Artikel nicht angekommen, Nachforschungsauftrag erfolglos

    • Schon wieder eine Handtasche...

      Also bei dem Wert nie unversicherter Versand. Ich wundere mich, das die VK den überhaupt angegeben hat. Wenn du nicht mit Paypal gezahlt hast, sieht es düster für dich aus. Selbst wenn sie nie eine Tasche verschickt hat, kannst du es nicht beweisen. Wenn du mit Paypal gezahlt hättest, wäre es umgekehrt, du sagst, der Artikel ist nie angekommen und der VK könnte bei einem Päckchenversand nie das Gegenteil beweisen.

      Das ist viel Geld, deswegen wundere ich mich, dass du dem Päckchen zugestimmt hast.
      Eröffne einen Fall bei Ebay, dein Geld wirst du wohl nicht wieder sehen, aber vielleicht gab es vorab ja schon öffter Probleme mit den VK.
    • Fairhandel schrieb:

      AnjaW schrieb:

      direkt nach Ablauf der Frist eine Betrugsanzeige stellen?

      @alle
      Wie wäre es mit einer Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung?
      Verkäuferin als Zeugin?

      Eine Anzeige wegen Betrugs gegen die Verkäuferin ist m.E. nicht haltbar.

      Bin zwar nicht Alle :D aber die Anzeige gegen Unbekannt führt in sehr vielen Fällen zum Erfolg. Selbst als VK so verfahren und in 9 von 10 Fällen ist die verschwundene Sendung wieder aufgetaucht!
      Als K würde ich ebenso verfahren, denn:
      1. ist es ein zeitlicher Aufwand für den "Zeugen" und
      2. wird er in der Dienstbaracke aufgeklärt, daß er gefälligst die Wahrheit zu sagen hat.

      In diesem Fall könnte man hilfsweise auch die Tochter gleich mitantanzen lassen 8)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Brumbär schrieb:

      Selbst wenn sie nie eine Tasche verschickt hat, kannst du es nicht beweisen.
      Wenn Du den Faden hier gelesen hättest wüsstest Du dass man das womöglich doch beweisen kann......
      Ausserdem spricht die Sachlage bzw. die "Indizien" eindeutig gegen die VK.

      Sorry, ich hatte mal das selbe Problem, Päckchen verschickt, kam angeblich nicht an. Allerdings wurde da mit Paypal gezahlt. Ich meinen Postboten gefragt, was kann ich da machen? Auskunft gar nichts, wenn dich da jemand linken will, kann er das. Von einem Nachforschungsantrag hat er mir übrigens nichts erzählt und wenn das heute noch so wäre und funktionieren sollte, warum sollte er das verschweigen.
      Genau diesen Nachforschungsantrag hatte ich im Kopf, gab es früher für Briefe.... aber laut meinem Postboten stehst bei Päckchen im weiten Feld ganz allein, wenn das Absender oder Empfänger sagen sie haben verschickt oder nicht bekommen....
    • AnjaW schrieb:


      verkäuferin schreibt:
      "ich glaube ihnen geht es nicht ganz gut mit ihren drohungen erreichen sie garnichts hätten sie mir ihre korrekte email geschickt hätten sie die unterlagen schon längst ebay hat mir recht gegeben der artikel wurde versendet ich kann bei ihnen auch nicht kontrollieren ob die tasche nicht doch bei ihnen ist mit ihrer negativ bewertung haben sie mir gezeigt was für ein ebayer sie sind wenn sie die unterlagen als kopie von mir haben wollen schicken sie mir einen frankierten rückumschlag und sie bekommen sie als kopie ich bin ein erhlicher ebayer habe mir nichts vorzuwerfen soetwas soll vorkommen das halt mal etwas bei der post verloren geht hier steht ausage gegen ausage falls sie mir weiter drohen stelle ich einen strafantrag gegen verleumdung gegen sie sie sind eine penetrante person geld bekommen sie von mirgarnicht mfg"

      :lach: die ist auch nicht mehr ganz knusper in der rübe, was?

      frankierter rückumschlag... was soll das denn? einscannen oder abfotografieren und mailen!
      dafür braucht die nichtmal die mailadresse, man kann nämlich seit einiger zeit bilder direkt über die ebay-mails versenden!
      hab ich schon gemacht, das geht einwandfrei.

      iiiihhBääähh schrieb:

      Wenn sie die geforderten Unterlagen haben würde u. wenn sie gewollt hätte, hätte sie diese schon längst per Kopie an diese Email senden können u. damit wäre die Sache erledigt gewesen.
      Es ist ganz offensichtlich dass die VK die Unterlagen nicht hat, wenn sie sich mit einer einzigen popeligen Email ganz einfach hätte entlasten können.

      schon deshalb sollte man diese sache hier anzeigen, denn dann fragt die polizei nach unterlagen.

      Fairhandel schrieb:

      Wie wäre es mit einer Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung?
      Verkäuferin als Zeugin?

      Eine Anzeige wegen Betrugs gegen die Verkäuferin ist m.E. nicht haltbar.


      da bin ich für, aber nicht, weil ich die anzeige wegen betruges mit der verkäuferin als angezeigte für nicht haltbar halte, sondern aus folgendem grund:
      als beschuldigter darf man lügen soviel wie man will. es passiert einem nichts, weil man nicht verlangen kann, daß man sich selbst belastet. bei zeugen ist das anders: die MÜSSEN die wahrheit sagen und wenn sie das nicht tun, kann das ordentlich haue geben... auf jedenfall macht das gar keinen guten eindruck, wenn man lügt udn dabei auch noch erwischt wird.

      soll die vk sich doch ruhig reinreiten... und der polizei mal erklären, wieso sie die unterlagen nicht vorlegen will, obwohl sie das längst hätte tun können.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      die Anzeige gegen Unbekannt führt in sehr vielen Fällen zum Erfolg. Selbst als VK so verfahren und in 9 von 10 Fällen ist die verschwundene Sendung wieder aufgetaucht!
      Als K würde ich ebenso verfahren, denn:
      1. ist es ein zeitlicher Aufwand für den "Zeugen" und
      2. wird er in der Dienstbaracke aufgeklärt, daß er gefälligst die Wahrheit zu sagen hat.

      In diesem Fall könnte man hilfsweise auch die Tochter gleich mitantanzen lassen.


      du hast 3. vergessen
      3. besagte "dienstbaracken" haben auf manche eine leicht einschüchternde wirkung... 8) möglicherweise verstrickt sich ja einer in widersprüche angesichts der "heimeligen" atmosphäre.

      @anjaw
      hast du nun anzeige gegen unbekannt erstattet und die tante nun als zeugin benannt in dieser taschen-geschichte?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Brumbär schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      Brumbär schrieb:

      Selbst wenn sie nie eine Tasche verschickt hat, kannst du es nicht beweisen.
      Wenn Du den Faden hier gelesen hättest wüsstest Du dass man das womöglich doch beweisen kann......
      Ausserdem spricht die Sachlage bzw. die "Indizien" eindeutig gegen die VK.

      Sorry, ich hatte mal das selbe Problem, Päckchen verschickt, kam angeblich nicht an. Allerdings wurde da mit Paypal gezahlt. Ich meinen Postboten gefragt, was kann ich da machen? Auskunft gar nichts, wenn dich da jemand linken will, kann er das. Von einem Nachforschungsantrag hat er mir übrigens nichts erzählt und wenn das heute noch so wäre und funktionieren sollte, warum sollte er das verschweigen.
      Genau diesen Nachforschungsantrag hatte ich im Kopf, gab es früher für Briefe.... aber laut meinem Postboten stehst bei Päckchen im weiten Feld ganz allein, wenn das Absender oder Empfänger sagen sie haben verschickt oder nicht bekommen....

      Nö!
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      *selbstzensiert*!
    • riverside schrieb:

      da bin ich für, aber nicht, weil ich die anzeige wegen betruges mit der verkäuferin als angezeigte für nicht haltbar halte, sondern aus folgendem grund:
      als beschuldigter darf man lügen soviel wie man will. es passiert einem nichts, weil man nicht verlangen kann, daß man sich selbst belastet. bei zeugen ist das anders: die MÜSSEN die wahrheit sagen und wenn sie das nicht tun, kann das ordentlich haue geben... auf jedenfall macht das gar keinen guten eindruck, wenn man lügt udn dabei auch noch erwischt wird.

      soll die vk sich doch ruhig reinreiten... und der polizei mal erklären, wieso sie die unterlagen nicht vorlegen will, obwohl sie das längst hätte tun können

      Als Zeuge kannst du gegenüber der Polizei schweigen, du kannst sogar eine Vorladung einfach Ignorieren. Nur bei Staatsanwälten oder Richtern solltest du eine Vorladung nicht "verschlafen". :D
    • Synonym schrieb:

      riverside schrieb:

      da bin ich für, aber nicht, weil ich die anzeige wegen betruges mit der verkäuferin als angezeigte für nicht haltbar halte, sondern aus folgendem grund:
      als beschuldigter darf man lügen soviel wie man will. es passiert einem nichts, weil man nicht verlangen kann, daß man sich selbst belastet. bei zeugen ist das anders: die MÜSSEN die wahrheit sagen und wenn sie das nicht tun, kann das ordentlich haue geben... auf jedenfall macht das gar keinen guten eindruck, wenn man lügt udn dabei auch noch erwischt wird.

      soll die vk sich doch ruhig reinreiten... und der polizei mal erklären, wieso sie die unterlagen nicht vorlegen will, obwohl sie das längst hätte tun können

      Als Zeuge kannst du gegenüber der Polizei schweigen, du kannst sogar eine Vorladung einfach Ignorieren. Nur bei Staatsanwälten oder Richtern solltest du eine Vorladung nicht "verschlafen". :D

      Woher das Wissen? :)
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    • riverside schrieb:

      @anjaw
      hast du nun anzeige gegen unbekannt erstattet und die tante nun als zeugin benannt in dieser taschen-geschichte?

      Ich habe noch keine Anzeige gegen Sie erstattet, habe ihr ja in einem Einschreiben eine Frist bis zum 06.03.2013 gesetzt.

      Nach Ablauf dieser Frist werde ich die Anzeige gegen Unbekannt stellen.

      Gibt es etwas das ich hier beachten muss? Welche Unterlagen muss ich bei der Polizei vorlegen?

      Die Verkäuferin hat mir ja angedroht, mich wegen Verleumdung anzuzeigen, habe ich hier etwas zu befürchten?



      Liebe Grüße Anja
    • AnjaW schrieb:

      riverside schrieb:

      @anjaw
      hast du nun anzeige gegen unbekannt erstattet und die tante nun als zeugin benannt in dieser taschen-geschichte?

      Ich habe noch keine Anzeige gegen Sie erstattet, habe ihr ja in einem Einschreiben eine Frist bis zum 06.03.2013 gesetzt.

      Nach Ablauf dieser Frist werde ich die Anzeige gegen Unbekannt stellen.

      Gibt es etwas das ich hier beachten muss? Welche Unterlagen muss ich bei der Polizei vorlegen?

      Die Verkäuferin hat mir ja angedroht, mich wegen Verleumdung anzuzeigen, habe ich hier etwas zu befürchten?



      Liebe Grüße Anja

      Druck dir alles was du zur Auktion finden kannst aus, vor allem eueren EMail-Verkehr.
      Dann dackel zur Polizei und erstatte Anzeige gegen Unbekannt und benenne die VK als Zeugin. Die Tochter hatten wir auch noch, oder? Da diese ebenfalls als Zeugin benennen.

      Von der VKin hast du nichts zu befürchten, sicher nicht!
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    • Das ebay Konto scheint dem Mann der Verkäuferin zu gehören, das Geld ging aber an sie.

      Das Einschreiben habe ich an ihn geschickt, da seine Kontaktdaten auch bei ebay hinterlegt sind.

      Wen soll ich denn bei der Anzeige als Zeuge angeben? Von der Tochter habe ich leider keine Kontaktinformationen...

      Liebe Grüße Anja
    • Synonym schrieb:

      riverside schrieb:

      da bin ich für, aber nicht, weil ich die anzeige wegen betruges mit der verkäuferin als angezeigte für nicht haltbar halte, sondern aus folgendem grund:
      als beschuldigter darf man lügen soviel wie man will. es passiert einem nichts, weil man nicht verlangen kann, daß man sich selbst belastet. bei zeugen ist das anders: die MÜSSEN die wahrheit sagen und wenn sie das nicht tun, kann das ordentlich haue geben... auf jedenfall macht das gar keinen guten eindruck, wenn man lügt udn dabei auch noch erwischt wird.

      soll die vk sich doch ruhig reinreiten... und der polizei mal erklären, wieso sie die unterlagen nicht vorlegen will, obwohl sie das längst hätte tun können

      Als Zeuge kannst du gegenüber der Polizei schweigen, du kannst sogar eine Vorladung einfach Ignorieren. Nur bei Staatsanwälten oder Richtern solltest du eine Vorladung nicht "verschlafen". :D


      kann man, aber keine aussage ist eben auch eine... die meisten schaffen es auch nicht, gar nix zu sagen ---> der wunsch sich zu rechtfertigen usw.
      man sieht es ja hier: die vk kommt schon mit nem zeugen um die ecke, als es dafür eigentlich noch zu früh war.

      irgendwer wird fragen, wo die unterlagen sind, die sie vorgibt zu haben... das kann man auch über die post klären, ob es einen nachforschungsauftrag gegeben hat. wenn die dann mitteilen, es gab keinen, dann wird es langsam unangenehm für die vk.


      @anjaw

      - alle daten von ebay: also auktion, die mails von ebay, die kaufabwicklung (mit den zahlungsdaten drin) am besten auch noch
      - komplette korrespondenz zwischen euch
      - chronologische übersicht in stichworten, was wann passiert ist. mach das in ruhe zuhause. dann vergisst du bei der aussage aufm polizeirevier nichts und die können sich den zeitlichen ablauf gleich an die anzeige tackern.

      du kannst evtl. auch von einem päckchen so einen aufkleber abmachen und als "muster" der polizei mitbringen, damit die wissen, was gemeint ist und wie das aussieht. denen solltest du auch sagen, das päckchen offenbar intern getrackt werden von der post und das man so herausfinden kann, ob bei der filiale x am xx.xx.2012 ein päckchen richtung y verschickt wurde oder nicht. es sollte möglich sein, das die post diese daten und die daten des angeblichen nachforschungsauftrags rausgibt bzw. bestätigt, daß dort nix versand wurde und es keinen NVA dazu gibt.

      bei der anzeige gegen unbekannt (aus oben genannten gründen) ist die vk die hauptzeugin und 2. zeuge ist deren tochter.
      letztere hat die vk selbst mit ins spiel gebracht, also muß sie sich nicht wundern, wenn du dich darauf berufst. die kontaktdaten holt sich die polizei von der vk, die hat ihre tochter in diese sache mit reingezogen.
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      and those who matter don’t mind.

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    • riverside schrieb:

      chronologische übersicht in stichworten, was wann passiert ist.
      Genau! Diese Übersicht, so eine Art grober Gliederung bzw. Inhaltsverzeichniss, am besten ausdrucken.
      Das dient nicht nur den Polizeibeamten dazu sich einen schnellen Überblick zu verschaffen sondern auch Dir quasi als "Spickzettel".
      Die Übersicht + die ganzen restlichen Daten bzw. Details der Angelegenheit würde ich wie schon gesagt anstatt ausdrucken auf CD brennen. Ebenfalls natürlich chronologisch geordnet, entsprechend Deiner ausgedruckten "Gliederung" (CD beschriften, z.B. Dein Name, Adresse, Tel-Nr. !). Verwende dabei keine exotischen Dateiformate sondern Gebräuchliches wie z.B. PDF, jpg, txt, html, etc.. Stell Dir dabei vor jemand weiß genau Null von Deiner Geschichte u. soll jetzt möglichst schnell und genau verstehen was, wann, wie abgelaufen ist. Das macht zwar ganz schön Arbeit, lohnt sich aber evtl..

      Das Ganze auszudrucken gäbe einen riesigen u. ziemlich unübersichtl. Zettelwust.
      Selbst wenn Du das irgendwie in Abschnitte unterteilst und die jeweils zusammen heftest, einmal auf dem Tisch ausgebreitet u. die Gesamtübersicht ist dahin.
      Sofern entsprechend aufbereitet hat eine CD den Vorteil das alles in einer Reihenfolge ist u. man in in elektronischer Form z.B. Links einfach anklicken kann, oder Textpassagen bzw. Daten kopieren kann, ohne erst mühsam manuell was in den PC "hacken" zu müssen (u. sollten die bei der Polizei irgendwas davon ausgedruckt brauchen, Drucker werden sie ja wohl haben.........).
      Ich hab das schon mal so gemacht und die Freunde u. Helfer waren damals ganz begeistert davon (die meinten in der Form haben die sowas noch überhaupt nie zu Gesicht bekommen).
      Bedenke, je einfacher Du das denen machst, desto williger nehmen sich die Deiner Sache an und desto besser sind Deine Aussichten auf Erfolg.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Also zuerst muss ich hier jetzt einmal ein riesen Kompliment aussprechen!

      Es ist echt beeindruckend wie schnell und vor allem wie kompetent man hier Hilfe bekommt! Vielen Dank an alle Poster!

      Noch einmal zu meiner Frage, wen ich als Zeuge nennen soll? Das ebay Konto gehört dem Mann der Verkäuferin, bei der Überweisung habe ich aber ihren Namen angegeben.

      Soll ich den Mann komplett rauslassen? Oder ist er als Kontoinhaber verantwortlich?



      Liebe Grüße Anja
    • AnjaW schrieb:


      Noch einmal zu meiner Frage, wen ich als Zeuge nennen soll? Das ebay Konto gehört dem Mann der Verkäuferin, bei der Überweisung habe ich aber ihren Namen angegeben.


      der typ = dein handelspartner, mit dem du den kaufvertrag nach §433 BGB hast.
      seine frau und tochter = "ausführende gehilfen" und zeugen.

      hast du mal mit denen telefoniert? falls ja, hattest du da einen zeugen?
      evtl. kann für die anzeige einer mitkommen, der das alles live miterlebt hat und zb bestätigen kann, das du die nachbarn gefragt hast und den postboten, ob die ein päckchen an dich gesehen haben.


      bei überweisungen werden die namen der kontoinhaber nicht mehr geprüft, du hättest also auch theoretisch "rumpelstilzchen" da eintragen können und das wäre trotzdem angekommen.
      Soll ich den Mann komplett rauslassen? Oder ist er als Kontoinhaber verantwortlich?

      nein, er ist formal dein handelspartner und insofern verantwortlich, daß seine "helferlein" den artikel auch versenden und nicht wer weiß was damit machen.
      der kaufvertrag ist bis zum 01.01.2016, 0:00h rechtswirksam - außer es tritt ein aufschiebendes erereignis ein, dann auch länger.

      ich würde in der übersicht den einzelnen schreiben eindeutige namen zuweisen, zb so:
      30.12.2012 - schreiben des verkäufers (email 6, 30-12-2012)

      und der mail auch diesen dateinamen (email 6, 30-12-2012) geben und oben rechts schön groß in die ecke schreiben, damit der dateiname beim ausdrucken erhalten bleibt.
      dann weiß man ohne langes rumgesuche mit einem blick oben in die ecke, welcher zettel was ist.

      mit programmen wie pdf24 creator kann man sich ganz leicht PDF-dateien erstellen: chip.de/downloads/PDF24-Creator_43805654.html
      und mit chip.de/downloads/SiteShoter_36317765.html kannst du leicht vollständige screenshots der jeweiligen seite machen.
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    • AnjaW schrieb:

      Also zuerst muss ich hier jetzt einmal ein riesen Kompliment aussprechen!

      Es ist echt beeindruckend wie schnell und vor allem wie kompetent man hier Hilfe bekommt! Vielen Dank an alle Poster!

      Noch einmal zu meiner Frage, wen ich als Zeuge nennen soll? Das ebay Konto gehört dem Mann der Verkäuferin, bei der Überweisung habe ich aber ihren Namen angegeben.

      Soll ich den Mann komplett rauslassen? Oder ist er als Kontoinhaber verantwortlich?



      Liebe Grüße Anja

      Moin Anja,
      der Ebay-Konteninhaber ist dein Vertragspartner!
      Wir waren doch schon bei der dringendst anzuratenden Anzeige gegen "unbekannt".
      Als mögliche Zeugen gibst du alle an, die in diesen Fall verwickelt sein könnten, also auch deinen Postmuggel, den Wellensittich der Nachbarin und den Hund der den Postmuggel immer inne Waden beisst :D
      Bin momentan etwas beschäftigt, aber ich setze dir gern eine Mail an die VKin auf und werde dir gerne weiterhelfen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich habe heute wieder eine Mail der Verkäuferin bekommen:

      "ich werde mir we die mühe machen die scheine zu fotografieren und ihnen zu mailen möcht danach nicht mehr von ihnen hören mfg"

      Morgen läuft die Frist ab. Soll ich ihr noch bis zum Wochenende Zeit geben, oder direkt am Donnerstag Anzeige erstatten?



      Liebe Grüße Anja