Hallo,
ich suche Händler, die über Ebay Ware einkaufen, und bei denen
der Ebay-Ausdruck als Eigenbeleg zum Nachweis
der Bar-Ausgaben bei der Steuererklärung anerkannt worden sind.
Ich unterliege einer Steuerprüfung und habe Probleme, meinem Finanzamt
meinen Wareneinkauf, den ich per Bareinkauf getätigt habe nachzuweisen.
Ich habe aber folgende Daten für jeden Wareneinkauf festgehalten:
Verkäuferdaten:
Name, Str. Ort, Telefon, Email
Ebay-Daten:
Auktions-Nr, Accountname des Verkäufers, Auktions-Datum
Daten der Ware selbst:
Verkaufspreis, umfangreiche Daten der Ware selbst
Diese Daten aufzubewahren, nennen die Steuerprüfer einen Eigenbeleg anfertigen,
das habe ich nun jetzt erst gelernt,
ich dachte ich habe mit dem Ebay-Kauf einen Kaufvertrag in den Händen
und habe somit automatisch eine gütlige Rechnung ?
leider habe ich mir die Bezahlung der Ware nicht per Unterschrift quittieren lassen,
da ich der Meinung war, das ein Ebay-Kauf quasi den Status eines Kaufvertrages hat und somit meine Ebay-Daten ausreichen würden.
Suche daher Händler, die damit schon Erfahrung haben in Bezug auf Finanzämter
Da sich meine Steuerprüfung über 5 Jahre erstreckt und dies meinen Ebay-Shop von Beginn an betrifft,
ist die Frage, inwieweit mein Finanzamt meinen Ebay-Wareneinkauf akzeptiert (akzeptieren muss)
von existentieller Bedeutung, anonsten bricht mit die Betriebsprüfung das Genick.
Ich bin Ebay-Powerseller.
Danke für jeden Tip/Idee der mir hier hilft meinen Wareneinkauf einem Richter nachzuweisen.
Kann ich vom Finanzamt verlangen, das sie Stichproben bei den Verkäufern vornehmen und mit diesen Kontakt aufnehmen ?
Wäre eine Gegenüberstellung der Abhebungen vom Bankautomaten in Bezug auf meinen Einkauf hilfreich,
das könnte dann plausibel erscheinen, wenn die zeitliche Abfolge der Abhebungen plausibel mit den Einkäufen bei Ebay
zusammenpassen, der Richter könnte dann nur noch sagen, ich hätte das Geld verjubelt und die Ware nicht abgeholt '?
Ich recherchiere das Thema schon länger, aber irgendwie kann mir niemand dazu etwas konkretes sagen,
evt. kann man von Ebay selbst auch ableiten, das ich die Ware gekauft habe ?
da ich ja ständigem Nichtabholen der Ware ja Transaktionsabbrüche haben müsste,
bzw. ich würde rote Bewertungen des Käufers bekommen (früher war das noch möglich)
bzw. ich würde von Ebay ja Erinnerungsemails bekommen, bzw. bei mehrmaligen Nichtkaufen einer Auktion werde ich doch soweit
ich weiss sanktioniert ? das müsste doch auch ein Beweis sein, das ich die Ware zur Zufriedenheit des Käufers abgeholt habe
Mein Prüfer hat auch noch das Argument, das es sein könnte, das ich vor Ort noch sehr oft den Preis runtergehandelt hätte
Ich bin echt am verzweifeln
Leider sind die Beträge um die es hier geht so hoch, das ich Insolvenz anmelden kann, falls ich meinen Wareneinkauf nicht nachweisen kann
aber ich habe zu jedem Verkauf bzw. Lagerbestand die entsprechenden Einkaufsdaten von Ebay (wie ich sie weiter oben in meinem Text genannt habe)
Ich habe für den Verkauf einen Account und für den Einkauf 3 Accounts eingesetzt und die KÄufe somit getrennt,
mein Steuerprüfer und auch die Ebay-Hotline meinen, Ebay kann die Daten der Verkausfaccounts nicht über Jahre rückwirkend herausgeben.
Was aber nur beweisen würde, das meine Verkaufsdaten stimmen.
Aber dann würde noch das Problem bestehen bleiben, den Bargeldfluss an den Verkäufer nachzuweisen,
ich hätte mir eine Quittung mit Unterschrift geben lassen sollen meint mein Steuerprüfer !
Ich gebe als Steuererklärung EÜR ab und mache IST-Besteuerung, ich bin Einzelunternehmer
Danke für jeden Tip ! Ein Musterurteil in dieser Richtung wäre natürlich super !
ich suche Händler, die über Ebay Ware einkaufen, und bei denen
der Ebay-Ausdruck als Eigenbeleg zum Nachweis
der Bar-Ausgaben bei der Steuererklärung anerkannt worden sind.
Ich unterliege einer Steuerprüfung und habe Probleme, meinem Finanzamt
meinen Wareneinkauf, den ich per Bareinkauf getätigt habe nachzuweisen.
Ich habe aber folgende Daten für jeden Wareneinkauf festgehalten:
Verkäuferdaten:
Name, Str. Ort, Telefon, Email
Ebay-Daten:
Auktions-Nr, Accountname des Verkäufers, Auktions-Datum
Daten der Ware selbst:
Verkaufspreis, umfangreiche Daten der Ware selbst
Diese Daten aufzubewahren, nennen die Steuerprüfer einen Eigenbeleg anfertigen,
das habe ich nun jetzt erst gelernt,
ich dachte ich habe mit dem Ebay-Kauf einen Kaufvertrag in den Händen
und habe somit automatisch eine gütlige Rechnung ?
leider habe ich mir die Bezahlung der Ware nicht per Unterschrift quittieren lassen,
da ich der Meinung war, das ein Ebay-Kauf quasi den Status eines Kaufvertrages hat und somit meine Ebay-Daten ausreichen würden.
Suche daher Händler, die damit schon Erfahrung haben in Bezug auf Finanzämter
Da sich meine Steuerprüfung über 5 Jahre erstreckt und dies meinen Ebay-Shop von Beginn an betrifft,
ist die Frage, inwieweit mein Finanzamt meinen Ebay-Wareneinkauf akzeptiert (akzeptieren muss)
von existentieller Bedeutung, anonsten bricht mit die Betriebsprüfung das Genick.
Ich bin Ebay-Powerseller.
Danke für jeden Tip/Idee der mir hier hilft meinen Wareneinkauf einem Richter nachzuweisen.
Kann ich vom Finanzamt verlangen, das sie Stichproben bei den Verkäufern vornehmen und mit diesen Kontakt aufnehmen ?
Wäre eine Gegenüberstellung der Abhebungen vom Bankautomaten in Bezug auf meinen Einkauf hilfreich,
das könnte dann plausibel erscheinen, wenn die zeitliche Abfolge der Abhebungen plausibel mit den Einkäufen bei Ebay
zusammenpassen, der Richter könnte dann nur noch sagen, ich hätte das Geld verjubelt und die Ware nicht abgeholt '?
Ich recherchiere das Thema schon länger, aber irgendwie kann mir niemand dazu etwas konkretes sagen,
evt. kann man von Ebay selbst auch ableiten, das ich die Ware gekauft habe ?
da ich ja ständigem Nichtabholen der Ware ja Transaktionsabbrüche haben müsste,
bzw. ich würde rote Bewertungen des Käufers bekommen (früher war das noch möglich)
bzw. ich würde von Ebay ja Erinnerungsemails bekommen, bzw. bei mehrmaligen Nichtkaufen einer Auktion werde ich doch soweit
ich weiss sanktioniert ? das müsste doch auch ein Beweis sein, das ich die Ware zur Zufriedenheit des Käufers abgeholt habe
Mein Prüfer hat auch noch das Argument, das es sein könnte, das ich vor Ort noch sehr oft den Preis runtergehandelt hätte
Ich bin echt am verzweifeln
Leider sind die Beträge um die es hier geht so hoch, das ich Insolvenz anmelden kann, falls ich meinen Wareneinkauf nicht nachweisen kann
aber ich habe zu jedem Verkauf bzw. Lagerbestand die entsprechenden Einkaufsdaten von Ebay (wie ich sie weiter oben in meinem Text genannt habe)
Ich habe für den Verkauf einen Account und für den Einkauf 3 Accounts eingesetzt und die KÄufe somit getrennt,
mein Steuerprüfer und auch die Ebay-Hotline meinen, Ebay kann die Daten der Verkausfaccounts nicht über Jahre rückwirkend herausgeben.
Was aber nur beweisen würde, das meine Verkaufsdaten stimmen.
Aber dann würde noch das Problem bestehen bleiben, den Bargeldfluss an den Verkäufer nachzuweisen,
ich hätte mir eine Quittung mit Unterschrift geben lassen sollen meint mein Steuerprüfer !
Ich gebe als Steuererklärung EÜR ab und mache IST-Besteuerung, ich bin Einzelunternehmer
Danke für jeden Tip ! Ein Musterurteil in dieser Richtung wäre natürlich super !
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Jutta52 ()