superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • @inside

      Damit lockst du weder mich noch andere auf`s Glatteis.
      Du hast behauptet, dass du etwas von @ Krennz gelernt hast, dann die dazugehörige (nicht richtige) Aussage dazu getätigt und jetzt liegt der Ball bei dir, diese Aussagen zu belegen, Quellnachweise zu liefern usw. usw.
    • inside schrieb:

      Sternchen- aber ich habe von dem alten Hasen krennz wie er sich selbst bezeichnet gelernt wenn du mehr als 1 Angebot auf verschiedene Artikel derselben Produktgruppe abgibst begehst du Rechtsmissbrauch jetzt hast du das Problem wenn du es wagen solltest deinen Anspruch durchzusetzen


      Ich will aber ein Eierfone haben, deshalb habe ich mitgeboten, und ob ich auf eines oder auf dreißig biete ist meine Sache, ich würde ja die Herausgabe fordern, Zug um Zug gegen Zahlung vom Kaufpreis, erst hilfsweise einen angemessenen Schadenersatz

      @alte eule: Bringt in diesen Fällen nicht viel, beider Rechtbrecher sind ´Nichtdeutsche, welche meine Mail überhaupt nicht verstehen würden.
    • inside schrieb:

      Sternchen- aber ich habe von dem alten Hasen krennz wie er sich selbst bezeichnet gelernt wenn du mehr als 1 Angebot auf verschiedene Artikel derselben Produktgruppe abgibst begehst du Rechtsmissbrauch jetzt hast du das Problem wenn du es wagen solltest deinen Anspruch durchzusetzen


      Schmompf!

      Wenn ich das Geld habe, 5 Artikel der gleichen Artikelgruppe zu meinem eigenen Höchstgebotssatz zu "schießen", wo ist das ein Missbrauch? Selbst wenn ich bei normalem Ablauf davon ausgehen muss, dass ich überboten werde, ist das immer noch 100% legal.

      Wenn ich aber auf 5 PKW Jahreswagen mit regulärem Marktwert von je 20.000 Talern jeweils 1500 Euronen biete, mein Konto aber maximal 2000 EUR "belastbar" wäre, und 3 der Anbieter vor einer Überbietung meines Gebotes abbrechen, dann könnte ich in Erklärungsnot geraten.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • @inside
      Es ist gerade ein paar Stunden her, als unsere Eule dich ermahnt und dir den Flugschein in Aussicht gestellt hat.

      Es deutet alles darauf hin, dass du dich hier nur angemeldet hast, um mit kurzen Zweizeilern provozieren zu wollen. Auf einen ernsthaften und vor allem sinnvollen Beitrag von dir wird man ganz offensichtlich unendlich warten müssen. Ich bezweifel, dass du überhaupt jemals an einen solchen in Betracht gezogen hast.

      Ein solch bewusst provokantes und trollartiges Verhalten können und werden wir hier nicht akzeptieren.

      Wir geben dir nun die Möglichkeit, dich in den nächsten 7 Tagen zu besinnen! Der nächste Flugschein wird dann endgültig sein!
    • @inside,

      Wo habe ich das behauptet was Du da von dir gibst?

      In meinen Augen biot Du Markus Roos aus Lampertheim, der sich mich ausgesucht hat um seinen Frust abzubauen. Ja und. Mach es doch, kann ich mit leben. Aber scheinbar Du nicht, sonst würdest Du hier nicht solchen Schwachfug verbreiten wollen.

      Wer tausende Gebote innerhalb eines Monats auf, im endeffekt, den gleichen Artikel bietet, und dann noch seine Gerichtsprozesse über PKH finanziert, sollte sich wirklich mal fragen, ob er da nicht Rechtsmissbrauch betreibt um an eine sprudelnde Einnahmequelle zu gelangen.

      Wie das steuerlich aussieht sei noch dahingestellt. Auf jeden Fall ist es Betrug am Steuerzahler. Den die Steuern, die Deine Prozesse finanzieren müssen wir alle zahlen, also auch die von Dir abgezockten User.

      Wenn Du in Deinem Beruf Scheisse gebaut hast, dann frag Dich mal was das war und lass Deinen Frust nicht an Leuten aus die aus Dummheit oder Ignoranz Auktionen bei ibäh abbrechen.

      M.E. ist Dein Rechtsempfinden empfindlich gestört.

      Sorry Team, das musste mal gesagt werden.

      Nun zum vorliegenden Fall:

      Welcher Nickname hat sich MR wieder einfallen lassen. Den brauchen Wir um ihn evtl. wieder sperren zu lassen, oder ihn zumindest bei Ebay zu melden. Was eigentlich jeder kann, der von MR eine mit voller Adresse von MR bezeichnete Prozessanzeige eines Amtsgerichts bekommen hat.

      Der kann sich dann auch per Anwalt an ebay wenden und sich eine Bestätigung holen, seit wann MR bei ebay vom Handel ausgeschlossen wurde.

      Soweit mir bekannt, wurde er schon als Erwin123 von ebay ausgeschlossen. Spätestens jedoch als Superocean und den Namen hier aus dem Post.



      OK, ibäh hat Dich auf Grund einiger Meldungen für immer gesperrt. Frag Dich mal warum?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Hunkemoeller2013

      Hallo zusammen,

      ich bin neu und habe mich angemeldet nachdem ich ein bisschen recherchiert habe. Auch wir haben heute nach einer abgebrochenen Auktion (IPad) eine Mail vom aktuellen Höchstbieter "Hunkemoeller2013" bekommen in denen er uns mit folgendem Link

      3c.gmx.net/mail/client/derefer…-hoechstbietenden-leisten


      darauf hinweist, dass das was wir getan haben falsch war.

      Was kann ich tun, damit der "Gute" mit dieser Masche bei mir nicht auch durch kommt? Geantwortet habe ich ihm noch nicht.

      Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

      VG
    • Hunkemoeller2013

      folgender Auszug zum beenden von laufender Auktionen der ebay-AGB´s

      Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
      Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.






      lief noch über 24h.....
    • Nö, gelten tut nur das:

      Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.


      Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht.


      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Bei deinen Ausführungen geht es nur darum, wann es technisch überhaupt noch möglich ist, abzubrechen.

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    • Neue Benutzername:


      hunkemoeller2013
      25.11.2013

      "Nur weil ihr Bruder das Gerät für sich behalten möchte, berechtigte sie unter gar keinen Umständen zur vorzeitigen Angebotsbeendigung.

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB). Ich war einziger Bieter zum Zeitpunkt des Auktionsendes.

      Ich verlange nun die Herausgabe des Apple iPad 2 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR. Frist 05.12.2013.

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/…nes-berechtigten-grundes/

      Ich hoffe Sie sind einsichtig und wir müssen uns nicht vor dem Amtsgericht Chemnitz streiten. Das würde nur unnötige Kosten verursachen.

      Und fangen sie jetzt bitte nicht an irgendwelche Ausreden hinsichtlich des Beendigungsgrundes zu konstruieren. Der von ihnen selbst benannte Beendigungsgrund "das ipad gehört meinem Bruder, der sich entschieden hat, es doch zu behalten " ist beweissicher über das eBay Nachrichtensystem dokumentiert. Die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar.

      Sofern sie das Gerät nicht mehr heraus geben können, weil es nicht mehr verfügbar ist, haben Sie sich gem. § 280 BGB wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht. In diesem Fall wäre ich hinsichtlich eines außergerichtlichen Vergleiches gesprächsbereit.""

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    • Nun, in diesem Fall solltest du bzw. dein Anwalt von eBay die Daten von hunkemoeller2013 anfordern und erst einmal feststellen, ob diese Person eigentlich existiert.

      Falls ja, ist bei eBay anzufragen, ob, wann und für wie lange der Accountbesitzer von eBay suspendiert worden ist. Sollte er in der Vergangenheit einen dauerhaften Flugschein bekommen haben, spricht vieles dafür, daß er gar keine Kaufverträge über eBay schließen kann.

      Und von dem hier thematisierten Bieter ist überliefert, daß er geflogen ist, nur brauchst du das halt schriftlich.

      Der Beendigungsgrund trägt in der Tat nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich mache das Gleiche wie MR. Ich jongliere mit dem Recht und den Gesetzen. Aber von der anderen Seite aus.

      Wioe heisst es so schön?
      Auf dem Meer und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.
      Wenn hunkemöller2013 einen Prozess will und es sich wirklich um MR handelt, wovon ich überzeugt bin, dann lass ihn doch. Vlt. werden dan mal die Gerichte wach und verweigern ihm die PKH. Soweit ich weiss gibt es eine Blacklist der Gerichte wo PKH-Gesperrte veröffentlicht werden. Wenn er einnmal drin steht ist sein Geschäftsmodell am Ende. Darum geht es mir.

      Die neue Bundesregierung erwägt auch diese Lücke im Gesetz zu schliessen. Hoffentlich bald.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Vlt. werden dan mal die Gerichte wach und verweigern ihm die PKH.


      Vielleicht aber auch nicht, weil er im Einzelfall im Recht ist? Oder er findet jemanden, der ihm - gegen Beteiligung - sein Risiko finanziert? "Laß ihn doch" ist wohl nicht dein Ernst, seine Opfer sollten sich gut auf alle Eventualitäten vorbereiten, und ehrlich, wer ihm bereits schriftlich gegeben hat, gegen die AGB und Grundsätze von eBay verstoßen zu haben, der sollte sich schleunigst schriftlich organisieren, daß Marcus Roos über eBay nicht länger befugt ist, Kaufverträge zu schließen.

      Krennz schrieb:

      Soweit ich weiss gibt es eine Blacklist der Gerichte wo PKH-Gesperrte veröffentlicht werden.


      Quelle? Vergib mir, wenn ich deinem "Wissen" soweit nicht vertraue.

      Krennz schrieb:

      Wenn er einnmal drin steht ist sein Geschäftsmodell am Ende.


      Sein Geschäftsmodell ist übrigens Unwissen und Furcht. Du siehst doch an obigen Text, er gibt sich vergleichsbereit und will in Wirklichkeit gar nicht vor Gericht. Wozu auch, wenn es vermeidbar ist.

      Krennz schrieb:

      Die neue Bundesregierung erwägt auch diese Lücke im Gesetz zu schliessen.


      Welche Lücke? Und wie soll die geschlossen werden? Hast du vielleicht einen klitzekleinen Beleg für deine Ausführungen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()