Schon wieder Schadensersatzforderungen nach vorzeitigen Auktionsabbrüchen?

    • @ Red.
      Ist sicher zu akzeptieren.Beim durchlesen der Beiträge vom Editierten allerdings zumindest für mich nicht ganz verständlich.
      Ich befürchte nämlich,dass er weiterhin so handeln wird.
      Für Geschädigte also weniger hilfreich.
      Bei mir ist der Herr jedenfalls nicht im Ansehen höher gestiegen.
      Und nur,weil ich bestohlen wurde - ich weiß nun wirklich nicht,wie häufig in den letzten 30 Jahren - werde ich nicht gleich selbst zum Dieb.
      Vielleicht eine Frage der Moral ?
      Mein Eindruck ist eher der,dass er sie nicht dort wiedergefunden hat,wo sie ihm verloren gegangen ist.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Wen ein User hingeht und andere User vor den Kadi hzeiht, weil sie eine Auktion abgebochen haben, finde ich das unmoralisch.

      Es gibt immer wieder Gründe weshalb eine Auktion abgebrochen werden muss.

      Z.B. Ich stelle fest, dass ich einen gravierenden Fehler in meiner Artikelbeschreibung habe, der mich zum Regress verpflichtet.#
      Der Artikel hat sich durch weiteren Gebrauch signifikant verschlechtert.
      Der Artikel ist mir abhanden gekommen.

      Nur drei Gründe, weshalb ich eine Auktion abbreche.

      Und dann kommen Abbruchhaie und verklagen mich auf Herausgabe für einen Minipreis. oder "Schadenersatz" ?

      Wo liegt da der Schaden?

      Doch bei mir, oder den Usern, die von den Haien über den Tisch gezogen werden.

      Daher meine Bitte an die User: Schliest Euch zusammen, tauscht Eure Aktenzeichen und Klageschriften samt Gerichtsstandorten aus und beweist so den Gerichten, dass hier keine Kaufabsicht vorliegt und ein Rechtsmisssbrauch gegeben ist. Anschliessend kann der User oder die Usergruppe eine Anzeige wegen versuchten Betruges bei der Staatsanwaltschaft einreichen und der mutmassliche Betrüger wird vor Gericht zitiert.

      Das das Gan ze dann über PN oder geshützte Foren abläuft dürfte klar sein.

      Eddy, ich verstehe Deinen ganzen Aufstand hier nicht. Es sei denn, dass Du hier Nebelkerzen zündest um zu verschleiern das Du einer der Abbruchhaie bist.

      Im übrigen, wir machen gerade Jagd auf Haie, da bin ich nicht alleine :thumbsup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Wen ein User hingeht und andere User vor den Kadi hzeiht, weil sie eine Auktion abgebochen haben, finde ich das unmoralisch.

      Da stehst Du nicht alleine da mit deiner Meinung. Moralisch finde ich das auch unterste Schublade. Maßgeblich ist aber eben nicht die Moral, sondern das Straf oder Zivilrecht. Und genau da ist Justizia eben überwiegend auf der Seite des Höchstbietenden.
    • forenuser schrieb:

      Zitat von »Krennz«



      Wen ein User hingeht und andere User vor den Kadi hzeiht, weil sie eine Auktion abgebochen haben, finde ich das unmoralisch.

      forenuser schrieb:

      ...Und genau da ist Justizia eben überwiegend auf der Seite des Höchstbietenden.
      Weil man den Intenethandel auf der Empore des Richtersitzes bisher nicht ganz begriffen hat.Ebenso wenig wie die ganzen Abmahnmodelle.Wobei mir logischerweise die Krähen mit den nicht gehakeden Augen einfallen.
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    • Ach weisst Du,

      Solange sich mehrere Geschädigte zusammentun gibt es immer die Möglichkeit Rechtsmissbrauch nachzuweisen und den Kläger in regress zu nehmen

      Guck mal bei uns vorbei, da läuft momentan eine Kampangne gegen Markus das Röschen inclusive Akte.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • OMG.... Postgeheimnis? Eine Mail/PN unterliegt doch nicht dem Postgeheimnis oder dem Briefgeheimnis. Allenfalls dem Fernmeldegeheimnis. Heinis. (SCNR ;) )

      Und nu werden wir mal konkret:
      gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__88.html

      Aha - ja und? Das heisst nichts anderes als dass die Redaktion hier keine PN zwischen Usern veröffentlichen darf. Auch allen anderen Nutzern ist es nicht erlaubt, die PN eines Beteiligten zu hacken und dann den Inhalt hier reinzustellen. Das wäre dann aber eine unerlaubte Datenmanipulation und ein Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensraum. Aber wie immer hatz das Ganze auch Grenzen. Wenn man jemandem einen Brief, enoie Postsendung oder eine nichtkörperliche elektronische NAchricht schickt, kann man gefälligst damit rechenen, dass es sich mit Kenntnisnahme durch den Empfänger für diesen ausgeheimnist hat.

      Merksatz: Wovon Du nicht willst, das ein anderer es ausquatscht, das binde ihm nicht auf die Nase.

      Was nun die Namensnennung insbesondere hinsichtlich des Rechtes darauf, in Ruhe gelassen zu werden, angeht fällt mir dazu folgendes ein:

      Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird.

      Oder wie das hier schon eher laienhaft und aus einem eigentlich eher natürlichen Rechtsempfinden heraus formuliert wurde:

      Vanilla schrieb:

      Echt der Hammer, da zieht einer die Leute übern Tisch und keift dann wenn sein Name auftaucht!

      Man sollte sowas einfach nicht machen, dann kommt auch der Name nirgends.

      Sorry, Redaktion, ich hätte da ebenso wenig editiert wie bei Kahn, Roos, Karagotos und anderen. Wer die Hitze am Herd nicht verträgt, der sollte eben aus der Küche rausbleiben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Na ja.Also wenn ich wem eine PN schicke,gehe ich davon aus,dass sie als privat angesehen und dementsprechend behandelt wird.
      Gurgel mal außer 8 gelassen.Einen Liebesbrief an dich möchte ich nicht unbedingt veröffentlich sehen.Die negative Antwort dto. :D
      Aaaber : wenn es um Bereiche geht,die u.U.strafrelevant sind,z.B. User schützen können,dann kann man zumindest den Sinn, die Aussage veröffentlichen.
      Im Zweifel muß man selbst nach reiflicher Überlegung entscheiden.Die hier veröffentlichte halte ich für berechtigt.

      OT.Der Jim Bimm hat sich hat sich in deine Taschtatur eingeschlichen. :D
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    • Im Moment geht bei Rechti.de Onlineauktionen die Post gegen das Röschen ab.

      Nach diesem Modell kann ich jeden Auktionshai erlegen.

      Es geht sich nur darum, dass sich genügend Betroffene zusammentun, möglichst viele Gebote des Hais dokumentieren um den Nachweis zu erbringen, dass der Hai keine Kaufabsicht hegte, sondern es ihm nur darum geht entweder den Gegenstand für Lau zu bekommen oder, noch angenehmer, einen ominösen Schaden geltend zu machen und Kohle zu kassieren. Dadurch kann ihm dann auch REchtsmissbrauch nachgewiesen werden und das geht dann in die Richtung des § 263 StGB
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz

      Könntest du es bitte unterlassen, in jedem zweiten Posting auf ein Thema bei rechti.de hinzuweisen, das mit diesem hier nichts zu tun hat. Wir haben dafür einen eigenen Thread. Wenn es dir so wichtig ist, rechti.de ständig zu erwähnen, dann pack es doch in deine Signatur. Hier geht es ausschließlich um die Forderungen des Edgar H.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird.

      Das umfasst meiner Meinung nach aber nicht einfache Rechtsstreitigkeiten zwischen privat handelnden Ebayern. Ich sehe hier bisher nur zwei vermeintlich "Geschädigte" und einen Kreuzritter Krennz, der alle Auktions-Abbruchs-Ausnutzer persönlich zur Strecke bringen möchte. Die Redaktion nimmt sich ja explizit das Recht, den Namen wieder sichtbar zu machen, sobald sie von einem Rechtsmissbrauch durch eine übernatürlich hohe Anzahl von Geboten überzeugt ist. Auch wir diskutieren die Problematik durchaus kontrovers.

      Fernab der moralischen Ansichten muss man sich aber auch klar machen, das Edgar möglicherweise rechtlich auf der sicheren Seite handelt (insofern es Einzelfälle sind). Das können wir aber kaum beurteilen, weil die zwei "Geschädigten" ihren Einzelfall bei Auktionshilfe bisher nicht geschildert haben. Weshalb wurde abgebrochen, wie hoch war der Kaufpreis, wurde korrekt angefochten etc?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bei mir war der Abbruch des Grundes das Preismodell beim Einstellen, angefochten wurde entsprechend auf die Mail Edgar H. Das Angebot ist direkt wieder zum Festpreis der geringer war als der Sofortkauf-Preis vorher wieder eingestellt worden. Zwischen einstellen und Beendigung/Neueinstellung lagen 7 Stunden. Die Restzeit der Auktion demnach über 2,5 Tage.

      Mir ist der Preis egal - der kommt damit nicht durch, lieber zahle ich 10 Anwälte und 10 Gerichte als einen Cent an diesen Typen, der ja ohnehin schon bis zum Hals in der Scheisse steckt und Gerichtsverfahren entweder gerade über sich gehen lassen muss oder in Kürze durchstehen werden muss.
    • Krennz schrieb:

      Wen ein User hingeht und andere User vor den Kadi hzeiht, weil sie eine Auktion abgebochen haben, finde ich das unmoralisch.

      Es gibt immer wieder Gründe weshalb eine Auktion abgebrochen werden muss.

      Z.B. Ich stelle fest, dass ich einen gravierenden Fehler in meiner Artikelbeschreibung habe, der mich zum Regress verpflichtet.#
      Der Artikel hat sich durch weiteren Gebrauch signifikant verschlechtert.
      Der Artikel ist mir abhanden gekommen.

      Nur drei Gründe, weshalb ich eine Auktion abbreche.



      Wenn du das für rechtens hältst, dann mach dir mal schnell klar, wenn du ein Angebot erstellt hast, bist du ab dem Moment den Kaufgegenstand los und darfst ihn nur noch vorsichtig in dem genau beschriebenen Zustand bewahren, bis du unter Zeugen deine Veranwortung sicherst verpackt an den Lieferdienst losgeworden bist!
      • Also musst du dir vorher überlegen, was du schreibst, und ggf. die Vorschau besichtigen und prüfen (andernfalls wenigstens einen techn. Fehler/Irrtum dem Käufer unverzüglich mitteilen)
      • derArtikel darf sich weder durch Gebrauch, noch durch Hund, Katze oder Maus signifikant verschlechtern, dafür musst du sorgen!
      • Wenn der Artikel tatsächlich geklaut wurde, hast du sicher das Einbruchsprotokoll der Polizei oder deine Anzeige gegen Unbekannt wg. Diebstahl!!??


      nur drei Gründe, warum sie alle zahlen müssen, die abbrechen und das nicht bedacht haben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/…6_12_Urteil_20121218.html

      Hier ein Urteil, das sich auch auf BGH Urteile bezieht

      Anschließend hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen. Nach § 10 der AGB
      komme ein Vertrag zwischen Anbieter und Bieter nicht zustande, wenn der
      Anbieter gesetzlich berechtigt war, das Angebot zurückzunehmen. Bei
      Auslegung dieser AGB seien die auf der Website von ebay gegebenen
      Hinweise mit zu berücksichtigen. Danach sei ein Grund für die vorzeitige
      Beendigung des Angebots gegeben, wenn der Artikel verlorengegangen,
      beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar sei. Für
      den Fall des Diebstahls habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein
      solcher Grund vorliege. Gleiches müsse aber auch gelten, wenn nach
      Start der Auktion an dem Artikel ein Fehler auftritt, der den Käufer zum
      Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde. Denn auch bei einer
      Internetauktion sei der Verkäufer nicht gehalten, sich erkennbaren
      Gewährleistungsansprüchen auszusetzen mit für ihn nicht übersehbaren
      finanziellen Folgen. Auch ein Käufer habe in der Regel kein Interesse am
      Vertragsschluss, wenn weitere Mängel vorhanden seien, die in der
      Artikelbeschreibung nicht angeführt seien. Es sei daher
      interessengerecht, wenn der Anbieter die Auktion vorzeitig beenden
      könne. Aufgrund der Beweisaufnahme sei darüber hinaus davon auszugehen,
      dass nach Einstellen des Fahrzeugs dessen Zentralverriegelungspumpe
      defekt geworden sei. Angesichts der Reparaturkosten sei auch von einem
      Sachmangel im Sinne des § 434 BGB auszugehen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ihe mögt alle Recht haben.... Aber man gebe zu bedenken, dass man nur bei Ebay bietet um einen Artikel wirklich zu kaufen.... Wenn jemand mehrere hunderte Einzel-Gebote abgibt die alle unter 100 Euro liegen für einen Gegenstand der Durschnittlich 450 Euro wert ist stelle ich in Frage, dass er diesen Artikel wirklich kaufen wollte. Ehr kommt in Betracht und dies beweisst ja auch die hohe Zahl von Anwaltschreiben in der kurzen Zeit, dass er es auf Aktionsabbrüche anlegt, damit hat er keinen Rechtsbindungswillen und es ist auch kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Mag sein das der eine oder andere rechtlich gesehen nicht richtig gehandelt hat, jedoch kann bei diesen Abbrüchen nicht von einen wirtschaftlichen Interesse gesprochen werden.

      Bei mir wurde der Artikel beschädigt und ich bekomme trotzdem Post von Edgar H. obwohl ich es nachweisen kann.

      Wie auch immer. Ich habe alles notwendige was ich benötige.... Dazu zählen Gebotsübersichten, Auktionen von Edgar H sowie die Daten der anderen Betroffenen. Auch habe ich mir viele Informationen aus diesen Forum besorgt, wofür ich mich schon einmal bedanken muss. Warte nur noch auf die Klage damit ich die Beweise einreichen kann. Alles andere wird ein Gericht entscheiden.

      Und eins ist sicher, ich werde wenn das hier vorbei ist, bestimmt nicht andere "ehrliche Ebayer" über den Tisch ziehen, die jeden Tag hart für Ihr Geld arbeiten müssen. Finde das moralisch sehr Bedenklich und unterste Schublade. Außerdem habe ich mit meiner Lebenszeit etwas besseres anzufangen, als diese vor Gericht zu verschwenden. Darüber sollten sich alle hier im Klaren sein die sowas durchziehen. Im übrigen sollte Betrug festgestellt werden, sollte man Bedenken das auch keine Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt.

      Im diesem Sinne vielen Dank an alle für die Unterstützung und eine gute Nacht !

      PS: Wer noch Betroffen ist kann sich gern melden bei mir.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Darkside25 ()

    • @Krennz

      Und wissen wir, ob die Anbieter gesetzlich berechtigt waren, das Angebot vorzeitig zu beenden? Nein, und es ist auch nur in Ausnahmefällen gegeben. Nehmen wir z.B unseren Hansi0815, der schreibt:

      Hansi0815 schrieb:

      Bei mir war der Abbruch des Grundes das Preismodell beim Einstellen

      Ihm hat also das gewählte Preismodell nicht gefallen und er hat einen zweiten Versuch gestartet, wobei der dabei den den Festpreis sogar noch gesenkt hat. Kurzum: Er hat es sich anders überlegt hinsichtlich seiner Preisvorstellung. Selbst, wenn dann eine Anfechtung rechtzeitig erfolgt wäre (was nicht der Fall zu sein scheint), gibt es gar keinen Anfechtungsgrund nach §119 BGB. Dieser Weg ist also schon mal versperrt.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Uhu
      Ich befürchte, dass sich hier Einige verrennen! Ich kann ihre Aufregung zwar verstehen. Aber wenn sie ihren Kopf mal unter kaltes Wasser halten würden, dann dürften sie evtl. die Realität erkennen!

      Krennz schrieb:

      (...)

      Es geht sich nur darum, dass sich genügend Betroffene zusammentun, möglichst viele Gebote des Hais dokumentieren um den Nachweis zu erbringen, dass der Hai keine Kaufabsicht hegte, sondern es ihm nur darum geht entweder den Gegenstand für Lau zu bekommen (...)

      Wenn ich das schon lese! Was bedeutet denn "für Lau zu bekommen"? Er will etwas so günstig wie möglich erwerben. Und das soll keine Kaufabsicht sein?

      Sing: "morgen kommt der Weihnachtsmann ..."

      Ich bin sicherlich alles Andere als ein Freund von dieser Masche. Aber das wird in die Hose gehen. Wenn ich mich irren sollte, würd ich mich freuen.
    • Krennz schrieb:

      Hier ein Urteil, das sich auch auf BGH Urteile bezieht

      Dann sei bitte so nett und lies, was ich zu diesem Urteil ausgeführt habe. Insbesondere auch weshalb ich es im Grunde für rechtsfehlerhaft halte, obwohl der Kläger das durch seine eigene Blödheit und vermutlich auch die Inkompetenz seines Anwalts verschusselt hat.


      Darkside25 schrieb:

      Bei mir wurde der Artikel beschädigt und ich bekomme trotzdem Post von Edgar H. obwohl ich es nachweisen kann.

      Dazu liest Du am besten meine Hinweise zum BGH-Urteil und danach zu Marcus Kahn. Dort ist zwar auch die Frage des Rechtsbindungswillens eingehend erklärt, aber weil das so hübsch ist stelle ich Dir die Frage hier auch noch mal und hätte dann gerne auch eine Antwort von Dir: Wie machst Du einem Richter klar, dass der Kläger ausgerechnet den Rechtsbindungswillen nicht haben soll, den er mit der bei Gericht vorgelegten Klageschrift objektiv beweisbar durchzusetzen gedenkt? Klingt für mich reichlich paradox um nicht zu sagen unglaubwürdig.

      Aber ich hab dazu gerade eine prima Idee: ihr Abbrecher tut euch alle zusammen, taucht beim nächsten anberaumten Verfahren alle zusammen auf und erfüllt eure Verträge durch Lieferung. Wieviel Geld müsste der Kläger dann nochmal gleich einstecken haben? Falls Du jetzt fragst, wie das gehen soll: der erste von euch benennt alle anderen als Zeugen für den nicht bestehenden Rechtsbindungswillen und jeder bringt seine Ware mit um sie direkt in der Verhandlung Zug um Zug gegen Zahlung zu übergeben. Der Kläger kann die Zeugen ja dadurch entkräften, dass er eifrig während der Verhandlung gegen bare Zahlung einkauft.

      Ist gar nicht so abwegig wie es klingt, Denn natürlich kann der Bieter den Vertrag durchsetzen wollen. Brauchst nicht versuchen, mich da vom Gegenteil überzeugen zu wollen, der Anspruch existiert in fast allen Fällen. Aber ebenso gilt für die Verkäufer, dass sie jeweils einen gültigen Kaufvertrag haben, dessen Erfüllung sie einfordern können. Von wievielen Verträgen reden wir da nochmal gleich? Klar wird das für jeden von euch ein Verlustgeschäft, weil ihr ja billiger als zum Marktpreis verkaufen müsst.

      Aber nun stell Dir mal vor, so ein Bieter müsste 100 Verträge zu je 300 Euro auf einen Schlag erfüllen. Das Ganze direkt vor Gericht was jedem von euch vermutlich so lange ein Ordnungsgeld einbringt, bis der Kläger entweder pleite ist (kein Problem, den Offenbacher kann er gleich zwei Türen weiter ablegen) oder in der Verhandlung zugibt, dass er keine weiteren Artikel mehr haben will, womit er den fehlenden Rechtsbindungswillen dann ja zumindest für alle nachfolgenden gerichtsfest einräumt. Achso, noch was dazu: es ist vollkommen egal, ob er keine mehr haben will. Da inzwischen seine Insolvenz zu befürchten ist, kann er die restlichen Geräte ja unter der Einrede des §321 BGB Zug um Zug erwerben. Sollte er dann auch, sonst muss er jeden Verkäufer darauf verklagen dass er bei Gebotsabgabe keinen Vertrag eingehen wollte, weil er wusste dass er das sowieso nicht bezahlen kannn. Das wäre dann allerdings Eingehungsbetrug, und den einzuräumen würde ich für eine ganz schlechte Idee halten.

      Pech ist es natürlich, wenn ihr zu wenige seid um ihn in die Pleite zu treiben. Da hilft dann nur dass jeder seine IMEI notiert und ihr zukünftig jeden Verkäufer solcher Geräte nach dieser Nummer fragt. Verkauft der dann von euren Geräten welche weiter, haben wir einen Erwerb zum Zweck des Weiterverkaufs und damit einen gewerblichen Verkäufer. Den petzt ihr dann einem lieben Mitbewerber, der mit einem freundlichen aber reichlich kostenintensiven Brief sicherlich gerne dafür sorgt, dass dieser Schwarzhandel aufhört und zum Weisshandel wird.

      Oder anders gesagt: rechtliche Möglichkeiten, aus dem Vertrag rauszukommen sehe ich im Regelfall nicht. Aber ich sehe rechtliche Möglichkeiten, die Knaben, die das intensiv und in gewerbsmäßigem Umfang betreiben für so lange Zeit in Hartz IV zu treiben bis daraus Bernstein IV geworden ist. Nur müsst ihr euch dazu einig sein, in ausreichender Menge auftreten und es euch was kosten lassen.


      forenuser schrieb:

      Wenn ich mich irren sollte, würd ich mich freuen.

      Och, also meine Idee halte ich für ganz nett. Wenn die Verkäufer sich da in einer GbR zusammenrotten, können ja die, die ungestreift aus der Sache kommen, zusammenlegen und den anderen ihren Minderpreis etwas ausgleichen. Aber wie kriegt man die alle unter einen Hut? Gesellschaftervertrag wäre nicht das Problem, aber ich fürchte, es wird am Egoismus aller einzelnen Betroffenen scheitern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Um wie viele Fälle handelt es sich denn bei Edgar bislang?

      Und wieviele wären nötig, um das ganze seitens der Redaktion als gewerbsmässig einzustufen?

      Darkside25 schrieb:

      Ehr kommt in Betracht und dies beweisst ja auch die hohe Zahl von Anwaltschreiben in der kurzen Zeit,
      Hohe Zahl bedeutet? Und woher stammt die Information?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Darkside25 schrieb:

      Frage doch Edgar H. der ist doch hier..... der kann dir es genau sagen.... ;)

      Das Problem ist nur, dass ihr als Verkäufer diese Zahl als Argumentationsgrundlage eurer Verteidigung nutzen wollt, sowohl hier als auch vor Gericht. Insofern muss es in eurem Interesse sein, ein nachvollziehbare Angabe zu machen als irgendetwas in dem Raum zu behaupten. Eddi wird da sicher keine Anstalten machen, eine euch hilfreiche Zahl zu nennen. Vielleicht nennt er ja auch eine Zahl, die ihn entlastet. Dann ist es aber eure Aufgabe, diese Angabe zu widerlegen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.