superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Och Kiners
      Muss hier nun ernsthaft wieder alles auf die Waagschale?
      Es geht doch nicht darum, was man bieten soll. Würde man einfach bei einer abgebrochenen Auktion seines weges ziehen und auf einen anderen Artikel bieten wärs ja gut. Klar muss man nicht, da man ja rechtlich das Ding durchboxen könnte...
      Hier ist vorallem Ebay am Zug dem einen Riegel vorzuschieben und sonst keiner!
      Die stellen diese rechtlich unsichere Möglichkeit zur verfügung.
    • Erwartet ihr Wunder von einem trägen sowjetischen Beamtenapparat? Deswegen schrieb ich ja das.

      forenuser schrieb:

      Ursache dieser Krankheit ist aber der Erreger (Abbrecher). Zumindestens solange, bis nicht ein anderes Labor (Gericht) einen anderen Erreger findet, der der tatsächliche Verursacher (Plattformbetreiber) dieser Krankheit ist.

      Aber nein! Bekämpfen wir lieber weiterhin die Symptome, als einen Impfstoff (Urteil) für die Krankheit zu finden!

      Das in den Klammer macht die Metapher etwas deutlicher.
    • forenuser schrieb:

      Erwartet ihr Wunder von einem trägen sowjetischen Beamtenapparat? Deswegen schrieb ich ja das.

      Und eben drum schrieb ich ja schon, dass letztlich die (gerichtstnotorisch bekannte) von ebay verursachte Rechtsunsicherheit durchaus dazu führen könnte, dass die, die mit ihrem Abbruch vor Gericht auf die Schnauze fliegen, sich ihre Kohle dann bitteschön beim Erreger (des rechtsirrtümlichen Abbruchs) wieder zurückholen.

      St. Pölten, so weit das Auge reicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es geht doch eigentloich garnicht darum, dass hier wer gegen gesetze verstossen hat, wenn er eine auktion bei iiiiibäääh abgebrochen hat, sondern darum, dass es typenm gibt die sich deisen umstand dazu benutzen um sich unberechtigter weise zu bereichern.

      es heisst immer gesetzlich, gesetzlich und nochmal gesetzlich. ja und? irren ist menschlich. ich habe mich beim erstellen der auktion in entscheidenden aussagen vertan, will das korrigieren und werde dann von einigen wenigen abbruchgeiern dafür abgezockt?

      Wie die urteile beweisen, gibt es inzwischen richter/innen die anfangen sich mit der materie zu befassen und den geiern eine abfuhr zu erteilen. nur, ich hätte es gerne, wenn das bis zum bgh durchgezogen würde, damit den geiern endlich die luft unter den flügeln entzogen wird., oder iiiibbbääh eine ordentliche agb in dem punkte abliefert.

      ich könnte mir vorstellen, dass der § 10 einen anhang bekommt worin es heisst, das angebot kann abgebrochen werden, wenn es irrtümlich erfolgte und in korrigierter form neu eingestellt wird.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      es heisst immer gesetzlich, gesetzlich und nochmal gesetzlich. ja und? irren ist menschlich. ich habe mich beim erstellen der auktion in entscheidenden aussagen vertan, will das korrigieren und werde dann von einigen wenigen abbruchgeiern dafür abgezockt?

      Wenn du berechtigt nach §119 BGB anfechtest, kann dich niemand abzocken. Du musst dich nur gesetzeskonform verhalten.

      Krennz schrieb:

      ich hätte es gerne, wenn das bis zum bgh durchgezogen würde

      Ist es doch schon. Problem: Die Abbruchkonstellationen sind in jedem Fall anders. Im Idealfall kann der BGH nur auf bestimmte Konstellationen eingehen, im ungünstigsten Fall ist es eine reine Einzelfallentscheidung.

      Krennz schrieb:

      ich könnte mir vorstellen, dass der § 10 einen anhang bekommt worin es heisst, das angebot kann abgebrochen werden, wenn es irrtümlich erfolgte und in korrigierter form neu eingestellt wird.

      Siehe oben: Kannst du bereits heute, wenn du korrekt anfechtest. Das wird sich auch nicht ändern, wenn ebay es in den §10 einfügt. Lösung: Die Abbruchmöglichkeiten müssen weg! Aber das haben wir hier in diversen Threads schon mehrfach zur Sprache gebracht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Krennz,
      bei aller Liebe!

      Ich kann Dich ja verstehen und ich bin ja im Prinzip mit Dir einer Meinung. Aber offensichtlich fängst Du jetzt auch an, dich gewaltigg zu verennen.

      Was denn nun? Gesetzlich und Urteil? Oder doch nicht?

      es heisst immer gesetzlich, gesetzlich und nochmal gesetzlich. ja und? irren ist menschlich.

      und dann

      Wie die urteile beweisen, gibt es inzwischen richter/innen die anfangen sich mit der materie zu befassen und den geiern eine abfuhr zu erteilen.

      Und? Die nächsten Uteile können wieder ganz anders aussehen. Wieso, weshalb und warum wurde nicht nur in diesem Thread mehr als reichlich diskutiert.

      Ich gebe Dir aber vollkommen recht, dass auch in meinen Augen die einzige Möglichkeit ist, dass eBay den §10 endlich entsprechend anpassen muss. Wie, dass wird sich dann zeigen. Nur werden die das von selbst NIEMALS ändern!

      Daher wiederhole ich mich nochmal! Der Erregher ist die Ursache dieser Krankheit, für die ein Impfstoff gefunden werden muss!
    • Ich bin der Meinung,dass Artikel innerhalb der ersten 24 Std. herausgenommen weden können ohne das irgendwer darauf Anspruch hat.
      Würde §10 gestrichen werden,gäb´s mit Sicherheit diverse andere verm. noch größere Probs.
      Wenn,dann müsste ebax einiges basteln.Z.B. dass man sein Angebot entsprechend ändern kann,also die erste Zeile wie auch die AB.Darüber müssten dann alle Bieter automatisch informiert wrden.
      Andere Seite wäre der Gesetzgeber.Nicht nur §119,sondern eine Regelung,die Abbrüche bei Internet"Auktionen",sind ja keine wirklichen,regelt.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Der Riese Ebay, der der Grundstein für den ganzen Mist ist, bräuchte nur mal mal bei Hood reinschauen. Die haben es vernünftig geregelt.

      Da kommt der Kaufvertrag erst nach Ablauf der Auktion zustande, wenn der Verkäufer dem zustimmt.

      BTW.
      Wann kommt denn der Kaufvertrag in einem Laden zustande? Etwa dann, wenn der Kaufinteressent den Artikel in den Einkaufswagen legt? Oder doch erst an der Kasse, wenn er den Artikel bezahlen will, dessen Betrag bereits in die Kasse eingegeben wurde?
    • Ich behaupte sogar, Ebay weis um das Problem und die wüssten auch wie sie eben dieses abstellen.
      Nur warum sollen die sich arbeiten machen wo sie bisher selber keine Probleme mit haben?
      Wie hier schon gesagt wurde: Ebay braucht ein zweites St. Pölten, sonst ändern die garnix.
    • Hmm.Widerspricht das nicht aber der gültigen Rechtsprechung?
      Artikel eingestellt soll verkauft werden.Gebot :ich will´s haben.Damit Vertrag.
      Ich stelle mir das gerade bei ebax vor.Sagt der VK: Nö,deine Nase gefällt mir nicht,bekommst du nicht.Oder :ist mir zu wenig.Ein heilloses Durcheinander.
      Und garantiert diverse Verhandlungen vor Gericht.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Auch Hood:
      Was passiert, wenn ein Verkäufer vor Zeitablauf einer Auktion diese vorzeitig beendet?


      Nach der derzeitigen Rechtsprechung durch das
      Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 O
      93/05 sowie des LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004, Aktenzeichen 4 O
      293/04, kommt auch dann ein Vertragsschluss zwischen dem zu dem
      Zeitpunkt der Rücknahme des Angebotes Höchstbietenden und dem Anbieter
      zustande, wenn dieser das Angebot vor Auktionsende zurücknimmt.


      Der Anbieter hat sodann nur noch die Möglichkeit, den Vertrag
      anzufechten. Hierfür müssen allerdings Gründe bestehen. Diese sind
      durch das Gesetz entsprechend beschränkt. Die Anfechtung muss
      unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem Erwerber,
      erklärt werden.

      Womit das eigentliche Prob nicht behoben wäre.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Du hast ja Wünsche. :)
      Ich hab nur das gefunden.Aber auch nicht erhellend.Vielleicht hat unser aller AG ja noch die alten.
      wortfilter.de/News/news2961.html

      Oder beim lieben Ryan nachfragen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohrwürmchen ()

    • Könnte man fast vermuten.
      Hat hier wer Kontakt zu Hood oder AG um dort nachzufragen? Die alten AGB müssen ja vorhanden sein.
      Wäre schon nteressant,diese zu vergleichen.

      Aber nochmals,bei einem Abbruch hat man bei Hood offensichtlich dieselben Probs wie bei ebax.
      Bleibt wirklich nur der Rat,wenn auch nicht ganz sauber,wen bieten zu lassen und dann abzubrechen.
      Letztendlich wäre mir aber eine gesetzliche Regelung an die sich alle Internetauktionshäuser zu halten haben,am liebsten.
      Also gleichlautende AGB für alle Plattformen,in denen ein Abbruch gergelt ist,ebenso wie eventuelle Ansprüche ,resp. den Ausschluß selbiger.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Also, nach den Erfahrungen bei Rechti geht es im Endeffekt darum den Klägern nachzuweisen, dass kein Rechtsbildungwille vorlag.

      Das ist uns in etlichen Fällen (übrigens im Hintergrund per PN) gelungen und nicht nur Superocean hat das, zu seinem Leidwesen, festellen müssen, diesen Abzockern in die Suppe zu spucken.

      Das was hier abläufgt ist me. der Tanz um den heissen Brei.

      Gebt den Betroffenen eine Basis und eine Hilfestellung um aus dem Scheiss herauszukommen und den Abzockern Paroli zu bieten.

      Wenn Ihr das nicht hinkriegt, weil ihr Euch in Euren Diskussionen über Recht und Unrecht verliert, bei Rechti geht das.
      Übrigens, Superocean gibt es bei ibäh nicht mehr. Dafür etliche andere Namen von Breitlinguhren.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Wenn du mit deinem Posting ausdrücken möchtest, dass zuletzt ein wenig vom Thema abgewichen wurde, gebe ich dir Recht. Ansonsten finde ich deine Kritik verfehlt. Weil das Thema auch so moralisch problematisch ist, kann ich nicht für jeden sprechen, aber ich sehe es so wie es forenuser bereits mehrfach in ähnlich gelagerten Threads erklärt hat: Ich hege für beide Seiten wenig Sympathie (Käufer und Auktionsabbrecher). Umso mehr bin ich hier um Objektivität bemüht. Ich begebe mich nicht wie du auf einen pauschalen Kreuzzug gegen die Schadensersatzforderer.

      Die uns dank dir zur Verfügung gestellten Urteile sind hier veröffentlicht. Weitere Ratschläge kann man sich in diversen ähnlich gelagerten Fällen und sogar einem großen Grundsatz-Thread auf Auktionshilfe holen. Auch auf rechti ist mehrfach verlinkt. Nun müssen die Betroffenen selbst in die Pötte kommen. Zu der oben erwähnten Objektivität würde aber auch gehören, dass wir erwähnen, dass es auch Gerichte gab, die für Marcus alias superocean gerichtet haben. Das kann man nämlich auch bei rechti nachlesen: rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=3093#p17218
      Es wäre sehr hilfreich auch diese Urteil zu kennen, um daraus Schlüsse zu ziehen. Ich zweifle aber, dass du Interesse daran hast, dies zu erhalten, weiter zu geben oder selbst zu veröffentlichen. Aber vielleicht täusche ich mich auch. Das war jetzt der Wink mit dem Zaunpfahl!

      Ansonsten habe ich dich bereits einmal gebeten, diese ständig unpassenden Erwähnungen von rechti zu unterlassen. Es ist ein wenig zu dick aufgetragen, um hilfreich zu wirken. Wenn es dem Thema dient, darfst du gerne konkret verlinken. Und ich habe dir schon einmal ans Herz gelegt, den Link zu rechti einfach in die Signatur zu legen. Warum du das nicht tust, wo du doch rechti fast in jedem Posting erwähnst, ist mir schleierhaft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.