superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Krennz schrieb:

      Ihr habt doch, evtl., einen Draht zu ibäh. Könnt Ihr da nicht mal was drehen?
      Ich weiss ja nicht, ob Dir das aufgefallen ist, aber inzwischen ist der Text der im Angebot den Abbruch der Auktion begründet vom Standard "weil der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht" immerhin dahingehend abgeändert worden, dass dort der Grund auftaucht, den der VK für den Abbruch angegeben hat. Wenn du meine Postings mal durchschaust wirst du schnell merken, wie lange es braucht, bis selbst eine derart kleine Änderung bei ebay mal umgesetzt wird. Wenn ich mich richtig erinnere steht das irgendwo ziemlich zu Anfang im Kahn-Thread und auch da war ich schon eine Weile dran, gegen diese 0815-Formulierung zu arbeiten. Das Problem: die aktiven "Drähte" von hier aus gehen nur bis zur deutschen Geschäftsleitung - die hat aber gar nichts zu melden, die kann bestenfalls Hinweise über den Teich geben. Der letzte deutsche Geschäftsführer, der noch eingeschränkte Befugnisse hatte war Stefan Groß-Selbeck. Dessen Möglichkeiten haben sich aber vor allem im PR-Bereich erschöpft, was uns unter anderem diese netten Kühlschrankmagnetsterne eingebracht hat. Pierre kann zwar noch ein wenig (wirklich nicht sehr viel) Einfluss nehmen, ist aber inzwischen von ebay so angewidert, dass er das nur sehr ungern macht. Wenn ich dran denke, was John Donahoe für ein geltungssüchtiger, egomanischer und größenwahnsinniger Ignorant eine Type ist kann ich Pierre da sogar ganz gut verstehen. Das ist nicht mehr seine Kauf- und Verkauf-Community mit Social Network, das ist nur noch ein Moloch, der gelegentlich auch schon mal die Hand frisst, die ihn füttert - nebst dranhängendem Fütterer.

      Selbst mit sehr guten Kontakten nach sehr weit oben und sehr guten Argumenten ist es aber alles andere als leicht, den gerichtsnotorisch bekannten sowjetischen Beamtenapparat dazu zu bewegen überhaupt irgendwas zu überdenken, was die User stört. Das klappt, wenn überhaupt, nur auf der Schiene, dass es ebay Geld kosten könnte. Das ist die einzige Waffe, die man der deutschen Geschäftsleitung in die Hand geben kann, damit die überhaupt drüben was zu melden haben. Wenn ich also Martin Tschopp eigenhändige Einschreiben mit Rückschein schicke, dann nicht, um ihn zu ärgern sondern weil ich weiss, dass der das, was da drinsteht, gegenüber seinem Führer (ja, das Wort ist Absicht und tatsächlich so gemeint) braucht.

      Krennz schrieb:

      Diese unberechtigt Abbrecher wird es aber immer wieder geben, solange ibäh seine Hausaufgaben nicht macht und seine AGB und die Hilfeseiten ändert.



      Demzufolge wird es immer wieder Halbseidene geben, die das ausnutzen und versuchen sich mit der Forderung nach Schadenersatz eine goldene Nase zu verdienen.

      Sorry, für dieses Thema mag ich keine Energie mehr verschwenden. Da arbeite ich lieber an der Abschaffung der Funktion an sich. Ich behaupte aber mal, dass es heute in der Hauptsache noch zwei Arten von Auktionsabbrechern gibt. Die einen, die ganz genau wissen, wo diese Funktion steckt, weil sie sie gewohnheitsmäßig benutzen und die anderen, die dazu google befragen müssen. Mit ersteren habe ich wenig Mitleid und die zweite Gruppe sollte heute eigentlich hinreichend vorgewarnt sein.

      Eine dritte Gruppe gibt es noch: die, die das über ebay und die ebay-Hilfe finden. Denen kann ich dann nur raten, dass sie genug Arsch in der Hose haben und den Schaden, den sie aufgrund der unklaren AGB-Formulierungen erlitten haben, dort wieder einklagen, wo diese AGB herstammen. Das und nur das wird bei ebay zu einem Umdenken hinsichtlich der Funktion an sich und der AGB führen. Solange aber nicht in Menge entsprechende Urteile rüberwachsen lässt sich da keine Standardstrategie entwickeln. Das darf aber gerne jeder mit seinem (mehr oder weniger dazu befähigten) Anwalt privat auskaspern. Kleiner Denkansatz: §17 der ebay-AGB.

      Mein grundsätzlicher Rat an ebay lautet übrigens: haltet euch an die AGB, werdet wieder das ebay von 1999, stellt nur die Platform, mehr nicht. Haltet euch aus allem raus, was sich irgendwie in die Transaktionsanbahnung und -abwicklung oder die Kommunikation zwischen den Nutzern einmischt. Wenn ihr Käufern ein Rundumkauferlebnis mit Vollkaskofeeling bieten wollt, macht es wie amazon und verkauft selber eigene Ware aber verlasst euch dabei nicht darauf, dass Millionen von eigenständig operierenden Gewerbetreibenden und Privatpersonen euch den kostenlosen Lagerverwalter für Ware machen, die ihr nicht mal einkaufen müsst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hier......

      ;( MICH hat er nu auch gepackt. Aber zum Glück lief mein Angebot noch länger als 2 tage...
      soll ja angeblich nur schadenersatz geben,wenns nur noch 12std oder weniger sind,oder??
      sorry,wenn ich hier komisch bin-noch...bin neu :thumbup:
      unter namen genferschliff und hat sich mit Namen "Ross" ausgegeben
    • s77andra schrieb:

      Aber zum Glück lief mein Angebot noch länger als 2 tage...
      soll ja angeblich nur schadenersatz geben,wenns nur noch 12std oder weniger sind,oder??

      Oder.

      Hast Du mal eine Artikelnummer?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Joo.hab ich. willste se?? ;o)
      151043996047 eeeh...also,wenn der mich verklagt,dann verklag ich ebay :cursing: immerhin steht mein artikel als "nicht verkauft" ;( hoil

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      s77andra schrieb:

      Aber zum Glück lief mein Angebot noch länger als 2 tage...
      soll ja angeblich nur schadenersatz geben,wenns nur noch 12std oder weniger sind,oder??

      Oder.

      Hast Du mal eine Artikelnummer?


      Edit by Redaktion: Zitat repariert
    • s77andra schrieb:

      also,wenn der mich verklagt,dann verklag ich ebay
      Das wäre eine nicht ganz abwegige Möglichkeit. Aufhänger könnte sein, dass ebay den Abbruch gar nicht zulassen darf. Dass sie es von technischer Seite grundsätzlich unterbinden können beweisen sie ja schon durch die Funktion, dass es in den letzten 12 Stunden nicht geht.

      Ausschlaggebend für den Anspruch auf Lieferung (oder eben nicht) ist hier aber vor allem der Grund, weshalb Du abgebrochen hast. Ganz schlecht sind die beiden Alternativen "anderweitig verkauft" und "anders überlegt". Top Idee wäre "geklaut", untermauert durch die Strafanzeige bei der Polizei. (Das sollte dann aber auch so sein, Vortäuschen einer Straftat ist strafbar) Das, was dazwischen liegt ist ein Graubereich über den man streiten kann.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • japp.nee.is echt wahr.kommt da was,dann hetze ich meinen anwalt auf ebay.
      unglaublich,dass EBAY 2gleisig fährt...einerseits ist "nichts verkauft" andererseits hinter dem rücken der verkäufer ist es doch verkauft. mithin würde ebay ja auch ALLE käufer ver...en,die geboten haben, das angebot wurde beendet,aber ihnen wurde nicht mitgeteilt,dass der artikel eigentlich denen zusteht. tzzz. mann...was wäre ich schon reich :love: :wallbash
    • Was war denn nun dein Grund für den Abbruch? Der wäre einer der beiden wichtigen Dinge um die mit sicherheit kommende Schadensersatzklage gegen dich evtl. abwenden zu können.
      Der andere Weg ist dann ggf. dem Genferschliff zu beweisen das er von vornerein keine Kaufabsicht hatte sondern es ihm direkt darum ging auf den Schadensersatz zu zielen.
    • Grund? Sage ich nur meinem Anwalt ;o)
      habe jetzt erstmal ALLE infos von ebay angefordert, also, vorname, name, adresse,geburtstag... alle informationen, damit ich WENN es dazu kommen SOLLLLTE... das paket an definitiv eigenhändig mit DHL altersprüfung/identitätsprüfung... damit ich sicher sein kann,dass der account nicht mit falschem geburtstag etc. läuft.dann kann ich ihn bei ebay drankriegen :tongue:
    • s77andra schrieb:

      habt ihr eigentlich mal so ne Liste wo man alle "betrügerischen" namen beisammen hat? hab kein bock auf nochmal son kack :!:
      Nein, keine Liste. Der Pranger wurde im Mittelalter abgeschafft!

      Wen/was willst du "bei EBay drankriegen"? Da du aber eh lieber alles mit deinem Anwalt absprechen willst, muß dieser dir helfen.
      Hier kann es jedenfalls keiner.
      Und solange du mit dem Sachverhalt nicht rausrückst, bist zunächstmal DU der Böse. Betrüger kann ich (noch) keinen erkennen nur jedanden, der seine Auktion vorzeitig abgebrochen und jetzt zunächst mal einen rechtsgültigen Kaufvertrag an der Backe hat.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • s77andra schrieb:

      Grund? Sage ich nur meinem Anwalt ;o)
      habe jetzt erstmal ALLE infos von ebay angefordert, also, vorname, name, adresse,geburtstag... alle informationen, damit ich WENN es dazu kommen SOLLLLTE... das paket an definitiv eigenhändig mit DHL altersprüfung/identitätsprüfung... damit ich sicher sein kann,dass der account nicht mit falschem geburtstag etc. läuft.dann kann ich ihn bei ebay drankriegen :tongue:


      Also davon solltest du dich verabschieden, dass eBay dir sein Geburtsdatum mitteilen wird. Die nennen dir Name und hinterlegte Adresse. Aus die Maus.
    • Interessant !!!

      seht mal her... habe antwort von ebay bekommen! siehe da: auf von ebays seite aus, habe ich den artikel nicht an genferschliff verkauft!!!!!!!
      bitte beachtet: ich schrieb an ebay nicht,dass ich verkauft habe...sondern ANGEBLICH verkauft habe etc... ;o)

      hier die AW von ebay:

      Guten Tag,
      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, dass Sie den Artikel 151043996047 dem Käufer "genferschliff" verkauft haben. Sie nötigen seine Daten, den Artikel zu verschicken. Gern bin ich Ihnen behilflich.
      Bei meiner Recherche habe ich gesehen, dass Sie das Angebot vorzeitig beendet haben, da der Artikel nicht mehr verfüfbar ist.
      Sie haben die Transaktion jedoch außerhalb des eBay-Marktplatzes abgewickelt. Zwar kam der Kontakt zu Ihrem Handelspartner über eBay zustande, es handelt sich allerdings nicht um einen Kauf durch den Höchstbietenden oder einen Sofort-Kauf.

      Da der betreffende Kauf somit nicht über unseren Online-Marktplatz getätigt wurde, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Für Artikel, über deren Kauf Sie sich außerhalb des eBay-Marktplatzes geeinigt haben, können wir Ihnen keine eBay-Serviceleistungen bieten.
      Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:
      Wenn Sie über die eBay-Website mit anderen Mitgliedern Kontakt aufnehmen (z.B. durch Klick auf "Frage stellen") dürfen Sie diese Kontaktmöglichkeit nicht für Verkäufe oder Käufe außerhalb von eBay nutzen. Dies verstößt gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
      Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Abschluss der Transaktion.
      Mit freundlichen Grüßen
      *********
      eBay-Kundenservice
    • Entweder hast du Ebay das nicht richtig geschildert oder Ebay dich halt missverstanden.

      Daten rausgeben werden Sie wohl nicht. Ebay fährt eigtl. immer eine "geht uns nichts an" - Masche

      Ich habe aktuell auch noch genau mit diesem Bieter zu tun und werde mich nachdem es Endgültig abgeschlossen ist

      von Ebay abmelden, da ich denen kein Geld geben will, dafür das Sie für solche und noch ganz anderen Maschen die Plattoform bieten

      und es nahezu fördern bzw. solche Leute unterstützen indem Sie null Support bieten.

      Ansonsten kann ich dir nur raten dies direkt beim Anwalt abzugeben. In Bremen gibt es einen Anwalt der schon einige male Klagen

      gegen M.R. aus L. gewonnen hat.