superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Warum solltest du den Schaden verschuldet haben?

      Verschulden ist entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Mit Absicht wirst du dein Telefon nicht runtergeworfen haben. Fahrlässigkeit ist die Vernachlässigung der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Trifft das auf dich zu?

      Falls nein, ist kein Kaufvertrag entstanden, weil jede eBay-Auktion unter dem Vorbehalt einer vorzeitigen Beendigung nach den eBay-Regeln steht, und diese erlauben genau das: Die Auktion vorzeitig zu beenden, wenn der Auktionsgegenstand ohne dein Verschulden beschädigt wurde. Dem Höchtbieter steht in dem Fall gar nichts zu.

      Hättest du mit dem Telefon hingegen deine Bierflasche aufgemacht (blödes Beispiel, ich weiß), und es wäre beschädigt worden, und du hättest darauf die Auktion beenden, gäbe es einen Kaufvertrag, und zwar über eine neues und funktionierendes wie beschrieben.

      Denk daran, daß du im Ernstfall belegen mußt, wie der Schaden zustandekam. Wenn du das kannst, teile dem Roos und seiner Rechtsverdreherin mit, daß du keine weitere außergerichtliche Kommunikation in der Sache wünschst.
    • pandarul schrieb:


      Verschulden ist entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Mit Absicht wirst du dein Telefon nicht runtergeworfen haben. Fahrlässigkeit ist die Vernachlässigung der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Trifft das auf dich zu?


      Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass ein Artikel bei der Benutzung nach dem Einstellen nicht MEHR der Beschreibung entspricht.

      Durch ein Gebot entsteht IN DER REGEL bereits ein Kaufvertrag, der V. muss davon ausgehen, dass jemand in der ersten Sekunde nach dem Einstellen bietet und dadurch vorläufig den Artikel schon gekauft hat, durch weitere Benutzung ab dem Zeitpunkt wird es deshalb grenzwertig.
    • Dieser Unsinn wird auch durch die endlose Wiederholung nicht wahrer.

      Was ändert sich bitte an einem gebrauchten Artikel, wenn man ihn noch eine weitere Woche gebraucht?

      Die Kaufverträge bei eBay sind schwebend wirksam, die Willenserklärung des Verkäufers geht glasklar darauf, zum Zeitpunkt des Auktionsendes an denjenigen zu verkaufen, der dann Höchstbieter ist. Bis dahin bleibt der Anbieter Besitzer sowie Eigentümer und der Bieter hat eine ungesicherte Rechtsposition (Vorbehalte: Abbruch, überboten werden). Ich möchte jetzt wirklich keinen Ausflug in die Grundrechte machen, schon allein deshalb, weil man dabei meistens dem einen oder anderen Irrtum aufsitzt, wenn man kein Verfassungsrechtler ist *g*. Aber vielleicht möchtest du ja stattdessen eine Quelle (und ich meine: Quelle - nicht etwa ein längliches Posting bekannter Machart) dafür vorlegen, daß dem Verkäufer eines eBay-Artikels Einschränkungen bezüglich der Benutzung seines Eigentums vorgeschrieben sind.

      Solange würde ich mal davon ausgehen, daß man damit machen kann, was man will. Und in der bloßen bestimmungsgemäßen Benutzung seines Eigentums liegt ja wohl kein außer Acht lassen der im Verkehr üblichen Sorgfalt.

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    • pandarul schrieb:


      Solange würde ich mal davon ausgehen, daß man damit machen kann, was man will. Und in der bloßen bestimmungsgemäßen Benutzung seines Eigentums liegt ja wohl kein außer Acht lassen der im Verkehr üblichen Sorgfalt.


      Sofern das entsprechend in der AB vermerkt wurde, ja. Warum soll etwas, was für Autos gilt, nicht für andere Gebrauchsgegenstände gelten?
    • Vanvog, du verwechselst Äpfel mit Birnen.

      Durch die Nutzung eines Autos ändert sich der Kilometerstand, der Vertragsbestandteil ist. Das können beim VK dann innerhalb von 2 Tagen auch locker mal 2000 km werden, während das für den Käufer dann schon fast die Jahreslaufleistung ist.

      Hatte dich Pandarul nicht um eine Quelle für deine Aussage gebeten, dass die weitere Nutzung eines eingestellten Artikels nicht der allgemeinen Sorgfaltspflicht entspricht?
      Das hier soll doch wieder zu einem Nebenschauplatz werden...
    • Fakt ist, das Roos auf Lebenszeit bei ibäh vom Handel ausgeschlossen wurde. Demnach ist kein Kaufvertrag, egal über welchen Gegenstand, zu Stande gekommen.

      Dementsprechend kann ich dies der RAe mitteilen und sie auffordern jedweden weiteren Schriftverkehtr zu unterlassen, da ich sonst wegen Nötigung ein Anzeige erstatte.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Habe jetzt auch "Drohbriefe" erhalten.
      Ich habe mich bei der polizeilichen Beratungstelle für Internetbetrug beraten lassen. Denen war die Masche wohlbekannt und mir wurde empfohlen Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.
      Das habe ich auch getan.

      Kann nur allen Betroffenen empfehlen das auch zu tun.
    • rechtstyp schrieb:

      Habe jetzt auch "Drohbriefe" erhalten.
      Ich habe mich bei der polizeilichen Beratungstelle für Internetbetrug beraten lassen. Denen war die Masche wohlbekannt und mir wurde empfohlen Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.
      Das habe ich auch getan.

      Kann nur allen Betroffenen empfehlen das auch zu tun.

      Von wem wurdest du angeschrieben? Um welchen Verkäufer handelt es sich und um was für einen Artikel?
    • Ich habe auch meine Erfahrungen mit Herrn Roos gemacht. Er hat mir am 13.11 rechtliche Schritte angesagt, passiert ist seitdem nichts, also habe ich mich auch mal kundig gemacht. Das Handy sollte ich nach Lampertheim schicken, angemeldet ist dieser hunkemoeller aber unter einer Adresse in München . Wer die Adresse haben will schreibt mir. Obwohl ich bezweifle das dies die richtige ist.. Ebay schrieb mir das ein Verstoß vorliegt aber gesperrt ist dieser Verbrecher immer noch nicht.
    • pandarul schrieb:

      Warum solltest du den Schaden verschuldet haben?

      Verschulden ist entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Mit Absicht wirst du dein Telefon nicht runtergeworfen haben. Fahrlässigkeit ist die Vernachlässigung der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Trifft das auf dich zu?

      Falls nein, ist kein Kaufvertrag entstanden, weil jede eBay-Auktion unter dem Vorbehalt einer vorzeitigen Beendigung nach den eBay-Regeln steht, und diese erlauben genau das: Die Auktion vorzeitig zu beenden, wenn der Auktionsgegenstand ohne dein Verschulden beschädigt wurde. Dem Höchtbieter steht in dem Fall gar nichts zu.

      Hättest du mit dem Telefon hingegen deine Bierflasche aufgemacht (blödes Beispiel, ich weiß), und es wäre beschädigt worden, und du hättest darauf die Auktion beenden, gäbe es einen Kaufvertrag, und zwar über eine neues und funktionierendes wie beschrieben.

      Denk daran, daß du im Ernstfall belegen mußt, wie der Schaden zustandekam. Wenn du das kannst, teile dem Roos und seiner Rechtsverdreherin mit, daß du keine weitere außergerichtliche Kommunikation in der Sache wünschst.
      nein, ich habe es verschuldet im eigenem gedanklichem sinne, einfach den karton geöffnet und war dabei nicht über dem tisch oder couch, do das es vieleicht weicher gefallen wäre :(
      ich wollte ja nicht das es runterfallen tut, es tat es aber und dann war es kaputt, das kaputte wollte aber die Rossi nicht, sondern ein neues oder das geld.
      nun ist es aber nicht nur die rossi sondern gleich das verlangen wie man sehen kann der anwältin.
      es ist doch alles vor gericht gekommen, das gericht hatte eine interne schriftliche verhandlung vollzogen, das telefon wollten die auf der aussage des roosi garnicht erst sehen, da sie dem PHK glauben schenkten, dabei ist der nicht mal einer sondern sicher sein Vater. im übrigen handelt er mit ständig falschen namen und adressen.
      und der hammer ist das das gericht nicht einmal feststellt ob er er ist.
      jetzt will die gerichtsvollzieherin das geld, wir bringen ihr das handy und die bescheinigung der anwältin das sie es verweigert hatte und dann hoffe ich sie nimmt das handy was die anwältin abgelent hatte.
    • Was hast du bloß immer mit deinem defekten Handy? Wenn überhaupt, dann habt ihr einen Kaufvertrag über ein funktionierendes Handy, und ein solches hast du dann auch zu liefern. Entschuldige, aber wenn du bei ebay ein funktionierendes kaufst, würdest du auch kein defektes akzeptieren, oder siehst du das anders?

      Ach, und du bist bereits rechtskräftig verurteilt worden? Nun ja, dann dürfte der Zug wahrscheinlich für dich eh abgefahren sein. Um zu entscheiden, ob der Richter einige Aspekte nicht richtig gewürdigt hat oder diese erst gar nicht in der Verhandlung eingebracht worden sind, dazu müsste man schon die Urteilsbegründung lesen. Kannst du diese bitte mit Schwärzung der Personendaten hier einstellen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Krennz schrieb:

      Fakt ist, das Roos auf Lebenszeit bei ibäh vom Handel ausgeschlossen wurde.


      Ach, du bist der, der den Beweis dafür hat? Warum hast du ihn noch nicht eingestellt? /sarcasm

      Ob Roos gesperrt wurde, wann und wie lange, muß man sich sonst von eBay schriftlich geben lassen. Steht auch schon gefühlte 50 mal im Thread.

      Wer berechtigt war, abzubrechen, sollte als allererstes klar darüber informiert werden, es ist nämlich besser als jede weitere Einrede, wenn man schlicht rechtmäßig gehandelt hat.

      @rechtstyp: Was hast du bei eBay rausgefunden?

      @stiffmeister: In diesem Thread geht es um Marcus Roos aus Lampertheim, bekannte Accountnamen stehen im Titel / Posting 1. Bleib doch bitte bei einem Thread, und zwar dem mit deinem Bieter.

      @Lily33: Auch du solltest dich fragen, ob du überhaupt einen Kaufvertrag hast oder ob dein Abbruch im Einklang mit den eBay-Regeln stand, dann hast du nämlich keinen. Auf wen war denn nun der Account angemeldet? Adresse hin oder her, ist Marcus Roos (in der einen oder anderen Schreibweise) der Inhaber? Dann frag ebenfalls bei eBay an, ob, wann und für wie lange er gesperrt wurde und ob er bei eBay noch handeln durfte oder nicht.

      Nachtrag: Solltest du ja schon getan haben; was ist denn rausgekommen?

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    • nun willst du mir sagen das du mir ein neues handy schuldest, wenn dir dein handy was du reingestellt hattest runtergefallen ist?
      denn du darfst es ja nicht rausnehmen,
      du darfst es nicht durch schussligkeit beschädigen,
      du darfst ein neues kaufen wenn es dir kaputt geht!

      Nochmal, dem bieter ist der Auktionsgegenstand auszuhändigen, dieser ist defekt was das gericht leider nicht in augenschein nehmen wollte.
    • Oswin schrieb:

      nun willst du mir sagen das du mir ein neues handy schuldest, wenn dir dein handy was du reingestellt hattest runtergefallen ist?


      Wir wollen dir sagen, daß du WENN ein Kaufvertrag besteht das schuldest, was in der Artikelbeschreibung steht.

      Oswin schrieb:

      denn du darfst es ja nicht rausnehmen,


      Doch, darfst du, wenn der Artikel ohne dein Verschulden abhanden gekommen ist oder beschädigt wurde.

      Hast du diesen Einwand vor Gericht gemacht mit Hinweis auf die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung? Konntest du ihn belegen? Wenn ja, aus welchem Grund hast du dann verloren?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      @Oswin: Das hättest du ja mal gleich sagen können, daß du ein Gerichtsverfahren verloren hast. Ich kann mich @uhu nur anschließen.

      Ich nehme jetzt mal ins blaue hinein an du warst nicht anwaltlich vertreten und hast ähnlich argumentiert wie hier?
      ja nee is klar, schau mal seite 39 da ist es eingestellt
      im übrigen war anwaltlich vertreten.
      HATTEST MEINEN BEITRAG VERPEILT? ODER ERST GARNICHT GELESEN? hatte bereits gesagt das gericht wollte den gegenstand nicht sehen und ging nach der angabe des betrügers das es eine schutzbehauptung sei das handy sei in wirklichkeit ganz,,,,,,doch das kaputte handy will er nicht laut seiner anwältin. ist das so schwer nach zu vollziehen?
      hast du nun was brauchbares? das der Marcus Roos auch der ist für den er sich ausgibt?

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    • Oswin schrieb:

      ja nee is klar, schau mal seite 39 da ist es eingestellt


      Hilf mir doch mal mit dem Link. Ich sehe da nichts.

      Willst du mir sagen, daß dein Anwalt einen Beweisantrag zur Inaugenscheinnahme des defekten Handys gestellt hat, und dieser wurde vom Gericht abgelehnt?

      Oswin schrieb:

      doch das kaputte handy will er nicht laut seiner anwältin. ist das so schwer nach zu vollziehen?


      Doch, das haben wir längst verstanden, natürlich will er das nicht, braucht er auch nicht wollen. Er hat entweder Anspruch auf ein funktionierendes wie beschrieben oder auf gar keins, je nachdem, ob ihr einen gültigen Kaufvertrag habt. Wir versuchen gerade zu ergründen, warum das Gericht (offensichtlich) einen Kaufvertrag bejaht hat. Und, ohne dir zu nahe treten zu wollen, schwer zu verstehen sind allenfalls deine Ausführungen, die lückenhaft und unchronologisch sind. Du vergißt, daß wir nicht dabei waren. Versuche es doch mal mit einer stringenten Schilderung.

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    • Ja Antrag für Beweise gestellt
      Nein völlig ignoriert vom gericht, da Roosi ja im Beamtenstatus sei und man seiner aussage glauben schenke

      Wir hatten bereits bei Roosi´s antrag bei gericht dagegen gesprochen und klar gemacht wieso das Handy raus genommen wurde, auch das Roosi davon unterrichtet wurde.
      dem gericht ging das am rock vorbei, sie gingen darauf erst garnicht ein.
      in dem urteil selbst wurde auch gleich mit eingetragen, das ein berufungsverfahren abgeleht ist.
      allerdings steht da im urteil, das der gegenstand der auktion rauszugeben sei, oder das geld des wertes.
      der gegenstand ist ja wie vor der verhandlung bereits erklärt, das er defekt ist, dennoch will die anwältin ein neues.
      das war bereits bei der auktion so, wir hatten diese laut ebay beendet, da das handy nun kaputt war, dem Roosi mitgeteilt das es futsch ist und er meinte dann will er ein neues. :wallbash
      der werdegang ist der....
      ich biete auf dein handy was noch verschweisst ist,
      du machst es aber auf weil ich wissen will ob es irgendwelche sperren hat und dann ist es bereits nicht mehr das verschweisste teil, nun solltest du es besser raus nehmen sonst haste nen betrug am a... sage ich dir dann einfach und du nimmst es mal raus.
      nun melde ich mich aber wieder und will geld von dir oder das verschweisste was du ja nicht mehr hast :(
      schon bekomme ich nur noch geld von dir, ist doch mal nen geiler job mit mega verdienst und das steuerfrei vom staat abgesegnet als legal

      das gericht weiss weder ob er er ist noch wer er wirklich ist.
      habe da mal etwas Recherche betrieben: ein kto mit meinem name ist schon mal cool....bei einer anforderung bei dir heisse ich dann micha und du überweist auf miche Roosi, prüft die bank das nicht - was sie sehr selten prüft -dann gehts drauf.
      das gericht das selbe: antrag stellen als klaus Roosi und keiner fragt nach ausweis, nur die gebüren wollen se haben.
      bei denen die mir dann doch nen handy schicken habe ich doch glatt ne falsche addi, das ding geht zurück und ich stelle antrag auf geld bei dir und bekomme wieder recht, obwohl ich nicht klaus bin .
      100 namen
      100 email addis
      100 adressen
      1 knto
      er versteckt sich hinter der angabe das alle die es zu früh rausnehmen seien betrüger in ebay, so ein gesetzloser heuchler durch den staat juristisch aufgebaut und gefördert

      tut mir leid, aber dieser staat erschafft solche kreaturen
      Bilder
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    • @oswin

      Entschuldige, deine Ausführungen sind einfach zu konfus, als dass man daraus verwertbare und belastbare Informationen sammeln könnte. Das Herumgeheule über den deutschen Staat führt auch niemanden weiter, insbesondere die Betroffenen nicht. Daher nochmals meine Bitte, die du sicher überlesen hast: Kannst du das Urteil bitte mit Schwärzung der Personendaten hier einstellen.

      Und ich möchte dir nochmals nahelegen, deine Beschimpfungen sein zu lassen! Sonst bist du hier falsch! Du hast den Fehler gemacht, du bist rechtskräftig verurteilt worden. Nach Ansicht der Gerichts hast du nicht gesetzkonform gehandelt und niemand anders!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.