superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • @thomas75

      6000 Smartphones? Werde doch mal konkret. Woraus leitest du das ab?

      Stell dir mal Folgendes vor. Du bietest auf 100 iPhone Auktionen jeweils 5 EUR und wartest 2 Tage. Was glaubst du wieviele Auktionen du gewonnen hast? Wahrscheinlich keine. Solche Figuren wie du leiten aber aus 100 abgegebenen Geboten ab, dass der Bieter auch 100 Artikel gekauft hat. Das ist die Dummheit bei dieser ganzen Argumentation. Diese Mathematik müsste eigentlich jeder nach der Grundschule beherrschen.

      @Obelix

      ich formuliere manchmal etwas polemisch, beleidige aber niemanden damit. Ich werde mich aber versuchen zurück zu halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von superocean ()

    • 6000 Smartphones

      eben, dass würde mich auch mal interessieren- wieso 6.000 Smartphones? Wo genau sieht Thomas das denn?
      Wo bleibt den Krennz nur????
      Sein Fachwissen ist jetzt gefragt.... der nach seiner Meinung Schwerverbrecher Nummer 1 ist ja aufgetaucht- und hat Argumente, die nicht von der Hand zu weisen sind.
      Ob Krennz die Urteile jetzt auch in seine einseitige Datenbank aufnimmt?

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    • @Röschen
      Les mal das schwarze, dass sind die Buchstaben, alles zusammen ergeben Wort und die zusammen dann auch einen Sinn.

      Ich predige hier seit Ewigkeiten, dass die Abbrecher sich hier nicht als Unschuldslamm hinstellen brauchen. Sie haben sich die Suppe selbst eingebrockt, die sie nun auslöffeln müssen. Ich habe kein Mitlied mit ihnen. Rechtlich und moralisch ... dazu hat Löschbert wie gesagt schon genug geschrieben. Wir beide sind da ein und der selben Meinung.
    • superocean schrieb:

      @thomas75

      6000 Smartphones? Werde doch mal konkret. Woraus leitest du das ab?

      Stell dir mal Folgendes vor. Du bietest auf 100 iPhone Auktionen jeweils 5 EUR und wartest 2 Tage. Was glaubst du wieviele Auktionen du gewonnen hast? Wahrscheinlich keine. Solche Figuren wie du leiten aber aus 100 abgegebenen Geboten ab, dass der Bieter auch 100 Artikel gekauft hat. Das ist die Dummheit bei dieser ganzen Argumentation. Diese Mathematik müsste eigentlich jeder nach der Grundschule beherrschen.


      Ich hatte mir nur mal Deine Gebotsübersicht aus 09/2012 angeschaut. Da hattest Du auf 6110 Artikel geboten / 30 Tage. Verschiedene Kategorien, aber nur mit einem Nick.
      Das sind 200 Gebote / Tag für den superocean-Nick. Und ja, ich zweifel ernsthaft daran, dass Du alle diese Artikel haben wolltest. Ein neues Iphone 5 für EUR 222 gibt es bei Ebay zum Ende der Laufzeit nicht.

      Nehmen wir also mal an, Du hättest nur einen Nick, 09/2012 wäre ein starker Monat gewesen und Du würdest im Schnitt lediglich auf 100 Auktionen pro Tag bieten. Nach spätestest 2 Monaten hättest Du gemerkt, dass Dein Gebot zu niedrig ist und das Du mehr bieten mußt, um einen Artikel regulär kaufen zu können. Wenn Du ihn denn hättest zu einem fairen Preis haben wollen. Aber irgendwie ist das nicht bei Dir angekommen, Du bietest trotzdem fleißig weiter einen Bruchteil des Kaufpreises.

      Jetzt würde natürlich die Beantwortung der vorher gestellten Frage weiterhelfen, wie viele dieser Auktionen Du zum Laufzeitende ohne Gebotsstreichung gewonnen hast. Und wie viele Du nicht gewonnen hast, aber den Artiekl forderst.

      Rechnen kann, ich, keine Bange ;)
    • iphone 5 für Euro 1

      Thomas- ich will ja hier nicht Partei für supero. ergreifen. Aber du machst Dir reichlich viel zusammen. Wieso gibt es auf ebay kein iphone 5 für 222 Euro?
      Schau doch mal richtig hin- da stehen einige für Euro 1,00. - und das weisst Du auch- ist ein verbindliches Angebot.
      Also lass es doch, alles so zu drehen, wie es Dir in den Kram passt.
    • @thomas75

      Du hast dir meine Gebotsübersicht nicht angesehen. Du hast vielleicht die Lügen anderer interpretiert. Das ist alles.

      Du hast auch noch immer nicht verstanden, dass man aus der Anzahl abgegebener Gebote nicht die Anzahl ersteigerter Artikel ableiten kann. Ich sage dir es ist problemlos möglich auch 3000 Gebote abzugeben und keinen einzigen Artikel zu ersteigern. Das was du machst ist das Verbreiten von haltlosen Vermutungen. Das geschieht hier die ganze Zeit. Deshalb diskutiere ich ab sofort mit.

      Wer ist denn der Krennz? Ist das der Stefan S. der mir eine tolle Uhr für kleines Geld verkauft hat und mit seinen Lügen vor dem Landgericht gescheitert ist? Kein Wunder dass so einer hier Stimmung macht. Der hat heute noch nicht eingesehen, das eBay Angebote verbindlich sind.
    • paral605 schrieb:

      Schau doch mal richtig hin- da stehen einige für Euro 1,00. - und das weisst Du auch- ist ein verbindliches Angebot.
      Also lass es doch, alles so zu drehen, wie es Dir in den Kram passt.

      paral - dann schau doch mal auf die beendeten Auktionen, da gibt es kein Iphone 5, dass für 1 EUR verkauft wurde. Jeder Artikel findet seinen Preis. Du kannst vielleicht einen gebrauchten Staubsauger für einen Euro ersteigern, oder ein häßliches Gemälde oder ein gebrauchtest Shirt.

      Aber ein Iphone 5 /neu/ohne Vertrag/16GB bekommsgt Du nur über einen Einstellfehler zu 1 EUR Sofortkaufenpreis oder über abgebrochene Auktionen wie superocean oder dann wieder realistisch ab 400 EUR : ebay.de/sch/Handys-ohne-Vertra…e+5&_pgn=2&_skc=200&rt=nc
    • Thomas75 schrieb:

      Wohl wahr, wohl war :D Und du meinst die Verkäuferschutztruppe :P

      Stimmt, war ein freudscher Vertippsler. Weil: Verkäuferschutz gibt es ja sonst nirgends. :D


      @superocean

      superocean schrieb:

      Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

      Och, schon. Es sind ja durchaus Fragen offen.

      Thomas75 schrieb:

      Zum einen stelle ich mir die Frage, ob Du nach Erhalt der ganzen Schadensersätze, die entsprechenden Ersatzkäufe getätigt hast - Du wolltest ja immer die Artikel und nie die Kohle, oder habe ich das falsch verstanden ?

      Beantwortest Du das oder mache ich das?

      Thomas75 schrieb:



      Ich stelle mir natürlich auch die Frage, ob die Richter überhaupt verstanden haben, dass Du das professionell durchziehst.

      Schreibst Du dazu was?

      Thomas75 schrieb:

      Und natürlich, ob der Staatsanwalt mal bei Dir (vergelblich) angeklopft hat, so in Richtung Eingehungsbetrug oder so.

      Hier das selbe.

      Thomas75 schrieb:

      Dann stelle ich mir die Frage, wie Du Dein Handeln moralisch vertreten kannst.


      Stellst Du die Rückfrage oder mache ich das?


      Thomas75 schrieb:

      hast Du nicht mal dran gedacht, das ehrlicher einzusetzen ?


      Auch 'ne nette Frage. Aber auch wieder die nach der Moral. Da erspare ich Dir die Antwort, die gebe ich selber indem ich kurz mal eben plagiiere:
      Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.

      @Thomas:

      Thomas75 schrieb:

      Und wie oft Schadensersatz oder die Ware zum letzten sichtbaren Höchstgebot gefordert ? Steht das in irgendeiner Relation ?

      Gegenfrage von mir: wie oft wäre eine Ergänzung der Auktion möglich obwohl dann doch abgebrochen wird? Steht das in irgendeiner Relation? Ich meine, nein. Schon aus rein mathematischen Gründen, weil man durch Null nicht teilen darf.

      Was übrigens deine Frage zum Eingehungsbetrug angeht... wie stehst Du zu dem Eingehungsbetrug, den der Verkäufer durch seinen Abbruch begeht? In mindestens einem der hier veröffentlichten Urteile könnte man nämlich auch zu diesem Schluss kommen. Da wo der VK anderweitig verkauft hat.

      Was die Frage nach den vielen bebotenen Artikeln angeht: ich hatte schon erwähnt, dass ich selber mehrere Accounts habe, die auf jeden Artikel bieten. Da kommt mal eben eine satte fünfstellige Anzahl an Geboten im Monat zusammen.

      Was nun Dein Argument angeht, dass die Verkäufer die ebay-AGB nicht oder erst nach verlorenem Prozess lesen: hältst Du das nicht für etwas schwach? Ich meine, der einzig legitime Grund, die nicht gelesen zu haben ist der, dass man Analphabet ist. Dann schreibt man aber auch keine Artikelbeschreibung. Und wie würdest Du einem Verkäufer antworten, der Dir sagt, er zahlt für das 101. Angebot auch keine Einstellgebühren, weil er das nicht will? Ok, steht so in den AGB, aber trotzdem - auf kleinanzeigen ist das Anbieten auch kostenlos. Also einfach mal so davon ausgehen, dass es bei ebay was kostet kann er auch nicht, schliesslich waren die ersten 100 ja auch für umme. Und die AGB gelesen haben muss er ja nicht...

      Ok - es kann natürlich auch sein, dass man nicht kapiert hat was da steht. Dann ist man kein Analphabet, dann ist man ganz einfach doof. Vor allem, wenn man einen Nutzungsvertrag abschliesst, den man nicht kapiert und sich das dann auch nicht von jemand erklären lässt, der sich damit auskennt, weil man zu faul ist - wird schon nichts passieren. Das hat irgendwie was von Versicherungsvertrag. Würdest Du mir zustimmen, wenn ich mal in den Raum stelle, dass gefühlt 100% der Privatverkäufer auf ebay eigentlich einen Pfleger gesetzt bekommen sollten? Betreutes Verkaufen auf ebay sozusagen...

      halb-OT mal die Sicht eines Profiverkäufers: bei mir geht gerade auch ein Rudel Ein-Euro-Auktionen in die letzte Stunde. Zum Teil bis gestern gar nicht beboten, zum Teil seit neun Tagen und 22 Stunden bei einem Euro dümpelnd. Und nun kommen die Bieter aus ihren Löchern gekrochen und kloppen sich teilweise im Sekundentakt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Weiah, seid ihr eifrig.

      superocean schrieb:

      Löschbert scheint einer der Wenigen mit Hirn hier zu sein.
      Nö. Ich bin nur der mit dem Jurastudium. Möglich, dass ich dadurch einen etwas anderen Blickwinkel auf die Situation habe, meine Signatur kommt jedenfalls nicht von ungefähr. Daher eben auch mein Interesse daran, ob Du auch eines hast bzw dabei bist eines auf den Weg zu bringen.

      paral605 schrieb:

      Wundert mich dass der sich noch nicht gemeldet hat.

      Ja, den hatte ich auch schon längst erwartet. Und den hatte ich auch gemeint, als ich von den "anderen" Urteilen sprach. Angeblich soll's die ja geben. Nur gesehen habe ich noch keines.

      @fu:

      Ja, ich weiss - die Folgen beurteilen wir gleich, aber hinsichtlich der moralischen Güte der Vorgehensweise die dazu führt sind wir nun mal etwas unterschiedlicher Ansicht. Liegt vielleicht (wie schon erwähnt) daran, dass ich Jurist bin und die haben bekanntlich keine Moral, weil dazu keine Legaldefinition besteht. ;)

      Ausserdem bin ich der Ansicht, dass man sich gefälligst selber darum zu kümmern hat, welche Folgen das eigene Handeln haben kann. Habe ich nie anders gelernt und wenn ich früher 'ne Scheibe eingeschmissen habe dann hab ich auch hinterher dafür das Taschengeld gekürzt bekommen. Diese Vollkaskomentalität dass sich jeder andere immer um alles zu kümmern hat nur man selber nicht, die hab ich nie begriffen. Vielleicht kommt daher mein Mangel an moralischer Entrüstung in diesen Fällen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Gegenfrage von mir: wie oft wäre eine Ergänzung der Auktion möglich obwohl dann doch abgebrochen wird?

      Die Ergänzung einer Auktion ist schwierig. Gerade, wenn man sich zu seinen Ungunsten vertan hat. Zum Beispiel, wenn man ein neues Smartphone als gebraucht eingestellt hat und das erst nach dem ersten Gebot bemerkt. Das Angebot wird dann schlechter gefunden, wer sucht schon in gebrauchten Smartphones nach neuen. Nun kommt Ebay daher und meint, man solle das Angebot beenden, wenn es einen Fehler enthielt.... Finde ich für den Auktionsablauf auch stimmiger, als die AB zu ergänzen. Andersherum genauso (neu eingestellt, ist aber gebraucht). Klar ist es schlampig, es falsch einzustellen, aber gerade in diesen Kategorien stellen die frisch-ins-Ebayalter gekommenen ja gerne über Smartphones das Zeug ein. Irgendwie klar, dass das schiefgehen muß.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      wie stehst Du zu dem Eingehungsbetrug, den der Verkäufer durch seinen Abbruch begeht?

      Naja, es kommt drauf an, warum die Auktion abgebrochen wurde. Wenn sie einen Fehler enthielt, denke ich nicht, dass es sich um einen Eingehungsbetrug seitens des Verkäufers handelt. "An wen anders verkauft" - könnte passen, keine Ahnung. "Kaputt gegangen worden" - schwer nachzuvollziehen, oft nicht glaubhaft, oft Schutzbehauptung. Aber ich denke, die Anzahl der Auktionen,d ie einen Fehler enthielten ist gar nicht so gering, oft werden die Dinger sofort wieder neu eingestellt, da ist nichts mit dem Weiterverkauf an Dritte. Und oft ist der Grund / also die Änderung auch nachvollziehbar. Da wird aus einem Iphone 4 ein Iphone 4S oder so.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was die Frage nach den vielen bebotenen Artikeln angeht: ich hatte schon erwähnt, dass ich selber mehrere Accounts habe, die auf jeden Artikel bieten. Da kommt mal eben eine satte fünfstellige Anzahl an Geboten im Monat zusammen.


      Kannst Du ja machen, sofern Du nicht von den Auktionsabbrechern immer Schadensersatz forderst, um Deinen Lebensunterhalt damit zu verdienen. 8) Und ich gehe davon aus, dass Du nicht nur einen Euro auf ein neues Tablet bietest, weil es unrealistisch wäre, dies zum Ende der Auktion auch tatsächlich zu erhalten

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was nun Dein Argument angeht, dass die Verkäufer die ebay-AGB nicht oder erst nach verlorenem Prozess lesen: hältst Du das nicht für etwas schwach?
      Nöh überhaupt nicht. Ich bin forengeschädigt und habe natürlich die AGBs gelesen, aber der 0-8-15-User nicht. Und wenn ich von einem Anwalt höre, man hätte ja die Auktion auch bis 12h vor Ende abbrechen können, dann wäre alles paletti gewesen, dann frage ich mich, ob die, die sich damit auskennen sollten, das überhaupt verstehen können. Oder wenn der Kundenservice dazu rät. Ist so ein bißchen wie mit versteckten Inhalten der AGB - muß man zwingend damit rechnen, dass man sich einer Forderung aussetzt, wenn man die Auktion beendet ? Wenn Ebay als Auswahlgrund angibt "oder steht aus einem anderen Grunde nicht mehr zum Verkauf ?

      Gut, man kann natürlich vermuten, dass alle Auktionsabbrecher zu gutgläubig sind, oder dumm oder so. Aber davon gibt es eine ganze Menge. Das System würde sich nicht lohnen, wenn bei 6000 Geboten nur 1 abgebrochen würde. Dafür wäre mir der Zeitaufwand auch viel zu hoch. Das kann sich nur lohnen, wenn viele Auktionen abgebrochen werden und die Wahrschenlichkeit hoch ist, dass der Bieter zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietender ist. Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich mit der Anzahl der abgegebenen Gebote. Und ist auch von der Höhe des Gebotes abhängig. Trotzdem darf es nicht zu hoch sein, denn die Marge muß ja stimmen.

      Ich halte per se nicht alle Gebotsabbrecher für dumm. Ich halte die Möglichkeit und die Darstellung bei Ebay für falsch. Und es scheint ja auch so mißverständlich zu sein, dass sich viele dazu hinreißen lassen, die Angebote zu beenden, gerne auch öfters.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.

      Naja, vermutlich habe ich einfach genug zu fressen, dass ich mich solcher Dinge nicht bedienen muß. Wobei - eigentich kann ich mir nicht vorstellen, dass Superocean auch ohne die Schadensersatzforderungen an Hunger leiden müßte. Scheint ja ein smartes Kerlchen zu sein, - da ließe sich bestimmt was finden.
    • superocean schrieb:

      Du hast dir meine Gebotsübersicht nicht angesehen. Du hast vielleicht die Lügen anderer interpretiert. Das ist alles.
      Ich hänge sie Dir mal an, kannst Du mir ja dann erklären, was ich da sehen soll.


      Und die aktuelle vom neuen Nick:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      superocean schrieb:

      Du hast auch noch immer nicht verstanden, dass man aus der Anzahl abgegebener Gebote nicht die Anzahl ersteigerter Artikel ableiten kann. Ich sage dir es ist problemlos möglich auch 3000 Gebote abzugeben und keinen einzigen Artikel zu ersteigern.

      Doch klar, das habe ich schon verstanden. Es ist sogar relativ unrealistisch, dass, wenn man nicht mal 50% auf einen Artikel bietet, der bei Ebay weggeht, wie warme Semmeln, ein Höchtgebot am Ende der Auktion hat. Du siehst das in Deiner Gebotsübersicht immer an den Markierungen - grün = aktuell Höchtbietender (kann aber noch getoppt werden), grau = Gebot abgegeben, aber aktuell nicht Höchtsbietender.

      superocean schrieb:

      Das was du machst ist das Verbreiten von haltlosen Vermutungen. Das geschieht hier die ganze Zeit. Deshalb diskutiere ich ab sofort mit.

      Dann mach das doch auch und stelle die Dinge klar. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Und ich bin auch relativ tolerant.
      Bilder
      • Angaben zu Geboten 11.09.2012 superocean.png

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    • @thomas75

      Du hast einfach noch immer ein grundsätzliches Verständnisproblem hinsichtlich eBay Auktionen. Wie kannst du es als unrealistisch bezeichnen den Versuch zu unternehmen einen Artikel für einen EUR zu bekommen? Ich habe mehrfach nachgewiesen, dass das eben doch möglich ist. Es ist durch vorzeitigen (unberechtigten) Abbruch möglich und eben auch durch normalen Ablauf. Das ist kein Trick oder etwa eine sog. "Lücke", das sind AGB konforme Kaufverträge. Jeder hat die AGB zuvor akzeptiert.

      Hier nochmal das Beispiel von gestern: ich hatte unter Artikelnummer 111082935920 eine schöne Hose gekauft. Die Auktion ging ganz normal durch Zeitablauf zu Ende. Dem Verkäufer waren 6 EUR aber wohl nicht genug. Die Nachfrage war zu gering. Da fragt man sich doch weshalb er die Hose mit einem Startpreis überhaupt für 1,- EUR einstellt wenn er zu diesem Preis gar nicht verkaufen will.

      Das ist genau diese "es wird schon nichts passieren Mentalität". Hier wird sorglos mit eBay Angeboten umgegangen. Warum nimmst du als Startpreis nicht einen solchen mit dem du leben kannst, falls im ungünstigsten Fall nur ein Gebot eingeht?

      Zu deiner Gebotsübersicht. Wer ist denn o***o? Aber nehmen wir mal an das wäre ich. Wo liegt das Problem? Ich kann eine Million Gebote abgeben wenn ich das möchte. So wie jeder andere eBay Teilnehmer auch. Wer alleine aus der Anzahl abgegebener Gebote ableitet dass derjenige eine bestimmte Anzahl von Auktionserfolgen erzielt hat, der möge mir mal erklären wie das geht. Woran sehe ich wie viele Erfolge daraus hervorgehen? Kann es sein dass da deine Phantasie mit dir durchgeht? Ich glaube ja, denn du weißt gar nichts. Alles reine Spekulation.

      Um nochmal zu den tausenden Geboten zurückzukommen. Die Abbruchquote ist sehr viel höher als 1%. Allerdings täuschst du dich mit deinen Spekulationen gewaltig wenn du meinst auf diese Weise könne man tausende Artikel kaufen, die man dann auch tatsächlich erhält. Das ist realitätsfern. Auch ein gewonnener Rechtstreit bedeutet noch lange nicht dass du am Ende irgendetwas erhältst. Letztlich entscheidet auch noch immer der Käufer, ob er den Anbieter bei einem unberechtigten Auktionsabbruch auch in Anspruch nimmt. Das ist kein Automatismus.

      Meine Ansicht kennst du ja. Es ist absolut legitim die eBay Angebote so anzunehmen wie sie sind. Wenn etwas für 1,- EUR angeboten wird, kann ich es auch mit gutem Gewissen zu diesem Preis kaufen. Den illegalen Auktionsabbruch oder die Herausgabeweigerung nach normalem Zeitablauf bei niedrigem Gebot mache nicht ich sondern ausschließlich der Anbieter. Ich habe keinen Einfluss auf das Verhalten des Anbieters. Der Anbieter selbst ist es der durch sein Handeln den Kaufvertrag bei niedrigem Kaufpreis zustande kommen lässt. Das dürfte wohl unstreitig sein.

      Ich kann dir noch ein Beispiel geben. Schau mal Artikelnummer 271185246637. Da habe ich eine Jacke für 2,50 EUR gekauft die einen Verkehrswert von ca. 150 hat. Auktion ging ganz normal durch Zeitablauf zu Ende. Und jetzt rate mal ... der Verkäufer hat die Jacke nicht heraus gegeben. Weil ihm der Endpreis zu gering war.

      Jeder der hier etwas anbietet sollte einmal grundsätzlich darüber nachdenken was es bedeutet einen Gegenstand mit einem Startpreis von 1 ,- EUR einzustellen. Ich glaube das haben viele vergessen, was sie damit tatsächlich erklären. Sie erklären nämlich den Gegenstand beginnend ab 1,- EUR verkaufen zu wollen. Das heißt im ungünstigsten Fall für 1,- EUR.

      Wer bei eBay hochwertige Sachen mit einem solchen Startpreis einstellt, geht meiner Ansicht nach ein hohes Risiko ein. Er überlässt die weitere Preisentwicklung alleine der Nachfrage. Entwickelt sich der Preis nicht erwartungsgemäß greifen diese Leute dann zu illegalen Auktionsabbrüchen, weil sie die Nerven nicht haben es einfach laufen zu lassen. Oder es ist diesen Leuten vorn vornerein schon klar, dass eBay lediglich dazu dienen soll Kontakt mit potentiellen Interessenten aufzunehmen. Dann findet man im Auktionstext Hinweise wie:"Sofortkaufangebote willkommen" usw. Das ist meiner Ansicht nach problemlos unter den Betrugstatbestand zu subsumieren. Hier wird eBay um die Gebühren betrogen - vorsätzlich.

      Wie wäre es lieber thomas75 wenn du deine Identität preisgibst? Ich werde dann mal hier veröffentlichen warum du deine Auktion abgebrochen hast. Wer sich hier als Moralapostel darstellt, sollte soviel Mut haben zu seinen eigenen Taten zu stehen. Also? Wer bist du? Oder ist dir dein eigenes Handeln etwa peinlich?

      Das gilt auch für den "Krennz". Auch zu ihm habe ich noch ein paar Files, die ich zu gegebener Zeit hier zum Download anbieten werde. Ich warte nur auf die passende Gelegenheit um die Karten der anderen einmal offen zu legen, damit ihr seht wer hier alles so gerne den Scheinheiligen spielt.



      @Löschbert

      um deine Frage nach der Ausbildung zu beantworten. Ja, ich bin ein sogenannter Rechtsgeselle mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von superocean ()

    • @forenuser

      Nach deiner Identität habe ich auch schon mehrfach gefragt aber anscheinend hast du Angst ich könnte dein Vorgehen bei eBay ebenso offen legen - und dann wird es peinlich. Also los! Zeig uns wer du bist und ich lade die passenden Dateien dazu hoch. Ich mache meine kleine Datenschatztruhe auf und schau mal was da so alles drin ist. Da ist für fast jeden hier was dabei. Zumindest was die Verkäuferschutzgruppe betrifft.

      Also wenn ihr noch mehr Files wollt, dann gebt mir Nachricht über das Who is Who. Auch über PN. Es ist an der Zeit die Hüllen fallen zu lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von superocean ()

    • superocean schrieb:

      Wie wäre es lieber thomas75 wenn du deine Identität preisgibst? Ich werde dann mal hier veröffentlichen warum du deine Auktion abgebrochen hast. Wer sich hier als Moralapostel darstellt, sollte soviel Mut haben zu seinen eigenen Taten zu stehen. Also? Wer bist du? Oder ist dir dein eigenes Handeln etwa peinlich?

      Guten Morgen,

      ich muß Dich enttäuschen - ich habe weder jemals eine Auktion abgebrochen, noch war ich Höchstbietender einer Auktion, die abgebrochen wurde. Ich habe weder Iphone noch Ipad (OK, es gibt einen Samsung Tablet im Haushalt - ehrlich gekauft im örtl. Elektronikfachmarkt), trage alten Leuten die Tasche nach oben, sprinte auch schon mal für die nette Frau mit 2 Krücken durch den Supermarkt und habe noch nie einen Punkt in Flensburg gehabt. Ich bin nett und hilfsbereit aber kein Birkenstockträger oder Vegetarier. Ich habe einen Job, eine Familie und bin eine gefühlte Ewigkeit bei Ebay und dem HF (Hilfeforum).
      Wenn ich Sachen für 1 EUR einstelle, verkaufe ich sie für einen EUR, wenn ich mich beim Porto vertan habe, zahl ich drauf oder schicke den zuviel gezahlten Beitrag zurück.

      Ich bin ein hobbymäßiger Ebayforenhelfer,kein Jurist und habe schon so einige Auktionsabbrüche und deren Schadensersatzforderer gesehen. Und mir die Frage gestellt - wer die miesere Partei der beiden ist.

      Ich habe mich dann dazu entschlossen, mit den Verkäufern zu sympatisieren. Und zwar weil ich persönlich meine, dass Dir kein wirklicher Schaden entstanden ist. Ich gehe davon aus, dass Du die Artikel, bei denen Du Geld forderst nicht nachkaufst und Dir das 1000ste Iphone ans Ohr klebst. Du müßtest ja theoretisch zu jeder Schadensersatzforderung einen entsprechenden Kaufbeleg haben. Außerdem ist ein Smartphone nun auch nicht der superer rare Artikel - man kann ihn jederzeit zu einem angemessenen Preis kaufen. Nur eben nicht zu Deinem Gebot. Auf der anderen Seite sehe ich die Verkäufer, denen gegenüber Du als "ich bin ein sogenannter Rechtsgeselle mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt" einen deutlichen Wissenvorsprung hast und deren Unwissenheit ausnutzt. Jetzt gibt es Leute mit "Selbst Schuld"-Mentalität und es gibt Leute mit "das ist ungerecht"-Mentalität. Ich halte dieses Mißverhältnis und dessen Ausnutzung für ungerecht und bin erstaunt, dass die Gerichte das nicht so sehen.

      Und die Profibieter (bis auf einen) - hauen ja wirklich sofort rein, mit allem, was sie haben. Es reicht dir nicht, die Ebayverkäufer zu belehren und ihnen die entsprechenden Paragraphen oder AGBs zu erläutern, damit sie künftig klüger handeln. Das wäre bei mir in einem solche Falle das Äußerste - also ja, ich würde den VK darauf hinweisen, dass er falsch gehandelt hat. Ich hab auch schon mal einer VKin mitgeteilt, dass das was sie unter "sehr gut" eingestellt hat, bei mir ein Fall für die Tonne (da Wasserschaden auf Papier) gewesen wäre. fertig.

      Von Dir habe ich erst in diesem Forum gelesen. Ich fand es interessant und gut, dass jemand der PKH beantragt auch mal eine Schlappe vor Gericht hinnehmen muß (PKH und "ich bin ein sogenannter Rechtsgeselle mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt" passt irgendwie nicht zusammen ....) und hatte die Hoffnung, dass die Gerichte zukünftig auch mal einen Blick auf die Gebotslisten werfen. Aber so richtig hab ich bei Dir nicht geschaut, das geb ich zu, da Du mich nicht so interessiert hast und es leider so viele Kandidaten gibt, dass man nicht bei jedem gucken kann, was er macht. Man hat ja schließlich auch noch was anderes zu tun und ist nicht selbst Betroffen, da können auch mal die Betroffenen aktiv werden.

      Verstehe mich nicht falsch- natürlich dürfen die Verkäufer keine Auktionen abbrechen und es ist auch kein Grund, einen Artikel nicht zu schicken, bei dem man "zu wenig" bekommt. Eine kurze Hilfingerhose gibt es wohl um die EUR 6 - wenn die Auktion bis zum Ende lief, müßte sich da der Marktpreis gebildet haben. Und selbstverständlich muß der Verkäufer die Hose normalerweise herausgeben.

      Aber es geht hier nicht um gebrauchte Kleidung, Sammlerbierdeckel oder Bleistifte. Es geht um Elektronikartikel und andere Kategorien.

      superocean schrieb:

      einen Artikel für einen EUR zu bekommen? Ich habe mehrfach nachgewiesen,
      dass das eben doch möglich ist. Es ist durch vorzeitigen
      (unberechtigten) Abbruch möglich und eben auch durch normalen Ablauf.
      Bei Smartphones und Tablets ? Du hast immer noch nicht meine Fragen beantwortet. Hier in diesem Falle wäre eben die Antwort auf die Frage wichtig- wie viele Smartphones konntest Du in den letzten 2 1/2 Jahren auf Ebay per Auktion regulär erwerben, ohne dass sie abgebrochen wurden oder fälschlicherweise als Sofortkauf zu einem Euro eingestellt wurden ? Selbstverständlich sind auch diese Auktionen gemeint, bei denen der Verkäufer sagt "für den Preis gebe ich den Artikel nicht her", wenn die Auktion bis zum Ende lief.

      Und im Vergleich dazu wäre die Anzahl an Smartphones mal interessant, bei denen Du den Artikel oder Schadensersatz gefordert hast, weil die Auktion vorzeitig abgebrochen wurde.

      Und um es dann noch weiterzuführen - bei den in den letzten 2 1/2 Jahren vorgekommenen Schadensersatzforderungen und Artikelforderungen - wie viele Artikel hast Du dann tatsächlich behalten bzw. wie viele verkauft und zu wie vielen Schadensersatzzahlungen hast Du dann den gewünschten Artikel gekauft ?

      superocean schrieb:

      Wer ist denn o***o
      Das ist der Superocean-Account aus 09 / 2012, damals auch wirklich noch mit dem Namen superocean.

      superocean schrieb:


      Wo liegt das Problem? Ich kann eine Million Gebote abgeben wenn ich das möchte. So wie jeder andere eBay Teilnehmer auch. Wer alleine aus der Anzahl abgegebener Gebote ableitet dass derjenige eine bestimmte Anzahl von Auktionserfolgen erzielt hat, der möge mir mal erklären wie das geht. Woran sehe ich wie viele Erfolge daraus hervorgehen? Kann es sein dass da deine Phantasie mit dir durchgeht? Ich glaube ja, denn du weißt gar nichts. Alles reine Spekulation.

      Klar kannst Du eine Millionen Gebote abgeben, wenn Du möchtest. Das Problem ist ja nur, die Intension beim Gebot. Du bleibst ja nicht bei allen angebotenen Auktionen Höchtbietender, soweit teilen wir die gleiche Auffassung. Zum Zeitpunkt der Gebote bist Du aber manchmal ersteinmal Höchstbietender mit einem bestimmten Maximalgebot.
      Nehmen wir einfach mal an, dass Du ständig 200 Auktionen am laufen hast, wo Du mit je 200 EUR Höchstbietender bist. Zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe mußt du ja den Willen haben, den eventuell entstehenden Kaufvertrag auch zu erfüllen. Das wären dann immer 40.000 EUR. Vorsichtig angenommen. Gleichzeitig steht im Raum, dass Du PHK beantragt hast und das geht bei mir nicht zusammen. Jemand der 40.000 EUR auf dem Giro- oder Geldmarktkonto hat, hat keine Kohle für einen Anwalt ? Finde ich eigenartig.

      Kannst Du nachvollziehen, wo da mein Verständnisproblem liegt ?

      Du bietest ja nicht auf 2000 Bierdeckel-Auktionen 1 EUR, das kann man wohl in der Regel aus der Portokasse bezahlen. Aber zigtausend Euro potentielle Kaufvertragsverpflichtung - auch wenn der Artikel mehr wert ist und man ihn sofort wieder gewinnbringend veräußern würde, die müßte man ersteinmal cash da liegen haben. Denn ich glaube kaum, dass eine Bank dieses Geschäftsmodell mit einer Kreditlinie unterstützen würde. Jedenfalls nicht ohne entsprechende Sicherheiten und dann wieder das Ding mit der PHK ? Fand ja wohl auch der ein oder andere Richter komisch und im Mißverhältnis.

      Aber ich gehe noch weiter - selbst ohen PHK ist es ein Unding, dass Du das Nichtwissen der VK so ausnutzt. Es ist unfair und unehrenhaft. Wenn Du so glücklich wirst ....

      superocean schrieb:

      Allerdings täuschst du dich mit deinen Spekulationen gewaltig wenn du meinst auf diese Weise könne man tausende Artikel kaufen, die man dann auch tatsächlich erhält. Das ist realitätsfern.

      So was spekuliere ich doch gar nicht, im Gegenteil - meine Behauptung ist ja, dass wenn Du nicht mal 50% des Marktwertes auf ein Smartphone bietest, Du nicht eines regulär erhälst. Da hast Du mich wohl falsch verstanden. Davon separat sehe ich, dass Du wohl zwischenzeitlich bei einer gewissen Anzahl an Auktionen Höchstbieter sein mußt, sonst könntest Du ja keine Ansprüche stellen. Und hier läge es an Dir, diese potentiellen Kaufverträge auch erfüllen zu können, PHK ist da widersprüchlich.

      Schau mal hier hast Du mind. 10 Auktionen, wo Du aktuell HB bist: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      hier mind 4: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink (waren gestern 10) und so läppert es sich zusammen. Über die Jahre.

      Aber irgendwie scheint die Diskussion zu nichts zu führen, denn offenbar willst Du ja keine Fragen beantworten. Willst Du die Verkäufer nur verhöhnen ? Versuchst Du Dein Handeln moralisch zu legitimieren ?
      Ich versteh es immer noch nicht. Und wenn Du alles für so superkorrekt hälst, was Du tust, warum wandelst Du dann die bei Ebay angegebenen Vornamen ab ?

      Ich dachte, man könnte mit Dir sachlich diskutieren aber ohne, dass Du mitmachst, macht das keinen Sinn.
    • Urteil des AG Rockenhausen

      Um ein weiteres Mal auf die Kernfrage dieses Threads "Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch?" einzugehen stelle ich das Urteil des AG Rockenhausen zur Verfügung. Meiner Meinung ein detailliert ausgeurteilter Fall.

      Wahrscheinlich liegt der Richter nach Auffassung der Verkäuferschutzgruppe auch hier wieder voll daneben nicht wahr?

      Lasst uns das Urteil diskutieren.
      Dateien
    • Thomas75 schrieb:

      Ich dachte, man könnte mit Dir sachlich diskutieren aber ohne, dass Du mitmachst, macht das keinen Sinn.
      Das behauptest du weil ich nicht deine Meinung teile. Das ist eben deine Sicht der Dinge.

      Thomas75 schrieb:

      Aber irgendwie scheint die Diskussion zu nichts zu führen, denn offenbar willst Du ja keine Fragen beantworten. Willst Du die Verkäufer nur verhöhnen ? Versuchst Du Dein Handeln moralisch zu legitimieren ?
      Ich versteh es immer noch nicht. Und wenn Du alles für so superkorrekt hälst, was Du tust, warum wandelst Du dann die bei Ebay angegebenen Vornamen ab ?
      Das ist wieder so eine typische Falschinformation. Weiß der Geier woher du die hast. Ich wandle gar nichts ab und bin bei eBay mit meinem richtigen Namen angemeldet. Wer etwas anders behauptet, der erzählt Unsinn.

      Thomas75 schrieb:

      Schau mal hier hast Du mind. 10 Auktionen, wo Du aktuell HB bist: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vi…s_None_ViewLink
      Du verstehst einfach nicht, dass "Höchstbietender" oder "Bieter" sein nicht bedeutet etwas gekauft zu haben. Du verstehst auch nicht, dass bei tausenden abgegebenen Geboten keine Kaufinteresse an tausenden Artikeln besteht. Natürlich nicht. Wenn ich 1000 Gebote abgebe und 1000 mal überboten werde, was ganz schnell der Fall ist wenn das Höchstgebot ein paar EUR beträgt, dann geht es eben weiter und auf die nächsten Angebote wird geboten. Niemand hat Kaufinteresse an 1000 iPhones. Das ist eben deine Fehlinterpretation. Wenn ich überboten werde, dann erlischt das Kaufinteresse an diesem Artikel. Verstehst du das? Ich bin nicht verpflichtet weiter zu bieten.

      Thomas75 schrieb:

      Aber ich gehe noch weiter - selbst ohen PHK ist es ein Unding, dass Du das Nichtwissen der VK so ausnutzt. Es ist unfair und unehrenhaft. Wenn Du so glücklich wirst .... Zitat von »superocean« Allerdings täuschst du dich mit deinen Spekulationen gewaltig wenn du meinst auf diese Weise könne man tausende Artikel kaufen, die man dann auch tatsächlich erhält. Das ist realitätsfern.
      So was spekuliere ich doch gar nicht, im Gegenteil - meine Behauptung ist ja, dass wenn Du nicht mal 50% des Marktwertes auf ein Smartphone bietest, Du nicht eines regulär erhälst. Da hast Du mich wohl falsch verstanden. Davon separat sehe ich, dass Du wohl zwischenzeitlich bei einer gewissen Anzahl an Auktionen Höchstbieter sein mußt, sonst könntest Du ja keine Ansprüche stellen. Und hier läge es an Dir, diese potentiellen Kaufverträge auch erfüllen zu können, PHK ist da widersprüchlich.
      Du spekulierst ausschließlich. Tatsachen präsentierst du hier nicht. Einen Anspruch kann man nur dann stellen, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das ist bei einer reinen Gebotsabgabe aber nicht der Fall.

      Thomas75 schrieb:

      Du bietest ja nicht auf 2000 Bierdeckel-Auktionen 1 EUR, das kann man wohl in der Regel aus der Portokasse bezahlen. Aber zigtausend Euro potentielle Kaufvertragsverpflichtung - auch wenn der Artikel mehr wert ist und man ihn sofort wieder gewinnbringend veräußern würde, die müßte man ersteinmal cash da liegen haben. Denn ich glaube kaum, dass eine Bank dieses Geschäftsmodell mit einer Kreditlinie unterstützen würde. Jedenfalls nicht ohne entsprechende Sicherheiten und dann wieder das Ding mit der PHK ? Fand ja wohl auch der ein oder andere Richter komisch und im Mißverhältnis.
      Woraus leitest du ab dass ich zigtausend Kaufverpflichtungen habe? Erklär mir das mal! Die Kaufverpflichtungen die ich eingehe kann ich alle erfüllen und erfülle sie auch. Dazu genügen wenige EUR.

      Thomas75 schrieb:

      Klar kannst Du eine Millionen Gebote abgeben, wenn Du möchtest. Das Problem ist ja nur, die Intension beim Gebot. Du bleibst ja nicht bei allen angebotenen Auktionen Höchtbietender, soweit teilen wir die gleiche Auffassung. Zum Zeitpunkt der Gebote bist Du aber manchmal ersteinmal Höchstbietender mit einem bestimmten Maximalgebot.
      Nehmen wir einfach mal an, dass Du ständig 200 Auktionen am laufen hast, wo Du mit je 200 EUR Höchstbietender bist. Zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe mußt du ja den Willen haben, den eventuell entstehenden Kaufvertrag auch zu erfüllen. Das wären dann immer 40.000 EUR. Vorsichtig angenommen. Gleichzeitig steht im Raum, dass Du PHK beantragt hast und das geht bei mir nicht zusammen. Jemand der 40.000 EUR auf dem Giro- oder Geldmarktkonto hat, hat keine Kohle für einen Anwalt ? Finde ich eigenartig.
      Das Problem ist, dass deinen Annahmen völliger Unsinn sind.

      Thomas75 schrieb:

      Aber es geht hier nicht um gebrauchte Kleidung, Sammlerbierdeckel oder Bleistifte. Es geht um Elektronikartikel und andere Kategorien.
      Genau darum geht es. Das willst du nur nicht hören. Es ist auch völlig egal um welchen Artikel es sich handelt. Es geht darum dass ebay Angebote verbindlich sind und Anbieter lernen müssen dass man auf diesem Marktplatz nicht machen kann was man will.

      Thomas75 schrieb:

      Von Dir habe ich erst in diesem Forum gelesen. Ich fand es interessant und gut, dass jemand der PKH beantragt auch mal eine Schlappe vor Gericht hinnehmen muß (PKH und "ich bin ein sogenannter Rechtsgeselle mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt" passt irgendwie nicht zusammen ....) und hatte die Hoffnung, dass die Gerichte zukünftig auch mal einen Blick auf die Gebotslisten werfen. Aber so richtig hab ich bei Dir nicht geschaut, das geb ich zu, da Du mich nicht so interessiert hast und es leider so viele Kandidaten gibt, dass man nicht bei jedem gucken kann, was er macht. Man hat ja schließlich auch noch was anderes zu tun und ist nicht selbst Betroffen, da können auch mal die Betroffenen aktiv werden.
      Die Gerichte werfen sehr wohl einen Blick auf meine Gebotslisten und das ist auch kein Geheimnis. Ausgenommen das AG Rheinberg waren die Richter auch in der Lage die Sache richtig zu interpretieren. Oder hast du die Urteile nicht gelesen? Du schaust nicht richtig ... aber willst dir eine Meinung bilden. Das geht wohl nicht. In Rheinberg hat man mir vorgehalten ich hätte für 400.000 EUR Sachen gekauft. Man hat einfach die Anzahl der Gebote mit einem betrag X multipliziert - was für ein SCHWACHSINN!

      Thomas75 schrieb:

      Ich habe mich dann dazu entschlossen, mit den Verkäufern zu sympatisieren. Und zwar weil ich persönlich meine, dass Dir kein wirklicher Schaden entstanden ist. Ich gehe davon aus, dass Du die Artikel, bei denen Du Geld forderst nicht nachkaufst und Dir das 1000ste Iphone ans Ohr klebst. Du müßtest ja theoretisch zu jeder Schadensersatzforderung einen entsprechenden Kaufbeleg haben. Außerdem ist ein Smartphone nun auch nicht der superer rare Artikel - man kann ihn jederzeit zu einem angemessenen Preis kaufen. Nur eben nicht zu Deinem Gebot. Auf der anderen Seite sehe ich die Verkäufer, denen gegenüber Du als "ich bin ein sogenannter Rechtsgeselle mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt" einen deutlichen Wissenvorsprung hast und deren Unwissenheit ausnutzt. Jetzt gibt es Leute mit "Selbst Schuld"-Mentalität und es gibt Leute mit "das ist ungerecht"-Mentalität. Ich halte dieses Mißverhältnis und dessen Ausnutzung für ungerecht und bin erstaunt, dass die Gerichte das nicht so sehen.
      Wieder nur frei aus der Luft gegriffene Argumentation ohne Sinn und Verstand.

      Thomas75 schrieb:

      Ich bin ein hobbymäßiger Ebayforenhelfer,kein Jurist und habe schon so einige Auktionsabbrüche und deren Schadensersatzforderer gesehen. Und mir die Frage gestellt - wer die miesere Partei der beiden ist.
      Das ist ja das gefährliche hier. Hobbyhelfer die nicht wissen von was sie reden.

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    • Thomas
      Ich habe das immer noch nicht mit den 6000 iphones verstanden. Woraus schließt, dass supero. auf 6000 iphones geboten hat? Im übrigen kenne ich auch jemanden, der ein 4s für einen Euro nach Ablauf der normalen auktionszeit erworben hat. Das ist sicher selten, aber nicht absolut ausgeschlossen. Der Anbieter stellt für Euro 1 ein und bietet dafür an. Völlig einverstanden mit der Aussage supero. Warum stellt dr Anbieter nicht für Euro 400 ein?