superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Also was palim80 dort schreibt, wäre sicherlich interessant.

      Kann ich aber nicht direkt nachvollziehen. Also Fakten auf den Tisch.
      Wenn du etwas weißt und es offen legst, bietet das für andere ggf. wieder neue Ansatzpunkte für recherchen und Wege.

      Der Ansatz, das er die Adressen über ein anderes Gebot bekommt, war auch mal mein Gedankengang.
      Heute bin ich mir aber relativ sicher, das er die Daten von Ebay bekam. Auch wenn die Ebayhotline sowas
      erstmal grundsätzlich und ich denke auch ungeprüft verneint. Die Suppoerte die man als Normalkunde ans Telefon
      bekommt, haben meiner Ansicht nach kaum Möglichkeiten und auch nicht wirklich Kenntnisse.
      Sobald es etwas Konkreter wird, heißt es sogut wie immer: "Da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen"
      Und man bekommt Argumente vorgeschoben, die auch der AGB widersprechen. Ob das aus Unkenntnis oder
      Strategie ist, mag jeder für sich entscheiden.

      Aber Palim80, sollte es stimmen um M.R. in dem Ausmaß wie du es schilderst, sollte es nicht schwer sein
      für dich dies zu belegen.
    • Ein neues Kapitel mit Röschen.

      Er hat sich bei meinem Arbeitgeber über mich beschwert. Ich würde die Rechtsabteilung missbrauchen und unerlaubte Rechtsberatung machen. :D

      Das er jetzt (hoffentlich endgültig) bei Ebay gespertt ist ist mir das wert. :thumbsup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Nachdem ich mich mit meinem Personalsachbearbeiter ausführlich über die Sache unterhalten und ihm einiges im Netz gezeigt habe stellt er die Sache ein.

      Das war ein Schuss in´n Ofen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Hilfe benötigt

      Guten Tag zusammen,

      ich habe mich hier gerade angemeldet um im Namen einer Bekannten Hilfe zu suchen, sie kennt sich mit Technik nicht aus und weiß nicht weiter.

      Es geht um den besagten Herrn M.R aus L.

      Ihr Mann hat eine Auktion bei "ibääh " gestartet, und es vorzeitig beendet, natürlich ist mir bewusst das wenn jemand 1nen Euro darauf geboten hat, dieser jemand auch das Recht hat den Artikel auch zu bekommen...

      Aber es flatterte ein Brief vom Gericht bei ihnen ins Haus, meine bekannte zahlte das Bußgeld? und war natürlich erst mal geschockt ,denn sie hatte ja von all dem keine Ahnung denn ihr Mann hat diesen Account bei ibääh betrieben, der ist nun vor 4 Wochen plötzlich verstorben und sie steht vor tausend fragen, nun habe ich mir das ganze angesehen und den Account von dem Herrn M.R. "gegurgelt" heraus kam das der Account :viacantonale gelöscht ist, darauf hin bin ich auf dieses Forum gestoßen und musste feststellen das er ja schon mehrere Accounts hatte und damit anscheinend böses getrieben hat.

      Nun hatte ich dem Herren gestern vor Lesen dieser ganzen Posts hier eine mail geschrieben das wir den Artikel gleich Montag verschicken werden, damit meine bekannte nicht noch mehr ärger am hals hat als sie gebrauchen kann, denn das ihr mann verstorben ist ist schon schlimm genug.

      Der Herr antwortete prompt, : wenn wir das montag verschicken dann wird er keine weiteren schritte einleiten...

      Gibt es einen Weg das er mit diesem bösen spiel nicht durchkommt, oder ist es sinvoller den Artikel morgen wirklich zu verschicken und zu hoffen das er dann ruhe gibt?

      Ich bitte um schnelle antwort !

      Entschuldigt bitte wenn etwas unverständlich ist, aber ich musste es knapp zusammen fassen und die Zeit läuft ja...Bei fragen antworte ich sofort..

      lg helloyou
    • helloyou schrieb:

      Entschuldigt bitte wenn etwas unverständlich ist

      Und einer der Gründe dafür dürfte wohl sein, dass der Handelnde selbst nicht mehr schreiben kann, sondern es das Hörensagen vom Hörensagen ist. An der Schilderung stimmt so einiges nicht. Was hat es denn mit der Post vom Gericht und einem angeblichen Bußgeld auf sich? Wenn es schon ein urteil gibt, dann sollte dem Folge geleistet werden oder man geht in die nächste Instanz. Ein Bußgeld macht an dieser Stelle überhaupt keinen Sinn, da solltest du erst einmal klären, was wirklich Sache ist.

      Angesehen von all diesen Überlegung: Wenn der Vertragspartner verstorben ist, kommt das Erbrecht ins Spiel. Da wissen aber andere besser als ich Bescheid, ob ein Kaufvertrag von den Erben erfüllt werden muss.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ein Bußgeld macht an dieser Stelle überhaupt keinen Sinn, da solltest du erst einmal klären, was wirklich Sache ist.

      Das sehe ich auch so. Denn unser Röschen kann keine Bußgeldbescheide veranlassen, beantragen oder sonst etwas.

      Ich vermute mal, dass die Sache mit Röschen und der Bußgeldbescheid nichts miteinander zu tun haben. Auch weil das Bußgeld bereits überwiesen wurde und auf der anderen Seite wie Du schreibst, der Artikel morgen an Röschen versendet werden soll.

      Wichtig ist hier auf jeden Fall erst einmal, dass die Frage geklärt wird, was mit dem Bußgeldbescheid ist. Wie gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen, dass der etwas mit Röschen zu tun hat. Sollte das Schreiben vom Gericht aber etwas anderes sein und mit Röschen zu tun haben, dann könnte ein rechtskräftiges Urteil vorliegen. Dann gilt zu klären, was da in dem Urteil steht.

      Gibt es kein rechtskräftiges Urteil, wovon ich ehrlich gesagt auch ausgehe, denn warum sonst schreibt Röschen angebliche "wenn wir das montag verschicken dann wird er keine weiteren schritte einleiten.." Argo scheint er noch nichts unternommen haben. Sollte das zutreffen, dass er noch keine rechtlichen Schritte unternommen hat, dann dürfte seine Forderung auch hinfällig sein. Seine Forderung ist dann nämlich nicht berechtigt, weil er sich zu unrecht diesen Vorteil verschafft hat. Ihm ist bereits seit Jahren der Handel über eBay verboten!

      Das Ganze aber unter vorbehalt, da das Erbrecht auch noch wie schon erwähnt im Raum steht. Was aber nichts an der Tatsäche ändern würde, wenn von ihm noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden. Dann hat er KEINEN Anspruch auf die Ware! Egal wer erbberechtigt ist. Er hätte nur einen Anspruch, wenn er bereits ein rechtskräftiges Urteil erhalten hat.
    • Hallo nochmal,

      ja es ist alles ziemlich verwirrend, es war so das sich der Mann meiner bekannten vorher geweigert hat den Artikel zu verschicken, dann kam ein Brief vom Gericht, es war kein Bußgeld sondern ein Vollstreckungs schreiben oder so was in der Art, also sie wusste auch nicht genau was da los war weil sie wie gesagt keine Ahnung von all dem hatte.Sie sagte es wären um sie 75 euro die ihr Mann gezahlt hat. Also soweit ich das jetzt sehe ist sie froh wenn ruhe ist, und will den Artikel auch verschicken, denn mehr stress braucht sie jetzt nicht...

      Aber was mich wundert, wenn der Herr M.R eigentlich nicht mehr bei ebay sein darf, wie kommt sowas dann zu stande?

      Ist es dann nicht sowieso strafbar wenn er dennoch bei ebay bietet?

      Meine bekannte hat jetzt eigentlich nur noch angst wenn sie den Artikel verschickt das der Herr dann noch ankommt und sagt das Teil ist kaputt...

      Was aber nicht der Fall ist, wir haben es ausprobiert, es läuft! Nun wir wollen es per versichterten Versand verschicken, damit es nicht heißt er ist nicht angekommen, aber die Funktionalität wie kann sie beweisen das das Teil lief, als wir es verschickt haben...

      Nicht das er nachher noch sagt das Teil ist kaputt ich will Ersatz? Oder kann das nicht passieren ?
    • helloyou schrieb:

      es war kein Bußgeld sondern ein Vollstreckungs schreiben oder so was in der Art

      Auf derart unkonkrete Angaben kannst du keine zuverlässigen Tipps erwarten. Das ganze stellt sich auch weiterhin verwirrend dar. Wenn denn bereits vollstreckt worden ist, wie du berichtest, was für Ansprüche sollen da noch seitens des Käufers bestehen? Ich würde doch dringend empfehlen, du lässt dir die Schreiben des Gerichts aushändigen und liest diese sorgfältig. Dann kannst du dich gerne hier wieder melden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das M.R. schon vor Jahren gesperrt wurde ist etwas das ich allgmein wohl bekannt aber nicht bewiesen beschreiben würde.

      Falls da jemand Beweise hätte, wäre ich dankbar.

      Und direkt zum verstorbenen, 75€ das könnten gut die Gerichtskosten sein für den verlorenen Streit???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von topolino ()

    • Hallo Topolino,
      Ja ich habe mir das heute nochmal nachgefragt, du hast Recht es sind Gerichtskosten für einen verlorenen Streit gewesen.

      Aber wenn jemand hier gesagt hat das es ihm untersagt ist bei Ibääh noch zu handeln oder ähnliches dann verstehe ich es auch nicht wie er trotz alledem gewinnen konnte..

      ich meine der Fall meiner Bekannten ist seit heute hoffentlich beendet denn sie hat nun heute das Paket verschickt um endlich Ruhe zu haben..

      Beweise für diesen Fall wären wirklich gut für alle die noch immer Sorgen mit dem Herrn haben..

      Lg
    • @Topolino
      Was soll die Frage? Du forderst einen eindeutigen Beweis, den Du uns hier eigentlich schon mit einem Screenshot geliefert hattest.

      Im ScreenShot war zu lesen:



      Hallo
      (...), anbei sende ich ihnen die Aktenzeichen.
      Amtsgericht Werl Aktenzeichen 4 C 452/11
      Landgericht Arnsberg Geschäftsnummer 1-3 S 20/12 (...)
      Account Name von M. R. aus Lambertheim war bei der Auktion Erwin321
      (Ja, da stand Lambertheim und nicht Lampertheim)

      Du hast uns doch damals darum gebeten, diesen wieder zu entfernen, da Dir dieser wichtige ScreenShot nur zur Verfügung gestellt wurde. Wir haben Dich noch darauf hingewiesen, dass man den ruhig stehen lassen kann. Du wolltest ihn aber doch lieber gelöscht haben.

      Wir haben uns bis heute damit schwer getan, diesen wichtigen Hinweis zurückzuhalten. Aber nun ist der Punkt erreicht, wo wir nicht mehr zuschauen können. Den eigentlichen Screenshot werden wir dennoch nicht mehr veröffentlichen. Das Zitat daraus, für dessen Richtigkeit ich garantiere, reicht völlig aus.

      Wenn das einem Betroffenen immer noch nicht reicht, dann soll er über eine Strafanzeige das Ganze von der Polizei bei eBay prüfen lassen. Röschen wurde bereits vor Jahren (ich meine es war 2009) von eBay gesperrt. Ebay hat ihm das auch mitgeteilt, dass ihm jeglicher Handel zukünfig über eBay untersagt ist. Er hat sich aber eben unrechtmäßig darüber hinweggesetzt, so dass eBay am 12.06. endgültig die Reißleine gezogen hat. Dabei wurden dann alle restlichen Accounts gesperrt, die ihm zuzuordenen waren. So auch sein Letzter, der nur 3 Tage überlebt hat!

      *ultima-ratio*
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ck2&userid=*ultima-ratio*
      Mitglied seit: 09.06.13 in Deutschland

      Ob er mittlerweile doch wieder welche angelegt hat, kann ich nicht sagen. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, da ja nun bekannt ist, dass ihm der Handel über eBay untersagt ist.
    • Ich sehe da nach wie vor keinen Nachweis dafür. So gern ich Ihn hätte.
      Weil dieser auch für mich hilfreich wäre.

      Ein Gericht sah in meinem Fall darin zumindest keinen Beweis.
      Strafanzeige worauf? Mir haben diese Daten bisher noch nicht weitergeholfen.

      Und natürlich werfe ich es wieder ein, wenn jemand von klaren Fakten spricht für die ich keinen Beleg sehe.
      Das M.R. bereits vor Jahren Tätigkeiten auf Ebay untersagt wurde, ist in meinen Augen halt beleglos. Leider!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von topolino ()

    • In einem muss ich Dir natürlich Recht geben. Meine Posting ist kein Beleg dafür, dass Röschen bereits 2009 von eBay gesperrt wurde.

      Das können nur eBay oder Röschen selbst bestätigen. Letzterer wird sich dazu aber sicherlich nicht äußern. Bleibt also nur eBay übrig. Deswegen schrieb ich ja, dass nur Ermittlungsbehörden entsprechende Antworten von eBay bekommen. Antworten, die der Wahrheit entsprechen, da Roos in einer Vernehmung als Beklagter lügen darf bis sich die Balken biegen.

      Ich weiß nicht, was bei Dir vor Gericht gewesen ist. Warum der Richter den Screenshot nicht entsprechend gewürdigt hat kann ich nicht sagen. Vermutlich war das auch ein Zivilverfahren. Da läuft es etwas anders ab als in einem Strafverfahren bezüglich Beweisanträge usw. Ein Fachmann bin ich aber nicht in dem Bereich.

      Ich kann nur gebetsmühlenartig wiederholen, dass entweder die Polizei oder eine Staatsanwaltschaft den gewünschten Beweis von eBay bekommt. Voraussetzung dafür ist halt nur dass eine Strafanzeige vorliegt, der sie nachgehen müssen. Und Verdachtsgründe gibt es ja nun wirklich mehr als genug, die eine Strafanzeige rechtfertigen würde.

      Wenn ich mir so ein Urteil dank Roos eingefangen hätte, dann würde ich keine Minute warten und sofort gegen ihn Anzeige erstatten. Was aus der Anzeige wird, kann ich nicht sagen. Es kann durchaus sein, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Wichtig ist nur, dass die Polizei bei eBay nachfragt. Über einen Anwalt kann ich dann Akteneinsicht beantragen. Danach habe dann auch ich alle erforderlichen Belege, die z.B. eine erneute Schadensersatzklage rechtfertigen würde. Diesmal dann aber in die andere Richtung.

      Deutlicher kann ich nicht mehr werden.
    • nochmals wenn ich vielleicht undeutlich war.

      Strafanzeige weswegen?
      Ich, nicht eBay, soll Strafanzeige stellen weil sich jemand gegen denen Ihr Verbot weiter auf den Ihrer Plattform rumgetrieben hat?

      Ebay stellt sich halt quer in jeglicher Form etwas dazu beizutragen. Auch der Grund warum die nie wieder nur einen Euro von mir sehen werden.
      Nicht weil ich dort jemanden wie M.R. übern Weg gelaufen bin. Sondern den Ihrer Euer Schaden ist euer Schaden, kümmert uns nicht Politik.
      Nachvollziehbar irgendwie ja, gut heißen tu ichs dennoch nicht. Daher meine Euros nicht mehr.

      Akteneinsicht läuft, bzw ich hoffe mein Anwalt hat sich bereits drum gekümmert. Drauf angesetzt hatte ich schon, da ich denke das dies der
      Punkt sein könnte der bei mir die Kehrtwende bringt.

      Aber wenigsten wurde ich verstanden, was ich mit bewiesen bzw. belegt meinte. :)

      Und da gings mir nicht nur um mich, sondern auch um anderen geschädigte. Wenn die hier lesen das ist bewiesener Fakt und nichts in der Hand habe,
      kann es da für jeden schnell ungünstig laufen, wenn er denkt das so eine Aussage einfach reicht.

      Wenn ich einen Beweis hätte, das M.R. trotz endgültigem Verbots später neue accounts auf seinen Namen eröffnet hat und mich wie andere mit dieser
      Masche bearbeitet hat, wäre das sicher auch eine Möglichkeit einer Klage gegen eBay.
    • forenuser schrieb:

      da Roos in einer Vernehmung als Beklagter lügen darf bis sich die Balken biegen.
      Zivilverfahren. Also muss er wahrheitsgemäß aussagen. Allerdings ist die Frage "Wann wurden Sie das erste Mal bei ebay gesperrt?" ein unzulässiger Ausforschungsbeweis, die darf also zumindest ihm nicht gestellt werden.

      forenuser schrieb:

      Bleibt also nur eBay übrig.

      Genau diese. Und da der Leiter der Sicherheizabteilung.

      topolino schrieb:

      Ebay stellt sich halt quer in jeglicher Form etwas dazu beizutragen. Auch der Grund warum die nie wieder nur einen Euro von mir sehen werden.

      Beweisantrag und Ladung. Notfalls die ganze Firma bis runter zur letzten Putzfrau. Einfacher dürfte es aber sein, den Geschäftsführer dazu zu hören, wer zur Frage der Sperre gehört werden kann. Der Ladung wird er wohl Folge leisten müssen, egal ob er sich dazu äussern will.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.