superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • NaZzeR1423 schrieb:

      Ich es geht um einen einen PC der einen weitaus höheren Wert hat und er Schadensersatzansprüch einklagt.
      Was soll an meiner Frage zu knapp gewesen sein? Hier sind super viele antworten die ich mir auch schon rausgearbeitet habe. Zudem würde ich gerne die Bieterlisten bekommen oder per PN gerichtsurteile, damit ich dem entgegen wirken kann. Ich hab das Angebot bei über 3 Tagen restlaufzeit vorzeitig beendet, da er einen leichten Defekt hatte, und ich eine Falsche Angabe gemacht habe. wollte das reparieren lassen und alles und sofort kam die Klage.

      Nun denn ....
      Du hast einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag an der Backe, auch wenn sich die Oma auf den Rechner gesetzt oder dein Hamster das Gehäuse angebissen hat!
      Somit bist du verpflichtet, Zug um Zug zu liefern; heißt Kohle aufm Konto, Paket auffe Post bringen.
      Ohne weitere Angaben deinerseits kann man hier nur auf das BGB verweisen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • es war wie folgt:

      ich habe den Artikel Mittwochs Abends reingestellt, dann bin ich umgezogen und beim Transport hat er ne Macke im Bildschirm / Pixel bekommen. Zudem fiel mir auf, das gar kein Windows 7 integriert ist wie in der Beschreibung beschrieben ( hab das erst donnerstag nochmal nachgeforscht) und der 3. Grund ist, das er ne Macke hat sobald er länger läuft wird er ULTRA warm. Da dies nicht im Angebot drin stand habe ich es Freitags morgens beendet vorzeitig. Dann schreib er eine Nachricht ich sollte es Zug um Zug ausliefern, ich den Defekt geschildert. er wollte es dennoch ausgeliefert bekommen und dann wollte ich das erklören und hatte zum gleichen Zeitpunkt, nach nicht mal 3 minuten antwortmöglichkeit die Nachricht er würde klagen, und das macht er jetzt auch.
      Wie man sieht an seiner Bieterliste ist auch bei diesem Artikel kein Rechtsbindungswille vorhanden.
      Desweiteren glaube ich das er mittlerweile soweit geht über privaten e-mailkontakt den Anbieter zum vorzeitigen Abbruch zu bewegen, was ich aber noch nicht nachweisen kann, wo ich aber immernoch hinterher bin.

      Habe mich halt auch auf diese 12 Stunden verlassen. Das eBäh sagt solange mehr als 12 Stunden der Auktion noch laufen, kann man sie ohne weiteres beenden!

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    • Auf die Gefahr hin, dass mich giu wegen Urheberrechtsverletzung versemmelklagt (obwohl ich gar kein Ur oder sonst ein Wildrind gehoben und noch viel weniger dabei wen verletzt habe):

      Anhand der Informationen die Du von Dir gibst hast Du genau zwei Möglichkeiten
      1.) liefere den angebotenen Artikel sobald die Kohle auf dem Konto ist.
      2.) liefere nicht und lass das einen Richter entscheiden.


      @gui: Das ist wohl kaum der Artikel um den es hier geht. Sieht aber aus wie die Gebotsübersichten von einigen meiner Käufer der letzten Tage. Nicht mal 2000 Gebote in 30 Tagen ist ja eigentlich gar nix...

      NaZzeR1423 schrieb:

      Habe mich halt auch auf diese 12 Stunden verlassen. Das eBäh sagt solange mehr als 12 Stunden der Auktion noch laufen, kann man sie ohne weiteres beenden!
      Dann liefere den Artikel und verklage anschliessend ebay wegen des durch ihre Zusicherung begangenen Rechtsirrtums auf Schadensersatz.

      Achja... Artikelnummer wäre nicht schlecht. Aber ich tippe mal, dass wir dann rubbeldiekatz rausfinden, dass Du den Artikel schon vorher zweimal und danach dreimal vorzeitig beendet hast. (oder so was in der Art)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • NaZzeR1423 schrieb:

      es war wie folgt:

      ich habe den Artikel Mittwochs Abends reingestellt, dann bin ich umgezogen und beim Transport hat er ne Macke im Bildschirm / Pixel bekommen. Zudem fiel mir auf, das gar kein Windows 7 integriert ist wie in der Beschreibung beschrieben ( hab das erst donnerstag nochmal nachgeforscht) und der 3. Grund ist, das er ne Macke hat sobald er länger läuft wird er ULTRA warm. Da dies nicht im Angebot drin stand habe ich es Freitags morgens beendet vorzeitig. Dann schreib er eine Nachricht ich sollte es Zug um Zug ausliefern, ich den Defekt geschildert. er wollte es dennoch ausgeliefert bekommen und dann wollte ich das erklören und hatte zum gleichen Zeitpunkt, nach nicht mal 3 minuten antwortmöglichkeit die Nachricht er würde klagen, und das macht er jetzt auch.
      Wie man sieht an seiner Bieterliste ist auch bei diesem Artikel kein Rechtsbindungswille vorhanden.
      Desweiteren glaube ich das er mittlerweile soweit geht über privaten e-mailkontakt den Anbieter zum vorzeitigen Abbruch zu bewegen, was ich aber noch nicht nachweisen kann, wo ich aber immernoch hinterher bin.

      Habe mich halt auch auf diese 12 Stunden verlassen. Das eBäh sagt solange mehr als 12 Stunden der Auktion noch laufen, kann man sie ohne weiteres beenden!

      Hach, wie erquickend, so viele Fehler auf einmal im Angebot!
      Der Bildschirm hat ne Macke, das Fenster ist heruntergefallen und dann stellt sich noch heraus, daß der Puter gar kein "Com" sondern ein trivialer Heizlüfter ist.
      Richtig mag sein, daß der Bieter keinen Rechtverbandswillen hat, hat er doch auf einen Computer gesteigert, da ihm die Fußbodenheizung zuhause ausreicht.
      Andererseitts scheint es aber so zu sein, daß er genau deinen PC als Kombilösung für Heizen und Rechnen haben möchte.

      Jetzt mal von hinten durch die Brust ins Auge:
      Du hast exakt das zu liefern was du angeboten hast, kannst du das nicht .... dann Schadensersätzigung!
      Hilfsweise kannst du via PN andere Getroffene, öhm Betroffene, suchen und dann den fehlenden Rechtsbindungswillen nachweisen :wallbash
      @Löschbert
      Auch wenn du hier auf lustisch machst: Das von dir bei mir ersteigerte Sofa incl. Schwiegermutter wird gefälligst abgeholt und bar bezahlt (auch wenn der Handel von Tieren bei EBax verboten ist). Vertrach ist Vertrach :D
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    • Ein wegweisendes Urteil, in dem es um ein Auto geht!
      Hat man dir hier noch nicht oft genug gesagt, daß du dich auf den entsprechenden Fall einlassen sollst?
      Das Urteil steht zwar noch aus, aber ich habe,mit anderen Betroffenen, @Löschbert gesemmelklagicht, mir die Schwiegermutter abzunehmen ....
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    • Wieder einmal ein beliebiges Urteil in die Runde geworfen, ohne es zu kommentieren und einen Bezug zu unserem Fall herzustellen. Hat es Sinn dich danach zu fragen oder wirst du wie üblich eine Erklärung schuldig bleiben? So schadet es mehr, als dass es hilft.

      Und hattest nicht gerade heute morgen angekündigt, bei Auktionshilfe nicht mehr schreiben zu wollen? Schade...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dieses Landgerichtsurteil weist in eine Richtung, in die es in Bezug auf gesetzlich möglichen Auktionsabbruch gehen kann /sollte.

      Zumal das Gericht sich ausdrücklich auf die von ibäh selbst genannten Abbruchmöglichkeiten beruft.

      Eine gewisse Signalwirkung für andere Gerichte sehe ich schon.

      Wie im letzten Fall, stellt sich nach Beginn der auktion heraus, dass Schäden aufgetreten sind. Diese Schäden würden den Verkäufer mit nicht kalkulierbaren Regressforderungen belasten. Daher wäre, nacvh meinem Verständnis des Urteils, eine Abbruch unschädlich möglich.

      Übrigens, die Sasche hat sich erledigt. Das was er brauchte hat er bekommen.
      , inclusive den Rat sich nen versiuerten anwalt zu nehmen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Wie im letzten Fall, stellt sich nach Beginn der auktion heraus, dass Schäden aufgetreten sind.

      Und wie sieht die Sache aus, wenn der VK den Schaden zu vertreten hat, indem er mit einem Monitor umzieht und durch den Transport einen Defekt verursacht? Ich nehme dir mal die Antwort ab, denn das steht nämlich auch in dem von dir verlinkten Urteil, das du offensichtlich nicht genau studiert hast: Dann ist der Abbruch nicht mehr berechtigt bzw. führt zur Schadensersatzpflicht.

      LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 (Az.: 9 S 166/12) - Vorzeitiger Abruch einer ebay-Auktion
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    • Krennz
      Nicht einfach den Betroffenen erzählen eine Beschädigung vorzulügen, diese muss auch vom Verkäufer bewiesen werden.
      Sowas kann schnell als Prozessbetrug enden. Deine Ratschläge enden bald für den Betroffenen noch mit einer Vorstrafe.

      Noch eine Anmerkung
      Wenn dir in deinem rechti von thomas75 empfohlen wird, mal die Hilfeseiten von ebay zu lesen, warum löscht du dann den Eintrag sofort?
      Am besten schreibst du in Zukunft Frage und Antwort dort direkt selbst. Natürlich solltest du dann zwei verschiedene Accounts nehmen.
      Wieviel krennz verträgt eigentlich so ein rechti Forum?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von paral605 ()

    • Wir streiten doch hier nur um Peanauts.

      Es geht doch eigentlich um den Abzocker Röschen. Der macht sich "Notlagen" von iBayern zu Nutze und zockt sie ab. Dagegen gehe ich, eigentlich mit seinen eigenen Mitteln, gegen an. Ich habe ihn schon zum "Abbruchwächter" ernannt.

      Wenn man alle Gesetze wortwörtlich nehmen würde, wären wir alle "Vorbelastete"

      Es geht doch vielen Leuten nur noch darum sich gegenüber Anderen Vorteile zu verschaffen, egal mit welchen Mitteln.

      Röschen könnte mal Jurispudenz studiert haben und benutzt jetzt sein Wissen um anderen weniger gebildeten iBayern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Was ja auch schon 2 Gerichte mit Verweis auf 242 BGB bewertet haben.

      Ich kann mit den Gerichtsurteilen, Bieterlisten und Aussagen von Verklagten versuchen den Beweis anzutreten, dass hier kein Rechtsbindungswille vorlag, sondern ein Rechtsmissbrauch. Das kann ganz schön tuer für Röschen werden.

      Nach meiner Schätzung hat er, durch die zurückgezogenen Klagen und die zwei verlorenen Prozesse einen "Schaden" von rd. 3000€. Ein nettes Monatsgehalt.

      Ich werde auch weiterhin Urteile sammeln und den von Röschen bedrängten Leuten zur Verfügung stellen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Und "Insektenvernichter" :tongue:

      Ich habe nichts gelöscht. Doch es gibt noch Rechti, Regine12 und Heiner12, bzw. Thomas selber, die löschen könnten.

      Und das mit dem Konny lass ich so stehen.

      Ich bin immer noch in der Lehre :whistling:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich werde auch weiterhin Urteile sammeln und den von Röschen bedrängten Leuten zur Verfügung stellen.


      Das aleine wäre ja nicht schlimm, wenn es den auch Urteile gegen dein "Röschen" wären. Du würfelst aber alles kunterbunt durcheinander was nichts miteinander zutun hat.
      So kann es ganz schnell kommen, dass du einem Hilfesuchenden mehr schadest als hilfst.
      Das kann eigentlich auch nicht in deinem Sinne sein oder?
    • Abbruchwächter

      Krennz

      Auf Netzwelt hast du dich doch immer als Abbruchwächter bezeichnet. Wieso schreibst du jetzt R. wäre Abbruchwächter.
      Ich würde dich ja gerne verstehen, aber ich glaube das ist unmöglich.
      Trägst du eigentlich so einen Batmananzug wenn du an der Tastatur sitzt?
    • Krennz schrieb:

      Wir streiten doch hier nur um Peanauts.

      Es geht doch eigentlich um den Abzocker Röschen. Der macht sich "Notlagen" von iBayern zu Nutze und zockt sie ab. Dagegen gehe ich, eigentlich mit seinen eigenen Mitteln, gegen an. Ich habe ihn schon zum "Abbruchwächter" ernannt.

      Wenn man alle Gesetze wortwörtlich nehmen würde, wären wir alle "Vorbelastete"

      Es geht doch vielen Leuten nur noch darum sich gegenüber Anderen Vorteile zu verschaffen, egal mit welchen Mitteln.

      Röschen könnte mal Jurispudenz studiert haben und benutzt jetzt sein Wissen um anderen weniger gebildeten iBayern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Was ja auch schon 2 Gerichte mit Verweis auf 242 BGB bewertet haben.

      Ich kann mit den Gerichtsurteilen, Bieterlisten und Aussagen von Verklagten versuchen den Beweis anzutreten, dass hier kein Rechtsbindungswille vorlag, sondern ein Rechtsmissbrauch. Das kann ganz schön tuer für Röschen werden.

      Nach meiner Schätzung hat er, durch die zurückgezogenen Klagen und die zwei verlorenen Prozesse einen "Schaden" von rd. 3000€. Ein nettes Monatsgehalt.

      Ich werde auch weiterhin Urteile sammeln und den von Röschen bedrängten Leuten zur Verfügung stellen.

      Da platzt mir der Kragen,sorry @Reaktion!
      Diese Dämlichkeit habe ich 3,5 Jahre studiert und jetz kann ich nicht mehr anders ....
      Dein Auftreten quer durch alle mögliche Foren ist dazu gedacht, Hilfesuchende in Prozesse zu treiben!
      Falls du nicht mit deinem Treiben hier und anderswo aufhörst, werde ich dich mal von den Schwarzkitteln behandeln lassen.
      Gut gemeint, nichtwissend und dazu falsch beratend .... du machst dich mit jedem einzelnen Post schadensersatzpflichtig!
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    • Wenn der Verkäuferden Schaden zu vertrten hat, weil er, z.B. in einem Wutanfall den eifön an die Wand geklatscht hat macht er sich natürlich Schadenersatzpflichtig. Doch sebst wenn man sehr sorgfältig mit der eingestellten Ware umgeht kann die sich verschlechtern. Gerade bei iföns und Konsorten soll ein Verfalldatum eingebaut sein. (Accu nicht austauschbar).

      Es kann mit der Ware immer was passieren. Das sehen Gerichte auch so.

      Nur für unser Röschen, den ich mit Abbruchwächter bei Netzwelt meine, spielt das keine Rolle. Er legt es darauf an, auch wenn ihm ein plausiebler Grund für den Abbruch genannt wird, Schadenersatz zu fordern. Es ist zumindest ein Teil seines Einkommens. Wie weit das zu versteuern ist, ist hier eine weitere Frage. Ich beziehe mich da auch auf Seite 4 des Rheinberger Urteils.

      Die Urteile sind für mich, und etliche Betroffene, Fallbeispiele wie es gehen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Entscheiden tut immer der/die mit dem Fall betraute Richter/in. Wobei die Urteile zur Entscheidungsfindung herangezogen werden können.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Wenn der Verkäuferden Schaden zu vertrten hat, weil er, z.B. in einem Wutanfall den eifön an die Wand geklatscht hat macht er sich natürlich Schadenersatzpflichtig.

      Das greift noch viel zu kurz. Du beschreibst hier nur den Vorsatz, allerdings sieht das deutsche Recht auch bei Fahrlässigkeit (sogar einfacher Fahrlässigkeit) eine Schadensersatzpflicht vor. Wer also sein Eifön bei ebay zum Verkauf anbietet und es offen liegen lässt, so dass es die Katze vom Tisch schmeißt, der muss sich schon mit der Frage der Fahrlässigkeit auseinandersetzen. Die Beweispflicht für das nicht Vertretenmüssen liegt übrigens beim Schuldner. Ein einfaches "das Ding ist kaputt gegangen" reicht in der Regel nicht aus.

      de.wikipedia.org/wiki/Vertretenm%C3%BCssen

      Und nun darfst du sich fragen, um ein Umzug mit einem Monitor nicht fahrlässig sein könnte, weil dabei nicht die nötige Sorgfaltspflicht eingehalten werden kann. Denn auf diesen Sachverhalt bist du ja mit deinem Urteil angesprungen. Im übrigen hatte der Rechner auch einen Sachmangel, da das angebotene Betriebssystem nicht aufgespielt war. Auch in einem solchen Fall verbietet sich die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum. So leicht, wie du es hier den Leuten vermitteln möchtest, ist die Sache also nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hab gerade mal das Moderationsprotokoll bei Rechti gecheckt. Thomas75 hat den hier genannten Beitrag selber gelöscht.

      M.E. streiten wir hier um des Kaisers Bart, den der nicht hat.

      Lassen wir doch die Gerichte entscheiden.

      Es ist doch so, 10 Richter 12 Urteile.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()