superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • KLage abgewiesen

      Hallo zusammen,
      ich habe mich gerade mal hier angemeldet, nachdem ich in Google diese Seite gefunden habe. Ich bin auch einer derjenigen, die M.Roos sofort verklagt hat.
      Auch bei mir ging es um ein Iphone. Leider ist mir in der Artikelbeschreibung seinerzeit (August 2012) ein Fehler unterlaufen und ich habe das Handy nach 12 Stunden wieder aus Ebay entfernt. 4 Tage später bekam ich eine Kalgeschrift (8Seiten) und ein Vergleichsangebot seitens Roos.
      Ich direkt zu Anwalts Liebling und dann fing es an.
      Roos hat Prozesskostenhilfe beantragt und diese auch bewilligt bekeommen. Er wollte dann, dass das zuständige Amtsgricht und der zuständige Richter in schriftlicher Form
      ein Urteil fällen. Wir haben jedoch um ein Amtskammer-termin gebeten und so war vor einigen Tagen die öffentliche Verhandlung.
      Und siehe da, der Kläger (Roos) ist nihct erschien und somit wurde die Klage abgewiesen.
      Jedoch hat es nun aufgrund von Recherchen meines Advocats noch ein Nachspiel für Roos ;)
      Ich freue mich schon auf die neue (nun meinerseits) Klageschrift.
      Also an alle Beteiligten.....immer dagegen halten und nicht einschüchtern lassen......
    • Glückwünsche! Das freut mich sehr, dass er voll auf die Fresse gefallen ist und vielleicht noch stärker fallen wird.
      Ich frage mich, wo er das bisher erbeutete Geld gelassen hat, dass er noch immer Prozesskostenhilfe in Anspruch zu
      nehmen versucht. Tja, die Öffentlichkeit muss er bei diesem miesen Tun scheuen, sowohl die in Foren als auch die
      vor Gericht. Es wäre für mich sehr befriedigend, wenn die Karriere eines geistigen von Gravenreuth-Nachfolgers sehr früh
      Knicke bekäme.

      Poste das bitte auch im ebay Diskussionsforum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • Wenn du weitere Hilfe brauchst, guck mal unten meinen Anhang. Oder sieh mal ein Paar Seiten vorher, da hat Biguhu Urteile angehängt die hilfreich sein könnten.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Thomas75 schrieb:

      Und was macht man dann mit einem Jurastudium, wenn man des Eingehungsbetruges verurteilt ist ?
      Mit welchem Jurastudium? 8)

      Krennz schrieb:

      Was könnte das für rechtliche Folgen für die Betroffenen haben?

      Hmmm...


      biguhu schrieb:

      Keine. Der Kaufvertrag, insofern einer bestand, bleibt unverändert erhalten.

      Entschuldige, wenn ich das anders sehe als Du. Wenn sich das nachweisen lässt, hat das m.E. sehr weitreichende Auswirkungen. Damit wäre Roos nämlich gar nicht berechtigt, über ebay Kaufverträge zu schliessen, weil er die Seite gar nicht nutzen darf. Zwar enthalten die AGB keinen Ausschluss in der Form, dass eine nichtberechtigte Nutzung der Seite dann auch nicht zu einem Kaufvertrag führt, man könnte also nun argumentieren, dass nun doch ein Vertrag zustandegekommen ist. Wenn man also nicht darauf abzielt, dass der Vertrag schon nicht gemäß den ebay-AGB zustandegekommen sein kann, dann ergibt sich zumindest durch die unberechtigte Nutzung der Plattform eine deliktische Haftung des Bieters für Schäden, die durch diese Nutzung zsutandegekommen sind. Oder anders gesagt: egal wie man das dreht, schlimmstenfalls hat der Verkäufer dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Käufer in Höhe des Schadensersatzanspruchs, den der Käufer gegen den Verkäufer anführt. Die rechnen sie dann gegeneinander auf und das Ding geht aus wie's Hornberger Schiessen.

      Rein rechtsdogmatisch würde ich aber bereits den ersten Grund anführen, weshalb da nichts mehr passiert: wenn die Nutzung AGB-widrig ist, dann kann auch nicht gemäß AGB ein Vertrag zustandekommen.

      nikjandav schrieb:

      Und siehe da, der Kläger (Roos) ist nihct erschien und somit wurde die Klage abgewiesen.

      Warte mal noch ein bisschen mit dem Freuen, bis das Urteil rechtskräftig wird. Das ist ein Versäumnisurteil, rein theoretisch könnte dagegen noch ein Einwand kommen. Allerdings glaube ich nicht dran, eher wird sich Ross nun weinend zurückgezogen haben und überlegen, wie er die Forderungen der Gerichtskasse begleicht. Die sehen bei PKH ein Versäumnisurteil durch Nichterscheinen der bezuschussten Partei eher wenig gerne.

      nikjandav schrieb:

      Jedoch hat es nun aufgrund von Recherchen meines Advocats noch ein Nachspiel für Roos ;)

      Yup. Eben das genannte. Dafür muss dein Advocatus aber nicht sonderlich recherchieren. So 'ne Gerichtskasse ist immer ziemlich komisch, wenn sie Geld haben will. :D

      nikjandav schrieb:

      Ich freue mich schon auf die neue (nun meinerseits) Klageschrift.

      Zivilrechtlich? Was willst Du da einklagen? Wenn das Urteil mit Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig wird, hast Du damit einen vollstreckbaren Titel wegen der Anwaltskosten. Da musst Du nichts mehr einklagen, das nimmt der Gerichtsvollzieher mit wie es ist, wenn er Kuckuckse kleben geht. Und einen Kaufvertrag hattest Du ja schon vorher bestritten, deshalb war die Geschichte ja vor Gericht. Daraus wirst Du also keine Forderungen ableiten können.

      Strafrechtlich könnte das aber noch lustig werden. Steht hier aber schon im Thread. Eingehungsbetrug wäre Deine Baustelle. Eine eventuell falsche Angabe zur Vermögenssituation im Antrag auf PKHwürde aber deutlich "teuer", das fällt nämlich unter falsche Beurkundung an Eides Statt und vorsätzliche Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils zu Lasten der Bananenrepublik Deutschland.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Besser hätte ich des nicht sagen können.

      Jetzt sind wir da wo ich hin wollte, beim Röschen.

      Danke :thumbsup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @ Biguhu,

      ich habe, unabhängig voneinander, von 3 Usern diese Meldung bekommen und Du wirst verstehen, das ich die als Admin schützen muss.

      Dieser Hinweis ist für einen User sehr hilfreich, da geht es um rd 3500€. Er hat jetzt ein Strafverfahren angestrengt. Sein -anwalt hat sich von etlichen Usern Unterlagen angefordert. Ich bin nur Mittler und Sammler, eben, Admin.

      Sorry, aber bei uns wird nicht lange diskutiert, Heiner12, Regine12 und ich geben den Usern Tips im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes und dann handeln die Leute eben, auch wenn es über PN ist. Wozu gibt es die Verbraucherschutzforen` :?: :?: :?:

      Und ein Wort an die vielen User, die hier gepostet haben. Einigen muss ich echt ein grosses Danke sagen, andere haben nur genervt. So ist das nun mal.

      An Alle

      LG

      Klaus

      PS: ich werde Euch weiter auf dem Laufenden halten wie es mit Röschen weiter geht.

      PPS: Ich habe nur da weitergemacht wo Netzwelt gekniffen hat und den Fred versteckt hat. Angst, was ist das, kann man das essen? Kohle? Hab ich, ja und?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      ich habe, unabhängig voneinander, von 3 Usern diese Meldung bekommen und Du wirst verstehen, das ich die als Admin schützen muss.

      Welche User dies vermeldet haben, muss ja nicht öffentlich gemacht werden. Vielmehr geht es darum, woher die User eine solche brisante Info haben wollen, die sie eigentlich gar nicht haben dürften. Wer soll sich also auf solche Gerüchte verlassen? Und vor allem, was gibt es da zu schützen? Außer, die Primärquelle hätte diese Info gar nicht herausrücken dürfen, aber da sprechen wir nicht von den Usern, die du schützen möchtest...

      Krennz schrieb:

      Sorry, aber bei uns wird nicht lange diskutiert, Heiner12, Regine12 und ich geben den Usern Tips im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes und dann handeln die Leute eben, auch wenn es über PN ist. Wozu gibt es die Verbraucherschutzforen` :?: :?: :?:

      Was möchtest du uns damit durch die Blume sagen? Dein Einsatz in allen Ehren, aber jemand, der noch vor wenigen Tagen in seinem Forum rechti.de das Prinzip des Vertragsschlusses bei ebay auf den Kopf gestellt hat, indem er eine ebay Auktion als invitatio ad offerendum charakterisierte (ohne diesen Begriff zu kennen), sollte vielleicht etwas leiser treten, was Ratschläge zum Vertragsrecht angeht. Du solltest dich da an euren (und seit einigen Tagen auch unseren) User heiner12 halten, der dir diese Grundlagen gut vermittelt. Entschuldige, wenn ich das hier in dieser Deutlichkeit sagen musste, aber deine zum wiederholten Male ins Spiel gebrachte Kohle ist halt nicht alles im Leben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Entschuldige, wenn ich das hier in dieser Deutlichkeit sagen musste,
      aber deine zum wiederholten Male ins Spiel gebrachte Kohle ist halt
      nicht alles im Leben.
      Aber in gewissen Situationen sehr hilfreich. :D

      Wozu gibt es die deutshe Sprache. Dieses Tepperlatein ist mir mehr als suspekt. Aqua, das Wasser und Vino der wein, scher dich zum Teufel verfluchtes Latein. Eben.

      Wenn unsere Rechtsverdreher nicht mehr weiterwissen, gehen sie auf Latein, was kein Otto Normalverbraucher verstehen kann.

      Ja, Ja ich weiss, unser Rechtssysem basiert auf römischem Recht. Ja und?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Bedienungsanleitung


      Wenn Du dich mal bei mir meldest, sage ich Dir wies geht.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Mir ist es auch gestern passiert.

      Vor angst hab ich meine Kontodaten gegeben. Under er hat Überwiesen. Hab es aber noch nicht verschickt.

      Hallo viacantonale,
      Werde nach Zahlungseingang verschicken.
      Hab ihren ebay namen bei googelt gefunden und sehe sie machen es so oft.
      Ich sag ihnen nur eins. Haben sie keine Angst vor dem "Jüngsten" Gericht ? (wenn sie verstanden haben was ich meine)

      So werde woll oder übel es verschicken. Jetzt heißt er Jonas Roos !!!
      Diesesmal eine PSvita für schlappe 36€


      Bin noch schüler. Und wollte keine Anwalt etc bezahlen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von waskannmantun ()

    • waskannmantun?

      Erst einmal Ruhe bewahren und keine unüberlegten Schnellschüsse aus der Hüfte machen!

      Die schreibst, dass du Schüler bist. Wie alt bist Du denn dann? Schon Volljährig? Und hast Du die PSvita über Deinen eigenen Acc. angeboten?

      Weiter ist wichtig, was hat der Höchstbietende dir geschrieben und was hast Du ihm geantwortet? Und welcher Account war überhaupt der Höchstbietende?

      Interessant ist es jedenfalls, dass Marcus nun offensichtlich einen Verwandten vorschiebt.

      Schick mir mal bitte den Link deiner Auktion per PN.
    • waskannmantun schrieb:

      Mir ist es auch gestern passiert.

      Was genau ist passiert? Artikelnummer?

      waskannmantun schrieb:

      Jetzt heißt er Jonas Roos !!!
      Dann lass dir erst mal den Perso des Käufers schicken. Ich bezweifle, das er einen hat, die Dinger bekommt man bekanntlich in Deutschland erst mit 16. Ich habe zwar einen Jonas Roos gefunden, der ist aber Jahrgang 2003. Da wir derzeit 2013 schreiben dürfte der irgendwann im Lauf des Jahres mal 10 werden. So rein teschenrachneredditionstachnisch.

      Wenn das aber stimmt habe ich massive Zweifel daran, dass der über ebay überhaupt Kaufverträge schliessen kann. Dann darf der sich nicht mal anmelden. Kam denn die Zahlung tatsächlich von Jonas Roos? Schau mal auf den Kontoauszug.

      Und noch ein Serviervorschlag: §269 StGB existiert.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich möchte an dieser Stelle nur nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei viacantonale um denselben Account wie superocean und lidolocarno handelt, der in letzter Zeit mehrfach umbenannt wurde. Nicht, dass dies noch untergeht. Die Frage ist doch aber, auf welche Daten der Account wirklich angemeldet ist. Denn bisher dürfe doch kein Betroffener die Daten per Kaufabwicklung direkt von ebay erhalten haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bei den Fällen die bei uns aufgelaufen sind handelte es sich immer um einen Markus R. Einen Jonas habe ich auch gefunden, der soll Student sein. Vlt. der Bruder?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • forenuser schrieb:

      Der VK dürfte die Daten doch genau über den selben Weg von eBay bekommen, wie der Höchstbietende.
      Jein. Der VK sieht ja beim streichen, wen er streicht. Wenn der "gestrichene Höchstbieter" dann treffsicher immer die Auktionen rausfischt, bei denen genau dieser eine Account Höchstbieter gewesen ist würde das schon hellseherische Fähigkeiten voraussetzen. Oder eben zumindest die tatsächliche Kontrolle über den Account. Ausserdem bekommt der Höchstbieter die Daten nur wenn er über den Bietaccount bei ebay anfragt, sonst würde ebay keine VK-Daten rausgeben. Zumindest kann ich mir nicht vostellen, das ebay derart blöd ist, auch wenn ich denen sonst vieles zutraue.

      Falls Du damit auf die Aufdeckung von §§269 StGB rauswillst: das Problem stellt sich ja erst mal nicht. Zuerst wäre die Frage zu stellen, wie alt der Jonas ist. Und diese Frage wird ebay kaum beantworten und wenn, dann sicherlich nicht korrekt, wenn wir wieder zur Vermutung des §269 StGB zurückkommen. Interessant wäre aber, wer da dann den Vertrag einklagen will. Natürlich ist auch ein Zehnjähriger rechtsfähig, ich stelle mir aber die Argumentation in der Klageschrift dann schon ziemlich schwierig vor. Und eine Datenfälschung würde spätestens im Termin auffallen, die paar Jahre Unterschied sieht man vermutlich.

      Zumal würde die Datenfälschung erst dann gegenüber dem Handelspartner rechtlich relevant, wenn sie dazu benutzt würde, eine unter eigenem Namen bestehende Handelssperre zu umgehen. Bis dahin ist sie lediglich gegenüber ebay relevant, solange der die tatsächliche Gewalt über den Account Ausübende die unter den falschen Daten abgegebenen Vertragserklärungen für bzw gegen sich gelten lassen will. Oder anders gesagt: solange Du als Person bei ebay nicht gesperrt wurdest, kannst Du auch als Baron von Münchhausen in der Lügengasse 11, Schwindelhausen auftreten, solange Du die Verträge erfüllst. Gegenüber dem Handelspartner wird das erst dann relevant, wenn Du damit verschleierst, dass Du mit ihm eigentlich gar keine Verträge schliessen darfst. Da spricht die ständige Rechtssprechung eine ziemlich klare Sprache.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • forenuser schrieb:

      waskannmantun?

      Erst einmal Ruhe bewahren und keine unüberlegten Schnellschüsse aus der Hüfte machen!

      Die schreibst, dass du Schüler bist. Wie alt bist Du denn dann? Schon Volljährig? Und hast Du die PSvita über Deinen eigenen Acc. angeboten?

      Weiter ist wichtig, was hat der Höchstbietende dir geschrieben und was hast Du ihm geantwortet? Und welcher Account war überhaupt der Höchstbietende?

      Interessant ist es jedenfalls, dass Marcus nun offensichtlich einen Verwandten vorschiebt.

      Schick mir mal bitte den Link deiner Auktion per PN.


      Ja ich bin Volljährig. Ja über mein ACC.

      Der Höchstbietender heißt: viacantonale und hat als erstes das Geschrieben:


      Durch das vorzeitige Beenden des Angebotes ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 nr. 1 eBay AGB)

      Ich verlange nun die Herausgabe der PS Vita Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 36,- EUR. Frist 01.03.2013.

      Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Ich hoffe sie sind einsichtig und wickeln den Kaufvertrag ordentlich ab, sodass hier kein Rechtsstreit entsteht.

      Mit freundlichen Grüßen


      - viacantonale
    • Krennz schrieb:

      Einen Jonas habe ich auch gefunden, der soll Student sein
      Hübsch. Dann kennen wir schon zwei Jonasse. Einer ist wie schon gesagt Jahrgang 2003, der ist 2013 garantiert kein Student. Der studiert allenfalls sein drittklassiges Grundschulzeugnis. Woher stammt Deine Weisheit? Meine stammt aus einer Teilnehmerliste des TSV Lampertheim.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.