superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Habe gerade nochmal einige Postings bei R.... nachgelesen und mich kurz über PN mit einem User unterhalten.

      Er bekam direkt eine Schadenersatzklage/Schriftsatz mit Hinweis auf PKH, obwohl er einen Grund zum Abbruch hatte. (Falsche Beschreibung, Schaden am Gerät erst später festgestellt) Ausserdem hat er das Gerät 2 Stunden nach Abbruch mit korrekter Beschreibung wieder eingestellt und, so wie er sagt, das auch mitgeteilt. 2 Monate später kam dann die Klageschrift. Da musste es ALLEN klar sein, dass das Gerät nicht mehr verfügbar war. Als er sich wehrte wurde die Klage zurückgezogen.

      Was sagst Du dazu?

      Und die zwei Urteile hast Du nicht kassiert, weil Dein Dich vertretender Anwalt geschlampt hätte, sondern weil sich die Richter/in die Mühe gemacht haben eingehend zu recherchieren und die in "meinem" Forum vorherrschende Meinung bestätigt fanden: "Rechtsmissbrauch"

      Interessant sind dann noch die Gebotsabbrüche Deinerseits.

      Denn da steht zu vermuten, dass Du immer dann abgebrochen hast, wenn Du als Höchstbietender in die Gefahr kamst wirklich mal den von Dir gebotenen Betrag zahlen zu müssen.

      Das Atrgument, dass Du Leute bestrafen willst, die die Kosten bei ibäh sparen wollen zieht werder bei mir, noch bei den inzwischen über 20 (mit Netzwelt noch viel mehr) Betroffenen.

      Die Masche hast Du ja nicht nur bei Eierföhns, sondern auch bei teuren Uhren und anderen hochpreisigen Artikeln abgezogen. Es melden sich über PN auch andere von Dir Betroffene.

      Wie hier schon mehrfach, auch von den alten Hasen dieses Forums, gesagt, muss ibäh seine AGB so ändern, dass diese Masche ausgeschlossen wird.

      Auktionsabbruch ist, auch in meine Augen Käse.

      Deshalb sollte zumindest die Möglichkeit geschaffen werden die Bescheibung im Nachhinein so anzupassen, dass sie der Wahrheit entspricht. Dies gibt dann dem Höchstbietenden die Möglichkeit sein Gebot zurückzuziehen.

      Wenn ich mich etwas bemühe werde ich wahrscheinlich auch die Leute ausfindig machen können, bei denen Du das Gebot zurückgezogen hast. Bin dan mal gespannt was für Gründe Du Denen mitgeteilt hast.

      Noch n Gedicht. Laut Recherche eines mir bekannten Journalisten hast Du bisher in einem nur Juristen vorbehaltenem Forum den Nachweis Deiner Immatrikulation nicht erbracht. Warum nicht? Oder bist Du nur ein , wie sagte er noch, Sportstudent, der bei den Juristen rausgeflogen ist?

      Beantworte mal die Fragen und erzähl nicht wieder nur WischiWaschi.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • superocean schrieb:

      Siehst du Heiner.Hemken. Du hörst auch einfach nicht zu. Du hörst dich an wie ein Pfarrer.

      Auf was klage ich? Auf Herausgabe! Das geht einfach nicht in deinen Kopf rein nicht wahr? Ich möchte die Gegenstände haben die ich gekauft habe. Jedem wurde der Kaufpreis angeboten und die Herausgabe verlangt. Ich schreibe keine Schadenersatzklagen. Schadenersatz kommt nur dann ersatzweise in Betracht, wenn die Anbieter nicht liefern können. Das haben die Anbieter selbst in der Hand.

      Zu hören? Ne, das kann ich wohl kaum, eher lesen, was Du schreibst und was Du damit meinst.

      superocean schrieb:


      Ich fordere das was ich gekauft habe. Bei den Kaufpreisen die bei eBay erzielbar sind, genügen 10 EUR um 10 Kaufverträge zu erfüllen.


      Gleiches, nämliches lesen und verstehen, was ich schreibe, scheinst Du aber nicht zu wollen. Habe ich mit einer Silbe etwas dazu geschrieben, daß Du Dein Recht nicht einfordern sollst? Oder etwa, daß Du nicht in der Lage bist Deine finanziellen Verpflichtungen nachzukommen? Nein, genau das habe ich nicht.

      superocean schrieb:


      Du hast eben auch ein Problem damit einen Kaufvertrag der zu einem EUR über einen hochwertigen Gegenstand zustande gekommen ist als legitim anzusehen. Wer bei eBay für einen EUR anbietet der braucht nicht hinterher herumjammern, wenn er auch nur einen EUR bekommt. Es steht jedem frei einen Mindestpreis einzugeben oder einen höheren Startpreis anzusetzen.


      Oh nein, damit habe ich kein Problem. Ich würde genauso ein Schnäppchen machen wollen. Da muß der Anbieter schon vorher wissen, was er nachher falsch machen kann.

      Ich habe nur ein Problem damit, wenn sich jemand, so wie Du hier scheinheilig gibt und sein Verhalten, Schnäppchen machen zu wollen unter dem Deckmäntelchen der Sorge um die Einhaltung von Gebührenregeln von Ebay und der Weiterbildung anderer in Rechtskunde, also einen anderen Grund vorschiebt als den tatsächlichen.

      Du machst nichts anderes als einen finanziellen Vorteil aus der Sache zu ziehen, das kann man bewerten, wie man will. Ich bin da völlig neutral.

      Also höre bitte auf, Deine Rechtfertigungen mit anderen Dingen zu schmücken als zutreffend ist.

      Du hast keine andere Rechtfertigung für Dein Handeln, als die, das das Gesetz es so zulässt. Punkt. Fertig.

      Nachvollziehbar ist es nicht, warum Du trotzdem noch Einsicht zu erzeugen versuchst, in dem Du Dich rechtfertigst.

      superocean schrieb:

      ...
      Ich bin immer zu sachlichen Auseinandersetzungen bereit.


      Dann definiere bitte einmal, um welche Sachlichkeit es hier noch gehen könnte.

      Du bis der Meinung Deine kaufvertraglichen Rechte einfordern zu wollen.

      Die anderen haben grundsätzlich kein Problem damit, Abbrecher in die Verantwortung zu nehmen.

      Alles andere dazwischen ist Polemik und Entrüstung, die rational nicht zu erklären ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Ich habe nur ein Problem damit, wenn sich jemand, so wie Du hier scheinheilig gibt und sein Verhalten, Schnäppchen machen zu wollen unter dem Deckmäntelchen der Sorge um die Einhaltung von Gebührenregeln von Ebay und der Weiterbildung anderer in Rechtskunde, also einen anderen Grund vorschiebt als den tatsächlichen.

      Du machst nichts anderes als einen finanziellen Vorteil aus der Sache zu ziehen, das kann man bewerten, wie man will. Ich bin da völlig neutral.


      Sehr schön auf den Punkt gebracht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von seelachs ()

    • @Superocean

      Also auf sachliche Fragen behauptest du eingehen zu wollen. Eine die mir wirklich auf dem Herzen liegt.
      Du sagtest wiederholt, das du nur klagst wo es berechtigt ist. Also die Abbrüche unberechtigt waren.
      Wie stellst du das sicher? Wie kann es dann sein, das es Urteile gibt in denen dir nicht recht gegeben wurde?
      Zumindest bei denen kann mann auf rechtlicher Seite dann ja wohl sagen, das du dort auch Menschen beklagt hast
      wo es nicht berechtigt war.

      Weniger Sachlich:
      Ich persönlich finde dein Verhalten in dieser Hinsicht eben falsch. Deine Meinung zu Auktionsabbrüchen teile ich hingegen voll und ganz.
      Aber siehst du auch mal die Menschen hinter den EbayNicks? Ich sehe bei vielen Dingen heutzutage diese fressen oder gefressen werden Mentalität. Und die drunter leiden sind oft die, die eh kaum etwas haben. Denen fehlen Mittel für einen guten Anwalt und gar erst der Mut und Hoffnung sich zu wehren.
      Und das dafür dann eh schon überlastete Gerichte quer durch Deutschland mit Klagen und Kosten überzogen werden, naja. Rechtlich sicher Ok, aber das haben wir alle zu tragen. Wäre es da nicht der Weg, Ebay auf solche Personen hinzuweisen und vom Markt dort auszuschließen?
    • Namensmissbrauch

      Hi Superocean.

      Was hälst Du eigentlich davon, wenn ich dem Rechteinhaber Deines Namens mal stecke, dass Du Markenrechtlich geschützte Bezeichnungen missbrauchst.

      Wie z.B. Superocean, Frece-tricolori u.a.

      Was meinst Du was Breitling mit Dir macht??
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz

      Du gehts mir langsam wirklich auf den Wecker.
      Du magst 45 Jahre Berufserfahrung haben und Bänker sein, aber von emotionslosen, sachlichen und sachdienlichen Postings hast du Null Ahnung.

      Schaffst du es nicht, stichhaltige Argumente zu posten ohne hier gleich immer den thread zu zerschießen?
    • Krennz schrieb:

      Deshalb sollte zumindest die Möglichkeit geschaffen werden die Bescheibung im Nachhinein so anzupassen, dass sie der Wahrheit entspricht. Dies gibt dann dem Höchstbietenden die Möglichkeit sein Gebot zurückzuziehen.


      Hmmm.....

      Komisch, dass Du das erwähnst. Denn genau das ist schon so.

      Artikel überarbeiten?


      Erlaubte Gebotsrücknahmen

      Ein Gebot darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn
      • Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.
      • sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.



      Aber wenn ich hier predige, das der ebay-konforme Weg tatsächlich die Überarbeitung bzw Ergänzung der Artikelbeschreibung und darauf folgend eine Nachricht an den Höchstbieter ist, ob er unter den geänderten Bedingungen an seinem Gebot festhalten möchte, dann quatsch ich irgendwie dauernd gegen die Wand bis zur vollständigen Tapetenablösung.

      Dabei gibt es dann genau zwei Möglichkeiten:

      1.) Der Höchstbieter schreibt: Nein, ich möchte nicht - dann kann er zurückziehen. Oder man steicht kulanzhalber, damit er keine Rücknahme im Profil hat. Nachricht gut aufheben.
      2.) Der Höchstbieter schreibt: Ja, ich möchte - dann ist er an den geänderten Vertragstext gebunden.

      Die dritte Möglichkeit, dass der Höchstbieter dann auf Einhaltung des ursprünglichen Vertrags besteht habe ich dabei absichtlich ausgelassen. Denn gemäß ebay-AGB ist die Änderung bzw Ergänzung zum einen möglich und andererseits auch nicht durch die Bindung an den Antrag während der Laufzeit ausgeschlossen, weil (das steht auch in irgend einem der Urteile) sonst der VK in eine erkennbare Unmöglichkeit nach §275 BGB laufen würde. Das heisst: ändern darf er, nur nicht zurückziehen.

      BTW: Wenn Du mich fragen würdest, wieso ich Abbrecher auf Herausgabe, ersatzweise Schadensersatz in Anspruch nehme (gesetzt den Fall ich würde) würdest Du von mir als Antwort eine rethorische Gegenfrage bekommen: Wieso leckt sich der Hund die Eier? Antwort: weil er's kann.

      Das ist übrigens auch die Gegenfrage, die ich gemeint habe, als ich superocean hier drin gefragt habe, ob er die Gegenfrage stellt oder ob ich das tun soll. Wieso er die Antwort da nicht gegeben hat? Nuja...

      Klar kann man nun sagen, es ist unmoralisch, sich die Eier zu lecken, nur weil man's kann. Aber andererseits steht auch die Frage im Raum: wieso leckt sich der Hund von Abbrecher die Eier? Also: wieso bricht der vorzeitig die Auktion ab? Selbe Antwort: weil er's kann. Ist ebenso unmoralisch.

      Bleibt also die Frage, ob es da noch mehr gibt. Bei der Herausgabeklage ja: da lautet die erweiterte Antwort für den gestrichenen Höchstbieter nämlich "...und weil er's darf". Genau das ist der Unterschied. Mein Abbrecher kann sich, genau wie ich auch, die Eier lecken - nur dürfen darf er's im Gegensatz zu mir nicht.

      Wo bitte ist die moralische Rechtfertigung für die Abbrecher? Weder dürfen sie abbrechen noch besteht dazu irgendeine Veranlassung, solange das Angebot noch (wie Du ja selber, wenn auch viel zu spät weil schon ewig Realität, forderst) ergänzbar ist.

      Du wärst um vieles glaubwürdiger, wenn Du nicht versuchen würdest, den einen moralischen Abweichler (mit vertragsbrüchiger und rechtsverletzender Handlung trotz gangbarer Alternative) vor dem anderen moralischen Abweichler (der noch dazu das Gesetz auf seiner Seite hat, sofern er den Rechtsbindungswillen nachweist) in Schutz zu nehmen.

      Ich habe das schon mal gefragt, von Dir aber keine Antwort erhalten: ich kaufe gewerblich ein mit dem Zweck, die Sachen wieder zu verkaufen. Wie würdest Du da den fehlenden Rechtsbindungswillen argumentieren? (Ist eigentlch auch 'ne rethorische Frage, weil schon der entgangene Gewinn den Schadensersatz rechtfertigen würde) Die Frage die sich daraus aber moralisch ergibt: gestehst Du dem gewerblich handelnden Bieter dann einen weiter gefassten "moralischen Erlaubnisschein" zu? Und wenn ja, wieso?

      Wenn Du nun fragst, wieso ich das nicht mache, wenn ich doch keine moralischen Probleme damit hätte: das ist ganz einfach zu erklären. Ich führe ein Unternehmen, das sich seit über 40 Jahren in einem Kundenkreis bewegt, der über recht gute Buschtrommeln verfügt. Und ich hab keine Lust, mir international meinen Namen mit so was kaputt zu machen.

      Lösungsansatz des ebay-Supports zu der Problematik war übrigens: "Dann gründen Sie doch einfach eine zweite Firma..." Soviel zur Moral ebays. ^^

      topolino schrieb:

      Wäre es da nicht der Weg, Ebay auf solche Personen hinzuweisen und vom Markt dort auszuschließen?

      Das ist mal wieder so eine "man könnte"-Frage. "Man" ist nur nie man selber. "Man" ist das Team. (->Toll, ein anderer macht's)

      Ganz konkret gefragt: hast Du das schon getan? Wenn nein, welche Ausrede hast Du dafür? Deine absehbare Gegenfrage beantworte ich mit: Ja, ich habe deshalb bereits mit dem Powerseller-Service telefoniert und unter Hinweis auf die Parallele zu das*ist und auch auf die vermutete Identität von superocean mit dem NRM erwin321 um Weitergabe an die Sicherheitsabteilung zwecks Prüfung gebeten. Aber ich bin da ja nur einer. Und wieviele bist Du? (Du bist dann "noch nur einer" und irgendwer anders ist dann "noch nur einer"...)

      Wenn ich mir das bisherige Ergebnis anschaue, würde ich aber meinen, es ist ebay ziemlich egal, wer sich die Eier lecken kann und ob das ok ist. Solange man nicht deren Eier leckt und dabei in ihren Geldbeutel greift...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ Krennz. Mal wieder : Auktionsabbruch
      Nur ein kleines Beispiel.Ich war nicht Höchstbieter.Wäre ich es gewesen...
      Wie Bert bin ein erfolgloser Kleinkrämer,ach ne,nur ich.Pardon.Ich kaufe,um meiner geringen,mir aber dennoch geneigten Kundschaft die Welt etwas bunter und damit schöner zu machen.Im zu sehenden Fall könnte ich durchaus- als Höchstbieter - einen Schadensersatz geltend machen.Erlebt habe ich Lauf der Zeit schon einige solcher Abbrüche,auch als Höchst - oder einziger Bieter.Ich möchte aber einerseits meinem RA sein WE nicht versauen,anfdereerseits bin ich einfach zu faul,mich mit solchen Kinkerlitzchen herumzuärgern.Gibt tausende andere Angebote,die ich nicht kaufen kann,aber gern würde.Manchmal darf ich auch zugreiffen.
      Diese ganze Diskiussion geht mir,ob gekrault,geleckt oder hart gekocht an den mit Löffeln zu öffnenden vom Huhn stammenden Nahrungsmitteln vorbei.
      Abgesehen davon,dass man sich hier nur im Kreis dreht.
      Es gibt eben nur die einen - aber auch die anderen.
      @ Bert.Erwartest du in deinem jungenhaften Frohsinn - deiner jugendlichen Unerfahrenheit geschuldet - tatsächlich von ocean und Co aussagekräftige Antworten?
      (Wat binsch wieder nett :D .Soll alles andere als respektlos sein.Ganz im Gergenteil :!: )

      Zitat Bert/eBay :Lösungsansatz des ebay-Supports zu der Problematik war übrigens: "Dann
      gründen Sie doch einfach eine zweite Firma..." Soviel zur Moral ebays
      Im Klartext :Zweiter Acc. und auf sich selbst bieten.Hmm.Widerspricht das nicht den ebax -AGB? Ne,bestimt nict,wen sie´s denn shon sebst...
      ( Dei schreibfeheler entsprechn der Aufaasung der Agb saitens íbäy.)(Schriftfehler einzupflegen,ist nicht leicht ;( )
      Was gemacht werden müsste,ist seit langer Zeit bekannt;die Reaktion fehlt seit derselben Zeit.
      Also wird es weiterhin Klagen geben,die seitens uninteressierter Richter nach § Lage vom Tisch gefegt werden.Peanuts eben.

      Alles ,was zu dem leidigen Thema geschrieben werden kann,wurde schon bis zum Erbrechen durchgekaut.
      Die Lage als solche ist relativ klar - ich weiß : es kommt darauf an.
      Rechtslage :eindeutig.Urteile : entsprechend.
      Rechtsmißbrauch wird m.E. noch zu wenig betrachtet.
      Ebay: LmaA.Wir wollen nur euer Bestes.Unser Aktienkurs ist noch nicht hoch genug.
      Ic wünsche einen gemütlichfriedlichen Start in die Woche. ;)
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • @Löschbert

      auf all diese von ibäh selbst aufgezeigten Möglichkeiten zum Abbruch geht röschwen nicht ein, sondern verlangt, unabhängig von AGB und Hilfeseiten Schadenersatz.

      Du kannst davon ausgehen, dass ich über PN mit jedem Betroffenen gesprochen habe und mir die Gründe für den Abbruch nennen liess. Von den ca 40 (mit Netzwelt) betroffenen Anbietern hatten rd 15 keinen Grund abzubrechen, das habe ich Denen auch gesagt. Was danach daraus geworden ist entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es gab auch zumindest rd 10 die einene triftigen Grund hatten, dies Röschen auch, nach eingenen Angaben, mitgeteilt haben und trotzdem eine Schadenersatzklage mit PKH am Hals hatten.

      Besonders Perfide ist, dass die Klage erst nach mehr als 2 Monaten kam. Röschen hat also solange gewartet, bis der Angebotsgegenstand garantiert nicht mehr verfügbat sein kann. Das ist doch für mich ein Beleg, dass es ihm nicht um den Angebotsgegenstand, sondern nur um Geld geht.

      Er hat zwar die Gesetze auf seiner Seite, jedenfalls scheinbar, was er ja auch weidlich ausnutzt. Eben darin, dass er die Gesetze ausnutzt liegt m.E. der Rechtsmissbrauch und der fehlende Rechtsbindungswille sprich Kaufabsicht. Das Gerichte inzwischen hingehen und die PKH hinterfragen wenn sie sehen wieviel Gebote er zu welchen Preisen abgibt ist für mich voll verständlich. Besonders, wenn er selber hingeht und Gebote zurückzieht.

      Das Rechti (der heisst als Nickname so) und ich den Betroffenen eine Möglichkeit geben sich zu wehren, indem sie miteinander in Kontakt treten, finde ich als gerecht. Hat ja auch in mehreren Fällen (Klage zurückgezogen/Negativurteile) zum Erfolg geführt.

      Versteht mich nicht falsch. Auktionsabbruch aus windigen Gründen ist nicht mein Ding, aber Auktionsabbrecher ausnehmen noch viel weniger.

      Es wird von Seitens ibähs den Abbrechern viel zu leicht gemacht. Denn wenn ich mir die Hilfeseiten ansehe, besonders die mit den Auktionsabbgrüchen, kommt bei mir die Frage hoch: Ist das alles so richtig?

      Doch zu dem Thema drehen wir uns im Kreis und streiten um des Kaisers Bart, den der nicht hat.

      So, jetzt werde ich mich wieder auf die Ticketverkäufer von Dortmund konzentrieren und hier erstmal eine Pause einlegen. Heiner kan mich ja informieren, falls sich hier etwas Entscheidendes tut.

      Liebe Grüsse an Alle, besonders ans Team
      Klaus
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • ohrwürmchen schrieb:

      Zitat Bert/eBay :Lösungsansatz des ebay-Supports zu der Problematik war übrigens: "Dann
      gründen Sie doch einfach eine zweite Firma..." Soviel zur Moral ebays

      Im Klartext :Zweiter Acc. und auf sich selbst bieten.Hmm.Widerspricht das nicht den ebax -AGB? Ne,bestimt nict,wen sie´s denn shon sebst...
      Nö, das hast Du falsch verstanden. Ich hatte mit ebay konkret die Masche mit den Abbrüchen diskutiert und darauf hingewiesen, dass die Abbruchfunktion überflüssig ist. Die Aussage kam tatsächlich im konkreten Kontext, dass ich die Abbrecher, die mir unterkommen nicht auf Erfüllung in Anspruch nehme. Der Tip von ebay lautete also im Volltext: Wenn Sie ihren bekannten Namen mit den Herausgabeklagen nicht versauen wollen, dann nehmen Sie doch einen anderen. Ich habe aber Verständnis dafür, wenn Du noch derart an das Gute im ebay glaubst, dass Du auf den Schluss nicht kommst. ;)

      Krennz schrieb:

      auf all diese von ibäh selbst aufgezeigten Möglichkeiten zum Abbruch geht röschwen nicht ein, sondern verlangt, unabhängig von AGB und Hilfeseiten Schadenersatz.

      Das liest sich in den hier von ihm veröffentlichten Urteilen regelmäßig anders. Da ist dauernd von Herausgabe die Rede und nur hilfsweise von Schadensersatz.

      Krennz schrieb:

      Du kannst davon ausgehen, dass ich über PN mit jedem Betroffenen gesprochen habe und mir die Gründe für den Abbruch nennen liess.

      Und Du bist Dir sicher, dass Du jedesmal die Wahrheit erzählt bekommen hast? Das Problem dabei ist doch, dass Dir ein solcher VK sehr einfach Teile des Mailwechsels unterschlagen kann. Man mag von der Methode halten, was man will, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand so blöd ist und nicht zuerst mal die Vertragserfüllung durch Lieferung einfordert. Denn für ein streitiges Verfahren gilt dann ja das selbe: der VK kann vorlegen, dass der Kläger "nur" auf Schadensersatz raus wollte - das lässt sich nur mit der ersten Mail widerlegen, die auf Erfüllung ausgerichtet ist. Sollte also irgendwo im Schriftsatz drinstecken. Ob Du die bekommst? Offenbar nicht. Zumindest nicht immer.

      Krennz schrieb:

      Besonders Perfide ist, dass die Klage erst nach mehr als 2 Monaten kam. Röschen hat also solange gewartet, bis der Angebotsgegenstand garantiert nicht mehr verfügbat sein kann. Das ist doch für mich ein Beleg, dass es ihm nicht um den Angebotsgegenstand, sondern nur um Geld geht.

      Das eigentlich perfide daran ist, dass ein Käufer die Vertragserfüllung jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist einfordern kann. Und das sind nun mal drei Jahre ab dem nächsten Jahresanfang. Wenn ein VK also einen Artikel verkauft, dann hat er den auch anschliessend drei Jahre aufzubewahren, bevor er auf der sicheren Seite ist. Es steht ihm ja frei, seinerseits innerhalb dieser drei Jahre die Erfüllung einzuklagen und vom Käufer den Kaufpreis zu fordern. Dass der Angebotsgegenstand zwei Monate nach Vertragsschluss "nicht mehr da ist" halte ich für grob fahrlässig vom VK, solange er keinen Nachweis darüber hat, dass der Vertrag aufgelöst ist.

      Ja, ich habe hier ein Regal, in das ich unbezahlte Artikel lege, bei dem der Käufer sich nicht gemeldet hat. Mit Angabe der Verjährungsfrist. Dass das untypisch ist, weiss ich selber, erst diesen Januar ist ein Käufer aus allen Wolken gefallen, weil ich seinen in 2010 nicht bezahlten Artikel noch da hatte.

      Krennz schrieb:



      auf all diese von ibäh selbst aufgezeigten Möglichkeiten zum Abbruch geht röschwen nicht ein,

      Hat er bisher auch gar nicht nötig. Sollte das notwendig werden, ist Dir vermutlich so klar wie mir, dass das Argument die Position der Abbrecher noch weiter schwächt. Und wenn ich mich richtig erinnere ging sogar eines der für die VK positiven Urteile explizit davon aus, dass der VK eben nichts ändern kann. Was da wohl passiert wäre, wenn man dieses Argument angeführt hätte? Offenbar hast ja auch Du diese Option übersehen bzw bisher nicht gekannt.

      Krennz schrieb:

      Eben darin, dass er die Gesetze ausnutzt liegt m.E. der Rechtsmissbrauch und der fehlende Rechtsbindungswille sprich Kaufabsicht.

      Das ist von hinten durch die Brust ins Auge... Der Rechstmissbrauch und der fehlende Rechtsbindungswille besteht nicht im Ausnutzen der Gesetze sondern der Rechtsmisbrauch beim Nutzen der Gesetze besteht darin, das man keinen Rechtsbindunsgwillen hat. Das Problem daran habe ich schon vor längerem im Fall Kahn geschrieben (und einer der Richter hier hat es sogar ins Urteil gekritzelt): es ist unlogisch, dass kein Rechtsbindungswille vorliegen soll, wenn eben dieser Rechtsbindungswille eingeklagt wird. Das ist ein ziemlich objektiv nachweisbarer Rechtsbindungswille.

      Krennz schrieb:



      Das Rechti (der heisst als Nickname so) und ich den Betroffenen eine Möglichkeit geben sich zu wehren, indem sie miteinander in Kontakt treten, finde ich als gerecht. Hat ja auch in mehreren Fällen (Klage zurückgezogen/Negativurteile) zum Erfolg geführt.

      Hab ich nichts dagegen. Solange das funktioniert. Als sichere Bank würde ich das aber nicht bezeichnen. Und wie ebay zu der ganzen Geschichte steht, siehst Du ja selber. Die Verbindung zu erwin321, wenn sie denn existiert, kennen sie. Das Problem mit ihrer Abbruchfunktion kennen sie. Den einfachsten und auch von Deutschland aus entscheidbaren Weg, nämlich die Abbruchkäufer kurzfristig zu sperren gehen sie aber wohl nur in seltenen Ausnahmefällen, nämlich wenn so was mal im Fernsehen läuft. Das Problem dabei: dort war schon mal ein Beitrag - muss man also keinen weiteren drehen. Und von hier aus gibt es durchaus Kontakte zu den Redaktionen und zu den Produktionsfirmen. Was ich da also schreibe ist der einhellige Tenor, wenn man versucht, bei denen das Thema auf dem direkten Draht reinzuschieben.

      Krennz schrieb:

      Besonders, wenn er selber hingeht und Gebote zurückzieht.

      Mal ganz doof gefragt: woher weisst Du, auf welche Artikel diese zurückgezogenen Gebote abgegeben waren? Wenn man auf einen eifön 100 Euro bietet und "Gefahr läuft" ihn zu kriegen muss man doch nicht zurückziehen. Billiger gehts zwar auch, aber nicht mit so wenig Aufwand. Also ich würde da nicht zurückziehen. Schon deshalb nicht, weil der VK mich auf Zahlung verklagen könnte. Schliesslich hat der einen Vertrag mit mir, wenn ich keinen Grund für die Rücknahme habe. Welche beiden Gründe das sind steht zwei Postings über deinem. Und bei einem Grund muss ich nachbieten.

      Krennz schrieb:

      Es wird von Seitens ibähs den Abbrechern viel zu leicht gemacht. Denn wenn ich mir die Hilfeseiten ansehe, besonders die mit den Auktionsabbgrüchen, kommt bei mir die Frage hoch: Ist das alles so richtig?

      Die Frage beantworte ich Dir mit einem klaren nein. Wie ebay das lösen könnte habe ich schon geschrieben. Entweder indem sie die Funktion ganz abschaffen oder indem sie durch ein kleines "Quiz" sicherstellen, das der VK auch wirklich einen rechtlich haltbaren Grund für den Abbruch hat und andernfalls den Abbruch verweigern. Weil ebay ja so gerne Textbausteine verschickt könnten sie dann auch die unverzügliche Anfechtungserklärung rausschicken. Ich glaube aber, dass ebay, wenn sie überhaupt mal reagieren, die erste Variante nehmen wird. Dazu müssen sie nur einen Link aus der Seite nehmen.

      Was hältst Du eigentlich von der Idee, dass so ein VK im Anschluss ebay wegen Obliegenheitsverletzung in Anspruch nimmt?

      Krennz schrieb:

      Versteht mich nicht falsch. Auktionsabbruch aus windigen Gründen ist nicht mein Ding, aber Auktionsabbrecher ausnehmen noch viel weniger.

      Tja - das ist eben die Frage der Moral, die ich aufgeworfen habe. Unmoralisch handeln beide, unrechtmäßig nur einer. Du bist auf Seiten dessen, der unrechtmäßig handelt. Ich spar mir das moralische Dilemma und bin auf keiner Seite sondern gebe einem VK, der hier rechtszeitig aufschlägt, auch den Tip, dass er dem Käufer unter keinen Umständen sagen soll, er hat das Ding anderweitig verkauft. Nur ist es dazu meistens schon zu spät und der VK hat sich bereits um Kopf und Kragen gequatscht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Suche Wand für Stirn. Kannst du mir helfen Löschi?

      Frag mal den hier.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das Finanzamt Bensheim möchte die Anschrift/Namen von M.R.
      da dort kontrolliert wird,ob er schon als gewerblicher Händler gemeldet ist,was er unter diesen Bedingungen sein muss.
      Weiss jemand bescheid,ob er gewerblich angemeldet ist?
      Habe hier nicht alles gelesen