superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • forenuser schrieb:

      Bei St.Pölten wurde eBay informiert und sie haben nicht gehandelt.

      Bei Röschen wurde eBay vernünftig informiert und sie haben sofort reagiert!

      Das ist der kleine aber feine Unterschied, der ein zweites St. Pölten ausschließt.

      Jein (warum saß ich da mal auf der Lehrbank ;( )
      Genau wir hier (und seine eigenen Aussagen) könnten sehr wohl zum Fallbeil werden ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • forenuser schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      nach dessen Sperrung abgeschlossen hat.

      Und wann war diese nun?

      Ich kann es nicht sagen. Heute war es aber sicherlich nicht.

      Dies wird die Pressesprecherin beantworten dürfen.
      Ich kann nur jedem noch "Verklagigten" raten, der Forderung von Herrn Roos zu widersprechen, da auf EBay kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde!
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    • @GIU
      Ich bin sicherlich kein besondere Freund von eBay.

      Aber bitte höre auf, jetzt eBay so in den Focus zu ziehen Das hilft überhaupt nicht!

      Hier sind die Abbrecher jetzt gefordert, die ein Urteil wegen Marcus kassiert haben. Die sollten mal ihre Anwälte fragen, was denn jetzt los ist! Nur um das geht es.

      Alles andere sind Nebenkriegsplätze, die hier und jetzt zu nichts führen!

      Marcus war es, der wusste, dass er nichts mehr über eBay machen durfte und er war es, der sich nicht daran gehalten hat.
    • forenuser schrieb:

      @GIU
      Ich bin sicherlich kein besondere Freund von eBay.

      Aber bitte höre auf, jetzt eBay so in den Focus zu ziehen Das hilft überhaupt nicht!

      Hier sind die Abbrecher jetzt gefordert, die ein Urteil wegen Marcus kassiert haben. Die sollten mal ihre Anwälte fragen, was denn jetzt los ist! Nur um das geht es.

      Alles andere sind Nebenkriegsplätze, die hier und jetzt zu nichts führen!

      Marcus war es, der wusste, dass er nichts mehr über eBay machen durfte und er war es, der sich nicht daran gehalten hat.

      Tschulligung wenn das falsch rübergekommen ist!
      Marcus kommt man ja nur schwer hinterher, deshalb der Ansatz, EBay in die Haftung zu nehmen.
      Daß man mit gesperrten EBay-Mitglied einen Kaufvertrag abschliessen kann (nach deren AGBs (Moin ggn :] )) ist mir zumindest abgeurteilt nicht bekannt.
      Somit bleibt 1:
      Sämtliche nach erfolgter Sperre abgeschlossenen Kaufverträge sind nichtig, erhobene Forderungen zurückzuweisen
      2: kommt eine Haftung seitens EBay in Betracht, vor allem was geleisteten Schadensersatz angeht!
      3. jetzt suchen wir noch eben den "Störer" :D
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    • forenuser schrieb:

      Halbwegs falsch @GIU
      Alle Klagen bei denen Marcus als Gewinner heraus ging sind immer noch gültig. Erst wenn die für ungültig erklärt wurden, haben die Abbrecher eine möglichen Ansatz etwas von Marcus zu fordern.

      Halbwegs richtig ;)
      Eine ausgeurteilte Klage bei der keine Rechtsmittel eingelegt wurde hat Bestand, zumindest erstmal.
      Der, zu ratende Weg, ist (soweit noch möglich) zivilrechtlich zu widersprechen bzw. Klagen anzufechten.

      Ansonsten abwarten bis unser "Freund" das mit Po und Seife gelernt hat. Sollten (was wahrschenlich ist) Urteile "am Recht vorbei" ergangen sein bleibt die zivilrechtliche Schiene, nur wer will dann eine Seife?
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    • Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam, aber die mahlen.

      Ich werde diese frohe Botschaft auch in "meinem" Forum asofort ver bereiten.

      Danke, danke, danke an Alle, die das bewirkt haben.

      Klaus
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam, aber die mahlen.

      Ich werde diese frohe Botschaft auch in "meinem" Forum asofort ver bereiten.

      Danke, danke, danke an Alle, die das bewirkt haben.

      Klaus

      Gehe mit der Nachrricht erstmal vorsichtig um, ich kenne dich aus dem Forum!
      Für vergangene abgeurteilte Fälle heißst das erstmal nichts!
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    • @ Krennz.
      Es ist nichts geschehen,außer dass Roos nicht mehr auf eBay vertreten ist !!!
      Alles andere ist eine Frage der Juristen und der Betroffenen.
      Was VK,die jetzt noch angeschrieben werden,betrifft,so können die sagen.Du bist nicht berechtigt gewesen,also ist für dich nichts zu holen.
      Das gilt,so meine Annahme,für alle,die nach der Sperre betroffen sind.
      Was nun die Urteile betrifft,so kann man sich nur schlau machen,ob diese nach wie vor Gültigkeit besitzen oder gekippt werden müssen.Das haben die Betroffenen in der Hand,resp. deren RAe.Also halte den Ball flach.Es gibt keinen Grund zum übermäßigen Jubeln.
      Lediglich Roos ist weg vom Fenster mit Blick auf den See - was nicht heißt,dass er andernorts weiter macht.
      Zudem ist er nicht der einzige mit diesem Geschäftsmodell.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Naja, das müssen wirklich die Gerichte ausbaldovern.

      Ich finde es allerdings Klasse, dass dem Typen von ibääh die rote Karte gezeigt wurde.

      Hoffentlich greifen die nun bei anderen Abzockern auch mal durch.

      Hoffen wir das Beste für unsere Klienten.
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    • forenuser schrieb:

      Seit wann genau Röschen komplett von eBay ausgeschlossen wurde
      Ich kann mich nur erinnern... Das noch offene Profil von erwin321 endete lustigerweise ziemlich zeitgleich mit dem Anmelden des Accounts superocean. Das war demnach Ende Mai/Anfang Juni 2012.

      forenuser schrieb:

      Heute sind sämtliche Accounts von Marc Roos über den Jordan geschickt worden.
      Das tut mir nun aber traurig.

      forenuser schrieb:

      Auf jeden Fall ist so endlich mal der "Erreger" erfolgreich behandelt worden,
      Das hat aber nur deshalb so glatt funktioniert, weil erwin321 bereits NRM war und die Folgeaccounts auf die selben Realdaten liefen. Ich sage ja, ich hatte das Glück, dass ich zufällig in der Sicherheitsabteilung statt im Powersellersupport gelandet bin. ebay hatte an dem Tag wohl ziemlich viel zu tun, da haben sie die SH auch mit auf die Schleife geschaltet. Der Mitarbeiter hat mir auf direkte Frage klar gesagt, dass der Vorgang bekannt ist, aber kein erkennbarer Anlass für eine Sperre bestehen würde. Als ich ihn auf den NRM hingewiesen habe, hat er recht interessiert geklungen und gemeint, er gibt das sofort weiter.

      ohrwürmchen schrieb:

      Was ist z.B. mit den Urteilen? Werden sie so null und nichtig? Bleieben sie wirksam? Evtl. grundsätzlich?
      Wenn Roos als Zeuge vernommen wurde und im Rahmen dieser Aussage behauptet hat, er habe einen Vertrag geschlossen, dann heisst eine mögliche Antwort § 580 ZPO: Restitutionsklage. Das wäre dann nämlich eine uneidliche Falschaussage, weil er wissen musste, dass er über ebay gar keine Verträge mehr schliessen darf. Ansonsten müsste man den Umweg über eine Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gehen und hier das Adhäsionsverfahren anhängen, damit das Ding nicht gleich eingestellt wird. Betrug deshalb, weil - wie oben - er ja bereits bei Klageerhebung wissen musste, dass er gar keine Verträge über ebay schliessen darf, das aber trotzdem in den Schriftsatz geschrieben hat. Damit läge dann Vorsatz vor. Rechtswidrig wäre es dann ebenfalls und einen Vermögensvorteil kann man dann wegen der fehlenden Vertragsgrundlage und dem damit wegfallenden Anspruch auf Ersatz ebenfalls erkennen. Ich sag's mal so: das könnte eng werden.

      forenuser schrieb:

      Wie soll da ein zweites St.Pölten draus werden?
      Weil erwin321 postidentgeprüftes Mitglied war. Der Haken ist noch deutlich zu erkennen. ;) ebay hätte also nach der Sperre nur select * from table where user is MRL machen müssen. Und erzähl mir nicht, dass ebay Userdaten nicht für eine Neuanmeldung sperren kann. Technisch sind sie in der Lage dazu und bewiesen haben sie's auch schon. Auch wenn dazu eine einstweilige Verfügung notwendig war. Müssen halt in Zukunft besser aufpassen...

      forenuser schrieb:

      Erst wenn die für ungültig erklärt wurden, haben die Abbrecher eine möglichen Ansatz etwas von Marcus zu fordern.

      Ihr seid einfach alle viel zu liep. Siehe oben. ^^ ^^ :whistling:

      Mein Vorschlag an Marcus Roos wäre von hier aus, allen Beklagten, gegen die er nach der Sperre von erwin321 Klage wegen eines Gebotes mit einem anderen Account erhoben hat, die gezahlten Schadensersatzbeträge umgehend zurückzuerstatten. Das macht sich gut beim Staatsanwalt. Sieht nach tätiger Reue aus.


      Krennz schrieb:

      Hoffentlich greifen die nun bei anderen Abzockern auch mal durch.

      :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:


      ebay? Durch...-wasbitte? Ich wil gar nicht so genau wissen, von was Du träumst, wenn Du schläfst, wenn Du schon im wachen Zustand derartige Halluzinationen hast. (SCNR) :D

      Solange man ebay nicht in den Geldbeutel tritt machen die ganz genau gar nix.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • D.h. ausgeschrieben : unter Umständen könnten alle,die nach der Umbennung 2012 von ihm zur Spende aufgefordert wurden,die Möglichkiet haben,wenigstens eine Spendenquittung zu erhalten.Wobei ich fragen möchte,wurde er zu dem Zeitpunkt bereits gesperrt oder hat er von sich aus mal den Namen geändert,ohne dass er von ebay gesperrt wurde,sondern erst später. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Ausschliessung,nicht der Umbenennung.
      Ansonsten ein grosses Danke für deine Ausführungen.
      Beantwortet ,auch wenn du kein Richter bist,doch meine Frage,ob ein Richter oder ein Kläger originale Schrauben an der Alufelge haben muß oder nur ein Rad locker.
      Für Roos,um mich vorsichtig auf die Fensterbank zu stützen,könnte es reichlich eng werden. Vorausgesetzt,es finden sich einige zusammen,die eine Sammelklage einreichen.(Sammelklage ?:lach: )Es könnten sich aber dennoch einige zusammenschliessen.
      Allerdings ändert das nichts an den bestehenden Gesetzen,wie auch an den Urteilen. Die eigentliche Problematik wird dadurch nicht berührt.
      Die Möglichkeit aber,das zu ändern,könnte eben dadurch geschaffen werden.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      die nach der Umbennung 2012
      Nicht Umbenennung. erwin321 ist ein eigener Account, von superocean getrennt angelegt. Der war schon NRM als ich reingeschaut habe. Nur war er da noch nicht privat und natürlich habe ich mir damals die bewertungen angeschaut und AFAIR waren die letzten von erwin321 ziemlich zeitgleich mit der Anlage von superocean.

      ohrwürmchen schrieb:

      Allerdings ändert das nichts an den bestehenden Gesetzen,wie auch an den Urteilen. Die eigentliche Problematik wird dadurch nicht berührt.
      Das ist allerdings soweit richtig. An den Gesetzen wird sich auch nichts ändern, ein Vertrag wird trotzdem weiterhin ein Vertrag bleiben. Auch an den Urteilen wird sich da erst mal nichts ändern, das muss es dann aber auch nicht, weil der gerichtlich festgelegte Schadensersatz aus dem Zivilurteil einen entsprechend entgegenwirkenden Schadensersatzanspruch aus einem möglichen Strafurteil wegen Betruges nach sich ziehen kann.

      ohrwürmchen schrieb:

      Die Möglichkeit aber,das zu ändern,könnte eben dadurch geschaffen werden.
      Nur wenn ebay diese Funktion abstellt oder seine AGB hinsichtlich des Bestehens des Vertrages bei vorzeitigem Abbruch gravierend ändert. Da wird aber nichts passieren, solange der Status Quo ebay kein Geld kostet. Solange also die Abbrecher es mit einem Bieter zu tun bekommen, der nicht schon einen gesperrten Account auf der Uhr hat bleibt denen nur der Schadensersatz aus Obliegeheitsverletzung von ebay.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ebay sofort Reagiert - haha

      Schon vor Wochen hat mein RA die Ebay Geschäftsleitung über diesen Fall ausgiebig informiert.
      Von dort wurde es einfach zurück an die Ebay Sicherheitsabteilung geschoben.
      Zurück bekamen wir nur ein "wird geprüft" weitere Informationen können nicht ausgegeben werden.

      Das die aktuelle Sperrung, die auch durchaus nur vorzeitig sein, dadurch Zustande gekommen ist,
      glaube ich nicht.

      Mein Verfahren läuft noch, Berufungsfrist habe ich noch. Wichtig für mich wäre vermutlich beweisen zu können
      ab wann und in welchem Umfang M.R. auf ebay ausgeschlossen wurde und das damit kein Kaufvertrag zwischen
      uns zustande gekommen sein kann.
    • Wie ist dass denn jeztz mit der immerwieder gewährten PKH?

      Müsste er die jetzt nicht auch an die Gerichte zurückzahlen?

      (Löschbert, habe ein paar Sätze aus Post615 rüberkopiert)
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Die PKH ist prinzipiell zurückzuzahlen.
      Dafür bekommst du ca. 1x/Jahr ein freundliches Anschreiben mit der Aufforderung, deine finanzielle Situation offenzulegen. Oder auch nicht!
      Ob Roos was und wie zurückgezahlt hat ist hier 1. nicht das Thema und 2. völlig belanglos für die hier diskutierten Felle Fälle.
      Wie das Roos abkaspert ist sein Ding
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!