Abmahnung bekommen

    • Abmahnung bekommen

      Hallo,

      nun habe ich so eine Abmahnung im Kasten gehabt wegen einem Bild eines Händlers bei Ebay. Das Bild hatte ich bei Google genommen.

      Ich habe in meinem Angebot drin stehen.



      Noch ein Wort an die "Freunde der Abmahnungen": Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollte der Inhalt oder die Gestaltung meiner Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer angeblich von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtsverletzung von angeblichen Schutzrechtsinhabern/Innen darf nicht ohne meine Zustimmung erfolgen. Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich wäre. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich in vollem Umfang zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

      Ich habe direkt nach der Löschung eine Nachricht an den "geschädigten" geschrieben.

      Hallo XXXX,
      Guten Morgen,

      ich habe gesehen, das Sie mein Angebot haben löschen lassen. Ich wusste nicht, das dieses Bild von Ihnen stammt. Ich habe es auch nicht von Ebay genommen. Wenn ich damit Ihre Rechte verletzt habe, tut es mir leid, aber Sie hätten mich doch auch einfach anschreiben können, ich hätte das Bild selbstverständlich von alleine gelöscht.

      Mit freundlichen Grüßen
      XXXXX



      Brief kam am 04.01.2012 an, Frist lief am am 8.01 ab Erneute Frist am 25.01. Es kann nicht mal bewiesen werden, das der erste Brief am 04.01 ankam, da zwar eine Briefmarke (zu 1,45€) drauf ist, aber kein Poststempel, und auch keine Strichcodes zu sehen sind. Er ist auf den 28.12.12 Datiert.



      Nun hat mir ein Bekannter einen Brief fertig gemacht:




      Ich bin mir bewusst, dass das Einstellen von Bildmaterial nicht korrekt war.
      Ich habe mich bereits bei Herrn K. Onlinehandel entschuldigt und ihm versichert ,
      das ich das Einstellen von Bildmaterial in Zukunft unterlasse.
      Als alleinerziehende Mutter mit einem Kleinkind und als HartzIV Empfängerin
      kann ich die von Ihnen geforderten 250.-- nicht bezahlen.
      Ich bin bereit, 150,-- in 3 Raten a 50,-- zu zahlen. Aufgrund meiner Finanziellen Situation kann ich mehr nicht leisten.



      Ich bitte um Ihr Einverständnis und eine Kurze Information.


      Auch meinte er ich solle diese Unterlassungserklärung unterschreiben:

      1.
      es zukünftig zu unterlassen, geschütztes Bildmaterial von M.K. ohne entsprechende Erlaubnis im Internet, insbesondere als Werbefotografie im Rahmen von Verkaufsangeboten, öffentlich zugänglich zu machen;
      2.
      für jeden Fall der Zuwiederhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die ***** GmbH zu zahlen, deren Höhe von der **** GmbH zu bestimmen ist und im Streitfall vom zulässigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist.
      3.
      zur Abgeltung der entstandenen Rechtsanwaltskosten und des Lizenzschadens um Vergleichswege insgesamt 250€ an die XXX GmbH zu zahlen. Mit ausgleich dieser Summe sind die Zahlungsansprüche erledigt.



      Um das Geld werde ich wohl nicht rumkommen, aber soll ich die Erklärung auch einfach unterschreiben?



      Liebe Grüße
      Vanilla
    • Ich bin kein RA.
      Löschbert wird dir dazusicher einiges mitteilen können.
      Von mir soviel:
      1.Man nimmt nicht einfach Bilder ungefragt aus dem Netz,sondern eigene.Dein Hinweis,hab´s ja nicht von ebax,geht demjenigen am Kofferraum vorbei.
      Bilderklau ist das,was es ist.Punkt.
      2.Dein Roman an die Freunde des Abmahnens lockt sie förmlich an.Gib deinen Text mal bei Tante Gurgel ein und schon hast du eine erquickliche Anzahl von Abmahnopfern.
      Wobei du den Text auch nur kopiert hast.
      3.Klar.Er hätte dich anschreiben können,aber weshalb? Damit du ein anderes klaust? Ist doch nicht schlimm,wenn ich irgendein BIld nehme.

      Zitat: Es kann nicht mal bewiesen werden, das der erste Brief am 04.01 ankam
      Irrtum:Hast du gerade.Zitat:Brief kam am 04.01.2012 an

      Ist dein Bekannter RA ? Nein? Dann soll er sich mit solchen ,sicherlich nett gemeinten Briefen doch zurückhalten.

      Hast du eine Unterlassungserklärung vorliegen? Wenn nein,dann lass es bitte,so einen Unsinn zu schreiben.
      Liegt eine vor,solltest du sie von einem RA überarbeiten lassen.Nicht von deinem Freund.

      Die Kosten für ein geklautes Bild liegen i.A. niedriger als 250 €.Sie tendieren um 50 - 100 €.
      Außerdem würde ich mal nachforschen,ob wirklich ein Recht an dem Bild besteht.
      Wenn ja,würde ich dem netten Abmahner mit Hinweis auf Geringfügigkeit ,100 € anbieten.
      Die Möglicheit eines freundlichen Anrufes - der Griff zum Telephonhörer - kann manchmal von Vorteil sein.
      Ich würde aber nicht zu sehr auf der Welle Hartz 3-5,Kirche,Kinder,Küche und alles alleine reiten.Kann man bestenfalls kurz erwähnen.Ist nämlich kein Grund,für Fehler nicht einzustehen.
      Abgesehen davon solltest du in Zukunft schneller handeln und Probs nicht auf die lange Bank schieben.Die hat auch mal ein Ende.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Danke.Ich hatte angenommen,sie wär von deinem Bekannten .
      Unterlassungserklärungen würde ich nie unüberarbeitet unterschreiben.Sie stellen sowas ähnliches wie Knebelverträge da.
      In 30 Jahren kann dir dieselbe Anwaltskanzlei damit winken,weil du irgendein Bild usw.

      Ich suche gerade.Hier schon mal ein Urteil.
      e-recht24.de/news/onlineauktio…tz-bei-privatauktion.html
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Och nööööööööööö.... :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash


      Was ich von Leuten halte, die zu faul oder zu unfähig sind, ihren Krempel selber abzulichten muss ich wohl kaum extra betonen, oder? Mädel, heutzutage hat jedes billige Handy eine Digiknipse, sogar mein Grabbeltisch-Teil, das ohne Simlock beim Ichbindochsoblöd-Markt für 30 Euro zu haben war. So, nachdem ich Dich zur Schnecke gemacht habe, kann sich das jeder weitere ersparen. ;)

      Vanilla schrieb:

      Noch ein Wort an die "Freunde der Abmahnungen":

      Das ist für mich immer gerne ein Grund, statt der allseits beliebten Abmahnung mit Rechnung über die Lizenzgebühr dann direkt Klage einzureichen. Schliesslich will derjenige ja keine Abmahnung bekommen. Nö, mal ernsthaft: das Argument gegen diese Passage ist die selbe wie gegen den sogenannten Hamburger Disclaimer: wer das benutzt rechnet sowieso damit, dass er irgendeien Rechtsverstoß begeht, weiss das auch und nimmt einen Verstoß daher zumindest billigend in Kauf. Das Stichwort lautet dann "bedingter Vorsatz". Damit kann das dann schon gleich mal teurer werden als sowieso schon nötig. Also lass das in Zukunft - und deine Fotos machst Du selbst.

      Nun hast Du dich allerdings mit deinem ersten Schrieb schon ziemlich reingeritten. Implizit stellst Du damit nämlich fest, dass Du durchaus wusstest, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist.

      Vanilla schrieb:

      Es kann nicht mal bewiesen werden, das der erste Brief am 04.01 ankam

      Ist vollkommen wurst. Abmahnungen sind nicht empfangsbedürftig. Anders gesagt. Wenn ich Dir 'ne Abmahnung schicke und die Post versenkt den Postsack versehentlich im Atlantik, dann hast Du eben Pech gehabt. Eigentlich nett, das der Dir ein zweites Mal geschrieben hat. Wie kam er denn drauf?

      Vanilla schrieb:

      Nun hat mir ein Bekannter einen Brief fertig gemacht:

      Du meinst, er hat einen Brief aufgesetzt, der Dich fertig macht... Da rollen sich mir ja schon beim ersten Satz die Fußnägel auf. *grusel*

      Aber nun mal ein bisschen zur Sache: wer hat Dir denn genau geschrieben? Kommt das vom Anwalt oder vom Urheber? Was will der genau? Wegen was will der 250 Tacken? Das Bild darfst Du ruhig auch mal nennen, ebenso den Namen des gewerblichen Verkäufers, der ist sowieso impressumspflichtig und als GmbH kann er sich den Datenschutz nach BDSG sowieso komplett einsalzen lassen, weil er de jure gar keine personenbezogenen Daten besitzt. Wenn Du nicht willst, dass google das alles festhält: über dem Eingabefeld hier gibt es einen Button mit einem H drauf, damit setzt Du ein "hide"-Flag. Was dazwischen steht, ist nur für eingeloggte MItglieder lesbar und der googlebot ist keines.

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.


      Vanilla schrieb:

      Um das Geld werde ich wohl nicht rumkommen,

      Dazu müsste ich erst mal wissen, was genau nun passiert ist und wie sich der Betrag zusammensetzt. Fakten sinds, derer es mir darob gebricht. 8)

      Vanilla schrieb:

      aber soll ich die Erklärung auch einfach unterschreiben?
      dito. So und ohne genauere Fakten jedenfalls erst mal nicht. Mir gefällt da einiges nicht dran. Ich hab zwar rein persönlich was gegen Bilderklauer aber noch mehr habe ich gegen unsaubere Unterlassungserklärungseinforderer.

      Zunächst wäre die Frage von ohrwürmchen zu klären, wer denn überhaupt der Urheber bzw der Rechteinhaber ist. Dann: wie lange Dein Angebot im Netz war. Um was geht es überhaupt? Die Löschung ist wie abgelaufen? ebay VERO-Programm? Ist beim Schreiben eine anwaltliche Kostennote dabei? Wie beziffert der Herr GeemmbeHah die Lizenzkosten? Aufschlüsselung?

      ohrwürmchen schrieb:

      Hast du eine Unterlassungserklärung vorliegen?

      Ich schätze mal, die kommt von der Gegenseite. Sonst müsste vanilla nicht wegen der Kosten aus Punkt 3 anfangen zu feilschen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hier ein Urteil,was in etwa auf dich zutreffen dürfte.
      123recht.net/eBay-Bilderklau-__a110145.html

      Falls du dir die Zeit nehmen willst ,hier noch ein bischen Lektüre.
      it-recht-kanzlei.de/viewTopic.php?folder=412

      Nochmal mein Tipp : falls möglich,setze dich mit einem RA in Verbindung.Du bekommst als H4 Bezieherin kostengüntige Beratung,evtl.kostenlos.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Deins war eben noch nicht da.
      Ich vermute über VERO.Bild mit Zeichen versehen?
      UE vom RA.
      Eigentlich geht es nur um Schadensbegrenzung.Das ich auch das Angebot sehen möchte,ist klar.
      @ Vanilla.Kannst das betreffende Teil gern hier einstellen.So kann man sich ein "Bild" machen.
      Name des Rechteinhabers,des RA könnten auch hilfreich sein.

      OT.@ Bert.Kann man dich über PN anschreiben?
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Vanilla schrieb:

      Ich beeile mich.

      Keine unnötige Hektik, Hamster und Ohrwürmer sind sowieso nachtaktiv.

      ohrwürmchen schrieb:

      Deins war eben noch nicht da.

      Deine letzten paar auch nicht, als ich angefangen habe mit schreiben. Vielleicht sollten wir unsere Pfoten mal synchronisieren. :lach:

      Ich habe zwar schon ein paar Ideen, in welche Richtung das laufen könnte, aber ich möchte einfach wissen, über was ich schreibe. Bisher würde ich mal meinen, mit 20 bis 40 Euro (sic!) könnte das Ding eventuell abzufrühstücken sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Schön. Mir fehlt das Bild um das es geht. Der hat ja etliche.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Schön. Mir fehlt das Bild um das es geht. Der hat ja etliche.

      Ahja. Hab es. Hast Du das Bild irgendwie in irgendeiner Form noch bearbeitet oder hast Du es so verwendet wie es auch derzeit drinsteht bzw bei google auftaucht?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Eben deswegen auch mein Hinweis auf das Urteil.45 € werden als angemessen ersehen.
      Im Hinterkopf habe ich aber noch diejenigen,die Bilder ins Netz einstellen und nur darauf lauern,dass ein unbedrftes Menschenkind genau dieses findt,als gut betrachtet und patsch! Ist es in der Falle.
      Mir fällt dazu wieder die Geschichte mit diesen ominösen Kochrezepten irgendeiner Nullsterneköchin ein.Massenhaft Bilder und ebensoviele Abmahnungen.

      Mißbrauch könnte hier also u.U. vorliegen.Ist ja die übliche Masche.Wir fordern erst mal die Summe xxx, aaaber wir sind mit dem Betrag in höhe von xxx einverstanden.Fast alle zahlen,um Ärger zu vermeiden.
      Ob das hier zutrifft,wissen wir noch nicht. Würde mich aber nicht wundern.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Vanilla schrieb:

      Ich habe es auch nichtmehr auf dem Rechner, sonst hätte ich mal geschaut.

      Ähhmmmm....Moment mal.... Die haben Dir nicht mal einen qualifizierten Ausdruck ihrer Anspruchsgrundlage (sprich: deines gelöschten Angebots) beigefügt?

      Passt zu denen. Sollen wir sie ganz ausziehen oder lässt Du dem Taschenbuch 20 Euro Lizenzgebühr, wenn sie im Gegenzug beio ebay dafür sorgen, dass wegen der nachträglichen Lizensierung der Vermerk in deinem ebay-Account gelöscht wird? Ich werde nämlich gerade mal wieder sauer, aber ausnahmsweise mal nicht auf den Bilderklauer.

      War denn wenigstens die anwaltiche Bevollmächtigung im Schreiben und wenn ja, von wem war der denn bevollmächtigt? Und wer genau will denn das Geld, insbesondere für die anwaltliche Inanspruchnahme denn nun haben? Der Urheber oder das Abmahngespann Loogberry, Schröder und Complizen? Im letzteren Fall, von dem ich allerdings ausgehe, würde ich mit meinem Textvorschlag (der mir durchaus schon vorschwebt) nämlich wesentlich unangenehmer werden.

      Dass man Dir aber auch alles aus der Nase ziehen muss....

      @ohrwürmchen:

      würden die bei mir so auflaufen, wie ich das im Moment vermute, würde ich ihnen die Hosen so stramm ziehen, das man sie von hier aus noch in Sumatra als Bongotrommel benutzen kann.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Loog scheint eine auf Abmahnungen spezialisierte Firma zu sein.
      Vom Taschenbuchvk wohl damit beauftragt. Auf Grund seiner BW-Kommentare könnte er sich aber an seinen eigenen Forderungen orientieren.
      Ich würde mit ihm telephonischen Kontakt aufnehmen und ihn auf seine Kommentare hinweisen.Versuch macht kluch.
      Die Forderung erscheint mir schlicht zu hoch.
      Nebenbei gehe ich davon aus,dass der VK seine Bilder nicht - zumindest nicht alle - selbst macht.D.h.er hat evtl. daran gar keine Rechte.Tja,und wenn ich keine Rechte an etwas habe,kann ich sie auch nicht einfordern.
      Dein Angebot hast du ja.In deinem Konto aufrufbar.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!