NaZzeR1423 schrieb:
Ich es geht um einen einen PC der einen weitaus höheren Wert hat und er Schadensersatzansprüch einklagt.
Was soll an meiner Frage zu knapp gewesen sein? Hier sind super viele antworten die ich mir auch schon rausgearbeitet habe. Zudem würde ich gerne die Bieterlisten bekommen oder per PN gerichtsurteile, damit ich dem entgegen wirken kann. Ich hab das Angebot bei über 3 Tagen restlaufzeit vorzeitig beendet, da er einen leichten Defekt hatte, und ich eine Falsche Angabe gemacht habe. wollte das reparieren lassen und alles und sofort kam die Klage.
Nun denn ....
Du hast einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag an der Backe, auch wenn sich die Oma auf den Rechner gesetzt oder dein Hamster das Gehäuse angebissen hat!
Somit bist du verpflichtet, Zug um Zug zu liefern; heißt Kohle aufm Konto, Paket auffe Post bringen.
Ohne weitere Angaben deinerseits kann man hier nur auf das BGB verweisen!