Stellen wir doch mal die Moralfrage.
Was ist moralisch verwerflicher?
1. Das unberechtigte Beenden eines eBay Angebotes zwecks Gebührenumgehung, der rücksichtslose Umgang mit verbindlichen Angeboten? Das Belügen von Käufern?
oder
2. Die konsequente Inanspruchnahme solcher Gebühren-Betrüger?
Die Personen zu Ziff. 1 stellen sich hier als "Geschädigte" dar. Das ist schon irgendwie absurd. Geschädigt ist hier nur das Vermögen von eBay und das Vertrauen in verbindliche eBay Angebote.
Was ist moralisch verwerflicher?
1. Das unberechtigte Beenden eines eBay Angebotes zwecks Gebührenumgehung, der rücksichtslose Umgang mit verbindlichen Angeboten? Das Belügen von Käufern?
oder
2. Die konsequente Inanspruchnahme solcher Gebühren-Betrüger?
Die Personen zu Ziff. 1 stellen sich hier als "Geschädigte" dar. Das ist schon irgendwie absurd. Geschädigt ist hier nur das Vermögen von eBay und das Vertrauen in verbindliche eBay Angebote.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von superocean ()