschuldigung, aber, Röschen firmiert unter Jurastudent, der evtl. nur BaFög bekommen will. (Ist auch in einem der Urteile gegen ihn gewürdigt worden) und dass er, wie im vorigen Post geschildert, Auktionen von sich aus abbricht, wenn er m,eistbietender ist, spricht, selbstredend, für sich.

      wenn ich die Gebotsloiste richtig interpretiere, hat er selber 26 Gebote inerhalb der letzten 6 Monate zurückgezogen. Man könnte ihn also genauso auf Einhaltung des Kaufvertrages verklagen und ihn zu Schaddenersatz verdonnern lassen, zumindest dann, wenn ich den Artikel nicht wieder zu einem höheren Gebot verkaufen konnte.

      Angenommen, er hat 333,-- € geboten, ich kann den Artikel aber in einer zweiten Auktion nur noch für 183,-€ vertickern, dann bleibt mir ein Schaden von 150,-€ den er dann zu zahlen hätte, inclusive Prozesskosten und meine Anwaltsgebühren.

      Das Teil beruht auf Gegenseitigkeit. § 242 BGB gilt nicht nur für Verkäufer, sondern auch für Käufer.
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      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Hallo,
      OT

      Löschbert, Geiz.., u.v. A.m.

      es ist ehrenwert, wie ihr die Auktionen in ibäh verteidigt.

      Aber

      wenn ihr mal die AGB und die Hilfeseiten richtig lest, ist den Abbruchabzockern, wie röschen, Edgar, Dr medicus u.v.A.m. Tür und Tor geöffnet.

      Lebt einfach mit der Realität.

      Es gibt, und wird es immer geben, einige wenige, die Lücken in AGB, Gesetzen und Urteilen für sich ausnutzen um Andere abzuzocken.

      Siehe meine Signatur.

      LG

      Klaus
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • @Krennz
      Bitte atme mal tief durch und zähle ganz langsam bis 10. Danach lese Dir die Antworten von denen nochmal durch, die du hier ansprichst. Ich zähle mich auch dazu, obgleich ich nicht erwähnt wurde.

      Keiner, aber auch wirklich keiner befürwortet diese Aktion von Röschen oder Kahn oder wer auch immer es ist. Wir alle schlagen da mit dir im Prinzip in eine Kerbe. Aber wir sind auch in so weit sachlich, dass wir sagen, dass es ein Urteil vom BGH gibt, was ganz klar aussagt, dass ein Abbruch einer Auktion nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben!

      Ich behaupte jetzt einfach mal, das über 90, annähernd sogar 100% der auktionsabbrüche eben nicht gerechtfertigt sind. Nichts anderes behaupten auch Löschbert und Co. UNd da musst Du mir, rein sachlich gesehen, doch wohl zustimmen, dass unter den Aspekten gesehen, der Höchstbietende erst einmal zurecht seine Ware fordert.

      Punkt!

      Alles andere, wer wie oft bietet. Welches Ziel er damit verfolgt usw. ist erst einmal nebensächlich. Genau da können wir dann versuchen zu helfen. Mittlerweile führten diese Hilfestellungen hier und da auch zum gewünschten Erfolg. Aber auch da müssen wir realistisch bleiben. Nicht bei jedem kann die Hilfe zum Erfolg führen. Das ist letztendlich immer noch Richterabhängig. Aber es ist auch so, dass es durch die 2 Urteile gegen Röschen einfacher geworden ist.

      Aber das sollte uns nicht abschrecken, es weiter zu versuchen, denen, die dieses BGH-Urteil auf gewerbliche Art und Weise für sich ausnutzen, weiterhin das Leben schwer zu machen. Aber alles mit legalen Mitteln.

      Nebenbei, wie soll ich das verstehe?

      Angenommen, er hat 333,-- € geboten, ich kann den Artikel aber in einer zweiten Auktion nur noch für 183,-€ vertickern, dann bleibt mir ein Schaden von 150,-€ den er dann zu zahlen hätte, inclusive Prozesskosten und meine Anwaltsgebühren.



      Ich gehe jetzt mal davon aus, wenn einer 333,- € bietet, dann ist das Teil auch locker 555,- € wert. Stelle ich das Teil bei eBay ein, egal ob in einer ersten oder zweiten Auktion, dann werde ich auch in etwa diese 555,- € dafür bekommen. Das was du meinst, dürfte sich wohl auf die Gebotsabschirmung beziehen. Da wo kurz vor Schluss ein Gebot wieder zurückgezogen wird. Dann wäre es möglich, dass die Auktion mit 183,- € endet.

      ABER!! Die eBay AGB sagt dazu ganz klar, dass in diesen Fällen eben KEIN Kaufvertrag zustande kommt.

      Denmanch hinkt dein Argument ganz gewaltig.
    • Da gehe ich voll mit Dir einig.

      Es gibt andere Möglichkeiten eine ibäh-Auktion ohne Abzocker zu benden..................................................................

      Jeder, der eine Auktion starte, sollte sich davon, mehrfach, überzeugen, dass er die richtigen Daten eingestellt hat. Er sollte darüber hinaus damitr rechen, dass er ggf. den Artikel für 1,-€ loswird, wenn nur ein Gebot abgegeben wird.

      Aaaaber, und ich glaube, darin sind wir uns einig, dass einige Wenige hingehen und sich die, z.T. durch ibäh selbst, geförderte Unkenntnis der Sachlage zu Nutze machen um ein Einkommen zu generieren, ist mehr als Link.

      Darum geht es in diesen Freds mit röschen, Edgar, dr medicus u.e.a.

      Und in meinem Beispiel: Ich schreibe da einen realen Fall, den ich per PN geschildert bekam. (kann ihn hier also nicht reinstellen) Das war auch Röschen.

      Wir sollten, das it meine unmassgebliche Meinung, den Betroffenen helfen aus dder Scheixxe rauszukommen und eben keinene Schadenersatz an die Abzocker bezahlen zu müssen.

      Einverstanden ?
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    • Im Prinzip hab ich nichts anderes geschrieben.

      Jeder, der eine Auktion starte, sollte sich davon, mehrfach, überzeugen, dass er die richtigen Daten eingestellt hat. Er sollte darüber hinaus damitr rechen, dass er ggf. den Artikel für 1,-€ loswird, wenn nur ein Gebot abgegeben wird.
      Und er sollte sich ganz besonders darüber im Klaren sein, dass er bereits mit dem Einstellen ein rechtsgültiges Angebot zum Verkauf abgibt. Also nichts mit an eBay vorbei verkaufen. Das Risiko, dass Teil für 1,- € verkaufen zu müssen, kann man durch ein Mindestgebot oder direkt durch einen entsprechenden Startpreis umgehen.

      Aber alle diese Voraussetzungen kennt doch kaum einer von denen, die ein iPhone oder ein MacBook bei eBay einstellen. Die kennen nur die Auktion mit einem Startpreis von einem Euro. Solange die Auktion nicht beendet ist, gehört das Ding mir. Und das ist eben der Trugschluss, den wir hier aber weiterhin gebetsmühlenartig wiederholen können. Jeden Tag steht ein neuer Depp auf, der genau in diese Abbruch-Falle tappt. Sorry für den "Depp", aber ich musste es in der Form mal deutlich machen.

      Einen Punkt wird aber offensichtlich konsequent übersehen. Es wird so viel Energie darein gesteckt, dass von Dir beschriebene Ziel zu erreichen. Aber nicht wirklich einer berücksichtigt die Aussage aus einem der beiden Urteile. Allen Abbrechen wird versucht zu verdeutlichen, dass die Gebote von Röschen und Co keinen Rechtsbindungswillen zeigen. Aber was ist, wenn Röschen dann plötzlich vor Gericht die gebotenen 333,- € zuckt und das Handy dann für den Preis möchte? Ich denke da wird dann nur noch der Vorschlag von Löschbert helfen, dass alle anderen ihre Rechte an den Beklagten abtreten, so dass dieser dann vor Gericht damit auftrumpfen kann, dem Röschen oder Co alle geforderten Teile gegen Barzahlung zu übereignen.

      Aber nochmal. ... Nicht wirklich einer berücksichtigt die Aussage aus einem der beiden Urteile! Im Prinzip die Aussage, die ich schon seit Ewigkeiten predige.

      (...)Wenn auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine vorzeitige Beendigung einer Auktion durch den Anbieter nicht ohne Grund möglich ist, wenn bereits ein Angebot abgegeben wurde (vgl. Hinweisbeschluss v. 27.09.2012, Bl. 41 d.A.), verkennt das hiesige Gericht doch nicht, dass die Hinweise auf der Hompage von ebay für den Laien verwirrend sind und leicht zu einer falschen rechtlichen Würdigung führen können. Denn auf den Hilfeseiten wird bei der Voraussetzung für die Beendigung eines Angebotes angegeben, ein Angebot mit einer Laufzeit von mehr als 12 Stunden könne "ohne Einschränkungen" vorzeitig beendet werden. Wenn auch dies nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zu einem Beendigungsrecht ohne jeden Grund führt, sind Missverständnisse angesichts der unklaren Hinweise vorprogrammiert.
      (...)

      Hier nochmal komplett nachzulesen:
      auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=82364#post82364

      Warum geht nicht endlich mal einer auf diesen Punkt ein? Offensichtlich traut sich keiner an den Riesen ran.

      Erst wenn der Riese was daran ändert, dass es zu keinen "Missverständnissen" mehr kommen kann, erst dann brauchen wir uns keine Gedanken mehr über jeden neuen "Deppen" machen.
    • Lassen wir das OT.

      Es geht hier darum, dass Röschen Abbrecher abzocken will. Das ist das einzige was hier, für mich, zählt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Lassen wir das OT.

      Es geht hier darum, dass Röschen Abbrecher abzocken will. Das ist das einzige was hier, für mich, zählt.
      Krennz,
      mal wieder zu kurz gesprungen :wallbash
      Was FU geschrieben hat ist die Wahrheit, nichts als die Wahrheit so wahr mir ... Löschbert helfe :lach:
      Hast du dir das mal mit Sinn und Verstand durchgelesen, vor allem den Link?

      Für dich mag das zwar zählen, dich nicht in die Tiefen des dt. Rechts zu begeben, das kann (ich wiederhole mich) für einen Fragesteller hier aber nach hinten losgehen.
      Was "u.v.m" angeht, wir können doch nicht alle falschliegen.
      Jeder Fall ist anders gelagert und muß alleine deshalb anders betrachtet werden!

      Sorry, "you are on the woodway"
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