Habe gerade nochmal einige Postings bei R.... nachgelesen und mich kurz über PN mit einem User unterhalten.
Er bekam direkt eine Schadenersatzklage/Schriftsatz mit Hinweis auf PKH, obwohl er einen Grund zum Abbruch hatte. (Falsche Beschreibung, Schaden am Gerät erst später festgestellt) Ausserdem hat er das Gerät 2 Stunden nach Abbruch mit korrekter Beschreibung wieder eingestellt und, so wie er sagt, das auch mitgeteilt. 2 Monate später kam dann die Klageschrift. Da musste es ALLEN klar sein, dass das Gerät nicht mehr verfügbar war. Als er sich wehrte wurde die Klage zurückgezogen.
Was sagst Du dazu?
Und die zwei Urteile hast Du nicht kassiert, weil Dein Dich vertretender Anwalt geschlampt hätte, sondern weil sich die Richter/in die Mühe gemacht haben eingehend zu recherchieren und die in "meinem" Forum vorherrschende Meinung bestätigt fanden: "Rechtsmissbrauch"
Interessant sind dann noch die Gebotsabbrüche Deinerseits.
Denn da steht zu vermuten, dass Du immer dann abgebrochen hast, wenn Du als Höchstbietender in die Gefahr kamst wirklich mal den von Dir gebotenen Betrag zahlen zu müssen.
Das Atrgument, dass Du Leute bestrafen willst, die die Kosten bei ibäh sparen wollen zieht werder bei mir, noch bei den inzwischen über 20 (mit Netzwelt noch viel mehr) Betroffenen.
Die Masche hast Du ja nicht nur bei Eierföhns, sondern auch bei teuren Uhren und anderen hochpreisigen Artikeln abgezogen. Es melden sich über PN auch andere von Dir Betroffene.
Wie hier schon mehrfach, auch von den alten Hasen dieses Forums, gesagt, muss ibäh seine AGB so ändern, dass diese Masche ausgeschlossen wird.
Auktionsabbruch ist, auch in meine Augen Käse.
Deshalb sollte zumindest die Möglichkeit geschaffen werden die Bescheibung im Nachhinein so anzupassen, dass sie der Wahrheit entspricht. Dies gibt dann dem Höchstbietenden die Möglichkeit sein Gebot zurückzuziehen.
Wenn ich mich etwas bemühe werde ich wahrscheinlich auch die Leute ausfindig machen können, bei denen Du das Gebot zurückgezogen hast. Bin dan mal gespannt was für Gründe Du Denen mitgeteilt hast.
Noch n Gedicht. Laut Recherche eines mir bekannten Journalisten hast Du bisher in einem nur Juristen vorbehaltenem Forum den Nachweis Deiner Immatrikulation nicht erbracht. Warum nicht? Oder bist Du nur ein , wie sagte er noch, Sportstudent, der bei den Juristen rausgeflogen ist?
Beantworte mal die Fragen und erzähl nicht wieder nur WischiWaschi.
Er bekam direkt eine Schadenersatzklage/Schriftsatz mit Hinweis auf PKH, obwohl er einen Grund zum Abbruch hatte. (Falsche Beschreibung, Schaden am Gerät erst später festgestellt) Ausserdem hat er das Gerät 2 Stunden nach Abbruch mit korrekter Beschreibung wieder eingestellt und, so wie er sagt, das auch mitgeteilt. 2 Monate später kam dann die Klageschrift. Da musste es ALLEN klar sein, dass das Gerät nicht mehr verfügbar war. Als er sich wehrte wurde die Klage zurückgezogen.
Was sagst Du dazu?
Und die zwei Urteile hast Du nicht kassiert, weil Dein Dich vertretender Anwalt geschlampt hätte, sondern weil sich die Richter/in die Mühe gemacht haben eingehend zu recherchieren und die in "meinem" Forum vorherrschende Meinung bestätigt fanden: "Rechtsmissbrauch"
Interessant sind dann noch die Gebotsabbrüche Deinerseits.
Denn da steht zu vermuten, dass Du immer dann abgebrochen hast, wenn Du als Höchstbietender in die Gefahr kamst wirklich mal den von Dir gebotenen Betrag zahlen zu müssen.
Das Atrgument, dass Du Leute bestrafen willst, die die Kosten bei ibäh sparen wollen zieht werder bei mir, noch bei den inzwischen über 20 (mit Netzwelt noch viel mehr) Betroffenen.
Die Masche hast Du ja nicht nur bei Eierföhns, sondern auch bei teuren Uhren und anderen hochpreisigen Artikeln abgezogen. Es melden sich über PN auch andere von Dir Betroffene.
Wie hier schon mehrfach, auch von den alten Hasen dieses Forums, gesagt, muss ibäh seine AGB so ändern, dass diese Masche ausgeschlossen wird.
Auktionsabbruch ist, auch in meine Augen Käse.
Deshalb sollte zumindest die Möglichkeit geschaffen werden die Bescheibung im Nachhinein so anzupassen, dass sie der Wahrheit entspricht. Dies gibt dann dem Höchstbietenden die Möglichkeit sein Gebot zurückzuziehen.
Wenn ich mich etwas bemühe werde ich wahrscheinlich auch die Leute ausfindig machen können, bei denen Du das Gebot zurückgezogen hast. Bin dan mal gespannt was für Gründe Du Denen mitgeteilt hast.
Noch n Gedicht. Laut Recherche eines mir bekannten Journalisten hast Du bisher in einem nur Juristen vorbehaltenem Forum den Nachweis Deiner Immatrikulation nicht erbracht. Warum nicht? Oder bist Du nur ein , wie sagte er noch, Sportstudent, der bei den Juristen rausgeflogen ist?
Beantworte mal die Fragen und erzähl nicht wieder nur WischiWaschi.
Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself
Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.