superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Ach weisst Du,

      wenn es den 1. Weltkrieg nicht gegeben hätte wäre ich heute noch ein Freiherr/Baron. Als Solcher habe ich eine Verpflichtung zum Schutze meiner Untertanen. In dem Sinne wurde ich von meiner Grossmutter erzogen. Sie war noch eine "von". Auch wenn ich dieses kleine Wort nicht mehr habe, im tiefsten Herzen bin ich immer noch adlig und verhalte mich meinen Mitmenschen gegenüber auch so.
      Abzocker, Abofallensteller, Gewinnbimmelmafia usw. haben in meinen Augen keine Berechtigung.

      Die Gesetze sind auslegbar. Ich versuche sie immer zu Gunsten der Schwachen auszulegen.

      Ich begrüsse die Urteile geben M.R. es ist m.E. der richtige Weg um Missbrauch den Kampf anzusagen.

      Wenn ibäh, die eine AGB für viele Länder erstellen müssen, sich nicht, für deutsche Verhältnisse missverständlich, ausgedrückt hätte wäre ein Abbruch einer Auktion nicht möglich. Ausser, es wäre durch deutsche Gesetze gedeckt.

      Aaaaaaber. Wer diese Rechtsunsicherheit zur persönlichen Bereicherung bentutz ist in meinen Augen ein Oberschwein.

      Ich schlachte gerne Schweine. Gibt lecker Fleisch, Schinken etc.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Krennz schrieb:

      wenn es den 1. Weltkrieg nicht gegeben hätte wäre ich heute noch ein Freiherr/Baron

      So geruhen unsere durchlauchtigste Hoheit denn Ihro Gnaden mitzutheilen, dass es uns ebenfalls nicht weiterhin vergönnt war, das Schicksal unser freygeboren Unterthanen zu lencken, nachdem die Säcke gemeint haben uns vor grob 700 Jahren aus der Schweiz rauszuschmeissen. Cheisse gelaufen halt, das Ding am Rütli. So weit sind wir da also gar nicht auseinander, Du darfst aber weiterhin Du sagen, auf die Anrede Hoheit verzichte ich im Allgemeinen. Nur nicht auf meinen schweizer Pass.

      Krennz schrieb:

      Auch wenn ich dieses kleine Wort nicht mehr habe, im tiefsten Herzen bin ich immer noch adlig und verhalte mich meinen Mitmenschen gegenüber auch so.

      Mal so unter uns Oberen, egal ob wir unser von noch haben oder ob es uns in der DDR abhanden gekommen sei: ich meine, Du bist in Deiner Neutralität dennoch etwas getrübt. Pacta sunt servanda oder wie es ein Ferengi sagen würde: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Ich kann nicht einfach einen Vertrag eingehen und dann, wenn ich meine, dass er mir nicht mehr passt, einfach mein Wort zurückziehen. So hat das deine Oma Dir vermutlich auch nicht beigebracht. Ich meine sogar, das steht weder einem Adligen noch einem Bürger gut an und zwar egal ob er Käufer oder Verkäufer ist. Wer einstellt verkauft, wer bietet berappt. So einfach ist das. Den ganzen Schlorum mit Irrtumsanfechtung braucht doch sowieso nur das wortbrüchige Galgengesindel als faule Ausrede um sich einer unangenehmen Verpflichtung zu entziehen.

      Mal konkret am Beispiel: Mir ist zuletzt gestern ein Artikel versehentlich in die Gebote geraten den ich weder haben möchte noch mit dem ich sonderlich was anfangen kann. Kommt vor, wenn man hunderte von Artikeln pro Tag bebietet. Eine Zahl vertippt bei der Eingabe der Artikelnummer in BOM und schon ist die grausliche Nippesfigur aus den Endjahren der DDR "bespaßboten". Immerhin könnte ich nun sogar nach §119 anfechten, denn den Artikel wollte ich ja gar nicht bebieten. (Anmerkung: auf ebay.com ist der Einsatz einer Bietsoftware durchaus erlaubt) Was soll ich da nun Deiner Ansicht nach machen? Also nur neugierdehalber nachgefragt, die Überweisung lag heute schon von mir abgezeichnet in der Buchhaltung, der VK bekommt natürlich sein Geld.

      Und ich werde das Ding auch wieder los, ich brauch demnächst eh ein Geschenk für die bucklige Verwandtschaft, da bekommt eine weitläufig angeheiratete Cousine ein Kind. Soll die sich davor gruseln. ;)

      Krennz schrieb:

      Wenn ibäh, die eine AGB für viele Länder erstellen müssen



      Wenn ebay meint, sie müssen auf einem Markt auftreten meine ich, dass eigentlich bei denen genügend Geld da sein sollte um so was entweder im Vorfeld schon zu vermeiden oder eben spätestens nach der Sperre von Kahn bzw sogar schon nach dem BGH-Urteil zur Digitalkamera umgehend darauf zu reagieren. So neu ist die Information ja nicht, dass da Rechtsunklarheit besteht, was gemeint sein soll und welche Folgen die derzeitige Gestaltung des §10 der ebay-AGB hat. Notfalls müssen sie eben länderspezifische AGB anbieten. Angeblich soll es ja machbar sein, die vorhandenen 26 Buchstaben des Alphabets zu mehr als einen Text zusammenzuwürfeln.

      Krennz schrieb:

      Aaaaaaber. Wer diese Rechtsunsicherheit zur persönlichen Bereicherung bentutz ist in meinen Augen ein Oberschwein.
      Prima Satz. Betrachte den mal bitte absolut neutral. Wer also Gebote bis z.B. 333 Euro auf einem eifön streicht ohne vor der Streichung zu wissen, wie hoch die abgegebenen Gebote sind (wie das ja bei ebay typisch ist) um das Angebot vorzeitig abzubrechen, weil er das Teil anderweitig für mehr verkaufen kann....

      Den Rest ergänzt Du bitte selber unter dem Aspekt, dass insbesondere in der Hinsicht nicht mal aus den ebay-AGB eine Rechtsunsicherheit entsteht. Denn genau das ist einer der Punkte, die ebay ausdrücklich nennt, wenn es darum geht, was kein Grund für einen Abbruch ist.

      Nicht darüber diskutieren müssen wir, wie es hier aussieht. Roos konnte schon aufgrund seiner Finanzlage die Verträge schwerlich erfüllen. Das hat die Richterin schön herausgearbeitet, denn die erstinstanzlichen Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von um die 580 Euro für beide Parteien, die Roos ja nicht tragen kann (-> PKH) sind geringer als der von ihm eingeforderte Schadensersatz in diesem einen Fall. Und da frage ich mich natürlich auch, wo denn dann bitte der Schaden herkommen soll.

      Nur generell für alle Vielbieter wird das kaum Gültigkeit haben. Denn wie ich oben schon sagte: ich erfülle meine Verträge als Käufer umgehend. Selbst wenn ich sie theoretisch berechtigterweise anfechten könnte. Mehr erwarte ich auch nicht vom Verkäufer. Und ich erfülle meine Verträge als Verkäufer umgehend. Selbst wenn mir das Ergebnis der einen oder anderen Ein-Euro-Auktion nicht immer wirklich in den Kram passt und auch wenn ich mit der Zahlungs(un)moral mancher Käufer nicht wirklich konform gehe. Auch der Ein-Euro-Schnapper der nach vier Wochen mal endlich bezahlt wird geht einen Tag nach Zahlungseingang sorgfältig verpackt auf die Reise. Pacta sunt servanda? Naja, wers zur Definition braucht. Ich bin im Wort, Handschlag drauf und Deal. So hat mir mein Opa das beigebracht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wenn ich lange grabe,komme ich auch auf ein von und wenn´s aufunddavon ist.Soll´s in meiner Familie wirklich gegeben haben.Vermutlich haben sie sich alle davon gemacht.
      Heutzutage halte ich einen solchen Titel eher für hinderlich.V.Gutegüteberg,v.Lampendorf,v.Dittfurt.
      Das Urteil als solches ist sicher bemerkenswert.Hat sich doch eine Richterin anscheinend ein bischen mit dem Thema befasst.
      Wenn jetzt bei ebax blaues Blut einfliessen würde,könnte die Hoffnung bestehen,dass rückwärtsgerichtete Vernunft einkehrt.Dies müsste dann nur noch auf die heutigen Verhältnisse angepasst werden.
      Ich freue mich auf den real existierenden Osterhasen. :D

      OT.Wie pflanzt der sich eigentlich fort,wenn er doch seine Eier versteckt? ?( Oder erst nachher?
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohrwürmchen ()

    • ich möchte keine Abbrecher in schutz nehmen, die aus Jux und Dollerei ihr anggebot zurückziehen.

      Nur, in beiden Fällen lagen ja gründe für einen abbruch vor. zum einen finanzielle not und falsch eingestellte gebotszeit führten zum abbruch. im zweiten war es die nicht erlaubte betasoftware. (ich kenne die Hintergründe beider Fälle)

      Doch, wie das eine gericht so schön formuliert, hat es röschen darauf angelegt schadenersatzansprüche zu generieren und durchzusetzen. Davon scheint er bisher gut gelebt zu haben. bisher.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      wenn es den 1. Weltkrieg nicht gegeben hätte wäre ich heute noch ein Freiherr/Baron. Als Solcher habe ich eine Verpflichtung zum Schutze meiner Untertanen. In dem Sinne wurde ich von meiner Grossmutter erzogen. Sie war noch eine "von". Auch wenn ich dieses kleine Wort nicht mehr habe, im tiefsten Herzen bin ich immer noch adlig und verhalte mich meinen Mitmenschen gegenüber auch so.


      hm... wieso sollte man dir das "von" wegnehmen?
      ich kenne persönlich so einige mit "von" im namen, darunter auch einen grafen. der titel ist zwar nur deko, aber trotzdem vorhanden.
      bei karl-theo, den ich nicht persönlich kenne, ist das auch so: Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich sage es als Vielbieter mit mehreren tausend Geboten im Monat
      (fünfstellig über einige Accounts) man konkret zu diesen Fällen:

      Krennz schrieb:

      zum einen finanzielle not und falsch eingestellte gebotszeit führten zum abbruch.

      1.) für die finanzielle Not kann ich nix. Wenn mir ein Verkäufer ein Angebot unter der Nase wegzieht und es dann so wie in dem Fall gleich wieder einstellt, dann habe ich eine ganz einfache Lösung: direkt wieder drauf bieten. Da ich bei dem VK (siehe meine vorherige Einlassungen zur Biettaktik) sowieso 100% Bietaktivität aufweise ist das für den VK schädlicher als wenn ich im das erste Angebot aus den Rippen klage. Denn er hat zwar was falsch gemacht aber um auf unser Ehrenthema zurückzukommen: er will sich weiterhin an sein Wort bzw seine Vertragserklärung gebunden halten.

      Krennz schrieb:

      im zweiten war es die nicht erlaubte betasoftware. (ich kenne die Hintergründe beider Fälle)

      Von unerlaubter Betasoftware lese ich hier nirgends was. Wenn ein Verkäufer aber einen Artikel einstellt, der gar nicht angeboten werden darf, egal ob nun aus tatsächlichen rechtlichen gründen oder einfach nur, weil er den ebay-AGB zuwiderläuft, behaupte ich mal so ganz locker aus der Hüfte (da wo ich das BGB in der Tasche habe) dass über diesen Artikel sowieso kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandekommen kann. Die Sache ist eigentlich recht klar: würde ebay den Artikel "erwischen", würden sie ihn sowieso administrativ löschen, dann wäre eh Sense mit Vertragsschluss. Und dann sehe ich da durchaus auch in einer Beendigung des Artikels durch den VK eine legitime Handlung zur Meidung eines Kaufvertrages im Rahmen der ebay-AGB.

      riverside schrieb:

      hm... wieso sollte man dir das "von" wegnehmen?

      OT: Das war nach dem ersten Weltkrieg in Deutschland so. Genauer: seit der Frühzeit der Weimarer Republik. Es gab damals keinen Adel mehr, der wurde 1919 abgeschafft und aus die Maus. Also gab es offiziell auch keine "von" mehr in Deutschland. Mit der DDR hat das also nichts direkt zu tun, nur mit dem kommunistischen Einfluss der Arbeiter- und Soldatenräte ab 1918. Irgendwie mussten die sich ja alle zusammenraufen damit ein halbwegs stabiles politisches System, eben die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik entstehen konnte. Also gab es da eben Zugeständnisse auf allen Seiten. Eines davon war eben die Abschaffung des ständischen Adels als tatsächliche Institution.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • so wie löschbet bastelhamster es sagt war es damals. Meine Vorfahren gehörten zu den preussischen landjunkern, waren in den ständen vertreten und bekamen die ständevertretung und das von entzogen. Ich habe, als familienältester, noch einige insignien unseres standes.

      jetzt mal zu röschen.

      dem dürfte doch langsam klar werden, das da was gegen ihn in gange ist, was ihm garnicht gefallen kann.

      Ausserdem dürfte das, wenn es die betroffenen vor gericht als argumente, zusammen mit gebotslisten und der agb von ibäh, bringen, auch andere richter/innen bewegen sich dem haupttenor anzuschliessen. Dem rechtsmissbrauch nach § 242 BGB.

      Ausserdem gibt es ja auch nochj die negative feststellungsklage vor eingang der klageschrift und die anfechtung des angebots durch den verkäufer nach § 119 BGB anfechtung wegen irrtum. damit dürften genug waffen vorhanden sein um aus nachvollziehbaren gründen abgebrochene auktionen, auch wenn sie wieder neu eingestellt werden, zu schützen.

      so wie ich dass sehe mache ich mich doch strafbar (zumindest regresspflichtig,) wenn ich z.b. falsche angaben mache. ich kann doch in ssolchem falle von der tat zurücktreten und gehe straffrei aus. oder ?(
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      so wie löschbet bastelhamster es sagt war es damals.
      Das weiss heute nur kaum noch jemand, der nicht familiär selber dadurch betroffen ist. ;)

      Krennz schrieb:

      damit dürften genug waffen vorhanden sein um aus nachvollziehbaren gründen abgebrochene auktionen, auch wenn sie wieder neu eingestellt werden, zu schützen.

      Da muss ich Dich korrigieren. Mit diesem Urteil in der Tasche bzw dem Az im Schriftsatz der Klageerwiderung zur Beiziehung in dieses Verfahren ist relativ egal, wieso der VK abgebrochen hat. Das Urteil hat zwar (wie alle Urteile) keine Präzedenzwirkung, es kann aber als Beweismittel für die für eine Vertragserfüllung unzureichende Vermögenslage des Roos und sein Bietverhalten herangezogen werden. Schliesslich sind da schon alle Dinge dokumentiert. Das hilft also auch denen, die nicht unbedingt eine minutiöse Auflistung aller Fakten beibringen können.

      Krennz schrieb:

      Ausserdem dürfte das, wenn es die betroffenen vor gericht als argumente, zusammen mit gebotslisten und der agb von ibäh, bringen, auch andere richter/innen bewegen sich dem haupttenor anzuschliessen. Dem rechtsmissbrauch nach § 242 BGB.

      Nochmal: der Punkt dabei ist, dass dieses eine Urteil konkret gegen Roos
      ergangen ist. Das wirkt zwar nicht unmittelbar auf alle anderen
      Verkäufer, die abgebrochen haben, aber es ist damit gerichtsfest
      beweisbar, dass dieser Bieter zumindest in dem einen Fall Schadensersatz
      rechtsmissbräuchlich geltend gemacht hat.



      Das müssen nun zwar alle anderen Beklagten (sofern der nicht clever
      genug ist, die Füße nun still zu halten) auch "erst mal beweisen", da
      aber schon mal ein Richter auf diese Idee gekommen war, werden sich
      dessen Kollegen die Sache natürlich ebenfalls unter diesem Aspekt
      anschauen und dabei sehr präzise darauf achten, ob denn die
      Einkommensverhältnisse des Roos die Käufe überhaupt ermöglicht hätten.
      Er wäre also dann in der Darlegungspflicht, wieso in dem einen Fall
      seine Vermögensverhältnisse für die Vertragserfüllung nicht ausgereicht
      haben, das aber in dem konkret zu verhandelnden Fall dann plötzlich
      anders gewesen sein soll.

      so
      wie ich dass sehe mache ich mich doch strafbar (zumindest
      regresspflichtig,) wenn ich z.b. falsche angaben mache. ich kann doch in
      ssolchem falle von der tat zurücktreten und gehe straffrei aus. oder ?(

      Da schmeisst Du gerade Zivil- und Strafrecht durcheinander. Im Zivilrecht kann er die Sache abbügeln, wenn er einfach die Klage zurückzieht und den Beklagten die entstandenen Kosten erstattet. Was den strafrechtlichen Teil angeht (hier steht ein zumindest versuchter Prozessbetrug im Raum, kein Eingehungsbetrug wegen der abgegebenen Gebote) wird es schwer mit dem strafbefreienden Rücktritt von der Tat.

      "Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert."
      (§24 Abs. 1 S. 1 StGB)

      Wer die weitere Ausführung einer Tat aber nur deshalb aufgibt, weil er erkennen muss, das ein anderer, tatmehrheitlicher Versuch nicht zum Erfolg geführt hat, der kann kaum noch auf "freiwillig" rauswollen. Das würde schon sehr viel Wohlwollen seitens des StA verlangen. Zumal der eine Versuch ja vollendet war und nur wegen der Urteilsfindung vor Gericht nicht zum Erfolg geführt hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      riverside schrieb:

      hm... wieso sollte man dir das "von" wegnehmen?

      OT: Das war nach dem ersten Weltkrieg in Deutschland so. Genauer: seit der Frühzeit der Weimarer Republik. Es gab damals keinen Adel mehr, der wurde 1919 abgeschafft und aus die Maus. Also gab es offiziell auch keine "von" mehr in Deutschland. Mit der DDR hat das also nichts direkt zu tun, nur mit dem kommunistischen Einfluss der Arbeiter- und Soldatenräte ab 1918. Irgendwie mussten die sich ja alle zusammenraufen damit ein halbwegs stabiles politisches System, eben die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik entstehen konnte. Also gab es da eben Zugeständnisse auf allen Seiten. Eines davon war eben die Abschaffung des ständischen Adels als tatsächliche Institution.


      hatte auch wache phasen in geschichte und hab nich nur gepennt. ^^ das da oben hab ich mitbekommen, danach bin ich aber vermutlich wieder weggedöst.
      es beantwortet nich die frage, warum heutzutage immer noch leute rumlaufen die zb "von und zu guttenberg" heißen oder was es noch überall ein "von" im nachnamen gibt. die müssten der theorie folgend dann alle kein "von" mehr im nachnamen haben... nun haben sie es aber oder war das nur regional? weil bayerns guttenberg ein" von" hat und der preussische landjunker nicht mehr? ?(
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Riplex76 schrieb:

      Kann ein Anwalt eigentlich auch alle Auktionen einsehen, auf die von einem Bieter geboten wurde ?

      Auch? Du meinst, ob er eine Glaskugel besitzt, die den Normalsterblichen verwehrt bleibt? Hmm...

      Ich möchte mal auf eines der Urteile zurückkkommen:

      Nicht schon jedes Ungleichgewicht, nicht schon jede übermäßige wirtschaftliche Benachteiligung der Gegenseite machte eine Rechtsausübung unzulässig, sondern es muss sich in Ausnahmefällen einer grob unbilligen, der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Benachteiligung handeln. Eine solch grob unbillige Benachteiligung des beklagten ist hier vorliegend gegeben.

      Ich glaube, ich habe mich bereits an anderer Stelle missbilligend über den Gummiparagraphen §242 geäußert. Mit anderen Worten: Das Gericht fand es ungerecht, den Beklagten zu verurteilen. Ein anderes Gericht hätte es vielleicht gerecht empfunden. Dabei ist es vollkommen unerheblich, warum abgebrochen, ob angefochten wurde. Dieser § ist derart subjektiv auszulegen, dass er höchste Rechtsunsicherheit bewirkt. Damit könnte man selbst einem Löschbert den Zahn ziehen, der seinen Rechtsbindungswillen nachweisen kann und will.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • lass löschbert bei seiner einstellung bleiben.

      die agb von ibäh sind mehr als schwammig und llassen alle möglichkeiten offen.

      solange sich user gegen diese abzocker zusammentun und den gerichten beweise liefern, dass kein rechtsbindungswille vorhanden war, haben röschen, kahn und edgar schlechte karten.

      ich für meinen teil sorge jedenfalls dafür, dass es so bleibt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz:

      Ja, ich werde dir auch dabei helfen. Mittlerweile häufen sich die Fälle bei Ebay, die gerade zu nach Rechtsmittelmissbrauch stinken.
      An dich nochmal die Frage gestellt, weil du dich vielleicht besser damit auskennst.
      Werden bei Ebay die Auktionen wirklich nur 90 Tage gespeichert ? Und können Anwälte die Auktionen anforden, auf die ein Mitglied geboten hat ?
      Oder muss ich jetzt wirklich etliche Auktionen ausdrucken ?

      Und so Leute wie Sternchen oder GiU sollte man direkt aus dem Forum hier ausschliessen.
      Leute die mit absicht immer nur Gebot 30 % unter dem normalen Verkaufswert einer Auktion abgeben und das nur einmal,
      wissen ganz genau das sie aufjedenfall überboten werden, falls der Verkäufer die Auktion nicht abbricht. Und wenn Sie jemand überbietet
      und die Auktion abgebrochen wird, wäre der Schadenersatz eh zu gering für die Kläger.
    • Riplex76 schrieb:

      Und so Leute wie Sternchen oder GiU sollte man direkt aus dem Forum hier ausschliessen.

      Warum sollten wir hier erfahrene Forenschreiber ausschließen? Nur weil sie mal einen Kommentar oder eine Antwort von sich geben, die dem Fragesteller nicht gefällt? Wer diese Zensur braucht, der kann gerne in das hauseigene Forum von eBay wechseln. Der brauch sich dort dann aber nicht über identischen Antworten von anderen erfahrenen Forenschreibern wundern. Hinzu kommt das willkürliche und unerklärbare Damoklesschwert der vom Aussterben bedrohten Art der "Löschpinkies". Soviel Dummheit kann auf die Dauer nicht überlebensfähig sein.

      Riplex76 schrieb:

      Leute die mit absicht immer nur Gebot 30 % unter dem normalen Verkaufswert einer Auktion abgeben und das nur einmal,
      wissen ganz genau das sie aufjedenfall überboten werden, falls der Verkäufer die Auktion nicht abbricht.

      Sicherlich sind jetzt endlich ein paar Urteile da, die solchen Bietern auf die Finger hauen. Das ist auch gut so. Wahrscheinlich werden auch weitere folgen. Aber erwarte nicht, dass zukünftig alle Urteile so ausfallen werden. Das Problem wird bestehen bleiben, solange eBay nichts an der unklaren Beschreibung ändert bzw. ändern muss. Hinzu kommt, dass das größte Problem bestehen bleiben wird. Der BGH wird sein Urteil niemals revidieren.

      Riplex76 schrieb:

      Werden bei Ebay die Auktionen wirklich nur 90 Tage gespeichert ?

      Nein

      Riplex76 schrieb:

      Und können Anwälte die Auktionen anforden, auf die ein Mitglied geboten hat ?

      Anfordern können sie alles. Nur werden sie in dem Fall nichts bekommen.

      Riplex76 schrieb:

      Oder muss ich jetzt wirklich etliche Auktionen ausdrucken ?

      Die Frage kann ich Dir nicht beantworten. Muss ich ja auch nicht. Ich bin ja auch nicht Krennz. ;)
    • paral605 schrieb:

      Genau, jeder der überhaupt auf ebay bietet ist kriminell

      Ganz genau. Und ganz besonders der massenhaft bietende Schnäppchenjäger Löschbert.

      Mal ganz ehrlich. Das Problem sind doch nicht diese spezielen Bieter, die auf solche Abbrüche aus sind. Was ich von denen halte, weiß jeder. Aber diese Bieter sind doch letztendlich nur das Symptom dieser Krankheit. Ursache dieser Krankheit ist aber der Erreger. Zumindestens solange, bis nicht ein anderes Labor einen anderen Erreger findet, der der tatsächliche Verursacher dieser Krankheit ist.

      Aber nein! Bekämpfen wir lieber weiterhin die Symptome, als einen Impfstoff für die Krankheit zu finden!

      :wallbash
    • ja, genau- mittlerweile darf man als Bieter nicht auf mehr als einen Artikel bieten, möglichst auch dann noch 50% über dem normalen Verkaufspreis. Wenn der Anbieter Euro 1,00 fordert, dann schon mindetstens direkt 1000,00 Euro bieten. Alles andere scheint, wenn man manchen Aussagen hier folgt, kriminell zu sein.

      Riplex, hattest du auch eine Auktion vorzeitig beendet, oder warum regst du dich so auf? Wenn ja, warum hast du denn beendet?

      Was meinst du damit, du musst jetzt alle Auktionen ausdrucken? Wie genau willst du das machen?