Artikel nicht angekommen, Nachforschungsauftrag erfolglos

    • stragami schrieb:

      Das ist dann "dumm" gelaufen, denn bei einem Versand als Päckchen liegt das Risiko beim Käufer. das is nix zu machen - zumal der VK nur positive Bewertungen hat und wohl tats. privat verkauft hat.

      Ein Nachforschungsauftrag bei einem Päckchen kann gar nichts bringen denn wonach sollen die auch suchen? Das Packstück wird nciht registriert. Zumal der Versand vor Weihnachten erfolgte - da ist bei denen sowieso immer Land unter.
      Das stimmt nicht ganz. Laut Aussage meines Postmuggels sind sie angewiesen, soweit als möglich, auch Päckchen zu scannen; in derPraxis ist das aber eher selten.
      Ein Nachforschungsauftrag bringt manchmal sogar etwas bei einem stinknormalen Brief ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Da die vorangegangen Anfragen per Email bisher nichts fruchteten, würde ich der Dame nun eine letzte Frist setzen (schriftlich per guter alter Briefpost, am besten per Einschreiben / Rückschein !), bis wann ich von Ihr eine Kopie des NVA + eine Kopie des Ergebnisses davon + eine Kopie der DHL Einlieferungsquittung erwarte u. Ihr gleichzeitig ernsthafte Konsequenzen androhen für den Fall daß sie bis dahin diese Unterlagen nicht vollständig beibringt.
      Ersatzweise würde ich anbieten den bezahlten Gesamtbetrag bis zum Ablauf der Frist rückzuerstatten (also Bankkonto im Schreiben vorsorglich gleich mit angeben).

      P.S:.
      Es erübrigt sich eigentlich gesondert darauf hinzuweisen aber selbstverständlich können das nicht irgendwelche Unterlagen sein, also NVA datiert von sonstwann oder eine DHL Quittung von irgendwann. Der NVA hat wie die VK behauptete von Anfang Januar zu sein, die Antwort bzw. das Ergebniss von DHL entsprechend später u. die DHL Quittung für das Päckchen von irgendwann Mitte Dezember (oder wann die VK eben sagte sie hätte versendet). Sonst kommt die VK womöglich auf die Idee JETZT noch, nachträglich einen NVA zu stellen u. dazu eine Päckchen Quittung von irgendwas u. irgendwann zu präsentieren.
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    • Grundsätzlich bleibt aber das das Transportrisiko einer Beschädigung oder eines Teil- oder Gesamtuntergang der Sendung beim Empfänger verbeleibt.

      Richtig ist jedoch auch das hier noch kein Nachweis erbracht wurde das die Sendung tats. zum Versand kam (Quittung der DHL / oder Packetshop) also Kassenbon oder Onlinerechnung.

      Auch der zugseagte NVA seitens des Versenders ist nich nicht vorgelegt worden.

      Daher ist eine Vermutung das die Sendung nicht zum Versand kam nicht von der Hand zuwesien. Zumal der Vk keine Anastallten der Zusammenarbeit macht.

      Eine Aufforderung das Gut zu liefern oder die entsprechenden Transportunterlagen vorzulegen wäre hier jetzt angeraten (Am besten per Einschreiben mit Fristsetzung) Gleichzeitig via ibäh einen nicht erhaltenen Artikel melden (wobei ich glaube das dazu nur 45 Tage Zeit sind und die dürften ja umsein).

      Farbige Bewertung wäre sicher auch angeraten mit entsprechendem Text.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • stragami schrieb:

      Eine Aufforderung das Gut zu liefern oder die entsprechenden Transportunterlagen vorzulegen wäre hier jetzt angeraten (Am besten per Einschreiben mit Fristsetzung) Gleichzeitig via ibäh einen nicht erhaltenen Artikel melden (wobei ich glaube das dazu nur 45 Tage Zeit sind und die dürften ja umsein).
      Die Frist ist 60 Tage, es bleibt also noch etwas Zeit die Bewertung abzugeben:
      pages.ebay.de/help/feedback/questions/leave.html

      Ja, den "nicht erhaltenen Artikel" bei ebay würde ich, sofern nicht schon geschehen, spätestens JETZT stellen.
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    • Also "mein" Posti, ein echter Postbeamter aus der Schwarz-Schilling Zeit scannt jedes Päckchen, Anweisung der örtlichen zentralen Poststelle, in der Regel muss der Empfänger auch unterschreiben, ist keiner da so legt er Päckchen nach Absprache an einem vereinbarten Ort ab
    • Den "nicht erhaltenen Artikel" habe ich schon Anfang Januar gemeldet, da die Verkäuferin nicht auf meine Mails reagiert hat.

      Daraufhin hat sie dann nach mehrfachem Bitten den Nachforschungsauftrag gestellt.

      Letzte Woche kam dann die Mail, dass der Nachforschungsauftrag negativ war. Auf Nachfrage hat sie mir dann zugesichert die Dokumente am Wochenende per Mail zu schicken, was sie bisher nicht getan hat. Ich habe auch seither keine Antwort mehr von ihr erhalten.

      Leider habe ich von der Verkäuferin weder eine Mail Adresse noch eine Postanschrift, ich kann sie also nur über den ebay Nachrichtendienst kontaktieren.

      Der Fall "nicht erhaltener Artikel" wird laut ebay übrigens am 30. Januar automatisch geschlossen...



      Liebe Grüße Anja
    • Sternchen schrieb:

      Also "mein" Posti, ein echter Postbeamter aus der Schwarz-Schilling Zeit scannt jedes Päckchen, Anweisung der örtlichen zentralen Poststelle, in der Regel muss der Empfänger auch unterschreiben, ist keiner da so legt er Päckchen nach Absprache an einem vereinbarten Ort ab

      Danke für diese Aussage! Genau diesen Kenntnisstand habe ich auch.
      Somit ist mein Postmuggel kein Irrläufer und der eine oder andere sollte sich die festgemauerte Meinung zum Päckchen (auf wenn diese Versandart Unsinn ist!) überdenken :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Sternchen schrieb:

      Also "mein" Posti, ein echter Postbeamter aus der Schwarz-Schilling Zeit scannt jedes Päckchen, Anweisung der örtlichen zentralen Poststelle, in der Regel muss der Empfänger auch unterschreiben, ist keiner da so legt er Päckchen nach Absprache an einem vereinbarten Ort ab
      Mag sein das auch Päckchen gescannt werden u. damit im Prinzip nachverfolgbar wären, das kann ich nicht beurteilen.
      Allerdings frage ich mich wozu DHL sich diese zusätzl. Arbeit machen sollte, wenn man DHL für einen evtl. Verlust ohnehin nicht haftbar machen kann.
      Der Kunde hätte davon also offensichtlich keinen Nutzen.
      Welchen Sinn sollte das also haben, ausser vielleicht zur stichprobenartigen Kontrolle der eigenen Mitarbeiter?


      Fest steht aber bei einer unversicherten Sendung muss der Empfänger nicht unterschreiben.
      Der Zusteller kann diese auch bei einem Nachbarn abgeben aber auch der muss beim Empfang eines Päckchens (im Gegensatz zu "Paket") keine Unterschrift leisten.
      Der Empfänger muss lediglich über die "Ersatzzustellung" informiert werden (Benachrichtigungskarte in Briefkasten).
      So wie DHL ein Päckchen, auch ohne Vereinbarung, auch beim Nachbarn abgeben darf, so dürfen die eine unversicherte Sendung z.B. auch im Hausflur oder vor der Wohnungstür "ablegen".
      Bei einem "Paket" geht das nur dann wenn zwischen Empfänger und Versandunternehmen eine schriftliche Vereinbarung, ein sog. "Garagenvertrag" besteht.
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    • AnjaW schrieb:

      Leider habe ich von der Verkäuferin weder eine Mail Adresse noch eine Postanschrift, ich kann sie also nur über den ebay Nachrichtendienst kontaktieren.
      Kann nicht sein. Du hast nach Auktionsende eine Email von ebay erhalten mit Adresse und Email der VK!

      Ansonsten müsstest Du die Kontaktdaten der VK auch so abrufen können:
      pages.ebay.de/help/tp/know-seller-contact.html

      Wenn du die Kontaktdaten hast schreib die VK evtl. kurz vor Abschicken des Briefes per Post nochmal mit ihrer "richtigen" Email Adresse und ihrer richtigen Adresse an
      (vielleicht kannst Du dir den Brief dann auch sparen, wenn sie u. ggf. wie sie darauf reagieren sollte).
      Manchmal denken die Leute nämlich nur weil sie bei ebay mit einem Pseudonym unterwegs sind und der Email-Verkehr über das ebay System ebenfalls anonym abläuft, dass sie sowas wie "unsichtbar" sind.


      AnjaW schrieb:

      Der Fall "nicht erhaltener Artikel" wird laut ebay übrigens am 30. Januar automatisch geschlossen...
      Hat die VK auf die Eröffnung des Falles in irgendeiner Form via das ebay System reagiert?
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    • iiiihhBääähh, danke für den Link. Jetzt habe ich wenigstens die Postanschrift, eine E-Mail Adresse ist aber leider nicht hinterlegt...

      Auf die Eröffnung des Falls hat die Verkäuferin insofern reagiert, dass sie mitgeteilt hat, sie hätte den Artikel unter Zeugen verschickt und sie würde den gewünschten Nachforschungsauftrag stellen. Das war am 6. Januar.

      Am 10. Januar hat sie dann nochmal geschrieben, dass sie den Nachforschungsantrag bei der Post gestellt hat.



      Liebe Grüße Anja
    • AnjaW schrieb:

      iiiihhBääähh, danke für den Link. Jetzt habe ich wenigstens die Postanschrift, eine E-Mail Adresse ist aber leider nicht hinterlegt...
      Verstehe nicht warum die Emailadresse nicht mit bei den Kontaktdaten dabei steht. Wie man auch an die Email rankommt, wenn man die Email von ebay zum Auktionsende nicht mehr hat, da bin ich jetzt im Moment überfragt. Vielleicht weiß das jemand anders hier.

      AnjaW schrieb:

      Am 10. Januar hat sie dann nochmal geschrieben, dass sie den Nachforschungsantrag bei der Post gestellt hat.
      Also, um das zeitlich wenigstens mal so ungefähr zusammenzufassen:

      - am 9. Dezember 2012 war die Auktion zu Ende.
      - die Tasche wurde angeblich wann versendet??
      - auf Deine Emails das die Tasche nicht angekommen ist u. auf Deine Bitte deshalb einen NVA zu stellen, hat die VK bis Ende Dezember nicht reagiert.
      (Deine 1. Email an die VK wegen Nichterhalt der Tasche war wann u. wieviele Emails hast Du danach wann an die VK geschickt?)
      - erst als Du "Anfang Januar" einen "nicht erhaltenen Artikel" bei ebay gemeldet hast, hat die VK reagiert
      - und zwar am 6. Januar indem die VK behauptet die Tasche wäre unter Zeugen (Tochter) versendet worden
      - am 10. Januar wurde dann angebl. der NVA gestellt.
      - am 23.01. bist Du hier im Forum aufgeschlagen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war das Ergebnis des NVA angebl. bereits bekannt.

      Ich hatte zwar bisher selber insgesamt nicht einmal eine handvoll NVAs bei DHL gestellt, insofern ist das kein repräsentativer Durchschnittswert, aber so weit ich mich erinnern kann hat das kein einziges Mal unter 4 Wo. gedauert bis ich ein Ergebnis von DHL hatte. Ich kann mich zumindest 1x ganz sicher an > 6Wo. erinnern.

      Was ich damit sagen will.
      Ich bezweifle das innerhalb von ca. 10-13 Tagen auf einen NVA ein Ergebniss von DHL vorliegen kann, so schnell geht das normalerweise nicht.

      Mit jedem Tag länger den diese Geschichte dauert u. die VK sich nicht mehr meldet u. diese Unterlagen nicht wie zugesagt schickt, ist zu bezweifeln das an der Geschichte der VK was Wahres dran ist.

      Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden. Ich jedenfalls bin gespannt wie das hier weiter bzw. ausgeht.
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    • Die Mail nach Auktionsende habe ich noch, allerdings steht da auch keine E-Mail Adresse drin...

      Hier nochmal die Chronologie der Ereignisse:

      - Auktionsende: 9. Dezember

      - Bezahlt am gleichen Tag per Online-Überweisung

      - am 12. Dezember hat mir die Verkäuferin eine Mail geschrieben, dass sie das Geld erhalten hat und die Tasche am Freitag (also am 14. Dezember) verschickt wird.

      - am 20. Dezember habe ich sie angeschrieben, dass ich die Tasche noch nicht erhalten habe -> keine Antwort

      - am 22. Dezember habe ich sie erneut angeschrieben, dass ich gerne die Tracking Nummer hätte (Ich wusste damals noch nicht, dass es für Päckchen keine Tracking Nummer gibt)

      - am 23. Dezember Antwort der Verkäuferin: Sie hat das Päckchen am 15. Dezember mit ihrer Tochter zur Post gebracht (kam mir damals schon komisch vor, dass sie extra betont das Päckchem mit ihrer Tochter zur Post gebracht zu haben. Klingt für mich irgendwie verdächtig)

      - am 24. Dezember habe ich sie gebeten einen Nachforschungsaufrag bei der Post zu stellen. Außerdem habe ich sie nach dem DHL-Beleg gefragt

      - am 29. Dezember habe ich sie erneut angeschrieben, mit der Frage ob sie denn mittlerweile einen Nachforschungsauftrag gestellt hat. Außerdem habe ich ihr angedroht, den Fall bei ebay zu melden, wenn sie nicht antwortet.

      - am 30. Dezember habe ich den Fall "nicht erhaltener Artikel" aufgemacht, da sie nicht mehr geantwortet hat.

      - am 1. Januar dann ihre Antwort: sie hat die Tasche abgeschickt, ich soll mir ihre Bewertungen anschauen, sie schickt immer alles ab. Ich soll noch bis Mitte Januar abwarten, vielleicht kommt das Päckchen noch. Ansonsten ist sie gewillt 50 Euro Entschädigung zu zahlen. (Kam mir auch etwas seltsam vor, warum bietet sie mir 50 Euro an, wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat?)

      - am 4. Januar meine Antwort: Sie soll doch bitte einen Nachforschungsauftrag stellen

      - am 6. Januar ihre Antwort: Sie hat das Päckchen unter Zeugen zur Post gebracht, sie geht am Mittwoch (9. Januar) zur Post und stellt den Nachforschungsauftrag

      - 9. Januar: Sie teilt mir mit, dass sie den Nachforschungsantrag gestellt hat

      - 10. Januar: meine Antwort: Sie soll mir bitte eine Kopie des Antrages an meine private E-Mail Adresse schicken

      - am 17. Januar habe ich erneut um eine Kopie des Nachforschungsauftrags gebeten

      - am 23. Januar ihre Antwort: Sie hat gerade versucht mir die Kopie zu mailen, aber es hätte nicht funktioniert. Desweiteren hat sie mir mitgeteilt, dass sie ein Schreiben von der Post bekommen hat: der Nachforschungsantrag war erfolglos.

      - am gleichen Tag meine Antwort: Sie soll mir doch bitte eine Kopie des Antrages sowie des Antwortschreibens der Post per Mail senden

      - am 28. Januar: Erneute Bitte meinerseits, mir endlich die Kopien zu mailen

      ... bisher keine Antwort

      Morgen wir ja der ebay Fall automatisch geschlossen, muss ich vorher den Fall an den Kundenservice übergeben, oder geht das auch noch wenn der Fall schon geschlossen wurde?



      Liebe Grüße Anja
    • Gute Aufstellung!

      Die Mail nach Auktionsende habe ich noch, allerdings steht da auch keine E-Mail Adresse drin...
      Schau nochmal genau nach.
      In diesen Mails steht zu 99% nur Müll drin. Die 1% relevanten Daten sind in dem ganzen Müll leicht zu übersehen.

      P.S.: hab gerade in meinen ebay Mails nachgesehen: ist mir gar nicht aufgefallen, die Email-Adresse des VK wird dem Käufer anscheinend tatsächlich nicht mehr mitgeteilt. Umgekehrt schon. :cursing:

      AnjaW schrieb:

      - am 23. Dezember Antwort der Verkäuferin: Sie hat das Päckchen am 15. Dezember mit ihrer Tochter zur Post gebracht (kam mir damals schon komisch vor, dass sie extra betont das Päckchem mit ihrer Tochter zur Post gebracht zu haben. Klingt für mich irgendwie verdächtig)
      Bin ich ganz Deiner Meinung. Halte ich für äusserst ungewöhnlich gleich von vorneherein so zu betonen das ein Zeuge dabei war.

      AnjaW schrieb:

      - am 1. Januar dann ihre Antwort: sie hat die Tasche abgeschickt, ich soll mir ihre Bewertungen anschauen, sie schickt immer alles ab. Ich soll noch bis Mitte Januar abwarten, vielleicht kommt das Päckchen noch. Ansonsten ist sie gewillt 50 Euro Entschädigung zu zahlen. (Kam mir auch etwas seltsam vor, warum bietet sie mir 50 Euro an, wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat?)
      Das mit dem 50€ Angebot hattest Du aber bisher nicht erwähnt!
      DAS ist ja wirklich sehr...sagen wir.... interessant.....Nachtigall ich hör dir trapsen......


      - am 23. Januar ihre Antwort: Sie hat gerade versucht mir die Kopie zu mailen, aber es hätte nicht funktioniert. Desweiteren hat sie mir mitgeteilt, dass sie ein Schreiben von der Post bekommen hat: der Nachforschungsantrag war erfolglos.
      Sofern es überhaupt stimmt (woran ich immer mehr zweifle) u. die VK den NVA hat, kann es durchaus sein dass das mit dem Mailen der Kopie nicht geklappt hat, jedenfalls wenn sie das über das ebay System versucht hat, denn das mit den Anhängen über`s ebay Mailsystem hat bei mir auch noch NIE funktioniert.
      Allerdings.....auch wenn Du ihre nicht hast, die VK hat Deine richtige Emailadresse, an die sie Dir eine Email + Kopie des NVA als Anhang hätte senden können (wie gesagt, der VK erhält die richtige Emailadresse des K von ebay nach der Auktion).

      AnjaW schrieb:

      Morgen wir ja der ebay Fall automatisch geschlossen, muss ich vorher den Fall an den Kundenservice übergeben, oder geht das auch noch wenn der Fall schon geschlossen wurde?
      Muss ich passen, kann ich nicht wirklich beantworten, nehme aber an wenn der Fall automatisch von ebay geschlossen wird (nachdem die VK Dir geantwortet hat sie hätte verschickt u. würde Kopien des NVA schicken) dass dann gar nicht weiter mehr passiert.
      Ich würde deshalb meinen dass, da der Fall nicht abschliessend geklärt ist, Du den Fall an den Kundenservice übergeben solltest (wobei, was kann dabei schon herauskommen, das bringt Dir nichts, jedenfalls Dein Geld nicht und ob das nennenswerte Konsequenzen für den VK hat, glaube ich nicht).
      Wenn dann solltet du vorher in dem laufenden Fall über das ebay System mitteilen das Du die von der VK zugesagten Belege des NVA immer noch nicht erhalten hast u. diese seit dem 23. überhaupt nicht mehr reagiert.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      AnjaW schrieb:

      iiiihhBääähh, danke für den Link. Jetzt habe ich wenigstens die Postanschrift, eine E-Mail Adresse ist aber leider nicht hinterlegt...
      Verstehe nicht warum die Emailadresse nicht mit bei den Kontaktdaten dabei steht. Wie man auch an die Email rankommt, wenn man die Email von ebay zum Auktionsende nicht mehr hat, da bin ich jetzt im Moment überfragt. Vielleicht weiß das jemand anders hier.

      die eMail-Adresse von privaten Verkäufern wird doch schon seit Ewigkeiten nicht mehr mitgeteilt - man kann sie aber z.B. in die eMail integrieren, welche der Käufer nach Auktionsende erhält ("Herzlichen Glückwunsch, jetzt gehört der Artikel Ihnen")
    • hasjana schrieb:

      die eMail-Adresse von privaten Verkäufern wird doch schon seit Ewigkeiten nicht mehr mitgeteilt - man kann sie aber z.B. in die eMail integrieren, welche der Käufer nach Auktionsende erhält ("Herzlichen Glückwunsch, jetzt gehört der Artikel Ihnen")
      Wie gesagt, ist offensichtlich an mir vorübergegangen (halte ich für ein Unding das der Käufer die Email-Adresse des VK nicht erhält).
      Was meinst Du aber mit "man kann sie aber z.B. in die eMail integrieren, welche der Käufer nach Auktionsende erhält"?
      Verstehe ich nicht. Wer ist "man"?
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      hasjana schrieb:

      die eMail-Adresse von privaten Verkäufern wird doch schon seit Ewigkeiten nicht mehr mitgeteilt - man kann sie aber z.B. in die eMail integrieren, welche der Käufer nach Auktionsende erhält ("Herzlichen Glückwunsch, jetzt gehört der Artikel Ihnen")
      Wie gesagt, ist offensichtlich an mir vorübergegangen (halte ich für ein Unding das der Käufer die Email-Adresse des VK nicht erhält).
      Was meinst Du aber mit "man kann sie aber z.B. in die eMail integrieren, welche der Käufer nach Auktionsende erhält"?
      Verstehe ich nicht. Wer ist "man"?
      "man" = als Verkäufer (auch Privatverkäufer) kann man der eMail über den Link "Kommunikation mit Käufern verwalten" unter dem Punkt "Käufer war Höchstbietender bei einer Auktion" eine Nachricht hinzufügen. Dieser Text wird dann in der eMail gelb hinterlegt angezeigt - in diesen Text habe ich unter anderem meine private eMail-Adresse eingebunden.
    • hasjana schrieb:

      Morgen wir ja der ebay Fall automatisch geschlossen, muss ich vorher den Fall an den Kundenservice übergeben, oder geht das auch noch wenn der Fall schon geschlossen wurde?


      auf jeden fall das an den kundenservice weiterleiten.
      du selbst hast da nicht soviel von, aber wenn der verkäufer sich in solchen fällen nicht bemüht zeigt bzw. einfach nicht antwortet, dann gibt das irgendwann ordentlich eins hinter die ohren. das fängt bei ner limitierung an und reicht bis zum dauerhaften verkaufsverbot bzw. kompletten ausschluss von ebay.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      .....dann gibt das irgendwann ordentlich eins hinter die ohren....
      Jo genau, ebay sagt dann ganz knallhart: du, du, böser, böser Bube Du ....und schmeisst ein paar Wattebäuschen

      riverside schrieb:

      das fängt bei ner limitierung an und reicht bis zum dauerhaften verkaufsverbot bzw. kompletten ausschluss von ebay.
      ....und sollte es nach 5 Jahren irgendwann tatsächlich so weit kommen weil mittlerweile der 47.ste beschissen wurde ........dann macht er halt mit seinem 3. oder 4. Account weiter..... oder dem der Freundin, oder der Mutter, vom Bruder, dem Nachbarn oder dem von der Oma......

      Wer bei ebay bescheixxen will findet immer einen Weg. Mit freundlicher Unterstützung von ebay das nicht das geringste Interesse daran hat, auch nur irgendeinen Kunden zu kicken der auch nur einen Euro bringt, sch....egal wie der zustande gekommen ist. Gesperrt wird nur wenn sich`s überhaupt gar nicht mehr vermeiden lässt bzw. Gefahr besteht das durch Nichtsperrung der ohnehin verhunzte Ruf so weit beschädigt werden könnte das es am Ende ebay mehr kostet als es einbringt.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      riverside schrieb:

      .....dann gibt das irgendwann ordentlich eins hinter die ohren....
      Jo genau, ebay sagt dann ganz knallhart: du, du, böser, böser Bube Du ....und schmeisst ein paar Wattebäuschen

      nö...

      ich kenn verkäufer, die solche geschichten ein wenig zu locker gesehen haben und sich damit ein verkaufsverbot einhandelten.

      riverside schrieb:

      das fängt bei ner limitierung an und reicht bis zum dauerhaften verkaufsverbot bzw. kompletten ausschluss von ebay.
      ....und sollte es nach 5 Jahren irgendwann tatsächlich so weit kommen weil mittlerweile der 47.ste beschissen wurde ........dann macht er halt mit seinem 3. oder 4. Account weiter..... oder dem der Freundin, oder der Mutter, vom Bruder, dem Nachbarn oder dem von der Oma......

      bei ebay gilt immer noch sippenhaft. wenn ebay meint, da besteht ne verbindung, dann kriegen die alle eins drauf.
      egal, ob die wirklich zusammengehören oder nicht. gibt zig threads dazu, wo leute plötzlich von ebay haue bekamen und die wußten gar nicht wieso.

      Wer bei ebay bescheixxen will findet immer einen Weg. Mit freundlicher Unterstützung von ebay das nicht das geringste Interesse daran hat, auch nur irgendeinen Kunden zu kicken der auch nur einen Euro bringt, sch....egal wie der zustande gekommen ist. Gesperrt wird nur wenn sich`s überhaupt gar nicht mehr vermeiden lässt bzw. Gefahr besteht das durch Nichtsperrung der ohnehin verhunzte Ruf so weit beschädigt werden könnte das es am Ende ebay mehr kostet als es einbringt.

      hab ich in der letzten zeit anders mitbekommen, also das da auch leute plötzlich ne sperre oder limitierung bekommen haben, die nix schlimmes gemacht haben.
      wobei natürlich auch die frage ist:
      wie neutral ist der ebay-mitarbeiter, der den account sperrt/limitiert oder eben nicht sperrt/limitiert?
      was ist, wenn einer hin und wieder betrügt und zb sein bester kumpel arbeitet bei ebay?
      oder wenn man einem ebay-mitarbeiter (oder einem aus dessen familie) was verkauft, das teil kommt nicht an und der nimmt das persönlich?

      manche bei ebay sind gleicher als andere bzw. mit den richtigen kontakten darf man evtl. mehr als andere...
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      and those who matter don’t mind.
    • Ich habe die Verkäuferin jetzt nochmal an ihre private E-Mail Adresse (stand doch in einer der automatischen Mails nach Auktionsende) angeschrieben, sie soll mir doch bitte umgehend eine Kopie des Nachforschungsauftrags, des Antwortschreiben von DHL, sowie des DHL-Belegs von der Aufgabe des Päckchens zusenden.

      Bisher noch keine Antwort...

      Ich warte jetzt noch das Wochenende ab und werde sie dann Anfang nächste Woche per Post anschreiben.

      Könnt ihr mir helfen, was in dieses Schreiben genau rein muss?

      - Frist setzen? Wie lange?

      - welche Konsequenzen androhen?

      - ...



      Liebe Grüße Anja