biguhu schrieb:
Mich ärgert es einfach, dass sich dieser Unsinn (Entschuldigung!) mit der Nötigung und Erpressung immer wieder dort findet, wo eine zivilrechtliche Forderung mit der Androhung rechtliche Schritte auftaucht. Wo soll denn hier das empfindliche Übel sein, mit dem Marcus gedroht haben soll? Oder gar Gewalt?
Entschuldige, wenn ich Dich da nun im Grundsatz korrigiere, aber damit diese Diskussion mal endlich wieder in die richtigen Bahnen gelenkt wird, scheint mir das notwendig. Natürlich wird mit einem Übel gedroht. Sogar mit einem empfindlichen. Und wen nmir jemand mit einem Messer gegenübersteht, dann sage ich ihm, dass er entweder nun das Messer wegschmeisst oder ich verwurste ihn zu etwas, das selbst ein als Notfallsanitäter ausgebildeter Richter nur noch mit viel Mühe von einem Päckchen Hackfleisch unterscheiden kann. Und ja, ich kann dann sogar diese Drohung (und das ist eine, genau wie das andere) mit einem empfindlichen Übel (ja, das ist übel für den und sogar recht empfindlich) umsetzen.
Der Knackpunkt an der Geschichte liegt wo ganz anders. Beide Tatbestände (und noch ein paar andere) fangen nämlich mit dem seben Wortlaut an.
Erpressung:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ...
Nötigung:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel...
In Absatz 2 sind die beiden Paragraphen dann sogar wortidentisch:
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Es kommt also auf das hier an:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ...
Nicht etwa darauf, dass gedroht wird oder ein Übel, ein hach gar empfündlüchmäßiges kommen könnte. Sondern dass die ganze Sache rechtswidrig ist. Die Ankündigung rechtlicher Schritte dagegen ist regelmäßig nicht rechtswidrig sondern der normale rechtsstaatliche Weg, eine Forderung durchzusetzen. Würde man da nun auf eine verwerfliche Drohung erkennen (Vorsicht, Absatz 2 meint nicht, dass der Zweck verwerflich ist sondern die Drohung mit dem Mittel, einen verwerflichen Zweck wird dann das Gericht schon abstellen), könnten wir eine Menge Geld sparen, indem wir alle Gerichte ab sofort schliessen. Ich lade dann schon mal meinen Colt nach...

Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.