superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • superocean schrieb:

      Lasst uns das Urteil diskutieren.

      Für einen Nichtjuristen ist es natürlich schwer zu lesen, was mir aber auffällt ist, dass auf Seite 8 Punkt 2a&b sowie auf Seite 9/10 "Rechtsmißbrauch" genau die Punkte nicht nachgewiesen wurden, die ich Dir vorwerfen würde. Es betrifft ja auch ungefähr den Zeitraum mit den "6000" Geboten.

      Zur Sittenwidrigkeit heißt es, bräuchte es eine verwerfliche Gesinnung auf Seiten des Klägers. Aha.
      Und es wäre nur anzuwenden, wenn der intellektuelle Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewußt zu seinem Vorteil ausgenutzt hat. Aha.

      Zum Rechtsmißbrauch - "wenn das ihm zugrunde liegende Interesse nicht schutzwürdig erscheint" - genau so sehen ich das : nämlich, dass Deine Interessen nicht schutzwürdig sind, weil sie eine verwerfliche Gesinnung als Grundlage haben. So in angelehnten Juristendeutsch.

      Dafür spricht
      - die Anzahl der abgegebenen Gebote
      - die Anzahl der bei Auktionsende geforderten Artikel und Schadensersatzklagen
      - die wirtschaftliche Schieflage des Bieters (PHK)
      - Die Variation der Vornamen bei den angemeldeten Ebayaccounts
      - Die Wideranmeldung, trotz Sperre (erwin321 - immer noch keine Rückmeldung von Dir), dann hättest Du gar nicht am Marktgeschehen teilnehmen dürfen, denn Du hast Hausverbot
      - das Ungleichgewicht an Wissen zwischen einem 0-8-15-Ebayuser und einem studierten Juristen

      Aber wie gesagt, ich hab das nur am Rande beobachtet.

      Ich komme jetzt leider nicht mehr drauf und müßte auf die Suche gehen, aber es gibt doch so eine Datenbank, wo alle zugelassenen Juristen drinstehen....
      da stehst Du auch drin ?

      Ich finde es schon höchst verwerflich, dass jemand, der sich für das Recht einsetzen soll, so einen Unfug veranstaltet. "So was tut man nicht", hast Du das noch nie gehört ?
    • paral605 schrieb:

      Thomas
      Ich habe das immer noch nicht mit den 6000 iphones verstanden. Woraus schließt, dass supero. auf 6000 iphones geboten hat? Im übrigen kenne ich auch jemanden, der ein 4s für einen Euro nach Ablauf der normalen auktionszeit erworben hat. Das ist sicher selten, aber nicht absolut ausgeschlossen. Der Anbieter stellt für Euro 1 ein und bietet dafür an. Völlig einverstanden mit der Aussage supero. Warum stellt dr Anbieter nicht für Euro 400 ein?

      Die Gebotsanzahl der letzten 30 Tage kannst Du der Gebotsübersicht entnehmen. Das heißt jedoch nicht, dass man bei 6000 Auktionen gleichzeitig Höchtbietender ist. Aber es ist wohl auch unrealistisch, dass man ersteinmal abwartet, dass man überboten wurde, und dann auf einen anderen Artikel bietet, bei dem man dann wieder überboten wird, um dann auf den nächsten Artikel zu bieten usw. Man ist schon bei vielen Auktionen gleichzeitig HB für einen gewissen Zeitraum mit einem gewissen Betrag.

      Vielleicht hat man auch mal Glück und ist bei einem regulären Ablauf der Auktion eienes Iphones Höchstbietender für einen EUR.
      Kaum vorstellbar, dass es neu gewesen ist, denn es sind so viele Profibieter am Werk, dass schon alleine aufgrund deren Gebotsaktivität die Preise in die Höhe gehen.

      Eine 1 EUR Auktion ist realistischer bei "unbeliebten" Artikeln. Aber diese Smartphones gehen ja wirklich weg wie warme Semmeln. Da sollte sich in der Regel ein realistischer Marktwert zum Ende der Auktion gebildet haben.
    • @thomas

      Wie oft willst du noch diesen PKH-Müll ansprechen?

      Auch nach Genemigung des PKH-Antrages, der zum damaligen Zeitpunkt die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse prüfte und vom Richter dann genehmigt wurde, wird da die nächsten Jahre sehr genau geschaut, ob dieser rückforderbar ist.

      Originalwortlaut eines mir vorliegenden Falles:
      In der Zivilprozessordnung (ZPO) ist in § 120 Abs. 4 bestimmt, dass bei einer wesentlichen Besserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen zu ändern ist. Es sind dann gegebenenfalls Ratenzahlungen anzuordnen.

      D. h. man füllt über Jahre hinweg stets einen neuen Fragebogen aus.

      Du kannst weder wissen noch fundiert vermuten, dass ein Bezieher von PKH diese nicht inzwischen via Ratenzahlung zurückzahlt oder in einem Betrag zurückgezahlt hat.
      Vielleicht sollten diese Dinge aus dem Sachthema einfach rausbleiben.
      Nur meine Meinung.
    • @thomas75

      Erkläre doch mal ganz konkret wie du zu der Auffassung kommst ich sei bei eBay gesperrt oder habe dort Hausverbot. Darauf bin ich ja mal gespannt, denn das weißt du offensichtlich mehr als ich. Oder verbreitest du einfach nur was dir irgendein Anderer hier geflüstert hat? Hast du den Wahrheitsgehalt selbst überprüft? hast du dich mal gefragt weshalb ich bei eBay immer noch angemeldet bin obwohl das eBay Sicherheitsteam mich schon zigmal überprüft hat?

      Du musst sorgfältiger mit deiner Quellenauswahl umgehen, dann passieren dir nicht solche Fehler wie diese haltlose Behauptung.

      Die Definition von Rechtsmissbrauch ist bei Dir wohl eine ganz eigene. Du weißt überhaupt nicht was das im juristischen Sinne bedeutet und was die dafür notwendigen Voraussetzungen sind. Ich empfehle dir nochmal das Vechta Urteil durchzulesen. Da geht es genau um das Thema.

      Erkläre doch auch mal GANZ KONKRET welche falschen Namen ich bei eBay angewandt haben soll? Erkläre das! Weißt du wie ich mit vollem Namen heiße? Hast du meinen Personalausweis gesehen? Ich habe noch niemals falsche Namen benutzt. Das geistert nur in deinem Kopf herum. Wahrscheinlich ist das das Ergebnis einer deiner vielen Falschinterpretationen.

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    • superocean schrieb:

      Zitat von »Thomas75«

      Ich dachte, man könnte mit Dir sachlich diskutieren aber ohne, dass Du mitmachst, macht das keinen Sinn.



      Das behauptest du weil ich nicht deine Meinung teile. Das ist eben deine Sicht der Dinge.

      Das behaupte ich, weil du di egstellten Fragen nicht beantwortest, obwohl Du mehrfach angeboten hast, darüber zu diskutieren.

      superocean schrieb:

      Weiß der Geier woher du die hast. Ich wandle gar nichts ab und bin bei eBay mit meinem richtigen Namen angemeldet. Wer etwas anders behauptet, der erzählt Unsinn.

      Das war die Frage aufgrund der Rückfrage vom User S77ndra posting #267 "sagt mal...wie heißt denn der typ nun?? marKus roos oder marcus roos
      oder marcs roos?? welche namen habt ihr denn? ebay hat nun
      reagiert...labern sich natürlich aus allem raus...blabla...und wissen
      von nix :S
      egal nu.also...angeblich heißt der,also,der account läuft über "Marcs
      Roos". kann ja nicht stimmen oder? dann hat der mehrere accounts und
      diesen unter falschen angaben.........also... :huh:"

      superocean schrieb:

      Du verstehst einfach nicht, dass "Höchstbietender" oder "Bieter" sein nicht bedeutet etwas gekauft zu haben. Du verstehst auch nicht, dass bei tausenden abgegebenen Geboten keine Kaufinteresse an tausenden Artikeln besteht. Natürlich nicht. Wenn ich 1000 Gebote abgebe und 1000 mal überboten werde, was ganz schnell der Fall ist wenn das Höchstgebot ein paar EUR beträgt, dann geht es eben weiter und auf die nächsten Angebote wird geboten. Niemand hat Kaufinteresse an 1000 iPhones. Das ist eben deine Fehlinterpretation. Wenn ich überboten werde, dann erlischt das Kaufinteresse an diesem Artikel. Verstehst du das? Ich bin nicht verpflichtet weiter zu bieten.
      Doch, ich verstehe, dass man als Bieter / Höchstbietender nicht bedeutet, dass man auch etwas gekauft hat. Aber ein wirkliches Interesse und die wirtschaftliches Kapazität an den Artikeln, bei denen man aktuell Höchstbietender ist, sollte schon vorhanden sein. Denn sonst gibst Du ja auf die einzelne Auktion keine wirksame Willenserklärung ab, oder irre ich mich da ? Wenn Du überboten wurdest, erlischt sicherlich das interesse an dem einen Artikel und Du darfst gerne wo anders bieten. Aber bei 200 Geboten / Tag ist es doch wahrscheinlich, dass Du bei mehr als einer Auktion aktuell Höchstbietender warst.

      superocean schrieb:

      Einen Anspruch kann man nur dann stellen, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das ist bei einer reinen Gebotsabgabe aber nicht der Fall.

      Sicher, sicher. Einen Anspruch kannst Du nur stellen, wenn du auch HB warst und die Auktion abgebrochen wurde. Aber wenn du ein Gebot abgibst, was ja die Annahme des Angebotes darstellen müßte, dann solltest Du an diesem Artikel zu dem Gebot auch ein Interesse haben. Und an allen weiteren Artikeln bei denen Du zu genau diesem Zeitpunkt auch Höchstbietender warst und ein Gebot abgegeben hast. Und selbstverständlich alle potentiell entstehenden Kaufverträge erfüllen können. Du kannst nicht hingehen und bei 200 Auktionen HB sein, mit der Absicht und der Vermutung diese nicht regulär zu gewinnen und nicht zahlen zu müssen. Denn dann fehlt Dir schon bei Abgabe der WE / des Gebotes ein wesentlicher Teil.

      superocean schrieb:

      Die Kaufverpflichtungen die ich eingehe kann ich alle erfüllen und erfülle sie auch. Dazu genügen wenige EUR.

      Dann ist ja gut, freut mich für Dich.

      superocean schrieb:

      Es geht darum dass ebay Angebote verbindlich sind und Anbieter lernen müssen dass man auf diesem Marktplatz nicht machen kann was man will.

      Gebote sind dann aber auch verbindlich ;) und lernen kann man das auch anders, als Dein selbstloser EInsatz hier immer wieder zeigt. Wie gesagt: Ein Hinweis bei Abbruch Deinerseits würde völlig ausreichen, den Verkäufern aufzuzeigen, was sie falsch gemacht haben. Dafür muß man sie nicht alle verklagen. Und dann gehen wir mal davon aus, dass auch genügend vor Schreck und nach Abwägung der Tatsachen und Eingestehen der Schuld einfach an Dich überweisen oder den Artikel schicken.

      Es geht Dir doch nicht um die Missionierung der Ebayverkäufer.

      superocean schrieb:

      Das ist ja das gefährliche hier. Hobbyhelfer die nicht wissen von was sie reden.

      Joah, sehr schönes Argument. :lach: Zumindest kennen die Helfer die Ebay-AGB, empfehlen niemals eine Auktion abzubrechen und fordern von Ebay die Abschaffung oder Überarbeitung der Abbruchseite. Und wenn ich Käufer und Verkäuferseite anschaue und einer davon ein Jurastudium hat und der andere nicht, frage ich mich natürlich, wer der Benachteiligte ist. Schade, dass die Gerichte Dein Verhalten auch noch unterstützen. Setz doch Deine Energie dafür ein, dass Eby die Seiten überarbeitet. Mach rechtssichere Vorschläge,wie man das System verbessern kann. Das fänd ich hilfreich.
    • Kaiolito schrieb:

      Wie oft willst du noch diesen PKH-Müll ansprechen?

      Auch nach Genemigung des PKH-Antrages, der zum damaligen Zeitpunkt die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse prüfte und vom Richter dann genehmigt wurde, wird da die nächsten Jahre sehr genau geschaut, ob dieser rückforderbar ist.

      Wenn ich mich recht erinnere, waren das Urteile aus diesem Jahr oder Ende letzten Jahres und das Thema ist insofern relevant, als dass es sich widerspricht, zu arm zu sein, sich einen Anwalt nehmen zu können aber gleichzeitig in der Lage sein zu wollen, die Auktionen bedienen zu könenn, wo man aktuell HB ist.
    • superocean schrieb:

      Erkläre doch mal ganz konkret wie du zu der Auffassung kommst ich sei bei eBay gesperrt oder habe dort Hausverbot.

      Die Frage wurde gestellt, ob Du das gesperrte Ebaymitglied erwin321 seist. feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…erwin321&ftab=AllFeedback
      Du hast das weder bestätigt, noch geleugnet, noch behauptet, Du hättest Dich selbst abgemeldet. Diese Behauptung wurde von Krennz aufgestellt, vielleicht hat er was darüber. Ich habe nurfreundlich nachgefragt und Dich um Stellungnahme gebeten.

      superocean schrieb:

      Erkläre doch auch mal GANZ KONKRET welche falschen Namen ich bei eBay angewandt haben soll?

      Hab ich doch schon. Das war die Frage von S77ndra, die von Ebay wohl den Namen "Marcs" erhalten hat. Kann sie sich natürlich auch nur ausgedacht haben, daher habe ich Dich gefragt. Wenn Du meinst, dass du Dich korrekt angemeldet hast, ist in dem Punkt alles paletti. Un dwenn du nicht gesperrt bist, darfst Du auch mehrere Acocunts haben und deren Namen so oft wechseln, wi eDu lustig bist. Das finde ich an sich nicht verwerflich.
    • Thomas75 schrieb:

      ...
      Dann stelle ich mir die Frage, wie Du Dein Handeln moralisch vertreten kannst. Das mit der Moral ist zugegebenermaßen so eine Sache. Manchmal heiligt wohl auch der Zweck die Mittel, jedoch erkenne ich an Deinem Handeln so gar nichts "heiliges", im Gegenteil : Dir ist bewußt, dass die Verkäufer nicht wissen, was passiert, wenn sie die Auktion beenden. Offenbar haben sie die AGBs erst nach dem Beenden der Auktion gelesen. Denn wenn sie sie vorher gelesen hätten, hätten sie nicht abgebrochen. Ich finde es ist so ein bißchen, wie mit den Abo-Fallen...


      Letztlich machst Du es, wie die meisten hier auch nicht anders, in dem Du einfach Deine Moralvorstellungen gegen die von Superocean stellst und natürlich Deine als besser bewertestet.

      Bzgl. des Vorwurfes an die Profibieter, wissentlich Preise zu bieten, zu denen sie die Ware niemals oder nur mit geringster Wahrscheinlichkeit bekommen und daraus eine betrugsähnliches Verhalten abzuleiten, ist schon sehr konstruiert.

      Wenn Du da unbedingt die Sicherheit für die Käufer willst, dann sollte es einen von Ebay ermittelten durchschnittlichen Verkaufspreis als Mindestverkaufspreis für alle Artikel festgelegt werden. Nur, da werden dann die meisten Verkäufer nicht mitmachen geschweige denn eBay.

      Und um es mal allgemeiner zu formulieren. Ist es nicht auch eine Art der Wertschätzung, wenn ich die Aussagen des Gegenübers so hinnehme, wie die getätigt wurden und mich nicht immer fragen muß, wie ernst kann ich den anderen nehmen oder wieviel von dem, was er sagt und tut, ist so gemeint, wieviel versteht er von den, was er macht und konkret hat er die AGB gelesen?

      Wenn man den anderen nicht ernst nehmen kann oder soll, haben wir hier bald amerikanische Verhältnisse, wo dem Individuum größtmögliche Freiheit eingeräumt wird, was an sich das ideal sein sollte, es aber nichts mit der Freiheit anfangen kann und fast gänzlich als unselbstständig betrachtet wird. (McDonalds heißer Kaffe Urteil, Kaffeekochen während der Fahrt im Camper u.ä.)

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    • #346

      Das stimmt doch so nicht, thomas.

      Jemand der vor zwei Monaten vielleicht noch HarzIV bezogen hat, deshalb letztes Jahr PKH bekommen hat oder anfang diesen Jahres, kann doch durchaus jetzt einen Job haben??
      Es wird doch grundsätzlich das zurückliegende Einkommen berücksichtigt und nicht das zukünftige.
      Von daher halt ich ein Festhalten von bloßen Vermutungen in einer Diskussion für nicht angebracht.
      Selbst wenn die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse sich nicht geändert haben, so entscheidet letztendlich ein Richter über die Erfolgsaussichten und die Genehmigung des PKH.
      Der wird schon wissen was er macht und nicht einfach so ins Blaue schießen.
      Es geht doch auch um Recht und wenn dem Antragsteller PKH zusteht und genehmigt wird, dann ist es sinnlos daraus irgendwelche Rückschlüsse auf heutige Tätigkeit oder Vermögen zu schließen. Der Fragebogen kommt ja erst wieder nach 12 Monaten.

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      ...
      Ja, ich weiss - die Folgen beurteilen wir gleich, aber hinsichtlich der moralischen Güte der Vorgehensweise die dazu führt sind wir nun mal etwas unterschiedlicher Ansicht. Liegt vielleicht (wie schon erwähnt) daran, dass ich Jurist bin und die haben bekanntlich keine Moral, weil dazu keine Legaldefinition besteht. ;)

      Ausserdem bin ich der Ansicht, dass man sich gefälligst selber darum zu kümmern hat, welche Folgen das eigene Handeln haben kann. Habe ich nie anders gelernt und wenn ich früher 'ne Scheibe eingeschmissen habe dann hab ich auch hinterher dafür das Taschengeld gekürzt bekommen. Diese Vollkaskomentalität dass sich jeder andere immer um alles zu kümmern hat nur man selber nicht, die hab ich nie begriffen. Vielleicht kommt daher mein Mangel an moralischer Entrüstung in diesen Fällen.


      @Löschbert

      So wie es keine Vollkaskomentalität geben darf, so darf es auch das andere Extremum nicht geben, in dem jeglichen Handeln stark verzögert oder gar unterbleibt, weil man mehr damit beschäftigt ist, sich gegen alles abzusichern, um eben keine Angriffsfläche zu bieten.

      @superocean

      Wenn Du schon hier die teils ungewöhnlichen Ansichten der "Verkäuferschutzg(/t)ruppe" hier kommentiert, dann sei so erhlich und geradelinig und mache keine Rechenkünstückchen, wie die Anzahl der Gebote entspricht nicht den Käufen ö.ä.

      Stell Dich hin und sage es gerade heraus, daß Du nur an den Kaufverträgen interessiert bist, dir zu dem von Dir gebotenen Preisen zustandekommen. Und da der Markt nunmal lehrt, daß Angebot und Nachfrage den PReis bestimmten, ergibt sich nicht nur theoretisch bei normalem Angebotsverlauf ein weit höherer Preis, als der von Dir gebotene.
      Ergo kannst Du nur durch Unregelmäßigkeiten zum Vertragspatner in einem Kaufvertrag werden.
      Da nützt keine oberlehrerhafte Begründung, alle erziehen zu wollen und auch keine sozialgefärbte Behauptung, mit dem Preis sicherzustellen, daß der Verkäufer wenigstens etwas bekommt, die zu zugegebenermaßen (noch) nicht gebracht hast.

      Daher meine Aufforderung An Dich, wenn Du es ernst meinst und Wissen in die Bevölkerung tragen willst, dann biete Kurse an, "Wie nutze ich eBay richtig und rechtskonform." Willst Du das nicht, dann laß die Begründungen, anderen etwas beibringen zu wollen und beschränke Dich auf das "Geld verdienen".

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    • Kaiolito schrieb:

      Jemand der vor zwei Monaten vielleicht noch HarzIV bezogen hat, deshalb letztes Jahr PKH bekommen hat oder anfang diesen Jahres, kann doch durchaus jetzt einen Job haben??

      Das wäre ihm ja zu gönnen. Jedoch hat er Urteile mit Geboten aus 2010 veröffentlicht, er macht das also nicht erst seit vorgestern. Er hatte zumindest Einnahmen aus den Auktionsabbrüchen. Und wenn er sich in 09/12 so richtig ausgetobt hat, passt das wohl auch zu dem Zeitraum, der für die PHK relevant ist ;)
    • @thomas75

      Woher weißt du denn was ich wann "eingenommen" habe? Erkläre das mal. Du weißt gar nichts, spinnst dir aber Dinge zusammen die du hier dann sorglos verbreitest.

      Kennst du mich und meine Verhältnisse? Ich empfehle dir deinen Vortrag auf Tatsachen zu beschränken. Deine freien Interpretationen will hier niemand hören. Du machst dich sonst unglaubwürdig. Niemand nimmt deine Postings mehr ernst wenn du so weiter machst.
    • Thomas75 schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Jemand der vor zwei Monaten vielleicht noch HarzIV bezogen hat, deshalb letztes Jahr PKH bekommen hat oder anfang diesen Jahres, kann doch durchaus jetzt einen Job haben??

      Das wäre ihm ja zu gönnen. Jedoch hat er Urteile mit Geboten aus 2010 veröffentlicht, er macht das also nicht erst seit vorgestern. Er hatte zumindest Einnahmen aus den Auktionsabbrüchen. Und wenn er sich in 09/12 so richtig ausgetobt hat, passt das wohl auch zu dem Zeitraum, der für die PHK relevant ist ;)
      Dir ist schon klar, dass nicht jeder Schadenersatz steuerpflichtig im Rahmen der Einkommensteuer ist?
    • superocean schrieb:

      @thomas75

      Woher weißt du denn was ich wann "eingenommen" habe? Erkläre das mal. Du weißt gar nichts, spinnst dir aber Dinge zusammen die du hier dann sorglos verbreitest.

      Kennst du mich und meine Verhältnisse? Ich empfehle dir deinen Vortrag auf Tatsachen zu beschränken. Deine freien Interpretationen will hier niemand hören. Du machst dich sonst unglaubwürdig. Niemand nimmt deine Postings mehr ernst wenn du so weiter machst.

      Ach superocean, Du äußerst Dich ja nicht. Ich habe Dich doch gebeten, die Dinge klarzustellen. Deswegen bist Du doch iher aufgeschlagen, oder ? Ich habe auch angeboten, meine Meinung zu revidieren, kann das aber bislang noch nicht tun.

      Jetzt habe ich nochmal das Vechta Urteil gelesen. Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer nicht besser ist, als Du, und meiner Meinnung nach auch nur Schutzbehauptungen aufgestellt hat, was ich auch nicht gutheiße, finde ich den letzten Satz klasse.

      "Es geht hier um grundlegende Fragen des Zustandekommens von Kaufverträgen bei Abbruch von Ebayauktionen". Seh ich genau so.

      Die Frage nach Verstoß von Treu & Glauben bei nur Abgabe von niedrigen Gbeoten stellt sich für mich allerdings nicht. Das ist für mich grundsätzlich nicht der Fall. Man kann ja erstmal niedrig bieten. Man kann - muß aber nicht- auch ein weiteres Gebot abggeben, wenn man überboten wurde. Und man darf - von mir aus- auch mal einen Artikel einklagen. Aber das kann nicht die Regel sein. Man kann doch nicht die Klageschrift schon fertig in der Schublade haben, bevor eine Auktion abgebrochen oder ein Gebot abgegeben wurde.
    • Ob das nun gefällt oder nicht, Moral und Recht sind einfach deutlich zu unterscheiden, thomas.
      Moralisch stehe ich eher auf deiner Seite, rechtlich gesehen sind die Argumente von superocean nicht von der Hand zu weisen.
      Das System lässt es zu und damit ist eigentlich mehr oder weniger alles gesagt.
    • Kaiolito schrieb:

      Dir ist schon klar, dass nicht jeder Schadenersatz steuerpflichtig im Rahmen der Einkommensteuer ist?

      Sogar die meisten nicht. Müssen wir superocean fragen, der wird das wohl geklärt haben. Aber das hatte ich schon gefragt, nur keine Antwort erhalten.

      "In folgenden Fällen des Schadensersatzes besteht keine Einkommensteuerpflicht: Der
      Schadensersatz fällt unter keine der 7 Einkunftsarten des EStG, z. B.
      Gegenstände des Privatvermögens, mit denen keine Einkünfte erzielt
      werden." Könnte unter "sonstige EInkünfte / private Veräußerungsgeschäfte" fallen oder ähnlich, so was muß das FA entscheiden. "

      superocean schrieb:

      Anscheinend hat Thomas als Steuerexperte auch Einblick in meine Steuererklärung. Er scheint alles über mich zu wissen. Möglicherweise besitzt er eine Glaskugel die alle Informationen zuverlässig zur Verfügung stellt.
      Ach i wo. Ich bin weder Steuerexperte noch arbeite ich beim FA. ICh weiß auch so gut wie gar nichts über Dich, weil Dein Fall mich bislang nicht interessiert hat. Ich fand es nur spannend, mal grundsätzlich die Seite des Klägers kennen zu lernen, denn hier schlagen ja fast nur Verkäufer auf, die ihr Leid klagen. Aber da willst Du Dich j anicht so recht zu äußern, daher ebbt mein Interesse grade etwas ab :D
    • Kaiolito schrieb:

      Ob das nun gefällt oder nicht, Moral und Recht sind einfach deutlich zu unterscheiden, thomas.
      Moralisch stehe ich eher auf deiner Seite, rechtlich gesehen sind die Argumente von superocean nicht von der Hand zu weisen.
      Das System lässt es zu und damit ist eigentlich mehr oder weniger alles gesagt.

      Dann sind wir ja fast einer Meinung, Kaiolito. Nicht alles, was Recht ist, ist richtig. Ich glaube, superocean kann man auch nicht zu einer moralischen Herangehensweise an das Thema bekehren, aber versuchen darf man das ja ;)

      Und dass das System es zuläßt, dass sich jemand in der Art bereichert, ist schade und ich hoffe, dass das mal ein Ende haben wird. Das einfachste wäre, wenn Ebay einschreitet, aber die Hoffnung darauf habe ich aufgegeben. Das machen sie nur, wenn sie müssen.
    • Thomas75 schrieb:

      ...
      Doch, ich verstehe, dass man als Bieter / Höchstbietender nicht bedeutet, dass man auch etwas gekauft hat. Aber ein wirkliches Interesse und die wirtschaftliches Kapazität an den Artikeln, bei denen man aktuell Höchstbietender ist, sollte schon vorhanden sein. Denn sonst gibst Du ja auf die einzelne Auktion keine wirksame Willenserklärung ab, oder irre ich mich da ? Wenn Du überboten wurdest, erlischt sicherlich das interesse an dem einen Artikel und Du darfst gerne wo anders bieten. Aber bei 200 Geboten / Tag ist es doch wahrscheinlich, dass Du bei mehr als einer Auktion aktuell Höchstbietender warst.

      Langsam aber sicher widersprichst Du Dir selbst.

      Einerseits schreibst Du, daß es unmöglich ist, für einen so niedrigen Betrag bei regulärem Verlauf ein iPhone zu bekommen und somit könnte auch kein Kaufvertrag zustandekommen. Daraus konstruierst Du den fehlenden Rechtsbindungswillen, der sich dann ja wohl Deiner Definition nur an der Gebotshöhe festmachen lässt, wer auch immer die vorgibt. Entsprechend dürften dann "ernstgemeinte Gebote" also nur bei Beträgen kurz vor einem Mittelpreis aller bisher verkauften Geräte beginnen.

      Weiter unterstellst Du obwohl ja kein Kaufvertrag zustandekommen kann, daß der Bieter auf soviele Angebote damit rechnen muß, mit den Kaufpreisen zu seinen Geboten in die Pflicht genommen zu werden und entsprechendes Kapital zur Verfügung haben muss.

      Du kannst nicht einerseits eine Annahme als unmöglich hinstellen, um diese dann gleich als doch möglich für das nächste Argument zu nutzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()