superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • Gibt es denn mittlerweile Beweise das Erwin321 M.R. ist und das er bereits früher nachhaltig von Ebay ausgeschlossen wurde?
      Das nachzuweisen, fällt mir etwas schwer und würde mir in meiner Sache vermutlich helfen.

      Und woher stammen die Informationen, der aktuellen Sperrung seiner Accounts? Ich meine, bei Ebay sehen kann ich auch. Aber
      wie ich schon schrieb, muss das nichts endgültiges heißen. Es ist üblich bei Ebay, wenn ein Account einer Perosn gesperrt wird,
      auch alle andere von dieser Person betroffen sind.
    • @ Topolino

      forenuser schrieb:

      seit wann er also nichts mehr über eBay machen durfte, dürften garantiert nur Ermittlungsbehörden von eBay erfahren.


      Dabei sollte dir dann dein Anwalt helfen können.



      topolino schrieb:

      Es ist üblich bei Ebay, wenn ein Account einer Perosn gesperrt wird,
      auch alle andere von dieser Person betroffen sind.



      Das stimmt so nicht. Es kommt durchaus vor, dass eBay nur einen Account sperrt, weil der es mit der "Preissicherung" übertreibt und auch noch die Gutschrift für die Gebühren will. Mit anderen Accounts lässt sich doch noch Geld verdienen.
    • Meine Erfahrungen sind da andere. Wenn beide Accounts auf denselben Namen laufen, oder dieselbe Telefonnummer als Kontakt hatte, wurden beide
      gesperrt.

      Das Erwin321 bereits vom Handel ausgeschloßen wurde, und es sich dabei unserer Kenntnis nach um M.R. handelt. Das hatten wir dem Gericht bereits
      alles mitgeteilt. Auch mit den Daten, die uns mit der Nase drauf stießen. Hat das Gericht aber keinesweg interessiert. Seitens Ebay bekamen wir keine
      Infos und dann weiß ich kaum bzw. nur noch einen Weg auf anhieb.

      Anzeige gegen Ihn erstatten aufgrund dessen das man davon ausgeht, das er obwohl Ihm bewusst war auf Ebay nicht mehr handeln zu dürfen, dort tätig
      war und sich über den Gerichtsweg auf nichtgültige Kaufverträge berufen hat. Ist das der Weg?
      Erscheint mir eigtl. als nicht gerade der direkteste und wirklich vernünftig.
    • Sternchen, das brauchst du auch überhaupt nicht.

      Einem gesperrten Mitglied wir durch den Hausherrn schriftlich untersagt, weiter auf der Plattform zu handeln.

      Faktisch kommt das einem durch dich als VK gesperrten Käufer gleich, der über einen anderen Account das Höchstgebot abgibt. Hast du dem vorher mitgeteilt, dass du nicht bereit bist, weitere Verträge mit ihm einzugehen, kommt kein Kaufvertrag zustande.
      In diesem Fall hat eBay diese Willenserklärung für dich abgegeben.
    • Die Verträge laufen aber über die Plattform Ebay unter der Bedingung das man die AGB akzeptiert.
      Ein Kaufvertrag also der quasi durch die AGB herbeigeführt wurde.
      Wenn für jemanden, durch ausschluß verboten wird hier zu handeln, kein Kaufvertrag.

      so würde ich das sehen.
    • Naja, da gibt es schon eine Einschränkung. Lt. AGB darfst du bestimmte Artikel nicht anbieten. Stellst du sie trotzdem ein, und sie finden einen Käufer, hast du einen Vertrag.
      Der wesentliche Unterschied ist hierbei aber, dass beide Seiten hier eine übereinstimmende Willenserklärung haben. Der VK wusste, was er anbietet; der Käufer weiß, worauf er bietet.

      Hier weiß der VK im Vorfeld nicht, dass sein Käufer Hausverbot hat und keine Verträge mehr schließen darf.
    • Sternchen schrieb:

      ...
      Faktisch kommt das einem durch dich als VK gesperrten Käufer gleich, der über einen anderen Account das Höchstgebot abgibt. Hast du dem vorher mitgeteilt, dass du nicht bereit bist, weitere Verträge mit ihm einzugehen, kommt kein Kaufvertrag zustande.

      Hat er das in dem Fall bei superocean?

      Sternchen schrieb:

      ...
      In diesem Fall hat eBay diese Willenserklärung für dich abgegeben.

      Dazu bedarf es einer Bevollmächtigung und die hat meines Wissens noch keiner eBay erteilt.
    • *alte_eule* schrieb:

      Naja, da gibt es schon eine Einschränkung. Lt. AGB darfst du bestimmte Artikel nicht anbieten. Stellst du sie trotzdem ein, und sie finden einen Käufer, hast du einen Vertrag.
      Der wesentliche Unterschied ist hierbei aber, dass beide Seiten hier eine übereinstimmende Willenserklärung haben. Der VK wusste, was er anbietet; der Käufer weiß, worauf er bietet.

      Hier weiß der VK im Vorfeld nicht, dass sein Käufer Hausverbot hat und keine Verträge mehr schließen darf.


      Da stellt sich aber dann die Frage, ob die Willenserklärung des Verkäufers auch beinhaltet, nicht mit jemandem, der bei eBay nicht handeln darf auch keinen Vertrag einzugehen. Denn alleine die Tatsache, da einige bereit waren, an eBay vorbei zu verkaufen, relativiert das Ganze.

      Zu klären ist einerseits, ob ein Vertrag zustandekommen kann, mMn ja. Die nächste viel spannendere Frage aber ist, beinhaltet dieser dann auch die eBay-AGB?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Hier weiß der VK im Vorfeld nicht, dass sein Käufer Hausverbot hat und keine Verträge mehr schließen darf.


      das ist ja dann egal, denn, Hausverbot hat er ja vorläufig nur mit einem Account, da Ebay ja die Möglichkeit gehabt hätte, den andern entsprechend stillzulegen, war ja nun auch möglich,

      aber wie du schon sagtest

      Der VK wusste, was er anbietet; der Käufer weiß, worauf er bietet.
      oder?

      also ist die eigentliche Frage tatsächlich:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Zu klären ist einerseits, ob ein Vertrag zustandekommen kann, mMn ja. Die nächste viel spannendere Frage aber ist, beinhaltet dieser dann auch die eBay-AGB?
      ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Da stellt sich aber dann die Frage, ob die Willenserklärung des Verkäufers auch beinhaltet, nicht mit jemandem, der bei eBay nicht handeln darf auch keinen Vertrag einzugehen. Denn alleine die Tatsache, da einige bereit waren, an eBay vorbei zu verkaufen, relativiert das Ganze.

      Zu klären ist einerseits, ob ein Vertrag zustandekommen kann, mMn ja. Die nächste viel spannendere Frage aber ist, beinhaltet dieser dann auch die eBay-AGB?

      Der Vertrag beinhaltet nicht die ebay-AGB, er müsste aber (siehe die ausführliche Argumentation des BGH im Kamera-Urteil) auf der Grundlage der AGB stehen. Diese besagen aber ziemlich in §4 Nr 3 eindeutig

      Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.


      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#sanktionen


      Und nun schiebe ich Dir einfach mal den hier unter: gesetze-im-internet.de/bgb/__182.html Mit anderen Worten: die Gültigkeit des Vertrages hängt von der Zustimmung oder Verweigerung des "Dritten" ab, der generell regelt, wie auf ebay Verträge zustande kommen: ebay. Dieser hat aber klar die Zustimmung schon in den o.g. AGB verweigert, weshalb gar kein gültiger Vertrag zustandegekommen sein kann.

      Der Umstand, dass die anderen Accounts nicht gesperrt waren, egal ob vor oder nach der Sperre angelegt, steht dem nicht entgegen, denn aus §4 Nr 3 ergibt sich auch implizit, dss bei der Sperre eines Accounts nicht zwingend die anderen mit gesperrt werden. Sonst wäre dieser Einschub "darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen" unnötig, denn nutzen kann man die Platform nur mit einem nicht gesperrten Account.

      Das heisst, in diesem Punkt hier:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Zu klären ist einerseits, ob ein Vertrag zustandekommen kann, mMn ja.
      sind wir zumindest derzeit unterschiedlicher Ansicht, denn mMn nein. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Tja..dann Reihe ich mich mal ein..
      Der herr r aus L. Is auch grade aktuell mit genferschliff untetwegs bei ebääh..
      Klage habe ich Donnerstag enthalten
      Herr von roos muss aber erst beihilfe beantragen.
      Werde nun natürlich in meiner Erklärung dem netten Richter dies mal hier nicht vorenthalten..
      Ca 50 ebay Konten aktuell bei ebay. Bietaktivitaet liegt bei an die 4000 Artikel
      Die gestrichenen Gebote werden raffiniert von ihm und seinen Mitarbeitern versucht sich zu erzwingen.
      Roos soll laut eines Journalisten mit dem ich Rücksprache gehalten habe ein kompl Unternehmen führen
      Wo sich er u Mitarbeiter mit dieser Masche überwiegend Apple Geräte für weniger als 10 euro an kabd Ziehen mit dem Vorgang Klage übers Amtsgericht bzw direkt beim weich gewordenen Verkäufer.
      Adressen erhält er wenn zb mehrere Artikel eingestellt sind mit dem kauf eines..in meinem falle weißem rock..
      Ebay Konto nach Kauf direkt gelöscht Adresse somit nun für ihn bekannt.
      Klage kann also abgeschickt werden. Netterweise hat mir der wirklich engagierte journi einiges zukommen lassen was ich bzw womit ich
      Den spieß nun umdrehen kann u werde. Weil so ja nu nich..
      Aber schön zu lesen das ich nicht alleine mit diesem X Da stehe..

      Lg
    • Das sind aber eine Menge unbewiesener neuer Behauptungen. Hier werden lauter neue Informationen gestreut, die von niemanden sonst in monatelanger Recherche bestätigt werden können. Da ist es mehr als verständlich, wenn nach Nachweisen gefragt wird.

      palim80 schrieb:

      Ca 50 ebay Konten aktuell bei ebay.

      Da haben wir bisher andere Informationen. Verlinke und benenne doch bitte die 50 Accounts. Wie kommst du zu der Erkenntnis?

      palim80 schrieb:

      Die gestrichenen Gebote werden raffiniert von ihm und seinen Mitarbeitern versucht sich zu erzwingen.

      Woher weißt du von Mitarbeitern? Nachweise? Und worin liegt denn nur der Zwang der gestrichenen Gebote? Das musst du mal bitte näher erläutern!

      palim80 schrieb:

      Roos soll laut eines Journalisten mit dem ich Rücksprache gehalten habe ein kompl Unternehmen führen

      Journalist? Welche Presse? Wann haben wir wo einen Bericht zu erwarten?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo Palim,



      auch genferschliff ist NRM (also abgemeldet).



      Wie kommst Du auf 50 Accounts ? Schau mal, ich hatte die bisher genannten zusammengefasst:


      Thomas75 schrieb:

      chrono-matic (10) / i***c (10)

      --> casaorelli

      --> objective-c-dev

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…None_ViewLink&frmPage=992

      myworld.ebay.de/chrono-matic



      chronometre (privat) / 70BWs c***e (privat)

      -->superocean

      -->lidolocarno

      -->viacantonale

      -->vantage-racing

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      myworld.ebay.de/chronometre


      orselina (1)

      myworld.ebay.de/orselina


      erwin321 NRM

      myworld.ebay.de/erwin321


      genferschliff i***e (17)

      -->frecce-tricolori

      -->cocoa-dev

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      myworld.ebay.de/genferschliff


      chronoracer (14)

      -->gordola

      -->javaplus-dev

      myworld.ebay.de/chronoracer

      Die sind auch alle gesperrt. Oben in grün steht immer der aktuelle Nick, darunter die Namen, die er zu diesem Account vorher benutzt hat. Das kannst Du auch erkennen, wenn Du im Profil auf der Bewertungsseite Dir die bisherigen Mitgliedsnamen anzeigen läßt. Schaut dann so aus: contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…y&requested=genferschliff


      Hast Du denn noch irgendwelche potentiellen Accounts, die noch angemeldet sind ? Dann nenne sie doch bitte hier.



      Wenn ich das, was Du schreibst, richtig verstehe, hat seine Vorgehensweise eine ganz andere Qualität. Bisher war davon hier nichts dergleichen zu lesen, deshalb muß ich nochmal konkret nachfragen, ob der Satz tatsächlich so gemeint ist, wie man ihn verstehen kann :



      "Die gestrichenen Gebote werden raffiniert von ihm und seinen Mitarbeitern versucht sich zu erzwingen. "

      Bitte führe das doch noch etwas weiter aus.
    • Ja die Verkäufer die Gebote streichen worauf er unf seine *Kumpels* bieten (Betrag nie höher als 19, 50 €(
      Werden sofern der Verkäufer sich nicht auf überweisen des Betrages welches er fordert oder die herausgab e des Gerätes einlaesst..mit einem
      Schreiben an das zuständige Amtsgericht des Verkäufers verklagt.
      Diese Namen sind seine persönlichen mitgliedsnamen.
      Die von seinen mitwirkenden gehen weit über diese paar hinaus.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      ...
      Der Vertrag beinhaltet nicht die ebay-AGB, er müsste aber (siehe die ausführliche Argumentation des BGH im Kamera-Urteil) auf der Grundlage der AGB stehen. Diese besagen aber ziemlich in §4 Nr 3 eindeutig

      Natürlich, ich sollte doch nicht ganz so lax formulieren, auch wenn ich bemüht bin, es verständlich/nachvollziehbar zu halten.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      ...
      Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.


      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#sanktionen


      Und nun schiebe ich Dir einfach mal den hier unter: gesetze-im-internet.de/bgb/__182.html Mit anderen Worten: die Gültigkeit des Vertrages hängt von der Zustimmung oder Verweigerung des "Dritten" ab, der generell regelt, wie auf ebay Verträge zustande kommen: ebay. Dieser hat aber klar die Zustimmung schon in den o.g. AGB verweigert, weshalb gar kein gültiger Vertrag zustandegekommen sein kann.
      ...



      Bei dem §182 BGB bin ich mir, ob der Wirksamkeit noch uneins.

      MMn nach ist es an eBay, hier ein Instrument zu schaffen, um gerade einen Zugang für bereits gesperrte Mitglieder zu verhindern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • @Palim80

      Du meinst, es gäbe da sowas wie na Abmahnindustrie?

      Vlt. nutzt er ja nur Accounts einiger "Freunde" um sein dubioses Geschäft durchzuziehen.

      Hast Du denn entsprechend belegte Nicknames?

      Wäre für die Betroffenen hilfreich, wenn sie veröffentlicht würden.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.