Artikel nicht angekommen, Nachforschungsauftrag erfolglos

    • Artikel nicht angekommen, Nachforschungsauftrag erfolglos

      Hallo zusammen,

      ich habe Anfang Dezember bei ebay eine Handtasche im Wert von ca. 180€ ersteigert. Als Versandart war Standardversand für 4,10€ angegeben.

      Leider kam die Ware nie bei mir an.

      Auf Nachfrage gab die Verkäuferin an, das Päckchen bei DHL aufgegeben zu haben, ihre Tochter könne das bezeugen. Einen Trackingcode gab es leider nicht, da es sich um ein Päckchen handelt.

      Nach Weihnachten habe ich die Verkäuferin gebeten einen Nachforschungsauftrag zu stellen, was sie dann auch Anfang Januar getan hat.

      Jetzt hat sie mir geschrieben, DHL hätte ihr mitgeteilt, dass das Päckchen nicht aufindbar ist und sie (DHL) bei einem unversicherten Versand nicht haftbar sind.

      Gibt es irgend eine Chance für mich, mein Geld zurück zu bekommen?

      Liebe Grüße Anja
    • AnjaW schrieb:

      Jetzt hat sie mir geschrieben, DHL hätte ihr mitgeteilt, dass das Päckchen nicht aufindbar ist und sie (DHL) bei einem unversicherten Versand nicht haftbar sind.
      Hat die VK das nur per Email geschrieben oder hast Du ihren Nachforschungsauftrag bzw. das Ergebniss in Kopie vorliegen?
      Ich meine "nur sagen" es wäre ein Nachforschungsauftrag gestellt worden heisst noch nicht unbedingt dass dies tatsächlich der Fall gewesen sein muss.
      Das würde ich in so einem Fall als Käufer schon gerne schwarz auf weiß selber sehen.

      AnjaW schrieb:

      Als Versandart war Standardversand für 4,10€ angegeben.
      Schon am Betrag von 4,10€ hätte man erkennen können das es sich nur um unversicherten Versand handeln kann. Selbst das billigere Hermes Paket kostet 4,30.
      Ausserdem ist die genaue Versandart bei ebay unter Versand meist bei "Details" angegeben.
      Bei 180€ Warenwert hätte ich ganz sicher dem VK die 2€ mehr überwiesen und ausdrücklich darum gebeten nur als versichertes Paket zu versenden......... (oder noch besser
      während das Angebot noch lief anfragen ob auch versichert versendet werden würde u. davon ein Gebot abhängig gemacht).

      AnjaW schrieb:

      Gibt es irgend eine Chance für mich, mein Geld zurück zu bekommen?
      In dem Moment wo die Sendung dem Versanddienstleister übergeben wurde geht bei einem Kauf von privat die Gefahr des Verlustes auf dem Transportweg auf Dich als Käufer über.
      Wenn der VK wie ich annehme kein gewerbl. Anbieter sondern Privatperson ist, dann sehe ich da schwarz für Dich.
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    • Zum unversicherten Versand eines Privatverkäufers wurde schon alles gesagt, sofern das vertraglich so geregelt war.
      Für die genaue Prüfung brauchen wir die Artikelnummer.

      Eine Zusatzidee von mir. Hast du schon mal in der Nachbarschaft nachgefragt, ob dein Päckchen da irgendwo dümpelt? Manchemal geht die Benachrichtigung in der Werbepost unter. Wenn der Nachbar dich nicht kennt, wird er dich auch nicht im Hausflur oder auf der Straße darauf ansprechen, dass in seiner Wohnung etwas Staub ansetzt, was ihm nicht gehört.
    • Vielen Dank für die schnellen Antworten.

      Die Artikelnummer lautet 181038229610

      Die Kopie des Nachforschungsauftrags habe ich mehrmals bei der Verkäuferin angefordert, sie hat mir jetzt zugesagt am Wochenende eine Kopie per E-Mail zu senden.

      Im Nachhinein ist mir klar, dass ein unversicherter Versand sehr riskant war. Dem Risiko war ich mir jedoch damals nicht bewusst, zumal die Verkäuferin auch nur diese eine Versandoption angeboten hat.

      Das Thema Nachbarschaft kann ich definitiv ausschließen.
    • Hallo Anja,

      sieht schlecht aus für dich. Das Geld ist woanders und die Handtasche auch. Als Versand ist tatsächlich nur Päckchenversand angegeben.
      Das VK-Konto erscheint auf den ersten Blick unauffällig.

      Geh' davon aus, daß die Post Nachforschungaufträge ohne Trackingnummer pflichtbewußt 4 Wochen lang aufhebt und dann unbesehen abschlägig beantwortet. Da wird nicht mehr kommen. Die Kopie würde ich mir trotzdem zeigen lassen, auch wenn das nichts mehr bringt.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Das ist dann "dumm" gelaufen, denn bei einem Versand als Päckchen liegt das Risiko beim Käufer. das is nix zu machen - zumal der VK nur positive Bewertungen hat und wohl tats. privat verkauft hat.

      Ein Nachforschungsauftrag bei einem Päckchen kann gar nichts bringen denn wonach sollen die auch suchen? Das Packstück wird nciht registriert. Zumal der Versand vor Weihnachten erfolgte - da ist bei denen sowieso immer Land unter.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • Schon am Betrag von 4,10€ hätte man erkennen können das es sich nur um unversicherten Versand handeln kann. Selbst das billigere Hermes Paket kostet 4,30.


      online kostet das billigere Hermespaket nur 3,80 E

      aber natürlich hast du Recht, die Details stehen auch im Text und diese Tasche hätte auch die Maße überschritten.

      Immer wieder hilfreich, aktuell und ausführlich auch zur Verpackung Fredericks Tipps frederick41.de/dhlhermes.html
      bei der Gelegenheit gerne mal empfohlen! :thumbsup:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      online kostet das billigere Hermespaket nur 3,80 E
      Was Du meinst ist wohl Hermes "Päckchen", nur für wirklich kleine Sachen, ausserdem: Haftungsgrenze 50€.
      Das kleinste (S) bis 500€ versicherte Hermes Paket kostet auch online 4,30€ (noch, Preiserhöhungen von Hermes ab 1.2.13 sind schon angekündigt).
      myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/preise/paket
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Rein rechtlich ist da nichts zu machen.

      Ich habe gerade mal nachgesehen, ob ich wegen der bisher fehlenden Kopie des Nachforschungsantrags rot geben würde.
      So langsam kommst du ja in den Bereich, keine Bewertung mehr abgeben zu können, und Vertröstungen sind immer geeignet, das Bewertungsprofil sauber zu halten.

      Da dein VK mit der Vergabe eigener Bewertungen keinesfalls zimperlich ist, tendiere ich zur bunten Farbe mit bedauernd sachlichem Text.
      Kommt immer sehr gut, wenn man darin den eigenen Fehler einsieht nach dem Motto:
      Leider keinen vers. Versand gewählt, Ware nicht erhalten.

      Hier die versammelten nicht so freundlichen Bewertungen deines VK
      toolhaus.org/cgi-bin/negs?User=robitobby2004&Dirn=Left+by
    • *alte_eule* schrieb:

      Da dein VK mit der Vergabe eigener Bewertungen keinesfalls zimperlich ist, tendiere ich zur bunten Farbe mit bedauernd sachlichem Text.
      Also ich hätte als VK dem K natürlich von Anfang an schonmal die Kopie des Antrages ganz automatisch auch ohne Aufforderung gesendet, das Ergebnis davon sowieso.
      Aber deshalb gleich bunt bewerten, na ich weiß nicht, halte ich eher für etwas überzogen.
      Auch wenn das Ergebnis des NVA womöglich noch nicht all zu lange bekannt ist, würde ich aber auf alle Fälle jetztmal etwas Gas geben damit man das gute Stück DHL Schrift höchstpersönlich beäugen kann.
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    • Zuerst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!

      Sehe ich das richtig, dass es keine Chance gibt mein Geld wieder zu bekommen? Auch nicht von DHL? Ich meine man bezahlt ja schließlich Geld dafür, dass sie eine Sendung befördern, da sollte man doch eigentlich auch erwarten können dass das Päckchen ankommt... Hat DHL keinerlei Verpflichtungen, ein unversichertes Päckchen auszuliefern?



      Liebe Grüße Anja
    • AnjaW schrieb:

      Sehe ich das richtig, dass es keine Chance gibt mein Geld wieder zu bekommen? Auch nicht von DHL? Ich meine man bezahlt ja schließlich Geld dafür, dass sie eine Sendung befördern, da sollte man doch eigentlich auch erwarten können dass das Päckchen ankommt... Hat DHL keinerlei Verpflichtungen, ein unversichertes Päckchen auszuliefern?
      Das siehst Du richtig.
      DHL wird Dir Dein Geld garantiert nicht zurückzahlen. Dafür gibt`s unversichert (wie z.B. Päckchen) u. versicherte Sendungen (Paket).
      Wäre die Sendung als DHL Paket versendet worden (= automatisch bis 500€ versichert) hättest Du jetzt Anspruch auf Rückerstattung durch DHL.
      So nicht.
      Natürlich ist DHL verpflichtet auch ein Päckchen auszuliefern, nur sind die eben nicht haftbar zu machen für den Fall das eine nicht versicherte Sendung abhanden kommt.

      An Deiner Stelle würde ich mich jetzt noch darum kümmern das Du jetzt endlich den Nachforschungsauftrag in Kopie von der VK bekommst.
      Wenn der wie die VK gesagt hat, Anfang Januar von ihr tatsächl. gestellt wurde, dann fürchte ich wirst Du Dich darauf einstellen müssen die Tasche bzw. das Geld abzuschreiben.
      Und daraus zu lernen sich in Zukunft so teure Artikel von privat nicht unversichert senden zu lassen.

      Sollte sich allerdings herausstellen dass die VK den NVA entgegen ihrer Aussage gar nicht gestellt hat, wird sie sich fragen lassen müssen, warum nicht.
      Das würde die Sache dann in einem ganz anderem Licht erscheinen lassen. Aber so weit ist es noch nicht u. das halte ich auch für eher unwahrscheinlich.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Wäre die Sendung als DHL Paket versendet worden (= automatisch bis 500€ versichert) hättest Du jetzt Anspruch auf Rückerstattung durch DHL
      Nur der Vollständigkeit halber. Das ist nicht ganz korrekt.
      Anspruch auf Rückerstattung einer versicherten Sendung im Verlustfall hat der Sender der auch den Einlieferungsbeleg hat.
      Wer die Erstattung bekommt ist im Nachforschungsauftrag geregelt.
      Dort gibt der Antragsteller an, an wen (bzw. welche Bankverbindung) die Rückerstattung im Falle des Verlustes der Sendung erfolgen soll.
      Er kann seinen Anspruch abtreten und die Bankverbindung des Empfängers angeben.
      Gibt der Sender seine eigene Bankverbindung an, hat der Empfänger den Anspruch gegen den Sender.
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    • Die Kopie des Nachforschungsauftrag und des Anwortschreibens der Post habe ich immer noch nicht erhalten. So langsam bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Verkäuferin den Artikel wirklich versendet hat.

      Theoretisch muss sie ja beweisen, dass sie das Päckchen bei der Post abgegeben hat, oder?

      Reicht es denn aus wenn sie sagt, sie hat das Päckchen mit ihrer Tochter zur Post gebracht? Oder muss sie einen Beleg vorzeigen können?

      Kann sie theoretisch einen Nachforschungsauftrag stellen,auch wenn sie das Päckchen nie abgeschickt hat? Oder würde das auffallen?



      Liebe Grüße Anja
    • also du bietest auf eine tasche, die von louis vuitton sein soll, mit einer derart besch***eidenen beschreibung:
      keine fotos der prägungen im leder, die nieten nicht in großaufnahme und der datecode wird schon mal gar nicht gezeigt X/
      hast du wenigstens weitere fotos angefordert und die tasche auf echtheit prüfen lassen?
      falls nicht: sehr leichtsinnig.

      OT:
      die vk ist echt nicht zimperlich und meckert offenbar gern.
      da kriegt meine sperrliste wieder zuwachs.

      Aber deshalb gleich bunt bewerten, na ich weiß nicht, halte ich eher für etwas überzogen.

      die ware und die versandzeit kann die käuferin nicht bewerten, auch nicht wie verpackt wurde.
      somit nur die kommunikation und die vk scheint wenig entgegenkommend zu sein. kann sie den nachforschungsauftrag nicht nachweisen bzw. kommt mit ausreden, würde ich der rot verpassen, weil ich annehmen müsste, der ist das entweder völlig egal oder - ganz unverschämt gedacht - die hat womöglich gar nicht versandt... eine rückzahlung bzw. eine teilrückzahlung scheint die vk auch nicht anzubieten.
      was also soll man da denn positiv bewerten?

      darüber hinaus hat die vk auch öfter mal ware nicht bekommen und bewertet dann auch rot.
      von daher hätt ich kein problem, der dann auch eine rote zu verpassen...

      @TE
      falls du noch keinen nichterhalt über ebay gemeldet hast, dann mach das JETZT, evtl. geht das gerade noch.
      sollte das zu nix führen, kannst du das schließen und an den support weiterleiten.
      davon hast du zwar nix, aber zumindest würde das intern dokumentiert werden.

      die vk müsste für den versand einen zeugen haben, der genau gesehen hat, wie sie diese tasche verpackt hat und genau dieses paket dann auch zur post brachte und dort abgab.
      dazu müsste der zeuge aber eben die ganze zeit bei der vk und dem päckchen gewesen sein, sonst kann er nicht bezeugen, das dieses päckchen nicht doch nochmal aufgemacht und die tasche zb gegen einen sack katzenstreu getauscht wurde (nur ein bsp. am rande).

      ich würde umgehend ebay den nichterhalt melden und dann der tante den rücktritt mitteilen, wenn sie nicht bis xx.xx.2013 liefern wird und das du dann dein geld zurückforderst. die ist im lieferverzug und weigert sich offenbar, den nachforschungsauftrag vorzulegen. bin mir nicht sicher, ob man mit einer derartigen vertragsauflösung durchkäme, aber du kannst es mal versuchen...
      wenn man verschickt hat, kann man so einen antrag problemlos stellen und hat dann auch was zum vorzeigen. wird der nachforschungsauftrag aber auf verlangen nicht vorgelegt, käme ich auch auf weniger nette gedanken.
      weiterhin solltest du über eine anzeige nachdenken. du hast gekauft und gezahlt, die tante aber scheint nicht zu liefern bzw. kommt mit ausreden.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Zitat von »AnjaW«
      Die Kopie des Nachforschungsauftrag und des Anwortschreibens der Post habe ich immer noch nicht erhalten. So langsam bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Verkäuferin den Artikel wirklich versendet hat.
      Ja, so langsam kommen da berechtigte Zweifel auf.
      Wenn die VK angeblich einen NVA gestellt hat u. das Ergebniss vorliegen hat warum schickt sie Dir nicht einfach eine Kopie von diesen beiden Unterlagen, warum dauert das so lange (selbst wenn sie keinen Scanner hat, eine Digitalkamera hat sie.....)?

      Wie äusserst sich denn die VK dazu oder reagiert sie diesbezüglich überhaupt nicht mehr?

      Zitat von »AnjaW«
      Reicht es denn aus wenn sie sagt, sie hat das Päckchen mit ihrer Tochter zur Post gebracht? Oder muss sie einen Beleg vorzeigen können?
      Selbst wenn die VK eine Quittung über den Versand eines Päckchens im betreffenden Zeitraum vorweisen kann, heisst das noch gar nichts.
      Auf dieser Quittung steht keine Auftrags-Nr. oder sonstwas was beweisen würde dass das Päckchen an Dich ging. Das könnte auch ein Päckchen an irgend jemanden gewesen sein.
      Auch wenn so eine Quittung immer noch besser ist als gar nichts, ich würde die VK in erster Linie auf den NVA festnageln den sie angeblich gestellt hat.

      Zitat von »AnjaW«
      Kann sie theoretisch einen Nachforschungsauftrag stellen,auch wenn sie das Päckchen nie abgeschickt hat? Oder würde das auffallen?
      Das wäre theoretisch möglich.
      Es wäre allerdings möglich, das weiß ich nicht genau, das um so einen NVA für ein Päckchen zu stellen immerhin (irgend) eine Quittung erforderlich ist (was wie gesagt keine grosse Hürde ist).



      Da die vorangegangen Anfragen per Email bisher nichts fruchteten, würde ich der Dame nun eine letzte Frist setzen (schriftlich per guter alter Briefpost, am besten per Einschreiben / Rückschein !), bis wann ich von Ihr eine Kopie des NVA + eine Kopie des Ergebnisses davon + eine Kopie der DHL Einlieferungsquittung erwarte u. Ihr gleichzeitig ernsthafte Konsequenzen androhen für den Fall daß sie bis dahin diese Unterlagen nicht vollständig beibringt.



      Sollte die VK diese Unterlagen nicht liefern, den NVA entgegen ihrer Behauptung also gar nicht gestellt haben, macht sie sich meines Erachtens dringend verdächtig die Ware gar nicht abgeschickt zu haben.
      In diesem Fall wäre ggf. auch eine Betrugsanzeige bei der Polizei zu erwägen. Das könnte äusserst unangenehme Folgen für die VK haben.
      Da dürfte ihr dann auch eine (ggf. Falsch-) Aussage ihrer Tochter nicht viel helfen.


      *alte_eule* schrieb:

      Da dein VK mit der Vergabe eigener Bewertungen keinesfalls zimperlich ist, tendiere ich zur bunten Farbe mit bedauernd sachlichem Text.

      iiiihhBääähh schrieb:

      Aber deshalb gleich bunt bewerten, na ich weiß nicht, halte ich eher für etwas überzogen.
      Bezüglich der Bewertung bei ebay neige ich mittlerweile zur Meinung von *alte_eule*: "bunt bewerten".
      Positiv ist das schonmal auf gar keinen Fall mehr und wenn jetzt nicht zackig die geforderten Unterlagen ankommen dann ist m.E. rot durchaus angemessen.
      Da sich die Sache nun schon so lange hinzieht, achte darauf bis wann Du bei ebay noch eine Bewertung abgeben kannst.
      proper prior preparation prevents piss poor performance