superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • krennz

      wir fangen wieder von vorne an:

      ebay ist ein grosses Kaufhaus

      und die Erde ist eine Scheibe

      Herr schmeiss Hirn vom Himmel

      hier stellt jemand ein iphone ein-bricht dann ab, weil er es selbst behalten will-und der Kriminelle ist der Höchstbieter- wenn er R. heisst sowieso-
    • forenuser schrieb:

      Jetzt ist gut!

      Ich glaube hier reden viele an einander vorbei, ohne zu verstehen, dass man eigentlich das Gleiche empfindet.

      Auch wenn man sich missversteht, kann man trotzdem noch sachlich argumentieren!

      Jepp, hier reden viele aneinander vorbei.
      Irgendwie ziehen alle an einem Strang ... nur in entgegengesetzte Richtungen, vor allem was die Angehensweise dieser "Probleme" angeht.

      Probleme, die es gar nicht gäbe, wenn EBay diese unsägliche Abbruch-Option gar nicht anbieten würde oder einen Hinweis stopp, das wird ja bei EBay-Kleinanzeigen ja auch nicht gelesen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Wenn Du mich schon zitierst, dann bitte richtig.

      Ich habe ganz deutlich gesagt:
      Es geht hier darum, dass Röschen Abbrecher abzocken will. Das ist das einzige was hier, für mich, zählt.
      Ich finde es total Scheixxe, wenn einr eine Auktion, egal aus welchem Grunde, abbricht.

      Nur, dass einige wenige die Abbrecher abzocken wollen und daraus ein Geschäftsmodell basteln, das finde ich a.A.d.W.

      Sollte mir mal einer der Typen vor die Schnauze kommen, mache ich ihn dermassen psychisch fertig, der braucht garantiert 6 Wochen Psychoptherapie, um wieder auf die Beine zu kommen, falls er es überhaupt noch mal schafft.

      So bin ich gestrickt. OK?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Ich glaub es einfach nicht. In #222 hab ich noch mit dem Zaunpfahl gewunken. 3 Postings weiter kommst du @Paral wieder mit solch einem Mist.

      Dann eben mal etwas deutlicher!

      Halte Dich mit solchen Eckkneipenparolen zurück. Äußer Dich entweder sachlich oder lass es sein.

      Das ist der letzte Wink. Halte Dich daran oder es folgt eine Auszeit!
    • Krennz schrieb:

      wenn ich die Gebotsloiste richtig interpretiere, hat er selber 26 Gebote inerhalb der letzten 6 Monate zurückgezogen. Man könnte ihn also genauso auf Einhaltung des Kaufvertrages verklagen und ihn zu Schaddenersatz verdonnern lassen, zumindest dann, wenn ich den Artikel nicht wieder zu einem höheren Gebot verkaufen konnte.
      Das ist keinesfalls neu, hab ich (IIRC) bei Kahn schon geschrieben.

      Krennz schrieb:

      Nur, dass einige wenige die Abbrecher abzocken wollen und daraus ein Geschäftsmodell basteln, das finde ich a.A.d.W.
      Da sind wir auch wieder auf einer Wellenlänge. Ich verteidige aber nicht die Abbruchgeier, ich hab nur was dagegen, dass einfach jeder meint, er könnte bei ebay je nach Lust und Laune einen Artikel einstellen und dann irgendwie aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen wieder rausnehmen. Dass die Rechtslage nun mal so aussieht, dass man eben eigentlich gar nicht vorzeitig abbrechen kann ist ebay anzulasten, die haben die AGB so gestrickt. Denn wie Du selber sehr richtig gesagt hast, könnte der Verkäufer sich den Spaß mit Roos auch machen, wenn der zurückzieht: auf Erfüllung, sprich Zahlung und Abnahme klagen. Denn berechtigt zurückziehen ist noch um einiges schwerer als berechtigt abbrechen. Das geht nämlich nur, wenn man anschliessend direkt nachbietet oder eben wenn der VK die AB ergänzt hat.

      Weil Du ja auch immer wieder meinst, eine z.B. Beschädigung würde zum Abbruch berechtigen verweise ich auch nochmal auf dem Umstand, dass bisher kein einziges Urteil den Umstand beleuchtet hat, dass der Verkäufer die AB ergänzen kann und danach der jeweilige Höchstbieter laut AGB eben nicht mehr an sein Gebot gebunden ist. Hat eben bisher noch niemand vorgebracht. Tut das mal einer wird es spannend.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Denn wie Du selber sehr richtig gesagt hast, könnte der Verkäufer sich den Spaß mit Roos auch machen, wenn der zurückzieht: auf Erfüllung, sprich Zahlung und Abnahme klagen. Denn berechtigt zurückziehen ist noch um einiges schwerer als berechtigt abbrechen. Das geht nämlich nur, wenn man anschliessend direkt nachbietet oder eben wenn der VK die AB ergänzt hat.


      gibt die gesetzgebung bzw. die rechtsprechung was dazu her?
      irgendwas?
      es steht in den ebay-AGB, aber das sind eben nur AGB...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      es steht in den ebay-AGB, aber das sind eben nur AGB...

      Und auf eben diesen AGB basiert die ganze Malaise.

      Vertragsschluss ist soweit unstrittig §10 ebay-AGB. Gebot zurückziehen ist ebenso geregelt wie der vorzeitige Abbruch: durch weiterfühende Unterseiten der Nutzungsbedingungen. Es muss also beim Zurückziehen den Gebotes darauf abgestellt werden, ob der bestehende Vertrag überhaupt nach den Nutzungsbedingungen wirksam angefochten werden konnte. (BTW Nebenkriegsschauplatz: auf die Art könnte man auch der Gebotsabschirmung durch Rückzug des Stützgebotes begegnen)

      Im Fall des Gebotsrückziehers hat ebay aber etwas besser ausgeführt, wann das geht. Nämlich einmal beim Erklärungsirrtum (klassischer §119) weil man sich bei der Abgabe des Gebotes vertippt hat, wobei dann aber unmittelbar ein berichtigtes Gebot abzugeben ist. In so weit steht da dann die Irrtumsanfechtung unter der vertraglich erweiterten Bedingung, dass der Irrtum zu korrigieren ist. Und daraus könnte der Schadensersatzanspruch des VK gegen den Rückzieher resultieren, wenn der nicht nachbietet.

      Zum anderen ist die Rücknahme dann erlaubt, wenn sich der Inhalt der Angebotserklärung des Verkäufers nach Gebotsabgabe ändert. Ist eigentlich trivial, denn in dem Fall liegen ja keine übereinstimmenden Willenserklärungen mehr vor. Der Bieter hat ja ein anderslautendes Angebot angenommen, als nach der Ergänzung des Angebotes bei ebay drinsteht. Da ist eigentlich nicht mal die Gebotsrücknahme erforderlich, weil es zum Vertragsschluss schon an der Übereinstimmung der beiden WE mangelt. Dummerweise hat ebay da aber nur formuliert "Der Bieter ist berechtigt sein Gebot zurückzunehmen" und nicht (analog zum "überbotenen-wieder-Höchstbieter") "es kommt kein Vertrag zustande". ebay geht also davon aus, dass der Bieter, der nach der Änderung nicht zurückzieht, konkludent sein Einverständnis zur Änderung des Angebotes erklärt. Ob das rechtens ist wäre zu klären, ich meine aber, dass dem nicht so ist, denn konkludente Vertragshandlung, also "Zustimmen durch Schweigen", geht eigentlich nur im Handelsrecht zwischen Vollkaufleuten, eine anderslautende Nutzungsbedingnug müsste sich der Prüfung §§305ff BGB stellen.

      Das ist auch der Grund, weshalb ich im Umkehrschluss auf Verkäuferseite das Problem mit der Ergänzung des Angebotes ziehe. Wird der Artikel verändert/beschädigt, könnte der Verkäufer das derzeit geltende Höchstgebot damit konterkarieren, dass er die Veränderung zur Beschreibung hinzufügt. Resultat: keine übereinstimmenden WE gemäß ebay-Regeln mehr, daher kein Vertrag mehr nach ebay-AGB, auf jeden Fall aber nicht nach geltendem Recht. Insbesondere, weil diese Ergänzung ohne weiteres möglich und erlaubt ist. In so weit ist das Angebot also sogar nach ebay-AGB freibleibend. Wenn er statt dessen abbricht, hat er das bekannte Problem: Vertrag, Anfechtung, Schadensersatz.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich glaube langsam, dass das Insektrenvernichtungsmittel unser, ach so "heiss" geliebtes, Röschen selber ist. Passt auch zum Anmeldedatum. Könnte da mal einer tracen?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • neuer Bietername von M.R. aus L.

      Hallo,
      für die es von Interesse ist nun hat er seinen Nick frecce-tricolori in cocoa-dev geändert.
      Ich weiß nicht sicher ob der Name schon erwähnt wurde, beim überfliegen des gesamten Threads fiel er mir zumindest nicht auf.
    • Auch reingefallen

      So bin leider auch rein gefallen auf den "Jura-Studenten" :lach: Herrn Marcus Roos aus Lampertheim.
      Nachdem ich immer wieder nach dem Typen gegoogelt habe, habe ich hier nun mehrere Betroffene gefunden und mich auch angemeldet.

      Wie man in folgendem Link sehen kann, scheint der Kerl ja wirklich jedem ans Bein zu pinkeln...
      morgenweb.de/region/sudhessen-…en-oder-schikane-1.184188

      Kann man wenn man schon den Artikel verschickt hat, trotzdem noch was dagegen unternehmen?

      Gruß
    • Eigentlich, leider, nicht.

      Erst wenn er einen verklagt, hat man eine Chance aus der Sache, mit einem lachenden und einem weinenden Auge, rauszukommen.

      Dazu braucht man aber die Hilfe der andren Betroffenen.

      Für Dich sehe ich keine Möglichkeit das Röschen in seine Schranken zu qweisen.

      Weisst Du, es ist Scheixxe, wenn man eine Auktion abbricht. Aber, esa ist noch grössere Scheixxe, wenn man daraus Reibach machen will.

      Kannst Dich aber mal für die Zukunft hier einlesen rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=1103

      In dem Sinne.

      MfG

      Krennz
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Ach weisst Du, es gehgt daoch darum dem Röschen sein "GEschäftsmodell" zu versauen, da müssen wir, die da drüber stehen, eng zusammenhalten um diesem Typen das Handwerk zu legen.

      Ich weiss. Hier wird darüber etwas anders gedacht.

      Auktionen dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. Ist eigentlich auch ok.
      Aber, wenn einer die Dummheit Anderer ausnutzt um sein eigenes Süppchen zu kochen ist das für mich nicht OK. Für Dich OK?

      Ich bleibe bei Markus Roos, alle Andren gebe ich für Euch zum Abschuss frei.

      Hoffentlcih, für die Betroffenen, kriegt Ihr das auf die Reihe.

      Ich will, und darf, PNs hier nicht veröffentlichen, aber ich kann Dir sagen, dass die in "meinem" Forum per PN agierenden User mir oft genug danken.

      So wie es aussieht, kreigt Röschen bei euns richtig eins auf den Deckel. Was solls, Bäume sind auch nur aus Holz.

      Ich kontaktiere jeden neuen User, der mir suspekt erscheint, über seine imehladdy.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Ach weisst Du, es gehgt daoch darum dem Röschen sein "GEschäftsmodell" zu versauen, da müssen wir, die da drüber stehen, eng zusammenhalten um diesem Typen das Handwerk zu legen.

      Ich weiss. Hier wird darüber etwas anders gedacht.

      Auktionen dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. Ist eigentlich auch ok.
      Aber, wenn einer die Dummheit Anderer ausnutzt um sein eigenes Süppchen zu kochen ist das für mich nicht OK. Für Dich OK?

      Ich bleibe bei Markus Roos, alle Andren gebe ich für Euch zum Abschuss frei.

      Hoffentlcih, für die Betroffenen, kriegt Ihr das auf die Reihe.

      So wie es aussieht, kreigt Röschen bei euns richtig eins auf den Deckel. Was solls, Bäume sind auch nur aus Holz.

      Brauchst nichts zum "Abschuß" freizugeben. Die meisten von uns können genau zielen (ok, Manni mit seiner AK 47 ist da leicht im Vorteil).
      Da du mich gerade "aus der Hüfte heraus ansprichst" ... Nee, die jeweiligen Höchstbietenden (sind ja mehr oder wenige alte Bekannte) gehen mir ebenso auf die Nüsse wie die Kandidaten, die furchtlos ihre Auktionen abbrechen!
      Viellecht hältst du mich für böse, ich werde aber weiterhin mithelfen, daß gottverdammte Volli**** ihre rechtlich verbindlichen Kaufverträge erfüllen werden. Evt. kommen beim Eierfönverkauf noch die Kosten eines VHS-Kurses raus ... :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Diese unberechtigt Abbrecher wird es aber immer wieder geben, solange ibäh seine Hausaufgaben nicht macht und seine AGB und die Hilfeseiten ändert.

      Demzufolge wird es immer wieder Halbseidene geben, die das ausnutzen und versuchen sich mit der Forderung nach Schadenersatz eine goldene Nase zu verdienen.

      Ihr habt doch, evtl., einen Draht zu ibäh. Könnt Ihr da nicht mal was drehen?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Da gibt es nichts zu drehen, die Rechtslage ist klar, bei Auktionsabbruch ohne berechtigten Grund (Diebstahl) kommt ein Kaufvertrag zustande

      Und Verträge sind in Deutschland einzuhalten

      Hier trifft es Auktionssabrecher, an einer anderen Ecke trifft es Downloader von Musik oder Filmen, in der nächsten Diebe von Bildern, im Strassenverkehr den der zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, jeder kann für sich einen Grund suchen warum er gegen geltendes Recht (oder Rechtssprechung) verstoßen hat, unterm Strich hat der es aber verursacht und muss dafür alle Konsequenzen tragen
    • Krennz schrieb:

      Ihr habt doch, evtl., einen Draht zu ibäh. Könnt Ihr da nicht mal was drehen?

      Von selbst oder nur weil evtl. wer einen Draht zu denen hat, wird sich daran nichts ändern. Ich kann mich noch daran erinnern, wie lange es gedauert hat, bis eBay auf unser drängen hin 2007 die 15% Zahlungsregelung bei den Möbellangzeitlieferer eingeführt hat. Da waren sie noch halbwegs gesprächsbereit.

      Heute wird eBay nur noch etwas ändern, wenn es denen ein Richter vorschreibt. Das wird aber nie passieren, wenn man den Abbrechern immer und immer wieder versucht klar zu machen, dass sie nur eine Chance haben, wenn sie einen rechtsmissbrauch von dem Höchstbietenden nachweisen können!

      Es gilt den Ursprung und nicht die Symptome zu bekämpfen!
    • Da gebe ich Sternchen mal ausdrücklich recht. (Wohnungsbrand hatter aber vergessen :D )
      Was den "Draht" angeht, sowas hatte der eine oder andere tatsächlich, mehr oder weniger.
      Stell dir das wie eine Geburt vor, da muß die Nabelschnur auch dran glauben. Sie bzw. der Draht ist bei nicht wenigen hier zerschnitten, da zu laute Fragen gestellt wurden bzw. man hartnäckig war.
      Kritik an der bunten Einkaufsmeile ist schon länger nicht mehr gerne gesehen, in GB wurde der "eiserne Besen" erstmals erfolgreich ausprobiert und jeder und alles wird seitdem "vom Hof gejagt". Bedauerlicherweise auch fähige Mitarbeiter, die mehr können als Smilies zu posten.

      Du bist übrigens für mich auch "ne bunte Nummer".
      Es gibt nämlich eigentlich überhaupt keinen Grund eine "Auktion" abzubrechen, doch, die "Unmöglichkeit liefern zu können.
      Dazu kann man aber auch NACH Ende der Auktion die notwendigen Beweise dem Gegenüber auf den Tisch packen!

      Ansonsten haben wir einen Haufen Auktionsabbrecher denen der Preis nicht stimmt.
      Watt nu besser, diejenigen die auf genau ein solches Szenario setzen oder derjenige dem der Preis nicht stimmt ?
      Bei deinem, durchaus ehrenswerten Einsatz!, vergisst du leider, daß jeder Auktionsabbruch auf der anderen Seite zunächst einen Geschädigten hinterlässt!


      Für FU schiebe ich noch den "sovietischen Beamtenapperat" hinterher :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()