superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • @topo:

      Erst mal Glückwunsch zur Problemlösung.

      topolino schrieb:

      Ich würde am ehesten hier eine Kosten Nutzen Rechnung vermuten.

      In gewisser Weise schon. Aber etwas anders als man gemeinhin denkt. Ich kenne solche "Spielchen" vom BGH. Die Vorinstanz hat zu Gunsten der einen Partei entschieden und wenn absehbar ist, das die nächste Instanz in die andere Richtung gehen könnte, erklärt man eben Anerkenntnis. Oder versäumt, wie in deinem Fall. Dann ergeht zwar ein nachteiliges Urteil, aber warte mal ab, wie die Urteilsbegründung dann aussieht. Da steht nämlich nur drin, dass es ein Versäumnisurteil ist. Wie das höhere Gericht die Rechtslage gesehen hätte, darüber steht da im Gegensatz zur Vorinstanz aber nichts drin. War ja nicht zu entscheiden.

      Würde man am BGH eventuell genauso machen, aber dort ein Versäumnisurteil zu kassieren wäre eher hinderlich für die Reputation des am BGH zugelassenen Anwalts. Also kommt es da lieber zu einem Anerkenntnis, während nach einem Versäumnisurteil am LG kein Hahn kräht. Und das nächste Amtsgericht hat wieder "frei" zu entscheiden, weil keine höhere Instanz jemals ihre Meinung dazu geäussert hat. Die haben dann nur die Begründung des anderen AG zur Unterstützung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Jo Urteil lag schon vor und so wie du sagtest geht daraus in der Sache nichts hervor ausser das dies halt durch Versäumnis geschah.

      Mir persönlich relativ egal, für ähnlich Betroffene halt evtl. nicht. Und das ist wohl was auch vermieden werden wollte.
      Wenn ich deine Ausführung richtig verstehe.
    • Es ist jetzt hier die Frage: So stehen lassen, oder wietergehen um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen.

      Wir wissen Alle, das MR bei ibäh auf Lebenszeit gesperrt ist und daher keine Chance sieht/hat einen weiterführenden Prozess zu gewinnen.

      Wohingegen ein BGH-Urteil gegen diese "Abzocker" sämtliche entsprechende Geschäftsmodelle ad Absurdum führen würde. Das liegt zwar nicht im Sinne dieser, ich kann nur "Abzocker" sagen, denn dann würden sie keine Kohle ohne viel Arbeit mehr generieren.

      Das Paddelboot aus Wuppertal hat dieses Geschäftsmodell in die Welt gebracht und es gibt inzwischen viele Nachahmer. Dieses Forum ist ja inzwischen regelrecht überschwemmt mit Opfern.

      OK, Ein Anbegotsabbruch ist nicht das Gelbe vom Ei, aber, in vielen Fällen menschlich verständlich. Huch, da hab ich was versprochen, was ich nicht halten kann, also breche ich ab. Das dabei einige Regeln zu beachten sind ist uns "Alten Hasen" klar und verständlich. Doch welcher Newbee weiss das schon? Besonders, weil es ibäh versäumt klare Regeln und Grundsätze zu erlassen.

      Ich kann eine Auktion abbrechen wenn:

      1. Sich der Zustand der angebotenen Ware, ohne mein Verschulden, innerhalb der Auktion verschlechtert hat.
      2. Ich beim Einstellen der Auktion in entscheidenden Punkten in der Beschreibung des Gegenstandes vertan habe. Dann muss ich, allerdings, auch den Meistbietenden über diese Fehler informieren und ihm die Möglichkeit geben sein Gebot zurückzuziehen oder auf den Gegenstand zu verzichten.
      3. Die Ware wurde gestohlen. Da muss ich dann eine Kopie der Anzeige bei der Polizei vorlegen können.
      4. I)ch habe die Ware in Auftrag eines Dritten eingestellt und der Dritte hat die Ware zurückgezogen. Ein Nachweis dafür muss dem Meistbietenden erbracht werden, damit ich aus der Sache raus bin. Dies müsste aber m.E. auch im Angebot stehen etwa mit dem Hinweis "In Kommission"

      Habt Ihr evtl. noch andere Möglichkeiten um eine Anbebot via Auktion schadlos abzubrechen?

      Grüsse

      Klaus
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      4. I)ch habe die Ware in Auftrag eines Dritten eingestellt und der Dritte hat die Ware zurückgezogen. Ein Nachweis dafür muss dem Meistbietenden erbracht werden, damit ich aus der Sache raus bin. Dies müsste aber m.E. auch im Angebot stehen etwa mit dem Hinweis "In Kommission"


      Wie kommst du darauf? Du bist der Vertragspartner und hast dich zu vergewissern, dass du auch in der Lage bist, den Artikel aus deinem Angebot zu übereignen.
    • Jup, und auch 2. ist so nicht richtig, siehe meine Ausführungen drüben.

      Faß es doch einfach so zusammen: Wer sich an den eBay-Grundsatz hält und das auch belegen kann, hat nix zu befürchten. Ein BGH-Urteil gibt es übrigens schon, da steht (im übertragenen Sinne) genau das drin...

      Da muss ich dann eine Kopie der Anzeige bei der Polizei vorlegen können.


      Das ist pauschal nicht richtig. Generell muß jeder Abbrecher plausibel darlegen, warum er zum Abbruch berechtigt war. Wie er das konkret anstellt, ist aber mitnichten vorgeschrieben. Natürlich ist ein Aktenzeichen im Fall eines Diebstahls mehr als hilfreich. Aber konkret im für die derzeitige Rechtslage maßgeblichen Urteil war der Diebstahl zunächst gar nicht angezeigt worden, was drei Instanzen nicht gestört hat, dem Verkäufer Recht zu geben. Siehe Verfahrensgang.

      Habt Ihr evtl. noch andere Möglichkeiten um eine Anbebot via Auktion schadlos abzubrechen?


      Im Voraus sicherstellen, daß der Höchstbieter den Kaufvertrag nicht einfordern wird. Problem dabei ist, daß das ja voraussetzt, daß derjenige die Problematik schon kennt und entsprechend sensibilisiert ist, was bei den hier aufschlagenden Fällen gerade nicht der Fall ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Krennz schrieb:


      OK, Ein Anbegotsabbruch ist nicht das Gelbe vom Ei, aber, in vielen Fällen menschlich verständlich. Huch, da hab ich was versprochen, was ich nicht halten kann, also breche ich ab. Das dabei einige Regeln zu beachten sind ist uns "Alten Hasen" klar und verständlich. Doch welcher Newbee weiss das schon? Besonders, weil es ibäh versäumt klare Regeln und Grundsätze zu erlassen.


      Eine etwas einseitige Sicht der Dinge, die "Alten Hasen" hier werden einschätzen können, wie hoch in etwa die Dunkelziffer an Sofortverkäufen bei den Auktionsabbrechern ist. In diesem Punkt sind die Regeln von eBay eindeutig. Hat sich das Geschäftsmodell erstmal rumgesprochen, wird sich der ein oder andere Verkäufer zwei mal überlegen, Insidergeschäfte im Hintergrund abzuwickeln und dann gibt es wieder das ein oder andere Schnäppchen mehr für alle.

      Setzt sich das Geschäftsmodell weiterhin erfolgreich durch, werden immer mehr pubertierende Möchtegernanwälte auf den Zug aufspringen und sich dadurch gegenseitig die Preise kaputtmachen, so dass es für die "Geschädigten" etwas erträglicher wird, jedenfalls im Durchschnitt, ist das plausibel?

      Es wird auch ein kleiner Beitrag dazu geleistet, dass die User zunehmend einsehen, eBay ist kein rechtsfreier Raum.

      Insgesamt gilt für eBay, wie für die meisten Glückspiele mit Strategiekomponente, dass sie zunehmend immer schwieriger und komplexer werden, wer sich aber weiß anzupassen, weiterhin ganz gut davon (oder damit) wird leben können.
    • Ich bin auch eine Geschädigte durch M.Roos aus L., er ist unter einem
      Neuen Namen unterwegs. Nun will ich fragen er kann doch nichts gegen mich ausrichten weil alle angeblichen Verträge Null und nichtig sind wenn er bei Ebay gesperrt ist, habe morgen einen Termin beim Anwalt. Hoffentlich geht alles gut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lily 33 ()

    • Nunja, du (dein Anwalt) mußt an eBay herantreten und dir schriftlich geben lassen, daß und wann Marcus Roos von der Plattform geflogen ist und daß ihm die Wiederanmeldung untersagt wurde. Dann hast du ein gewichtiges Argument, bloßes Hörensagen zählt nicht.
    • Wichtig wäre auch der neue Bietername von Röschen. Sehr Wichtig!!
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich habe die Tage "zum Spass" bei ~ 30 Auktionen mitgeboten, 4 Auktionen wurden abgebrochen, bei 2 Auktionen war ich Höchstbietender, die Adressen der Abbrecher hat Ebay schon rausgerückt.

      Hätte ich Gelüste wie ich keine habe so würden diese Rechtbrecher demnächst Post erhalten........aber ich habe keinen Nerv mich mit Gerichten und noch weniger mich mit Anwälten rumzuschlagen, also Jungs, ihr habt Glück gehabt :)
    • Sternchen Rechtsmissbrauch

      Sternchen- aber ich habe von dem alten Hasen krennz wie er sich selbst bezeichnet gelernt wenn du mehr als 1 Angebot auf verschiedene Artikel derselben Produktgruppe abgibst begehst du Rechtsmissbrauch jetzt hast du das Problem wenn du es wagen solltest deinen Anspruch durchzusetzen