superocean schrieb:
Lasst uns das Urteil diskutieren.
Für einen Nichtjuristen ist es natürlich schwer zu lesen, was mir aber auffällt ist, dass auf Seite 8 Punkt 2a&b sowie auf Seite 9/10 "Rechtsmißbrauch" genau die Punkte nicht nachgewiesen wurden, die ich Dir vorwerfen würde. Es betrifft ja auch ungefähr den Zeitraum mit den "6000" Geboten.
Zur Sittenwidrigkeit heißt es, bräuchte es eine verwerfliche Gesinnung auf Seiten des Klägers. Aha.
Und es wäre nur anzuwenden, wenn der intellektuelle Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewußt zu seinem Vorteil ausgenutzt hat. Aha.
Zum Rechtsmißbrauch - "wenn das ihm zugrunde liegende Interesse nicht schutzwürdig erscheint" - genau so sehen ich das : nämlich, dass Deine Interessen nicht schutzwürdig sind, weil sie eine verwerfliche Gesinnung als Grundlage haben. So in angelehnten Juristendeutsch.
Dafür spricht
- die Anzahl der abgegebenen Gebote
- die Anzahl der bei Auktionsende geforderten Artikel und Schadensersatzklagen
- die wirtschaftliche Schieflage des Bieters (PHK)
- Die Variation der Vornamen bei den angemeldeten Ebayaccounts
- Die Wideranmeldung, trotz Sperre (erwin321 - immer noch keine Rückmeldung von Dir), dann hättest Du gar nicht am Marktgeschehen teilnehmen dürfen, denn Du hast Hausverbot
- das Ungleichgewicht an Wissen zwischen einem 0-8-15-Ebayuser und einem studierten Juristen
Aber wie gesagt, ich hab das nur am Rande beobachtet.
Ich komme jetzt leider nicht mehr drauf und müßte auf die Suche gehen, aber es gibt doch so eine Datenbank, wo alle zugelassenen Juristen drinstehen....
da stehst Du auch drin ?
Ich finde es schon höchst verwerflich, dass jemand, der sich für das Recht einsetzen soll, so einen Unfug veranstaltet. "So was tut man nicht", hast Du das noch nie gehört ?