superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • pewebe schrieb:

      Du hast recht, Kaiolito, da ist die Empörung über widerwärtige Abzockereien mit mir durchgegangen.
      Ich nehme zurück, dass Röschen ein widerwärtiger Abzocker ist.



      Mich würde mal deine Meinung zu Anbietern interessieren die ganz bewusst Auktionen vorzeitig beenden um die Gebühren zu umgehen. Erkläre das mal. Was rechtfertigt das?

      Ich glaube du denkst nicht weit genug. eBay Angebote sind keine "Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes". Sie sind verbindlich und nur unter bestimmten Bedingungen widerruflich. Bei eBay ist es aber schon fast salonfähig diese Verbindlichkeit der eigenen Willkürlichkeit zu unterwerfen. Du denkst das hier einfach nicht weiter und wirfst mit wüsten Beschimpfungen um dich ohne die Materie wirklich erfasst zu haben.

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    • Dein Abbrecher "Vic" ist ein gutes Beispiel.

      Ich weiß nicht, ob er hier aufgeschlagen ist oder nicht. Vermutlich aber nicht. Hätte er sich hier gemeldet, dann wäre ihm klar gemacht worden, dass er die A-karte gezogen hat. Da gibt es nichts drann zu rütteln.

      Das ist die eine Seite der Medaille. Die Andere ist die, wie Du dann vorgegangen sein dürftest. Ich vermute mal Du hast ihn auf Erfüllung des Kaufvertrages gedrängt / verklagt. Liege ich richtig mit meiner Vermutung?
    • @superocean

      Das bezweifelt hier niemand (oder fast niemand).
      Auch wenn du uns als inkompetend darstellst, die mit Halbwissen im Zivilrecht, Strafrecht und Steuerrecht hier einfach Dinge schreiben.

      Natürlich ist es völlig inkorrekt, einen Artikel einzustellen, die Auktion abzubrechen und den Artikel "privat" zu verkaufen.

      Bin ganz sicher, dass dies (genauso wie es da steht) niemand in Frage stellt.
    • forenuser schrieb:

      Das ist die eine Seite der Medaille. Die Andere ist die, wie Du dann vorgegangen sein dürftest. Ich vermute mal Du hast ihn auf Erfüllung des Kaufvertrages gedrängt / verklagt. Liege ich richtig mit meiner Vermutung?
      Das spielt keine Rolle ob er in Anspruch genommen wurde oder nicht. Es soll dargestellt werden wie die Anbieterseite "tickt".
    • Kaiolito schrieb:

      Das bezweifelt hier niemand (oder fast niemand).
      Auch wenn du uns als inkompetend darstellst, die mit Halbwissen im Zivilrecht, Strafrecht und Steuerrecht hier einfach Dinge schreiben.




      Du weißt genau was ich damit meine. Wer sich weit aus dem Fenster hinauslehnt und falsche und unhaltbare Behauptungen aufstellt (Beispiel 9000 EUR Einkommen Hochrechnung) der muss solche Kritik ertragen können. Daran ändern auch deine ständigen Wiederholungen nichts.

      Ich meine damit nur einige Wenige hier. Ihr wisst selbst wer das ist. Momentan diskutieren auch nur noch die mit. Den anderen, die an einer sachlichen Diskussion Interesse haben und nicht an dem Giftpfeilwerfen gegen mich, ist die Lust am Diskutieren wohl schon vergangen, denn da kommt nichts mehr.

      Ich bin immer zu sachlichen Auseinandersetzungen bereit.

      Diese oberflächlichen Beschimpfungen hier tragen zu nichts bei. Mir geht das hinten vorbei und im Ergebnis bringt es nichts. Also spart euch das doch einfach. Es ist überflüssig.

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    • Orselina,

      musst Du unbedingt Dein geistiges Niveau beweisen? Denn das kleine Häufchen scheinst ja Du zu sein :thumbsup: :thumbsup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Orselina,

      musst Du unbedingt Dein geistiges Niveau beweisen? Denn das kleine Häufchen scheinst ja Du zu sein :thumbsup: :thumbsup:


      Genau Krennz. Danke für das Paradebeispiel. Eben sprach ich noch davon. Von Niveau. Danke dass du uns deines erneut gezeigt hast.

      Du kannst dir deine Sprüche sparen. Die Fehde mit dir trage ich woanders aus. Hier geht es um das Thema "Rechtsmissbrauch bei vorzeitig beendeten Auktionen" nicht um dein persönliches Empfinden.

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    • #465

      Dann solltest du das zukünftig auch differenzierter schreiben.
      Es gibt hier einige Leute mit ziemlich hohem Fachwissen, aber die Grabenkämpfe oder Kinderspielpätze, die hier teilweise stattfinden, was ja auch Posting #466 deutlich zeigt, sind etwas ermüdend und regen kaum an, sich auf sachlich hohem Niveau zu bewegen.
    • Auch gut. Ich denke aber das ich mit meiner Vermutung richtig lag.

      Wenn nicht, dann gab es ja eben andere Abbrecher, die Du auf Erfüllung verklagt hast.

      Spielen wir das doch mal aus meiner Sicht durch.

      Es war klar, dass der Abbrecher das iPhone nicht mehr in seinem Besitz hatte. Er hat es ja geschrieben, dass er es an eBay vorbei verkauft hat. Die Gebührenumgehung ist dabei eine Sache, die nicht Problem des Höchstbietenden ist. Das wäre wenn alleine Sache von eBay etwas dagegen zu unternehmen.
      Bleibt also nur der Punkt übrig, dass er seinem Vertrag nachkommt. Jetzt komm der Höchstbietende ins Spiel. Er weiß doch ganz genau, dass der Abbrecher das teil nicht mehr liefern kann. Es ist aber sein gutes Recht, den VK auf Erfüllung zu verklagen. Nun kann der VK natürlich ein vergleichbares Ersatzgerät besorgen und das dem Höchstbietenden Zug um Zug übergeben. Verständlich ist im ersten Moment aber auch, dass der VK das nicht so wirklich einsehen will oder kann. Warum auch? Er hat doch nur eine Auktion eingestellt und die vorzeitig beendet, weil er das Handy vorzeitig für einen guten preis verkaufen konnte. Der Höchtsbietende zieht in also jetzt mit vollem bewusstsein vor Gericht, dass der VK nicht liefert und er somit zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt wird.

      Und genau das unterstellen Dir die meisten, dass Du eben hauptsächlich auf diese Schadensersatzzahlung aus bist.

      Sollte der VK überraschend doch noch liefrn, dann ist es auch gut. Dann hast Du eben sehr günstig ein iPhone 5 erhalten. Im Prinzip ist das ja auch bares Geld für Dich. Du kannst es ja mit einen ordentlichen Gewinn weiterverkaufen.

      Unterm Strich bist Du der einzige der einen Gewinn zu verbuchen hat. Ob so oder so. Den Vorgang moralisch zu bewerten ist eine Sache, rechtlich eine ganz andere.
    • Kaiolito schrieb:

      @superocean

      Das bezweifelt hier niemand (oder fast niemand).
      Auch wenn du uns als inkompetend darstellst, die mit Halbwissen im Zivilrecht, Strafrecht und Steuerrecht hier einfach Dinge schreiben.

      Natürlich ist es völlig inkorrekt, einen Artikel einzustellen, die Auktion abzubrechen und den Artikel "privat" zu verkaufen.

      Bin ganz sicher, dass dies (genauso wie es da steht) niemand in Frage stellt.
      Ich sehe es ähnlich wie Kaiolito. Meiner Meinung nach handeln die allerwenigsten Verkäufer aus Bösartigkeit so
      oder weil sie Gebühren umgehen wollen. Nein, ebay spricht hier kein Machtwort, indem eindeutig darauf hingewiesen wird,
      wie die rechtliche Lage aussieht. Es geistert ja überall der Spruch herum, dass man bis 12 Stunden vor Auktionsende
      gefahrlos abbrechen könne.

      Das würde Dir, Marcus, sicher nicht gefallen, wenn ebay endlich mal für klare Verhältnisse sorgen, die Verkäufer auf
      seiner Plattform schützen würde, indem der Abbruch erheblich schwerer gemacht würde, ein Warnhinweis aufflackern
      würde (Lex Roos), dann wäre Dein einträgliches Geschäftsmodell Geschichte. Und das willst Du doch am wenigsten!

      Ganz im Ernst: Fürchtest Du eigentlich nicht um Deine körperliche Unversehrtheit? Das soll jetzt keine Drohung von mir
      sein sondern eine ernstgemeinte Frage. Irgendwann besucht Dich einer der von Dir Ausgenommenen, davon bin ich
      überzeugt. Ich hätte – wäre ich Du – echte Probleme damit, würde mich ständig umsehen. Krennz hat dieses Problem nicht.

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    • Schade, dabei hatte ich Antworten auf "Rechtsmißbrauch", fehlenden "Rechtsbindungswillen" usw. erwartet.
      Eines weiß ich jedoch, Ihr Auftritt hier bietet genügend "Stoff" um zukünftige Opfer von Ihnen mit Informationen zu versorgen. Wohlgemerkt solche, die nicht an EBay vorbei verkauft haben!
      Danke für ihre ein-/Auslassungen. Wie der sehr von mir geschätzte Herr Eser immer sagte, aus einer Minderheitsmeinung kann sehr schnell eine Mehrheitsmeinung werden ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!