superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • biguhu schrieb:

      Mich ärgert es einfach, dass sich dieser Unsinn (Entschuldigung!) mit der Nötigung und Erpressung immer wieder dort findet, wo eine zivilrechtliche Forderung mit der Androhung rechtliche Schritte auftaucht. Wo soll denn hier das empfindliche Übel sein, mit dem Marcus gedroht haben soll? Oder gar Gewalt?


      Entschuldige, wenn ich Dich da nun im Grundsatz korrigiere, aber damit diese Diskussion mal endlich wieder in die richtigen Bahnen gelenkt wird, scheint mir das notwendig. Natürlich wird mit einem Übel gedroht. Sogar mit einem empfindlichen. Und wen nmir jemand mit einem Messer gegenübersteht, dann sage ich ihm, dass er entweder nun das Messer wegschmeisst oder ich verwurste ihn zu etwas, das selbst ein als Notfallsanitäter ausgebildeter Richter nur noch mit viel Mühe von einem Päckchen Hackfleisch unterscheiden kann. Und ja, ich kann dann sogar diese Drohung (und das ist eine, genau wie das andere) mit einem empfindlichen Übel (ja, das ist übel für den und sogar recht empfindlich) umsetzen.

      Der Knackpunkt an der Geschichte liegt wo ganz anders. Beide Tatbestände (und noch ein paar andere) fangen nämlich mit dem seben Wortlaut an.

      Erpressung:

      Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ...

      Nötigung:

      Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel...

      In Absatz 2 sind die beiden Paragraphen dann sogar wortidentisch:

      Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

      Es kommt also auf das hier an:

      Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ...

      Nicht etwa darauf, dass gedroht wird oder ein Übel, ein hach gar empfündlüchmäßiges kommen könnte. Sondern dass die ganze Sache rechtswidrig ist. Die Ankündigung rechtlicher Schritte dagegen ist regelmäßig nicht rechtswidrig sondern der normale rechtsstaatliche Weg, eine Forderung durchzusetzen. Würde man da nun auf eine verwerfliche Drohung erkennen (Vorsicht, Absatz 2 meint nicht, dass der Zweck verwerflich ist sondern die Drohung mit dem Mittel, einen verwerflichen Zweck wird dann das Gericht schon abstellen), könnten wir eine Menge Geld sparen, indem wir alle Gerichte ab sofort schliessen. Ich lade dann schon mal meinen Colt nach... ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Eine >Forderung ist ein >angedrohtes Übel .Alles karl ?
      Anders ausgedrückt : wenn ich von dir 22,25 € fordere,ist es zu deinem Übel.(Wann bekomme ich die eigentlich?)
      Oder soll ich es so formulieren : gibt es eine Forderung an mich,wird mir übel?Man,versuche wenigstens mal,mich zu verstehen.
      Eigentlich hatte ich keine Lust mehr,darauf zu antworten.Und wie Bert geschrieben hat,ist der Gesetztestext identisch,womit ich dir beide um die Ohren hauen kann ohne dass sie sich wiedersprechen.Dazu muß ich nicht das gesammte BGB oder den Pallant durchlesen.Die Aussage ist dieselbe,nicht diegleiche.

      Ach ja,noch was.Auf meine Bemerkung zu Ocean ,bist du ja netterweise perfekt,nämlich gar nicht eingegangen.
      Überlesen? Nochmal.Rechtlich steht er auf der überwiegend sicheren Seite.Moralisch njet. Von mir würde er sich zeigen lassen müssen,wo der Maurer das Loch gelassen hat und durch das befördere ich ihn.
      Hier ist der Gesetzgeber gefordert - oder du,der dagegen angeht.
      Ich bin glücklicherweise kein RA,da mir sonst wohl das sämtliche Gefühl der Moral und vernünftigen Rechtsprechung abhanden gekommen wäre.
      Und nun magst du auf deinen gesetzten Gesetzen herumtramperln,wie es denn dir gesinnbringend beliebt.Wie schon geschrieben,Recht und Moral sind 2 Welten,die sich anscheinend nicht vertragen.Auf eine kann ich verzichten.
      Zu guter Letzt.Verzeihung,aber Ich lasse mir ,auch nicht von dir,vorschreiben, wie ich zu denken habe.Gesetze hin,Urteile her.Ich akzeptiere Urteile,selbst wenn sie unverständlich sein sollten.
      Ich bitte,diese Haltung zu akzeptieren.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Gute Güte, ich hab mal versucht, dem Faden hier zu folgen.

      @ Ohrwürmchen

      und jetzt mal (fast) ohne Gesetzestext.
      Löschbert hat schon festgestellt, dass zur Nötigung/Erpressung eine rechtswidrige Handlung notwendig ist.

      Jetzt erkläre mir mal, was an der Anrufung eines Gerichts zur Klärung oder der Ankündigung, dass man diese Schiedsstelle entscheiden lassen will, wer im Recht ist, rechtswidrig sein soll.


      Es ist doch lediglich eine umgangssprachliche Unart, dass immer mit Anwalt und Gerichten "gedroht" wird. Tatsächlich ist es eine Ankündigung, dass man von einem rechtskundigen Dritten prüfen und ggf. entscheiden lassen will, wer tatsächlich im Recht ist. Derjenige, der dann im Unrecht ist, hat dann letztendlich die Kosten zu tragen.
    • @Löschbert

      Wunderbar, dann haben wir noch einen zweiten Grund, warum superoceans Kommunikation keine Nötigung/Erpressung darstellt. Im übrigen verweise ich auf mein Posting #566, wonach das OLG Karlsruhe entschieden hat, dass die Androhung rechtlicher Schritte eben kein empfindliches Übel darstellt und somit auch keine Nötigung/Erpressung vorliegt. Rechtswidrig ist es auch nicht, wie wir nun wissen.

      ohrwürmchen schrieb:

      Nochmal.Rechtlich steht er auf der überwiegend sicheren Seite.Moralisch njet.

      Worüber diskutieren wir hier dann? Du warst doch die ganze Zeit der Ansicht, superocean wäre Nötigung/Erpressung vorzuwerfen. Nun steht er doch auf der sicheren Seite? :?: (Nein, ich habe das "überwiegend" nicht überlesen, aber wie soll man es deuten?)
      Im übrigen bin ich mit deiner letzten Aussage voll auf deiner Seite. Das habe ich hier in diesem Thread mindestens einmal so formuliert, so dass ich deshalb nicht darauf eingegangen bin. Die Aussage stellt doch gar kein Argument für die Nötigung/Erpressung dar, sie widerspricht sogar dieser Auffassung.

      ohrwürmchen schrieb:

      Verzeihung,aber Ich lasse mir ,auch nicht von dir,vorschreiben, wie ich zu denken habe.Gesetze hin,Urteile her.

      Wenn dies so herüber gekommen sein sollte, dann tut mir das leid. Wird allerdings superocean fälschlicherweise eine Straftat vorgeworfen, hielt ich es für angebracht, dem zu widersprechen. Dass die im Grunde recht einfache Konstellation zu so einer Grundsatzdiskussion ausarten würde, das war mir nicht bewusst. Ich habe übrigens versucht, diesen Teil der Diskussion in einen eigenen Thread zu schieben. Ist zu schwierig, weil viele Posts auf mehrere Aspekte um superocean eingehen und dadurch unlogische Lücken in der Argumentation entstehen würden.

      ohrwürmchen schrieb:

      Eine >Forderung ist ein >angedrohtes Übel .Alles karl ?

      superocean möchte Lieferung bzw. Schadensersatz, sonst leitet er rechtliche Schritte ein. Du darfst nun nicht das angedrohte Übel mit der Forderung zusammenwürfeln. Die Forderung sind Lieferung/Schadensersatz, das Übel die rechtlichen Schritte.

      @alte_eule

      Du konntest der Diskussion als Späteinsteiger noch folgen? Respekt!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Alles hat ein Ende! Auch das Röslein hat eines!

      Unser Röschen ist nun endgültig Geschichte bei eBay.

      Ausschlaggebend war der Hinweis aus den gesperrten Account "erwin321". Es ist also richtig, dass spätestens seit der Sperrung von diesem Account unser Marcus Roos aus Lampertheim keine Berechtigung mehr hatte, über eBay noch irgend ein Geschäft abzuwickeln. Auch wenn er mit diversen anderen Accounts noch kaufen konnte, so liegt es wahrscheinlich eher daran, dass eBay ganz einfach nicht auf diese aufmerksam gemacht wurde.

      Das hat sich heute geändert.

      Heute sind sämtliche Accounts von Marcus Roos über den Jordan geschickt worden.

      Seit wann genau Röschen komplett von eBay ausgeschlossen wurde, seit wann er also nichts mehr über eBay machen durfte, dürften garantiert nur Ermittlungsbehörden von eBay erfahren. Es müssen aber schon einige Jahre sein.

      Der Rundumschlag heute kam nicht von ungefähr.
    • forenuser schrieb:

      Unser Röschen ist nun endgültig Geschichte bei eBay.

      Ausschlaggebend war der Hinweis aus den gesperrten Account "erwin321". Es ist also richtig, dass spätestens seit der Sperrung von diesem Account unser Marcus Roos aus Lampertheim keine Berechtigung mehr hatte, über eBay noch irgend ein Geschäft abzuwickeln. Auch wenn er mit diversen anderen Accounts noch kaufen konnte, so liegt es wahrscheinlich eher daran, dass eBay ganz einfach nicht auf diese aufmerksam gemacht wurde.

      Das hat sich heute geändert.

      Heute sind sämtliche Accounts von Marc Roos über den Jordan geschickt worden.

      Seit wann genau Röschen komplett von eBay ausgeschlossen wurde, seit wann er also nichts mehr über eBay machen durfte, dürften garantiert nur Ermittlungsbehörden von eBay erfahren. Es müssen aber schon einige Jahre sein.

      Der Rundumschlag heute kam nicht von ungefähr.

      Da schlage ich drauf ein :D
      Wichtig wäre jetzt aber, daß wir hier seinen Verkäufern "weiterhelfen".
      Mit einem gesperrten Account darf man ja nicht mehr kaufen, solange es nicht auffällt ... kannst du, oder jemand vom Team, nachverfolgen wann es den Roos zum ersten Mal "erwischt" hat?
      Das könnte im einen oder anderen Prozeß durchaus nützlich sein :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Sehr interessant. Das heist nach meinem Verständnis, dass alle die gegen Röschen verloren haben bei denen das urteil aber nochnicht rechtskräftig ist nun dem Röschen an die Karre fahren könnten?
      Da würde ich als Betroffener doch mal gleich beim Anwalt durchbimmeln.
    • Oberlix schrieb:

      Sehr interessant. Das heist nach meinem Verständnis, dass alle die gegen Röschen verloren haben bei denen das urteil aber nochnicht rechtskräftig ist nun dem Röschen an die Karre fahren könnten?
      Da würde ich als Betroffener doch mal gleich beim Anwalt durchbimmeln.

      Da kommt der eine oder andere Hebel ins Spiel!

      @FU
      sorry, aber der hat mich überkommen:
      youtube.com/watch?v=HuLLMeWTjBU
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • forenuser schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      kannst du, oder jemand vom Team, nachverfolgen wann es den Roos zum ersten Mal "erwischt" hat?


      Wie gesagt, dass werden vermutlich nur Ermittlungsbehörden genauer erfahren können. Es müssen aber schon Jahre sein.

      Hupps, schon wieder bin ich zu langsam ...
      sollte dem guten Jungen jetzt der Tepppich unterm Boden fehlen, wäre (nein ich denke öffentlich nicht weiter...) ...
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    • Daß ich böse bin ist ja hier bekannt ;)
      Der nächste Schritt wäre (eigentlich schon der frühere), das gewerbliche Handeln des Mr. Roos anzuzeigen (als tibetanische Gebetsmühle eigne ich mich wohl nicht) :whistling:
      Anzuzeigen in der Form, mal das Finanzamt auf ihn aufmerksam zu machen, die "Gerichtskasse" ....
      Da Herr Roos keinerlei Verträge (ab wann @FU?) über EBay mehr abschließen konnte/durfte, sind auch etwaige Schadensersstzforderungen f.d.A.
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    • Das könnte einen ganzen Ratenschwanz hinter sich herziehen.
      Bezieht sich ab dem Zeitpunkt,von dem er ausgeschlossen war.
      Was ist z.B. mit den Urteilen? Werden sie so null und nichtig? Bleieben sie wirksam? Evtl. grundsätzlich?
      Wie verhält es sich mit den bis dato angefallenen Kosten oder den Zahlungen der Betroffenen an Roos.
      Kann jetzt gegen ihn geklagt werden?
      Ein Richter hätte wohl nie ein Urteil zugunsten von Roos gesprochen,hätte er gewußt,dass R. bei ebax ausgeschlossen ist.

      Ebay wird sich jetzt wohl auch Gedanken machen müssen.Ganz aus der Verantwortung werden sie sich .m.E. nicht ziehen können.
      Könnte also durchaus noch lustig werden.
      Für Betroffene allerdings evtl. ein Hoffnungsschimmer.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Das könnte einen ganzen Ratenschwanz hinter sich herziehen.
      Bezieht sich ab dem Zeitpunkt,von dem er ausgeschlossen war.
      Was ist z.B. mit den Urteilen? Werden sie so null und nichtig? Bleieben sie wirksam? Evtl. grundsätzlich?
      Wie verhält es sich mit den bis dato angefallenen Kosten oder den Zahlungen der Betroffenen an Roos.
      Kann jetzt gegen ihn geklagt werden?
      Ein Richter hätte wohl nie ein Urteil zugunsten von Roos gesprochen,hätte er gewußt,dass R. bei ebax ausgeschlossen ist.

      Ebay wird sich jetzt wohl auch Gedanken machen müssen.Ganz aus der Verantwortung werden sie sich .m.E. nicht ziehen können.
      Könnte also durchaus noch lustig werden.
      Für Betroffene allerdings evtl. ein Hoffnungsschimmer.

      Nö, könnte nur ein zweites St.Pölten geben :D
      In wieweit EBay da in die Haftung genommen werden kann muß jeder für sich selbst ausprobieren, aber du weißt selbst ...
      Strafrecht darf ich vorübergehend nicht, da kommt evt. auch noch ein Lattenzaun!
      Herr Roos dürfte aber dankbar sein wenn ihm die Seife (da hinten wo es dunkel ist) reingeschoben wird und er selbige nicht, in Scheiben geschnitten, vorwärts verkosten muß :lach:
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    • Ich denke an mangelnder Sorgfalts - und Fürsorgepflicht.Ich weiß nun nicht,ob ebay in dieser Form angegangen werden kann.St.Pölten dürfte aber schon ein Ansatz sein.Ich würde mir wünschen,dass nicht nur ein Betroffener gegen eBay vor Gericht geht.
      Zumindest gegen Roos könnten sie eine Chance haben.Könnten.Ich weiß nicht,wie solche Fälle behandelt werden.Eine Frage für erfahrene Juristen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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