superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • @Krennz: Das ist mal wieder genau das, was bei dir nun schon x-mal bemängelt wurde.
      Du hast wiedermal zu einem Artikel verlinkt, der mit dem Fall in diesem Thread absolut garnichts zutun hat.
      Abgesehen davon, ist dort auch nichts von geänderter Rechtssprechung geschrieben.
    • Es ging mir nicht um den Arteikel als solches, sondern um die Aussage am Ende des Artikels.

      Früher hätte es dann schnell geheißen „war
      zahlt, ist selber schuld“. Doch die Rechtsprechung hätte sich inzwischen
      geändert, so Oberstaatsanwalt Patrick Wilhelm: „Auch, weil solche Fälle
      immer mehr werden.“
      Das macht Hoffnung, dass unsere Justiz endlich in der Neuzeit angekommen ist und reelle Urteile gegen Abzocker fällt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Es ging mir nicht um den Arteikel als solches, sondern um die Aussage am Ende des Artikels.

      Früher hätte es dann schnell geheißen „war
      zahlt, ist selber schuld“. Doch die Rechtsprechung hätte sich inzwischen
      geändert, so Oberstaatsanwalt Patrick Wilhelm: „Auch, weil solche Fälle
      immer mehr werden.“
      Das macht Hoffnung, dass unsere Justiz endlich in der Neuzeit angekommen ist und reelle Urteile gegen Abzocker fällt.

      Der von dir verlinkte Artikel hat in diesem Thread soviel verloren wie ein Stier an der Melkmaschine :wallbash
      Hier geht es um vermeintlichen Rechtsmißbrauch bei Auktionsabbrüchen, kapito?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Wir haben hier 146 Beiträge. Wieviele davon sind von Betroffenen?

      Andersrum wird ein Schuh draus.

      Guck mal hier rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=1103

      Und das meiste ging per PN. Da hat weder Rechti noch ich Zugrif drauf, aber es funktioniert. Es sind noch einige Verfahren anhängig, sobald die Urteile gesprochen sind werde ich sie, anonymisiert, ins Netz stellen.
      Etliche Klagen hat Markus schon wieder zurückgezogen und einige Strafanzeigen wegen Eingehungsbetrug, auf den Ihr mich hier gebracht habt, sind auch schon auf dem Weg. Kann ich nur, leider, hier nicht veröffentlichen, bekam das über PN.

      Jetzt werde ich noch mal meinen Grossneffen, der von der Steuerfahndung, kontaktieren, um evtl. eine Strafanzeige bei der Steuerfahndung auf den Weg zu bringen.

      Nicht Quatschen, handeln.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Nicht Quatschen, handeln.


      Genau @krennz nim dir selbst ein Beispiel daran und hör endlich auf zeug zu posten, was einfach nicht in die entsprechenden Threads gehört und alles ist in Butter.
      Wegen rechti hat uhu dir eigentlich entsprechendes oft genug gesagt oder?
    • auktionshilfe.info erreichte am 23. Februar das folgende Löschbegehren eines Herrn Marcus Roos aus Lampertheim zu Beiträgen in diesem Thread:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe festgestellt, dass mein Name in Verbindung mit öffentlichen Verleumdungen in ihren Foren in diversen Threads mit eBay Bezug dargestellt wird.

      Ich verlange das sofortige Entfernen meines Namens aus allen Beiträgen in ihrem Forum. Die öffentliche Hetze hat inzwischen strafrechtliche Dimensionen erreicht.

      Ich beautrage in Kürzte einen Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Verfolgung dieser Verleumdungen.

      Entfernen sie meinen Namen aus ihrem Forum.

      Zum Beispiel hier: superocean - lidolocarno - viacantonale - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch?

      Mit freundlichen Grüßen
      Roos

      Marcus Roos
      Bre** Strasse 00
      68*** Lampertheim


      auktionshilfe.info hat Herrn Marcus Roos daraufhin aufgefordert, innerhalb einiger Tage die beanstandeten Textpassagen ausdrücklich zu benennen sowie zu belegen, weshalb es sich dabei um - wie er meint - nach deutschem Recht strafrechtlich relevante Verleumdungen oder auch nur um unrichtige Tatsachenbehauptungen handelt und ihm damit Gelegenheit gegeben, zu entsprechenden Passagen uns gegenüber Stellung zu nehmen und diese Passagen dann ggfls auch entfernen zu lassen.

      Sehr geehrter Herr Roos,

      wie Sie sicher ebenfalls festgestellt haben, wird Ihr Name in Verbindung mit Ihren geschäftsmäßigen Aktivitäten über die Internet-Handelsplattform eBay, namentlich hinsichtlich der nach Angabe der Schreiber von Ihnen betriebenen eBay-Nutzerkonten auf, die Sie zum Ankauf bzw versuchten Ankauf von Elektronikprodukten in größerem Umfange verwenden bzw verwendet haben.

      Soweit diese Schreiber ihr Grundrecht analog des für die meisten geltenden Art. 5 GG ausüben, indem sie Ihr Verhalten im Rahmen Ihrer Sozialsphäre und dessen Aussenwirkung behandeln, wird eine Zensur durch die Redaktion von auktionshilfe.info unterbleiben.

      Soweit Sie den Tatbestand der Verleumdung anführen steht es Ihnen unbenommen, die konkret beanstandeten Textpassagen zu nennen und die vorgeblich unrichtigen Tatsachenbehauptungen durch Sachbeweise zu belegen. Wir werden Ihre Einlassungen dazu prüfen und dann ggfls entsprechend reagieren, auch wenn uns als Betreiber nach malayischem Recht hierzu keine Verpflichtung trifft.

      Da auch Ihnen sicherlich an einer sehr schnellen Klärung aller Fakten gelegen sein kann, denken wir, dass zur Präzisierung Ihres Löschbegehrens eine Frist von drei Tagen hinreichend ist. Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Informationen daher bitte bis zum 26. Februar 2013, 24 Uhr zukommen. Wir weisen darauf hin, dass wir uns vorbehalten, bei fruchtlosem Verstreichen der genannten Frist Ihr Löschbegehren zu veröffentlichen und zu kommentieren.


      Leider ist Herr Marcus Roos der Aufforderung zur Nennung der konkret beanstandeten Textpassagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen sondern hat lediglich gewünscht, das Löschbegehren als gegenstandlos anzusehen. Wir werden diese Vorgehensweise nicht werten, überlassen es aber jedem Einzelnen, sich daraus eine eigene Meinung zu bilden.
    • redaktion schrieb:

      sondern hat lediglich gewünscht, das Löschbegehren als gegenstandlos anzusehen.

      Joooo..... :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

      YMMD.

      Das kann ich mir lebhaft vorstellen. Wir sind hier aber nicht bei Wünschdirwas.

      redaktion schrieb:


      Marcus Roos
      Bre** Strasse 00
      68*** Lampertheim

      Was habt ihr denn eigentlich hier angestellt? Anonymisiert? Nett von euch. Jeder Jurist ist sich darüber im Klaren, dass man keinem Empfänger etwas schreibt, von dem man nicht will, dass der Empfangsberechtigte es möglicherweise veröffentlicht. Für die Nichtjuristen: "Postgeheimnis", "Briefgeheimnis" und "Vertraulichkeit des Wortes" setzt voraus, das man vom Inhalt unberechtigterweise Kenntnis erlangt - deshalb nennt sich der TB bei einer Mail auch "Ausspähen von Daten" - wo keiner nix nicht spähen muss, da ausspäht auch keiner.


      redaktion schrieb:

      dass mein Name in Verbindung mit öffentlichen Verleumdungen

      Es war aber auf jeden Fall nicht unklug, die angeblichen Stellen nicht zu präzisieren, wenn ich mir den Thread hier anschaue. Verleumdung? *koppkratz* Vielleicht auch eins vorher: Üble Nachrede. Aber irgendwie kann ich die initialen Voraussetzungen "wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist," und "Wer wider besseres Wissen" beim besten Willen nicht erkennen. Zumindest nicht bei den Postings hier im Thread, denn dass es um Marcus Roos aus Lampertheim geht und was er so treibt ergibt sich ziemlich schlüssig aus der Aktenlage.

      Dagegen könnte in einer Präzisierung der angeblich "problematischen" Stellen dann durchaus eben der von der Gegenseite gerügte TB selber erfüllt werden.

      Wenn aber einem nicht in den Kram passt, was über sein nachweisliches Handeln und dessen Aussenwirkung auf andere offen besprochen wird, der sollte eventuell überlegen, ob er seine Handlungen nicht auf Handlungen beschränkt, deren Veröffentlichung ihm besser passt. Kleine Hunde vor dem Ertrinken retten oder alten Omas über die Straße zu helfen zum Beispiel.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hab gerade die Zahlung erhalten.
      Es war nicht Jonas oder Marcus. Sondern eine Frau ****** Roos.

      mMn hat Roos recht. Da es ja schwarz in weiß steht das es nach dem vorzeitigem Beenden ein Vertrag mit dem Höchstbietenden.
      Natürlich finde ich es von eBay echt bes**issen das so etwas gibt.

      Deswegen werde ich ihn die PS Vita verschicken.
    • Hoffentlich machst Du dann den für Dich entstandenen Schaden bei ibäh geltend.

      Vlt. wachen die dann mal auf und ändern den §10 der AGB

      Zu Röschen.

      Wenn er das bei uns versuchen sollte, weiss ich jetzt wo´s langgeht. Danke. Habe Rechti schon vorgewarnt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Eine verständliche Frage, denn der §10 ist eigentlich nicht des Übels Kern. Dort ist die Sache sogar recht eindeutig formuliert und sollte für jeden Auktionsabbrecher Warnsignal und Pflichtlektüre sein:

      Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Während wir auf eine Antwort von krennz warten, kann ich ja mal darauf hinweisen, dass Marcus offensichtlich alle 30 Tage seinen Accountnamen wechselt, um seine Spuren zu verwischen. Er scheint der Meinung zu sein, so von seinen Verkäufern schlechter auffindbar zu sein.

      Ganz aktuell: vantage-racing

      Falls jemand durcheinander gerät, die alten Namen waren superocean, lidolocarno und viacantonale.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Thomas75 () aus folgendem Grund: Optik :-)

    • Krennz schrieb:

      Hoffentlich machst Du dann den für Dich entstandenen Schaden bei ibäh geltend.

      Vlt. wachen die dann mal auf und ändern den §10 der AGB

      Zu Röschen.

      Wenn er das bei uns versuchen sollte, weiss ich jetzt wo´s langgeht. Danke. Habe Rechti schon vorgewarnt.

      HerrGottWurst, was soll das schon wieder?? :wallbash
      Jetzt wird es persönlich, sorry liebe Redaktion:
      Welche seltsamen Absonderungen gibts du mit deinem minderbemittelten Rechtsportal von dir??? Von Tut und Blasen keine Ahnung, davon :wallbash aber viel!
      Du kippst die Ebay-AGB? Viel Erfolg!

      ..... manchmal muß man den einen oder anderen "Don Schote" mal auf den Boden des Rechtssystemes zurückholen....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • netzwelt.de/forum/probleme-eba…r-ebay-2.html#post1554816

      selbst auf netzwelt fragt man sich schon, ob krennz dort einfach so persönliche Redaktionsbriefe von auktionshilfe.info veröffentlichen darf.

      unter krennz ist er ja dort schon lebenslang gesperrt, deshalb dort als kuerasser oder auch eBay-Abbruchwächter!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von paral605 ()

    • Ich selbst hab eigentlich keine Probleme damit, wenn wir die hier veröffentlichen und die dann wo anders zitiert werden. Das einzige was ich bemängel, ist die Verweigerungshaltung von Krennz etwas zu verlinken. Ganz besonders dann, wenn es um Zitate geht.

      Nicht das ich unbedingt will, dass ein Link von uns bei Netzwelt oder sonst wo steht. Nein, dabei geht es ganz einfach um das Nennen der Quelle. Oder krass gesagt auch um Urheberrechte. Aber was soll es? Einen Doktertitel kann man Krennz ja nicht aberkennen!

      Bei einem anderen Punkt muss ich Krennz dort aber in Schutz nehmen. Seine Aussage über den Journalisten und einem möglichen Beitrag von der Akte kann ich nur bestätigen. Sagen wir es mal so: Ich weiß es nicht von Krennz, dass es stimmt. Es wird nach derzeitigen Stand keinen weiteren Bericht über das Thema bei Akte geben.
    • Hallo Leute,

      ich habe leider mit einer Klage von gordola zu kämpfen.
      Kann mir einer Hilfe, Tipps geben wie ich weitermachen kann. Habe mir das hier alles durchgelesen und weiß nicht so recht wo mein Kopf steht.

      Brauche dringend Hilfe, da ich bis zum 11.03.2013 ein Stellungnahme abgegeben haben muss.

      Bitte helft mir, schreibt mir PN oder postet hier!
    • NaZzeR1423 schrieb:

      Hallo Leute,

      ich habe leider mit einer Klage von gordola zu kämpfen.
      Kann mir einer Hilfe, Tipps geben wie ich weitermachen kann. Habe mir das hier alles durchgelesen und weiß nicht so recht wo mein Kopf steht.

      Brauche dringend Hilfe, da ich bis zum 11.03.2013 ein Stellungnahme abgegeben haben muss.

      Bitte helft mir, schreibt mir PN oder postet hier!

      Knappe Frage = knappe Antwort
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    • Ich es geht um einen einen PC der einen weitaus höheren Wert hat und er Schadensersatzansprüch einklagt.
      Was soll an meiner Frage zu knapp gewesen sein? Hier sind super viele antworten die ich mir auch schon rausgearbeitet habe. Zudem würde ich gerne die Bieterlisten bekommen oder per PN gerichtsurteile, damit ich dem entgegen wirken kann. Ich hab das Angebot bei über 3 Tagen restlaufzeit vorzeitig beendet, da er einen leichten Defekt hatte, und ich eine Falsche Angabe gemacht habe. wollte das reparieren lassen und alles und sofort kam die Klage.
    • Wir sprechen hier vom demselben Käufer wie in diesem Thraad thematisiert?

      Wenn du alles gelesen hast, dann weißt du ja, worauf es ankommt. Die Urteile sind hier alle veröffentlicht, da sollte es eigentlich nicht nötig sein, etwas per PN zu verschicken. Die Bieterliste kannst allein du einsehen, weil du deine Auktion kennst, wir aber nicht. Dann gib uns doch bitte mal die Auktionsnummer.

      Im übrigen ist dein Problem nur einzuschätzen, wenn du uns detailliert den gesamten Zeitablauf und den Grund für den Auktionsabbruch schilderst. Und sicherlich wir der Käufer nicht nach Auktionsabbruch als erstes die Klage eingereicht haben, wie man es bei dir lesen kann. Zunächst wird er die Lieferung verlangt haben, die du dann abgelehnt hast.

      Nachtrag:

      Gebotsübersicht: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.