superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • nun...aktion nicht über deren "haus" erfolgt = nicht erfolgt. habe noch keinen anwalt weil bisher nix geschehen ist von seiten des "käufers".
      zu missverstehen gibts da nichts,was ich geschrieben hatte.mehr als deutsch *natürlich verständlich formuliert ;o) kann ich auch nicht.
      für dummis vom auktionshaus kann ich auch nix.japp,ich habe keinerlei daten erhalten.
    • mithin finde ich diesen satz besonders schön:
      "...es handelt sich allerdings nicht um einen Kauf durch den Höchstbietenden oder einen Sofort-Kauf."
      genferschiss WÄRE ja höchstbietender gewesen...........
      da lass ich -im falle- ebay nicht mehr raus :P
    • s77andra schrieb:

      bitte beachtet: ich schrieb an ebay nicht,dass ich verkauft habe...sondern ANGEBLICH verkauft habe etc... ;o)

      So... das hast Du als Mail bekommen. Auf die antwortest Du jetzt. Nicht aus meine Nachrichten raus sondern als normale Mail. Geht dann an derswebhelp.

      Lieber Textbausteinautomatenknopfdrücker,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Gene helfe ich Ihnen weiter. Sie haben offenbar weder meine Nachricht gelesen nch inhaltlich verstanden. Es wäre daher nett, wenn Sie dies nun jemanden tun liessen, der dazu befähigt ist. Personen, die einen kennen, der lesen und schreiben kann, erkennen Sie an den drei grünen Sternchen auf den Achselklappen oder dem roten Halsband mit Aufschrift Manager.

      Nochmal lansgam zum mitmeisseln: Ich habe bei der Auktion 151043996047 alle Gebote gestrichen und die Auktion dann vorzeitig beendet. Der gestrichene Höchstbieter ist besagter genferschliff und dieser ist nun der Ansicht, dass wir trotz der Gebotsstreichung einen Kaufvertrag über ebay geschlossen haben. Keinesfalls habe ich den Artikel ausserhalb von ebay verkauft, diese haltlose und unverschämte Unterstellung verbitte ich mir auch von Ihnen aufs energischste.

      Ich fordere Sie daher nochmals auf, mir zur Erfüllung meiner Verbindlichkeiten aus dem anscheinend bestehenden Kaufvertrag bzw zur Prüfung der Ansprüche des Mitglieds genferschliffdie komplette bei ebay hinterlegte ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Hierzu hat sich ebay gemäß AGB §9 Nr 2 verpflichtet.
      Zitat:
      Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.

      Sollte ebay der Ansicht sein, es sei kein Vertrag zustandegekommen muss ich Sie auffordern, mir diese Ansicht ausführlich zu begründen. Hierzu dürften Ihre Kompetenzen aber kaum ausreichen, in so weit bitte ich daher, diese Frage unverzüglich an die entsprechende Rechtsabteilung im Hause zu eskalieren.

      Des weiteren bitte ich Sie darum, den ebay-Account genferschliff bzw superocean/lidolocarno/viacantonale/vantage-racing/chronometre hinsichtlich seiner Anmeldedaten, seines Bietverhaltens sowie der nachvertraglichen Verhaltensweise, hier insbesondere Abfordern von Verkäuferdaten bei vorzeitig beendeten Auktionen, an die Sicherheitsabteilung zur Prüfung weiterzuleiten.

      Die erste Mail wird nämlich seltenst genau gelesen. Das ist ein Massengeschäft. Erst wenn Du darauf antwortest beginnen die, das Ding ernst zu nehmen und es rutscht mal 'ne Stufe weiter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • lol witziger text! könnte von mir sein :thumbsup:
      und wenn ich den nicht schicke...noch nicht...habe ihn aber kopiert weil gut.
      also,ich würde im falle-das erstmal dem RA geben und dann den weitermachen lassen.
      wie du schon schreibst...ist es ja ein "ebay-fehler"
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      den ursprünglichen Fehler mit dem unberechtigten Auktionsabbruch hast aber du gemacht :wallbash

      Yup, hat sie. Weil ebay das so leicht macht. Wenn ebay der Ansicht ist, dass da kein Vertrag zustandekommt, dann sollen die das mal bestätigen. Steht ja im Text drin. Das wäre dann eine etwas belastbarere Position als nur "es geht, also darf man". Die ist nämlich ungefähr so belastbar wie ein rohes Ei. (Wenn man es genau oben und unten belastet, geht das, aber wehe man pickt dann von der Seite mit dem Hämmerchen dran...)

      s77andra schrieb:

      wie du schon schreibst...ist es ja ein "ebay-fehler"

      Nö, das habe ich eben nicht geschrieben. Wie giu sehr richtig festgestellt hat, ist das mit dem Abbruch dein Fehler. Dass bei ebay die ersten Mails nicht gelesen werden ist ein systematischer Fehler in deren Kundendienst, das hat aber mit deinem Abbruch nichts zu tun. Also schick das ruhig an ebay, die sollen Dir was dazu schreiben. Wenn sie zur Frage Vertragsschluss oder nicht nichts schreiben, hack weiter drauf rum, bis Du eine Antwort darauf bekommst. Wenn die lautet, dass kein Vertrag zustandegekommen ist bestehe darauf, dass man Dir erklärt, wieso. Wenn die Antwort lautet, dass einer zustandegekommen ist dann hast Du zumindest nichts verloren, denn das ist sowieso die derzeit herrschende Meinung.

      Die Mail ist daher bewusst so formuliert, dass die Herausgabe der Käuferdaten an der Frage hängt, ob ein Vertrag nach ebay-AGB zustandegekommen ist. Wenn ebay die Daten nicht rausrückt verstoßen sie entweder gegen die AGB oder sie sind der Ansicht, dass kein Vertrag besteht. Letzteres wäre für Dich wieder von Vorteil, wenn es darum geht, ob Du liefern musst. Diese Beurteilung des Richters hängt nämlich von der Position ebays ab und wird normalerweise anhand der AGB auf das BGB abgebildet. Wenn der von ebay mehr hat als nur die ebay-AGB ist das zumindest nicht schlechter für Dich als es jetzt sowieso aussieht.

      Die Antwort von ebay kannst Du dann dem Anwalt geben. Der ist nämlich nur so gut wie Du ihn sein lässt. Alle Recherche, die ausserhalb seines eigenen Fachgebiets liegt ist Deine Aufgabe. Kannst ihm also gerne sagen, dass Du Nachhilfe nimmst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • sagt mal...wie heißt denn der typ nun?? marKus roos oder marcus roos oder marcs roos?? welche namen habt ihr denn? ebay hat nun reagiert...labern sich natürlich aus allem raus...blabla...und wissen von nix :S egal nu.also...angeblich heißt der,also,der account läuft über "Marcs Roos". kann ja nicht stimmen oder? dann hat der mehrere accounts und diesen unter falschen angaben.........also... :huh:
    • ironie??

      japp.also,ganze adresse mit vor- und familiennamen. aber marcs. nicht markus oder so. und WENNNNNN ein evtl. RA herausfinden würde,dass der account unter falschem namen,weil der schon nen anderen account niedergemacht hat oder so...dann wäre ja der angebliche vertrag eh nichtig ?( na ma sehn was kommt...oder auch nicht :huh:
    • s77andra schrieb:

      ironie??

      japp.also,ganze adresse mit vor- und familiennamen. aber marcs. nicht markus oder so. und WENNNNNN ein evtl. RA herausfinden würde,dass der account unter falschem namen,weil der schon nen anderen account niedergemacht hat oder so...dann wäre ja der angebliche vertrag eh nichtig?( na ma sehn was kommt...oder auch nicht:huh:

      Dann gehts vor Gericht :D
      Mit deinem aufschlußreichen Geschreibsel, angefangen bei ("erst bei 12 Std. vor Auktionsende steht dem Bieter Schadensersatz zu") über mögliche rechtliche Konstrukte hast du dir nicht nur in die Knie sondern auch die Füße geschossen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • s77andra schrieb:

      marcus roos

      Der Tippfehler macht mich auch stutzig. Der hier vorher genannte Account chronometre "lebt" allerdings noch. Könnte allerdings auch ein Tippfehler des ebay-Mitarbeiters sein, denn für diese Mail gibt es vermutlich keine automatisierte Funktion.

      Was hat Dir ebay denn genau geschrieben? Einfach so kommentarlos die Adresse?

      Account unter falschem Namen ist zumindest nach Ansicht des OLG Hamm keine Fälschung beweiserheblicher Daten. Ausserdem könnte er sich da mit Tippfehler rausreden. Auf die Art klappt das nicht.

      Was anderes wäre in der Tat, wenn da schon ein Account gesperrt gewesen wäre, bevor er bei Dir geboten hat. Das wäre aber auch für die anderen Verkäufer ein gefundenes Fressen. Wenn Du nicht auf irgendeine Art Rechtsmissbrauch nachweisen kannst (was dann auch auf ein Gerichtsverfahren rausläuft) wirst Du dich mit dem Gedanken anfreunden müssen, die Ware zu liefern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nein, das war keine Ironie.

      Ich habe zuerst selbst versucht die Daten in einem Identischen Fall zu bekommen. Per Mail wie telefonisch. Vergebens
      Danach hat sich der von mir beauftragte RA daran versucht, per Fax an die Ebay Geschäftsleitung in Berlin, die es dann
      wieder auf die Rechtsabteilung abgewälzt hat und wieder herauskam, das Sie keine Daten herausgeben. Die ganze Sache
      ist nach wie vor und schon seit Monaten am Laufen.
      Und du kriegst mit lapidaren Emails innerhalb von 2 Tagen Daten? Wunder mich schon und kann es halt nicht glauben.
      Aber wer weiß vielleicht gibts ja anstelle eines Datenschutzbeauftragten ein Glücksrad bei Ebay. (Ironie)

      Einen in der Vergangenheit gesperrten Account von M.R. aus Lampertheim gibt es wohl. Warum er nachdem ihm das weitere Handeln auf Ebay untersagt
      wurde nun doch wieder anscheinend Accounts haben darf ist mir eine Frage. Nachdem man Ebay darauf hinweist und nachfragt bekommt wie immer ein
      wir prüfen das Intern können aber keine "Statusmeldungen" darüber zurückkommen lassen. Was soviel wie bedeutet, dass sie gar nichts tun.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von topolino ()

    • Das Problem besteht doch auch anders herum. Auch Marcus muss doch irgendwie an die daten der Verkäufer kommen, da scheint ebay doch sehr auskunftstfreudig zu sein. Wenn also ein Höchstbietender nach einem Auktionsabbruch den Verkäufer mit seinem Namen anspricht, würde ich mich gerade mit diesem Argument an ebay wenden. Der Datenschutz kann ja nicht nur in eine Richtung Anwendung finden. Entweder es haben beide Parteien ein Recht auf Datenweitergabe oder keine.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Tja, genau das habe ich mich auch gefragt.
      Und nach einigen recherchen und Überlegungen vermute ich zu wissen wie er Sie bekommen hat.
      Will das hier aber nicht unbedingt breit treten, da ich evtl. Trittbrettfahrern für diese Masche keine Anleitungen erstellen will.
    • topolino schrieb:

      Einen in der Vergangenheit gesperrten Account von M.R. aus Lampertheim gibt es wohl.
      Könntest Du dann mal so nett sein bitte?

      topolino schrieb:

      Warum er nachdem ihm das weitere Handeln auf Ebay untersagt

      wurde nun doch wieder anscheinend Accounts haben darf

      Darf er nicht. Was soviel heisst wie: er darf (und kann) über ebay gar keine Verträge schliessen.

      topolino schrieb:

      Und nach einigen recherchen und Überlegungen vermute ich zu wissen wie er Sie bekommen hat.

      Genau auf die selbe Art, wie sie sandra bekommen hat. Dem Kundendienst knallhart die AGB um die Ohren hauen. Der von mir formulierte Text lässt sich ja problemlos in beide Richtungen verwenden. Aber frag mich nun nicht, wieso Dein Anwalt nicht auf diese Idee gekommen ist. Meine Antwort könnte Deinem Anwalt missfallen - hat entfernt was mit seiner Qualifikation zu tun.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wusstet Ihr...

      ...dass,wenn man vom smartphone aus eine auktion beendet, nur noch kommt,WARUM man die auktion beendet...und keinerlei hinweise auf evtl.verkäufe,auch keine versteckten hinweise ;o) ... und das angebot ist UMGEHEND beendet,wenn man das nur anklickt. schweinerei :thumbdown:
    • habe ebay angeschrieben,ob der name marcs denn so richtig ist.
      kam ne AW: leider dürfen wir ihnen aus datentechnischen gründen die adresse nicht........ ?(


      :] anscheinend doch glücksrad und als ich die adresse bekam,war es der buchstabe: "A" :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von s77andra ()

    • der gesperrte Nick ist Erwin321, ansonsten kann ich dir nur den Tip geben jetzt so schnell wie möglich "Beweise" zu sichern.
      Also deine Auktion speichern bzw. Ausdrucken. Mailverkehr speichern ausdrucken. Bieterübersicht speichern ausdrucken.
      Das ist bei Ebay später nicht mehr ohne weiteres verfügbar und dann wenn überhaupt nur schwer zu bekommen.
      Und so eine Sache kann sich lange ziehen.
      Beim Anwalt ist es wohl ratsam jemanden zu nehmen der mit der Materie vertraut ist. In Bremen weiß ich einen, der schon mehr als einmal
      erfolgreich gegen M.R. vorgegangen ist.

      Sammel alles an Daten was du finden kannst, ich glaube hier im Thread war es wo es zwei Urteile zum Download gibt wo M.R. keinen Erfolg hatte.

      Läuft der Account auf einen anderen Namen als M.R. aus Lampertheim, hat M.R. aus Lampertheim keinen Anspruch auf Schadenseratz gegen dich würde ich behaupten.
      Und das ist es ja wo es wohl drauf hinauslaufen wird.

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