superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Danke für den Hinweis.

      Sehr hilfreich.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Hast recht. War mir entfallen.

      @biguhu,

      so besser?

      Im Übrigen. Es geht mir nicht darum grundsätzlich gegen Abbrecher und Schadenersatzkläger vorzugehen, sondern nur gegen die Abzocker unter den Klägern.

      In einem sind wir uns, glaube ich, alle einig. Abbrechen sollte man nur dann, wenn es unumgänglich ist. Bei etwas Geduld kommen die meisten der Angebote, wenn auch verändert, wieder, da braucht man nicht zu Klagen. Doch es gibt einige wenige, die machen sich da eine Einnahmequelle draus Andere zu verklagen. Um die geht es mir.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Also, nach den Erfahrungen bei Rechti geht es im Endeffekt darum den Klägern nachzuweisen, dass kein Rechtsbildungwille vorlag.

      Prima. Auf den Trichter sind wir hier schon vor so vielen Postings gekommen, dass manch einer meine Rückfrage in der angeblichen Buchstabensuppe nicht mehr gefunden hat (bzw - bewusst? - nicht finden wollte) wie er z.B. mir den fehlenden Rechtsbindungswillen nachweisen will.

      Wenn Du für den Nachweis ein Patentrezept hast, dann her damit. Bisher haben wir hier ein einziges Urteil, bei dem (ich wiederhole das gerne nochmal für Dich) der fehlende Rechtsbindungswille daran festgemacht werden konnte, dass der Bieter aufgrund seiner Darlegung der Vermögensverhältnisse im Antrag auf Prozesskostenhilfe schon absehbar nicht in der Lage gewesen wäre auch nur einen einzigen der eingeforderten Verträge zu erfüllen. Was passiert, wenn der Kläger vor der Klage z.B. schon Sicherheit in Höhe des Kaufpreises erbringt (oder zumindest anbietet) lässt Du mal eben einfach unter den Tisch fallen oder willst es aus ebenso fadenscheinigen Gründen wie andere offenbar nicht beantworten.

      Dabei wäre genau das der Knackpunkt, der den ganzen Abbrechern dann wieder das Genick bricht, falls Dir nichts Gescheites einfällt, was man dem entgegensetzen könnte. Auch das steht in dem Urteil drin. Ich muss Dir aber ehrlich sagen: mir fällt keine Gegenargumentation ein, die das faktische Vorhandensein des Kaufpreises oder meinetwegen auch des abgegebenen Höchstgebotes entkräften könnte. Denn dann läuft die Kiste nicht "Ich will dass der VK seinen Vertrag erfüllt" sondern "Ich werde den Vertrag erfüllen, Gericht sieh zu dass der VK das auch macht."

      Krennz schrieb:

      Abbrechen sollte man nur dann, wenn es unumgänglich ist.
      Da schliesse ich mich mal an. Unter welchen Umständen soll das unumgänglich sein? Ok, wenn man sich bei den Optionen vertan hat. Mag sein, dass man dann mit einer unverzüglichen Anfechtung rauskommt. Wenn man sich aber "nur" bei der Beschreibung vertan hat, halte ich Dir vor, dass man diese immer noch später ergänzen kann, selbst wenn man sie nicht mehr komplett überarbeitet kann. Und dann obliegt es dem Bieter, ob er sein Gebot zurückzieht oder daran festhalten will.

      Krennz schrieb:

      Doch es gibt einige wenige, die machen sich da eine Einnahmequelle draus Andere zu verklagen.

      Es gibt auch einige, die meinen, das Leben wär ein Ponyschlecken und ein geschlossener Vertrag was für die Klopapierrolle. Und denen gönne ich es herzlichst, wenn sie ihren eifön für 'nen Euro rausrücken dürfen. Mal ganz davon abgesehen, dass rein objektiv betrachtet dieser chinesische Elektronikschrott sowieso nur für den mehr wert ist, der sich von Lifestylemarketinglügnern entsprechend verapplen lässt. (Aber das ist 'ne andere Sache)

      Krennz schrieb:

      Es geht mir nicht darum grundsätzlich gegen Abbrecher und Schadenersatzkläger vorzugehen, sondern nur gegen die Abzocker unter den Klägern.

      Und wie würdest Du die Abzocker dann von mir unterscheiden, wenn ich mich entschliessen würde, alle Verträge aus abgebrochenen Auktionen einzufordern? Ich erinnere mal kurz daran, dass wir da von etlichen tausend Geboten und einigen hundert Abbrüchen im Monat sprechen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Du hast ja im Grundsatz recht.

      ibääh ist kein Kindergarten, in dem man seine Gebote zurückziehn kann wie man will. Punkt

      Es kann immer wieder Situationen geben, wo aber ein Abbruch für mich unumgänglich ist, was ja auch die AGB von ibäh und verschiedensten Gerichte schon bejaht haben.

      Was ist, wenn unverhofft ein technischer Fehler auftritt, was ist, wenn mir einer das Ding klaut, was ist, wenn bei einem Brand das Teil zerstört wird? Usw, usF.

      Nur die Typen, um die es hier geht, wollen, oder können nicht verstehen, dass es sowas gibt und setzen die Anbieter unter Druck um Kohle zu machen.

      Kann das hier jemand verstehen?

      Ich meine, dass hier einige an den Buchstaben des Gesetzes dermassen kleben, dass ihre Vorstellung total verkleistert ist.

      Neue Gedanken denken, neue Wege beschreiten, neue Lösungen finden, das ist es um das es eigentlich geht.

      Und, wenn das stimmt, was ich gerade erfahren habe und wir entsprechende Beweise bekommen, Gnade Gott dem Röschen.

      Fragt mich deshalb nicht. Wenn es Dingfest wird, wird entweder Biguhu oder ich Euch informieren
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Beziehe doch mal deutlich Stellung- wenn jemand für einen Euro einstellt, was ist denn dann in deinem Deutschland- für dich ja anscheinend eine Bananenrepublik- rechtlich passiert, wenn ich dann 2 Euro biete? Nur bis dahin- einfach mal deine fachlich fundierte Meinung dazu.
      Noch eine frage, du schreibst du bist auch bei Netzwelt. Ich auch. Bist du der krennz der dort mal auf Lebenszeit gesperrt wurde?
    • ja ich bin der krennz, der auf lebenszeit gesperrt wurde. (von hungriger Wolf den es heute nicht mehr gibt) Heute bin ich da der Kuerasser mit Erlaubnis von Arthur Spooner und der ganzebn Redaktion.

      Im übrigen, es bleibt jedem belassen, bei einem Mindestgebot cvon 1 € 2€ zu bieten, ja und, wie heisst das in einem der Urteile, da wo kein Markt für die Sache ist, da kann es passieren, dass die Sache selbst für das Mindestgebot weggeht. Das ist das Risiko des Anbieters. Doch wo ein Markt für die angebotenen Teile ist kann es nicht seinj, dass ein Bieter das Teil, bei Abbruch der Auktion, für n Appel und n Ei bekommen kann.

      Mir geht es darum den Missbrauch zu unterbinden, nicht die gesetzlichen Möglichkeiten.

      Wenn Du bei neztwelt bist weisst Du wovon ich spreche. Siehe netzwelt.de/forum/probleme-eba…ng-borussia-dortmund.html
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Was ist, wenn unverhofft ein technischer Fehler auftritt, was ist, wenn mir einer das Ding klaut, was ist, wenn bei einem Brand das Teil zerstört wird? Usw, usF.

      Unverhofft ein technischer Fehler? Dann ergänzt Du unverhofft die Artikelbeschreibung und weist den Höchstbieter darauf hin, das er sein Gebot zurückziehen kann, weil er dann nach ebay-AGB dazu berechtigt ist. Hatte ich aber schon geschrieben.

      Geklaut ist, denke ich mal, hinreichend dokumentiert. Hat sogar der BGH fabriziert. ;)

      Wenn das Teil bei einem Brand zerstört wird, kommt es drauf an. Wenn Du dafür nichts kannst, bist Du zumindest deiner allgemeinen Sorgfaltspflicht nachgekommen und damit stehst Du der geklauten Kamera gleich. Wenn Du dafür was kannst hast Du ganz andere Probleme, das Anzünden von Wohngebäuden um aus einem ebay-Vertrag rauszukommen sieht der StA gar nicht gerne. (Naja, er sieht das generell nicht gerne...) ;)

      Wenn das Teil sonstwie zerstört oder beschädigt wird kommt es ganz einfach darauf an, ob Du daran ein zumindest fahrlässiges Verschulden trägst. Wenn Dir dein Kumpel das Ding kaputt macht, dann hat der eine Haftpflichtversicherung, die Dir den Schaden sowieso ersetzt, Du kannst also den Käufer schadenfrei stellen. Hat der Kumpel keine Haftpflichtversicherung soll er Dir nix kaputt machen.

      Der Punkt an allen Schäden ist nun mal der, dass da ein Artikel beschädigt wird, an dem ein anderer bereits das Eigentum erworben hat, denn der Kaufvertrag ist ja bereits geschlossen. Du musst ihm Eigentum und Besitz der Sache nur noch verschaffen. Die Haftungsfrage ist demnach (fast) genauso zu betrachten als ob Du auf dem Parkplatz beim Einkaufszentrum einem anderen das Auto mit dem Einkaufswagen verbeulst: Du zahlst. Es sei denn, Du hast den Schaden nicht zu vertreten. Dann halte man sich an den, der ihn zu vertreten hat. Nur anders als beim Einkaufswagen (bei dem ja schon mangels Vertrag keine culpa in contrahendo bestehen kann sondern nur die deliktische Haftung) der Käufer sich an Dich und Du dich dann an den Verursacher. Du kannst natürlich, wenn der Käufer mitspielt, die Forderung gegen den Schädiger an den Käufer abtreten.

      Ach übrigens: "Du musst ihm Eigentum und Besitz der Sache nur noch verschaffen."
      Genau das ist der Punkt, der es schwer bis unmöglich macht, den Rechtsmissbrauch aufzuzeigen, wenn der Käufer den Kaufpreis bereithält, bevor der VK die Sache übergibt. Damit kommt der Käufer nämlich bereits seiner sekundären Darlegungslast nach. Schau mal die Reihenfolge in §433 BGB an. Die ist nicht willkürlich so rum geregelt, dass die Zahlung erst in Absatz 2 steht.

      Krennz schrieb:

      Kann das hier jemand verstehen?

      Ich verstehe ja, was Du meinst. Aber ich sehe eben auch das Abgrenzungsproblem. Roos war eine ziemlich eindeutige Sache, das hat er selber verbockt. Und deshalb ist das auch eine Einzelfallentscheidung. Daraus nun einen Fall von herrschender Meinung zu machen halte ich für grundverkehrt, denn in der Regel wird das eben gerade nicht so ablaufen.

      Krennz schrieb:

      Neue Gedanken denken, neue Wege beschreiten, neue Lösungen finden, das ist es um das es eigentlich geht.

      Das müsste dann zuerst ebay machen. Indem sie die Modalitäten für den Abbruch präzise reglementieren. Aber hast Du eine Ahnung, wie der Vorschlagsbriefkasten bei ebay aussieht? Richtig - rund und unterm Schreibtisch. Wird abends von der Putzkolonne geleert. Das Oberlandesgericht Wien hat mal diagnostiziert, das ein Richter nicht deshalb befangen ist, weil er in einer Urteilsbegründung richtigerweise die Flexibilität von ebay mit der eines sowjetischen Beamtenapparates verglichen hat. (Ich glaube, die Zurückweisung des Befangenheitsantrags ist vor dem Hintergrund des Urteils von St. Pölten ziemlich untergegangen damals)

      Krennz schrieb:

      Fragt mich deshalb nicht. Wenn es Dingfest wird, wird entweder Biguhu oder ich Euch informieren

      Och, ich tippe mal auf das schöne Wort Eingehungsbetrug.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ach, da wo kein Markt ist geht das Teil dann weg. Aber da ist doch dann ein Markt einer bietet an einer kauft. Nennt man dann einen ganz kleinen Markt- volkswirtschaftlichen Begriff lasse ich jetzt mal-
      Weißt du eigentlich was eine Versteigerung ist? Neue Wege gehen, dass ist deine Idee. Planwirtschaft vielleicht?
      Wie stehst du denn dazu, dass jeder volljährige, geschäftsfähige Bürger die Verantwortung für sein Tun übernimmt. Willst du das hier diskutieren?
      Ich Sage es nochmal-mittlerweile habe ich eine Menge deiner Beiträge gelesen, hast du irgendein Trauma erlebt, oder in der Schule nicht aufgepasst? BGB schon mal irgendwo gehört? Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf schon mal wirklich durchdacht?
      Keine Ahnung und davon ganz viel.
    • Soll ich jetzt auf diesen -Schwachfug vom Insektenvernichter antworten?

      Ich tu das mal.

      Wo soll ich anfangen, bei IBEX und elinkasso, bei etlichen Abofallenstellern, bei der Gewinnbimmelmafia in pc-praxis, bei den bösen Brüdern, dem Frankfurter Kreisel, oder dem Wiener Karussel, bei etlichen Kaffeefahrtanbietern, bei Becker und Haumann, bei adressbuchbetrügern, VSR und PVZ u.v.m. oder wo?

      Ich weiss ja nicht, ob Du die Urteile gelesen hast. Da steht das mit dem Markt drin.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Du hast ja im Grundsatz recht.

      ibääh ist kein Kindergarten, in dem man seine Gebote zurückziehn kann wie man will. Punkt

      Es kann immer wieder Situationen geben, wo aber ein Abbruch für mich unumgänglich ist, was ja auch die AGB von ibäh und verschiedensten Gerichte schon bejaht haben.

      Was ist, wenn unverhofft ein technischer Fehler auftritt, was ist, wenn mir einer das Ding klaut, was ist, wenn bei einem Brand das Teil zerstört wird? Usw, usF.

      Nur die Typen, um die es hier geht, wollen, oder können nicht verstehen, dass es sowas gibt und setzen die Anbieter unter Druck um Kohle zu machen.

      Kann das hier jemand verstehen?

      Ich meine, dass hier einige an den Buchstaben des Gesetzes dermassen kleben, dass ihre Vorstellung total verkleistert ist.

      Neue Gedanken denken, neue Wege beschreiten, neue Lösungen finden, das ist es um das es eigentlich geht.

      Und, wenn das stimmt, was ich gerade erfahren habe und wir entsprechende Beweise bekommen, Gnade Gott dem Röschen.

      Fragt mich deshalb nicht. Wenn es Dingfest wird, wird entweder Biguhu oder ich Euch informieren

      Herr von und zu,
      jetzt muß ich auch mal :D
      Ich klebe nicht nur an den Stabbuchen des BGB sondern auch an den von mir bebotenen Auktionen! ... und ich lasse mich nicht gerne verkackeimern.
      Einen berechtigten Grund eines Auktionsabbruches kann der VK mit Sicherheit belegen (Diebstahlsanzeige, Haftpflichtsfall, usw.). Hat allerdings der Hamster mein bebotenen EiFön gefressen, es hat urplötzlich einen technischen Fehler oder du hast ihn versehentlich als Frühstücksei gekocht, dann hast du ein Problem!

      Die Ausrede "aber ich habe es doch gleich wieder eingestellt" ist zugleich dümmlich und naiv.
      1+1 gibt 2, macht also 2 unabhängige Kaufverträge, wobei du bei mir Glück hast, mußt du dich nur einmal mit mir rumschlagen und mir 2! Eierföne liefern :whistling:

      Löschbert hat DEINE Problematik schon angesprochen, ich habe sowohl das Geld als auch den Willen meinen Kaufvertrag durchzusetzen, unlauter ist das nicht!
      Wieso fällt mir gerade ein Zitat von "Konsul" Weyer ein? ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Panzerknacker

      Krennz
      Bei deinem exzellenten Wissensstand und dem zweifellos vorhandenen hohen Niveau deiner juristischen und vertragsrechtlichen Kenntnisse solltest du vielleicht mal eine Nummer kleiner einsteigen- kümmere dich doch mal um die Panzerknackerbande aus den Mickymausheften.
      Die fehlt noch in deiner o.a. Sammlung. Dann wirst du ein ganz Großer.
      Wie schon ein großer Comedian sagte, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Sch...... halten.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      ich habe sowohl das Geld als auch den Willen meinen Kaufvertrag durchzusetzen, unlauter ist das nicht!

      giu, ich sehe da einen gravierenden Unterschied zwischen dem "normalen" Schnäppchenbietern und den professionellen Schadensersatzforderern.

      Denn wenn man bietet und eine Zeit lang Höchstbietender ist, dann kann man noch nicht damit rechnen, den Artikel am Ende auch wirklich zu erhalten. Im Normalfall wird man überboten, wird man nicht überboten - freut man sich.
      Wie sollte ich ein Iphone regulär zur Hälfte des Preises erwerben ? Das wird nicht passieren, weil das Zeug geht wie blöd und sich ein realistischer *hüstel* Preis am Schluß bildet. Das ist anders bei alten Sachen oder Liebhaberstücken oder speziellen Ersatzteilen. Da kann man auch mal "Glück" haben, dass es sonst keiner haben will und günstig rankommen.

      Aber es geht hier um Iphones, Ipads, Imacs, Gold, Konsolen, Autos - alles was das Männerherz begehrt und was man unbedingt haben will. Da flutscht regulär keine Auktion durch. Wenn ich also hingehe und 25 % weniger biete, dann werde ich nie bei Auktionsende Höchstbietender sein. Und das weiß ich oder habe es nach dem ersten Monat mit 3000 Geboten festgestellt. Ich rechne also nicht, dass ich zu dem Preis jemals einen Artikel bekommen werde. Mir entsteht kein Schaden, weil ich das Iphone auch gar nicht Ersatzbeschaffen muß - die Anschaffung habe ich ja gar nicht geplant.

      Ich kann also nur solch eine Auktion zu meinen Gunsten entscheiden, wenn ich eine Rechtslage ausnutze, die ich kenne aber der Verkäufer nicht.
      Jetzt könnte man einwenden, dass auch der Verkäufer die Rechtslage kennen könnte, wenn er denn alles richtig gemacht hätte und sich ordentlich informiert hätte.

      Aber anhand der Vielzahl der abgebrochenen Auktionen kann man sehen, dass es eben nicht so ist und die Verkäufer mit überhaupt nichts Schlimmen rechnen, wenn sie eine Auktion beenden. Ebay drückt sich da auch etwas ungünstig aus, wenn ich es mal vorsichtig formuliere.

      Sicherlich darf man nicht einfach eine Auktion abbrechen, wenn sie beboten ist. Aber Iphones gibt's wie Sand am Meer und sie sind jedezeit zu einem realistischen Preis erwerbbar. Bei Kunstwerken, Einzelstücken etc. finde ich das schon ärgerlicher - also wenn ich Höchstbietender bei einem Artikel bin, der nicht oft angeboten wird und der dann abgebrochen wird.

      Der Unterschied zwischen dem "normalen" Bieter und dem Schadensersatzforderungsprofi ist, dass der normale Bieter einen Auktionsabbruch in der Regel ganz gut verkraftet : er wäre vielleicht eh überboten worden - Schwamm drüber, während der Schadensersatzforderungsprofi da einen wirklichen Beruf draus gemacht hat - er muß ja nicht nur permanent bieten, sondern auch die abgebrochenen Auktionen anschreiben. Aber am besten erst, wenn der Verkäufer keinen Irrtum mehr erklären kann und manchmal auch öfters (also erstes Anschreiben, zweites Anschreiben, drittes Anschreiben). Dann muß er drauf achten, dass seine Gebote auch auf dem hart umkämpften Schadensersatzforderungsprofimarkt noch realistisch sind, oder ob er anpassen muß. Er muß ab und an mal eine Mahnung und eine Klage verfassen, in der Zwischenzeit die Geldeingänge überprüfen, das Jurastudium auf die Reihe bekommen, bei Mama und Papa vorbeifahren. Er muß sich ggf. mit dem Finanzamt austauschen, verschiedene Accounts bedienen, ab und zu mal umbenennen oder brach liegen lassen. Da bleibt für eine Freundin oft keine Zeit mehr. Oder man deligiert die Arbeit und vergibt einen Studentenjob an jemanden anderen. Alles in allem viel Streß und harte Arbeit. Die Armen X( Dann sperrt Ebay womöglich zwischendurch mal den ein oder anderen Account, man muß sich einen neuen zulegen. Dann tauchen verägerte Verkäufer in irgendeinem Forum auf. Sie haben es schon nicht leicht.

      Es steckt also wahnsinnig viel Planung und Aufwand hinter dem Vorgang, ist zwar im allgemeinen gesehen, schnell verdientes Geld aber von alleine kommt das eben auch nicht auf's Konto . Und damit ist es ganz klar Rechtsmißbrauch für mich. Das mit dem Eingehungsbetrug fand ich auch ganz gut.

      Und was macht man dann mit einem Jurastudium, wenn man des Eingehungsbetruges verurteilt ist ?

      Was macht nun der normale Bieter, der so ein Iphone haben will und schon mal ein bißchen was geboten hat, als dann abgebrochen wurde ? Also ich würde es mir wo anders besorgen. Wenn man an einer neu eigestellten Auktion sogar sieht, dass der Verkäufer sich vertan hat und anstatt 32 GB nur 16 GB geschrieben hatte - hab ich kein Problem mit.

      Ebay könnte es einfacher machen - z.B. automatische Mails an den Höchstbietenden, Erschwerung der Abbruchmöglichkeit bzw. eindeutiger Hinweis , was richtig und was falsch ist von mir aus im multiple Choice Verfahren, da sind sie ja gut drin *räusper*.

      Eine Auktion zu ergänzen, die wirklich falsch eingestellt ist, ist doof, sie wird ja von keinem mehr richtig gefunden.

      Aber offenbar hat es Ebay versäumt die Verkäufer rechtzeitig auf die Folgen hinzuweisen. Und selbst wenn es irgendwo klein steht (und dann auch noch bescheiden formuliert)- warum kann es nicht klarer sein ? Tut doch Ebay nicht weh, schützt den ordentichen Ablauf und ist im Interesse der Käufer und der Verkäufer, dass hier alle wissen, wie das mit dem Auktionsabbruch geht oder nicht geht und nicht nur die Herren Jurastudenten und was weiß ich wer noch :)

      Ich sehe also Ebay in der Verantwortung, da was zu ändern. Dann müßte keiner irgendwen verklagen und wir könnten wieder ruhig und friedlich ..... OK - jetzt geht's zu weit ;) Friedlich wird's wohl nie werden.
    • @paral605: Etwas mehr Sachlichkeit würde dir auch gut zu Gesichte stehen.
      Solche persönlichen Anfeindungen entbehren jeder Grundlage.
      Auch wenn du die Ansichten von krennz nicht teilst, musst du aber nicht auf die persönliche Ebene hinabsteigen.
      Bisher lief diese Disskussion hier ja sachlich ab und ich wäre allen Beteiligten hier dankbar, wenn es so weiter ginge.
    • @thomas75
      Tja, aber in Zeiten der ausufernden Auktionsabbrüche ist das nunmal ein neues "Geschäftsfeld"!
      Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Lehrgeld nicht ... oder so ähnlich ...
      Sicher
      wäre da EBay in der Pflicht, da sind wir uns einig. Auffällig ist aber
      schon, daß ausgerechnet bei den völlig überbewerteten Daddelkisten die
      Auktionsabbrüche überproportional sind.
      Gibt genügend Onlinespiele
      zum Zocken, wenn man sich aber auf EBay einläßt, muß man auch mit den
      Folgen leben. Ist ja nicht so, daß hierbei Omis Zeitungsabos angedreht
      werden ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich habe mich schon vor einiger Zeit gefragt, wen ich nun schlimmer finde - die Abbrecher oder die Bieter. Weil: zu genau darf man bei den Abbrcehern nicht hinschauen, 100% hat kaum einer und auch sonst nehmen sie's nicht so genau. Trotzdem habe ich mich dazu durchgerungen mit ihnen zu sympatisieren, weil die Kandidaten schon sehr "frech" vorgehen. Es ist eine Sauerei, was sie abziehen und wie sie's machen - meiner Meinung nach- und auch wenn ich beide Seiten nicht so toll finde, stelle ich mich auf die Seite der Schwächeren :)

      Und - wenn die Verkäufer wüßten, wie man ordentlich eine Auktion abbricht, dann würden sie's tun. Sei es mit sofortiger, ordentlicher Irrtumserklärung oder eben anders. Und warum wissen sie es nicht ? Weil alle zu blöd sind ? Das glaub ich kaum. Ich glaube es liegt an der oft bemängelten Art und Weise, wie es auf den Ebayseiten dargestellt wird. Und an der Unwissenheit der Anwälte und Forenhelfer, was abgeht. Und an dem nicht-Rausschmeißen-wollen von Ebay. Also meiner Meinung nach, kann man auch anders sehen.
    • Nach den Informationen die ich erhalten habe wurde Roos mit Nickname Erwin321 bei ibäh auf Lebenszeit gesperrt. Er hat sich dann unter Superocean, verbotener weise, neu angemeldet. Inzwischen haben mehrere User dies ibäh mitgeteilt. Mal sehen was nun kommt.

      Jetzt weiss ich auch, warum er immer so sauer ist, wenn ihn jemand in Verbindung mit seinen Nicknames öffentlich nennt. Ibäh könnte ja was merken.

      Was könnte das für rechtliche Folgen für die Betroffenen haben?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Nach den Informationen die ich erhalten habe wurde Roos mit Nickname Erwin321 bei ibäh auf Lebenszeit gesperrt.

      Erst einmal wäre das nachzuweisen. Es würde mich sehr wundern, wenn ebay selbst solche Infos an Dritte weiter gibt. Du solltest dir angwöhnen, Gerüchte, die man berechtigt in Zweifel ziehen kann, nachzuweisen, bevor du sie streust.

      Krennz schrieb:

      Was könnte das für rechtliche Folgen für die Betroffenen haben?

      Keine. Der Kaufvertrag, insofern einer bestand, bleibt unverändert erhalten. Dies betrifft einzig das Vertragsverhältnis zwischen Marcus und ebay. Parallel ist es auch so, dass Kaufverträge über Waren, die bei ebay nicht angeboten werden dürfen (zB FSK18), ebenfalls bestand haben. Ein Vertragsverletzung gegenüber ebay hat in der Regel keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag der Ebayer unter sich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.