Krennz schrieb:
Ihr habt doch, evtl., einen Draht zu ibäh. Könnt Ihr da nicht mal was drehen?
Selbst mit sehr guten Kontakten nach sehr weit oben und sehr guten Argumenten ist es aber alles andere als leicht, den gerichtsnotorisch bekannten sowjetischen Beamtenapparat dazu zu bewegen überhaupt irgendwas zu überdenken, was die User stört. Das klappt, wenn überhaupt, nur auf der Schiene, dass es ebay Geld kosten könnte. Das ist die einzige Waffe, die man der deutschen Geschäftsleitung in die Hand geben kann, damit die überhaupt drüben was zu melden haben. Wenn ich also Martin Tschopp eigenhändige Einschreiben mit Rückschein schicke, dann nicht, um ihn zu ärgern sondern weil ich weiss, dass der das, was da drinsteht, gegenüber seinem Führer (ja, das Wort ist Absicht und tatsächlich so gemeint) braucht.
Krennz schrieb:
Diese unberechtigt Abbrecher wird es aber immer wieder geben, solange ibäh seine Hausaufgaben nicht macht und seine AGB und die Hilfeseiten ändert.
Demzufolge wird es immer wieder Halbseidene geben, die das ausnutzen und versuchen sich mit der Forderung nach Schadenersatz eine goldene Nase zu verdienen.
Sorry, für dieses Thema mag ich keine Energie mehr verschwenden. Da arbeite ich lieber an der Abschaffung der Funktion an sich. Ich behaupte aber mal, dass es heute in der Hauptsache noch zwei Arten von Auktionsabbrechern gibt. Die einen, die ganz genau wissen, wo diese Funktion steckt, weil sie sie gewohnheitsmäßig benutzen und die anderen, die dazu google befragen müssen. Mit ersteren habe ich wenig Mitleid und die zweite Gruppe sollte heute eigentlich hinreichend vorgewarnt sein.
Eine dritte Gruppe gibt es noch: die, die das über ebay und die ebay-Hilfe finden. Denen kann ich dann nur raten, dass sie genug Arsch in der Hose haben und den Schaden, den sie aufgrund der unklaren AGB-Formulierungen erlitten haben, dort wieder einklagen, wo diese AGB herstammen. Das und nur das wird bei ebay zu einem Umdenken hinsichtlich der Funktion an sich und der AGB führen. Solange aber nicht in Menge entsprechende Urteile rüberwachsen lässt sich da keine Standardstrategie entwickeln. Das darf aber gerne jeder mit seinem (mehr oder weniger dazu befähigten) Anwalt privat auskaspern. Kleiner Denkansatz: §17 der ebay-AGB.
Mein grundsätzlicher Rat an ebay lautet übrigens: haltet euch an die AGB, werdet wieder das ebay von 1999, stellt nur die Platform, mehr nicht. Haltet euch aus allem raus, was sich irgendwie in die Transaktionsanbahnung und -abwicklung oder die Kommunikation zwischen den Nutzern einmischt. Wenn ihr Käufern ein Rundumkauferlebnis mit Vollkaskofeeling bieten wollt, macht es wie amazon und verkauft selber eigene Ware aber verlasst euch dabei nicht darauf, dass Millionen von eigenständig operierenden Gewerbetreibenden und Privatpersonen euch den kostenlosen Lagerverwalter für Ware machen, die ihr nicht mal einkaufen müsst.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.