Auto gekauft für 8,00€ nach genau 11 Minuten online ?

    • Kaiolito schrieb:

      Das alles zu klären/erklären bedarf eines richtig guten Anwaltes!
      Das sehe ich hier auch so. Die Kiste ist dermaßen verfahren, daß der VK dringend sein Mandat überprüfen sollte und ansonsten auf einen mild gestimmten Richter hoffen muß. Die Gegenseite ist hier am Drücker. In anbetracht der Beträge, um die es hier geht, sollte man nicht davon ausgehen, daß die Gegenseite sich für ein Hornberger Schießen entscheidet. Die wollen Blut (Geld) sehen. Der VK kann eigentlich nur Schadensbegrenzung betreiben (lassen) und hoffen, daß von seinem Verkaufserlös noch was übrig bleibt.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • @ kailioto

      Das der "käufer" 9000€ geboten hat kann man erst sehen wenn die Auktion beendet ist ! bzw von mir vorzeitig beendet worden ist !
      Vorher kann man das nicht einsehen !

      Folgenden Sachverhalt bzw von ebay finde ich aber auch totaler mist :
      Die Schreiben in einer email ,nachdem man das Angebot beendet hat ,
      das ALLE GEBOTE GESTRICHEN WORDEN SIND UN DAS DAS AUTO LEIDER NICHT VERKAUFT WURDE ! !!!!!!

      Desweiteren finde ich ,wie auch schon in einem Gerichtsurteil zu lesen war ,trifft auch folgendes zu :

      Wenn ich gewusst hätte das anscheinend ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt ,hätte ich ja bis 12 Stunden vor Auktionsende warten können !
      Dann wäre das Gebot ja sicherlich nicht mehr bei 8e gewesen , sondern viel Höher , was dann aber auch bedeuten würde , ich hätte den
      Schaden ja für mich minimiert ! -ABER ich warwohl zu "ehrlich" , habe den Fehler sofort gemerkt und die Auktion beendet .
    • suedstrasse schrieb:

      Wenn ich gewusst hätte das anscheinend ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt ,hätte ich ja bis 12 Stunden vor Auktionsende warten können !
      Dann wäre das Gebot ja sicherlich nicht mehr bei 8e gewesen , sondern viel Höher , was dann aber auch bedeuten würde , ich hätte den
      Schaden ja für mich minimiert ! -ABER ich warwohl zu "ehrlich" , habe den Fehler sofort gemerkt und die Auktion beendet .
      Vielleicht wäre die Auktion ganz nach Wunsch gelaufen und gar kein Eingreifen nötig gewesen. Aber wäre und hätte spielt jetzt keine Rolle mehr. Heb dir auf alle Fälle die mißverständlichen Ebay-Mails auf und auch alles andere zur Auktion. Du mußt dich jetzt mit der Schadensersatzforderung herumschlagen und wenn es Spitz auf Knopf kommt, sieht es nicht gut für dich aus. Kannst du dich auf Deinen Anwalt verlassen? Man sollte die Rolle eines Anwalt nicht überbewerten. Sie sind in beratender Funktion und leisten wertvolle Hilfe beim Verfassen von offiziellen und rechtssicheren Schreiben, aber letztendlich behältst du die Verantwortung (und trägst auch die Kosten, zumindest die des eigenen Anwalts). Wenn es vor Gericht geht und du verlierst, kommen noch weitere Kosten auf dich zu. Aber all diese Risiken hat dir dein Anwalt bestimmt alle im Beratungsgespräch genannt.
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    • @ Reinold

      Die Auktion die ja dann auch 5 Tage später auslief , endete bei rund 14600€ ,(Mindestpreis wurde aber nicht erreicht) aber weiss man soetwas vorher??! !!

      Auf mein Anwalt kann ich mich verlasssen , das passt schon !

      Selbstverständlich habe ich alle email ausgedruckt , sowie die beiden Angebote , mit Bieterlisten etc
    • @suedstrasse

      Das der "käufer" 9000€ geboten hat kann man erst sehen wenn die Auktion
      beendet ist ! bzw von mir vorzeitig beendet worden ist !

      Vorher kann man das nicht einsehen !


      Das ist mir schon klar, ich liefere dir nur Argumente für oder gegen eine Argumentationskette und Einwendungen, die dein Anwalt auf jeden Fall schriftlich niederlegen sollte oder entsprechend erwidern, falls die Gegenseite damit kommen sollte.

      Sollte der Eindruck entstanden sein, dass ich in dieser Sache nicht auf deiner Seite stehe, dann möchte ich mich dafür entschuldigen.
      Dennoch schaue ich halt auch über den Tellerrand und versuche vorab Möglichkeiten zu erwähnen und damit auch dir die Möglichkeit zu geben, diese frühzeitig abzuwehren.

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    • zitat:

      Am 25 Okt stellte ich meinen Audi A4 Bj 2008 mit einen eigentlich Verkehrswert von 15000€ bei ebay ein !
      Der Startpreis war ab 1€ und als Mindestpreis hatte ich 14800€ eingegeben !!!5 Tage sollte die Auktion laufen .

      Nachdem ich die Auktion online gestellt habe und sie mir durchgelesen habe , habe ich gemerkt ,das der Mindestpreis von Ebay (oder wieso warum auch immer)
      nicht übernommen worden ist...


      Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn man während des Erstellens einer Auktion bei ebay diese noch bearbeitet und zwischendurch auch noch F5 drückt umzu aktualisieren, muss man zeitweise sehr aufpassen, ob alles so geblieben ist, wie man es zuvor eingegeben hat. Wenn man das belegen könnte, so wären hier neue Gedankengänge möglich. Denn YAKASU berücktsichtig die F5 Taste auch nicht in allen Lagen während des Erstellens einer Auktion, denn dafür gibt es vorheriger Schritt und nächster Schritt. Yakasu weist beim Erstellen einer Auktion zu Anfangs immer daraufhin nicht die F5 Taste zu verwenden, da dieses zum Verlust von Daten während des Erstellens einer Auktion führen kann.
    • yakasu-de schrieb:

      Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn man während des Erstellens einer Auktion bei ebay diese noch bearbeitet und zwischendurch auch noch F5 drückt umzu aktualisieren, muss man zeitweise sehr aufpassen, ob alles so geblieben ist, wie man es zuvor eingegeben hat. Wenn man das belegen könnte, so wären hier neue Gedankengänge möglich.

      Verrätst du uns auch, welche?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • bei der Nutzung von F5 geht der Anwender von einer Aktualisierung der Seite aus, mit Übernahme der zuvor getätigten Eingaben oder dem Erhalt der zuvor gemachten Eingaben. Aber nicht mit dem Verlust eines Häkchens oder dem dem Verlust des Inhalts einer zuvor gewählten Option.
    • Beim Ausfüllen von Formularen sollte man mit solchen Funktionen sehr vorsichtig sein. Einem erfahrenen Nutzer dürfte es nicht neu sein, dass vielfach eingegeben Daten verloren gehen können. Muss man nicht wissen, kann man aber.

      Inwiefern das dem TE hilft, ist mir schleierhaft. Dass er bei der Eingabe einen Fehler gemacht hat oder es ein technisches Problem gab, dass dürfte er wahrscheinlich nachweisen können. Was hilft ihm das aber hinsichtlich der verspäteten Anfechtung wegen Irrtum?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auch mit der Gefahr, dass das hier jetzt zur Erbsenzählerei ausartet: Du hast nicht nur auf die F5-Problematik hingewiesen, sondern deutlich gemacht, dass ein Nachweis dieser Problematik in diesem Fall weiter Möglichkeiten offen hält. Welche das nun sind, bleibt wohl dein Geheimnis.

      Wir beiden wissen doch zu gut, warum du dich hier zu Wort gemeldet hast. Damit konntest du mal wieder für ein seit Jahren geplantes, bis heute nicht existentes Auktionshaus Werbung machen. Ich möchte dich bitten, das zu unterlassen, ihr habt bei Auktionshilfe bereits zwei Threads, in denen ihr euch austoben könnt. Bitte missbrauche dafür nicht andere Threads!
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @ biguhu :thumbdown:

      Ich verkneife mir jetzt jeglichen Kommentar zu Deiner :wallbash Antwort.

      Begründung. :]

      Ich werde hier nicht in einem geistigen Wortduell gegen Dich antreten.

      Denn

      Ich kämpfe nicht gegen Unbewaffnete. :lach:

      Bin aber zu jeder Zeit via PN zu einer sachlichen Diskussion bereit . :P
    • Fairhandel schrieb:

      Zu dieser Art der Feststellung ist der Geschädigte nicht verpflichtet.

      Davon gehe ich im Gegensatz zu Dir aber aus. Sonst hat er seiner Schadensersatzforderung aus dem im übrigen zunächst durchaus unstrittig bestehenden Kaufvertrag die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen. Oder anders gesagt: nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist es schlicht unbillig ein Auto im Wert von nachweisbar etwa 14800 Euro für 8 Euro haben zu wollen. Da sehe ich durchaus eine erhöhte Informationsverpflichtung seitens des Bieters, zumal (ob das aktuell stimmt habe ich jetzt nicht geprüft, bis vor kurzem war es jedenfalls noch so) der Bieter keine 12 Minuten nach seinem Gebot eine Mail bekommen hat, dass das Angebot unter Streichung der Gebote beendet wurde (bereits hierin könnte die konkludente Anfechtungserklärung des VK zu sehen sein, sofern sie überhaupt erforderlich wird) und kurz darauf eine Mail, dass der Artikel erneut eingestellt wurde. Beide Mails hat zwar ebay verschickt, der Verkäufer hat diesen Mailversand jedoch ursächlich durch sein Handeln (Beenden, neu einstellen) ausgelöst, die Bieter also darüber informiert. Vorausgesetzt, diese haben nicht selber (und damit schuldhaft) den Empfang dieser Mails in ihrem Profil abbestellt.

      Dass ebay ausserdem im Angebot nicht den tatsächlich beim Beenden angegebenen Grund für den Abbruch anzeigt sondern generell den ersten "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" habe ich selber schon mit dem Support am Telefon live durchexerziert.

      Wie ich schon sagte halte ich die Argumentation aus dem Porsche-Urteil hier durchaus für tragfähig. Man kann diese natürlich noch erweitern, aber darum sollte sich dann wirklich der Anwalt des TE kümmern, den er dafür zwingend braucht. Dazu kann der TE dann den Thread ausdrucken und mit zum Termin nehmen.


      yakasu-de schrieb:

      Mein Antwort bezog sich nur auf die F5 Problematik, die Dir auch bekannt ist.

      Ist nur die Frage, ob das auch 1.) passiert und 2.) belegbar ist. Also nicht, dass das Formular dann geleert wird, das ist unstrittig. Sondern dass der VK beim Einstellen F5 gedrückt hat. Ausserdem wäre das ziemlich sicher aufgefallen, denn dann fliegt nicht nur eine Mindestpreisoption raus sondern auch die Artikelbeschreibung, der Startpreis und die Überschrift. Schliesslich sind die Formulardaten auf Seite 1 bis dato noch gar nicht bei ebay in der Datenbank hinterlegt sondern nur im HTML-Formular. Woher sollten die also diese Daten haben um sie selber wieder da einzufügen? Spätestens ohne Startpreis und Überschrift meckert aber die ebay-Seite wenn man beim Einstellen weiter auf Seite 2 des Formulars will. Das wird also kaum greifen.


      Mal auch kurz OT:

      @uhu:

      Wenn yakasu was beitragen möchte, lass ihn doch. Dass er fachlich nicht sonderlich beschlagen ist hältst Du ihm vor. Anderen, die ähnlich sachfremde Postings abgeben sieht man das nach und lächelt milde: Naja, der weiss es eben nicht besser... Lass ihn doch ruhig mitlesen, mitlernen und sich beteiligen. Dazu ist das Forum ja da. Wieviel Lebenserfahrung willst Du ihm denn zuschreiben? Du weisst doch, wie alt er ist. Dass er sich mit seiner Seite schon lächerlich genug gemacht hat muss man ihm nicht noch dauernd unter die Nase reiben, finde ich. Es reicht völlig, wenn er mit seinem Nick hier auftritt und alle, die sich das mal anschauen wollen, auf dem Bühnenvorhang auflaufen. Ich würde sogar befürworten, dass er für seine normalen Postings ausserhalb des Werbethreads einen Zweitnick anlegen darf, damit er aus der Schiene mal endlich rauskommt. Immerhin hält er sich ja an die Forenregel, keinen zweiten Account anzulegen, obwohl ich mir denken kann, dass ihm das ganze auch etwas peinlich ist. Da wäre schon mal eine Ausnahme anzudenken, ob er sich nicht einen neutralen Zweitnick anlegen darf. Damit entfällt schon mal die Frage, ob er nur Werbung schreiben will. Wir sehen dann ja, was dabei rauskommt. Zusammengefaltet ist er notfalls hinterher schnell. ;)

      @yakasu:

      Enääää.... Das war nun schon etwas untere Schublade. Aber ich lächle mal eben wieder milde...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Zum Thema zurück.
      Ich bin mir überhaupt nicht sicher,ob dein RA für diesen Fall tatsächlich der geeignete Fachmann ist.Mußt du wissen.
      Es bleibt dir aber ungenommen,dich anderweitig zu erkundigen.Gibt genügend Net-Anwälte.123 Recht,IT-Recht,Internetrecht Rostock,um nur ein paar zu nennen.Anfragen kostet nichts.Falls du eine RSV hast,wäre es hilfreich.
      Mit dem Porsche-Urteil lässt sich dieser Fall m.E. nicht unbedingt vergleichen.Ist Sache des RA´s,den Unterschied herauszustellen.
      Zudem sollte der K mal genau unter die Lupe genommen werden,resp.sein Keller,in welchem sich nebst Autoersatzteilen womöglich noch die ein oder andere Leiche befindet.

      OT.@ Yakuza. Unterirdisch.Schreien haben wir hier nicht nötig.
      Zudem ist dir die Bewaffnung der hier Anwesenden offensichtlich nicht bekannt.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Mir liegt dieses Porsche-Urteil quer im Magen, seitdem ich es kenne. Alle Urteile zu dem Themenkomplex, die ich je gelesen habe, argumentieren einhellig so: Wer eine Auktion ab 1€ startet, der muss damit rechnen, dass die Ware auch für 1€ weg geht. Das genau ist ja das Wesen von ebay. Auch das Porsche-Urteil geht zunächst diesen Weg und bejaht den vertrag wegen fehlender Anfechtung (wie in unserem Fall hier auch):

      Zwar sei auf der Grundlage der Versteigerungsbedingungen von eBay ein Vertrag über den Kauf des Porsche zu einem Preis von 5,50 Euro wirksam zustande gekommen. Der Beklagte habe den Vertrag nicht wirksam wegen Irrtums angefochten. Der Beklagte sei dem Kläger grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet, weil er die Erfüllung des Kaufvertrags verweigert habe.

      Dann kommt es aber und das Gericht packt den Gummiparagraphen schlechthin aus und verweigert den Schadensersatz:

      § 242
      Leistung nach Treu und Glauben

      Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

      Bei mir gibt es schon Probleme mit der Terminologie. Treu und Glauben, was genau soll das denn sein? Und selbst, wenn man für sich eine gute Definition gefunden hat, bleibt der Verstoß gegen Treu und Glauben eine höchst subjektive Angelegenheit. Der §242 BGB ist das Totschlagargument schlechthin, mit dem man fast jeden Anspruch aus einer vorzeitig abgebrochenen Auktion abweisen kann, wenn man denn nur einen Richter findet, der Treu und Glauben entsprechend interpretiert.

      Der §242 gehört für mich abgeschafft. Er bringt erheblich Rechtsunsicherheit in eine an sich recht klare Angelegenheit. Ohne diesen wäre unsere Fall hier doch eindeutig.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der §242 gehört für mich abgeschafft. Er bringt erheblich Rechtsunsicherheit in eine an sich recht klare Angelegenheit. Ohne diesen wäre unsere Fall hier doch eindeutig.


      Es gibt ja aber noch einen Richter für diese Auslegung, wenn alles sooo eindeutig wäre, könnte ja ein Automat die Urteile fällen, aber dann nicht mehr wie ein Richter im Namen des Volkes, denn da hat "Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte" doch noch einen gewissen Platz. Wenn auch sich die Verkehrssitten in manchen Bereichen immer mehr verschieben, so dauert es doch, bis das in GEsetzen Ausdruck findet (Kranzgeld f.e.) ^^
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • es wär schon mal ein fortschritt, wenn ebay diese irreführenden texte überarbeiten würde.
      wenn man das so liest, was die sich zusammentippen, da muß ja ein unbedarfter ebayer meinen, das stimmt alles so.
      gibt genug da draußen, die die ebay AGB für so rechtskräftig halten, daß sie sogar über dem BGB stehen.
      zitat: "bei ebay gelten die ebay AGB und außerhalb das BGB!" 8|

      eigentlich müßte jeder ebayer halbjährlich dazu gezwungen werden, juristische mindest-grundlagen nachzuweisen ("1x schuldrecht ohne käse und 1 tüte §§ zum mitnehmen bitte").
      evtl. würde man dann nicht ständig lesen müssen das neue eu-recht zwingt mich dazu, zu schreiben... oder ich verkaufe privat und gebe keine garantie.





      OT:
      Ich kämpfe nicht gegen Unbewaffnete. :lach:
      Bin aber zu jeder Zeit via PN zu einer sachlichen Diskussion bereit .

      der springende punkt ist, daß man sich bei dir nicht bewaffnen braucht.
      das weißt du auch, sonst würdest du dich nicht hinter PNs verstecken ^^.

      just my 2 cents + BTT.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      es wär schon mal ein fortschritt, wenn ebay diese irreführenden texte überarbeiten würde.

      Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: es wäre ein Fortschritt wenn ebay die Funktion mal einfach abstellen würde. Es gäbe dann genau zwei Möglichkeiten.

      Entweder muss man liefern bzw Schadensersatz leisten - dann muss man das, egal ob die Auktion durchläuft oder ob man abbricht.

      Oder man muss nicht liefern oder Schadensersatz leisten, dann muss man das nicht, egal ob die Auktion durchläuft oder ob man abbricht.

      Ein weiterer Punkt steht auch schon hier im Forum und das mindestens einmal nicht mal von mir (den naheliegend schluss hat also schon jemand anderes erkannt): wenn man durchlaufen lässt, ist ein zu leistender Schadensersatz deutlich geringer als wenn man vorzeitig abbricht, weil man die Kaufpreisforderung immer gegenrechnen kann.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.