Schon wieder Schadensersatzforderungen nach vorzeitigen Auktionsabbrüchen?

    • ohrwürmchen schrieb:

      Ist wohl auch besser so.Artete die Diskussion doch langsam in eine Privatfehde aus.
      Das fand ich nun gerade nicht.
      Man kann nicht erwarten das wenn zwei sich streiten die nur Nettigkeiten austauschen u. "den Umständen entsprechend" ging das m.E. noch weitestgehend harmlos zu.
      Unter "Fehde" verstehe ich was anderes.
      Und selbst wenn, wie oft kommt es denn schon vor das zwei Kontrahenten hier direkt aufeinander treffen.
      Meist bekommt man hier im Forum doch nur eine Seite zu hören, die direkte Konfrontation beider Meinungen ist aber doch gerade das Interessante dabei.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • eddi28 schrieb:

      bist Du nicht über PN erreichbar

      Öhhhmmm.... das wäre mir neu. Und nicht nur mir, sondern auch denen, die das schon geschafft haben. ;)

      eddi28 schrieb:

      Hätte Dir Deine wertfreie Frage gern vertraulich beantwortet,

      Kein Problem, dann beantworte ich sie mal für Dich: Du hast ganz gehörig einen an der Waffel und nagelst die Teile bei Dir zuhause ins Zimmer, weil Dich normale Tapeten auf dem Gummibelag der Wände irgendwie anöden. Ausserdem halten Tapeten da drauf nicht so gut und sie piepsen beim dagegenrennen auch weniger nett. Die Antwort muss nun nicht zwingend stimmen, schliesslich hab ich mir die gerade aus den Fingern gesogen.

      Als Grund dafür, dass sich jemand, der es sich leisten kann, 500 eiföns kauft ist es aber auf jeden Fall hinreichend, vor allem wenn er die Dinger dann im Zweifelsfall auch alle vertragsgemäß abnimmt. Weisste, der olle Frosch mit dem Rechtsbindungswillen, der ist so was ähnliches wie der vom Finanzamt immer mal wieder gewünschte "objektive Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht" damit sie ein Gewerbe nicht als Liebhaberei einstufen oder die Mordabsicht gegenüber der Erbtante zum Zwecke der persönlichen Bereicherung durch Erblassen der Erblasserin. Der Wille oder die Absicht lässt sich objektiv nicht nachweisen. Ausser man tut es. Deshalb ist es auch nicht strafbar, Mordgedanken zu hegen, sie umzusetzen dagegen schon (glaub ich zumindest). Und dem Finanzamt präsentiert man ganz einfach eine EÜR, in der erzielter Gewinn ausgewiesen ist, schon glauben sie einem die Absicht. Es ist so einfach, die Leute von seinen Absichten zu überzeugen, wenn man für das Erschiessen von Finanzbeamten einfach mehr berechnet als die Munition kostet... :D

      Deshalb habe ich die Frage auch tatsächlich wertfrei gestellt. Ich war ganz einfach neugierig. Kann ja durchaus sein, dass Du (wie ich das schon mal im Kahn-Thread geschrieben hatte) die Teile an den Handytürken gegenüber dem Hauptbahnhof vertickst. Dann bist Du zwar gewerblich, das ändert aber weder was an der Gültigkeit der Kaufverträge, der Lieferverpflichtung des VK oder Deiner Verpflichtung, die gekaufte Ware zu bezahlen und abzunehmen. Kann sein, dass Du da Schwarzhandel betreibst, das weiss ich nicht. Oder dass Du Marcus Kahn endlich seine bei Dir gekauften Handies ordnungsgemäß zukommen lassen willst. Das ist für die eigentliche Frage nach der Vertragserfüllung aber vollkommen Banane, der Verkäufer hat schliesslich gar nicht die Möglichkeit, sich auszusuchen, an wen er verkauft. Das Angebot richtet sich ja schon definitionsgemäß an alle, die drauf bieten können.

      Hansi weiss, wie er Dich leimen kann und Du weisst, was Du nicht machen darfst. Ich sehe da die Waffen ziemlich gleich verteilt. Schlimmstenfalls hockst Du auf einem Berg lose rumliegender eiföns, weil Dir die Nägel ausgehen.

      Meine Frage, was Hansi da bei mir argumentieren würde ist schliesslich auch aus gutem Grund noch offen. Nicht weil sie besonders schwer zu beantworten wäre oder weil in Dubai die Rasenmäher knapp werden (die Antwort lautet nämlich unabhängig von der Zahl der Rasenmäher "gar nichts") sondern deshalb weil er sich bei mir problemlos einen Grund selber ausdenken kann, wieso ich einen derart umfassenden Rechtsbindungswillen entwickeln könnte. Nur ist der Rechtsbindungswille leider nicht von der Phantasie eines Dritten abhängig sondern gegebenenfalls von den im Einzelfall durch den Willen geschaffenen Fakten.

      Wenn ich mich richtig erinnere hatte ich Dich damals auch schon gefragt, wie Du einen fehlenden Rechtsbindungswillen argumentieren willst, wenn genau die Umsetzung dieses Willens eingeklagt wird. Wenn ich mich weiter richtig erinnere standest Du damals vor dem selben Problem: Du hattest auch keine Antwort. Hier im Thread steht sie nun: man probiert es einfach so lange aus, bis einer von beiden Parteien die Bindungswilligkeit mangels weiterer Erfüllungsfähigkeit abhanden kommt. Entweder geht dem Käufer die Kohle aus oder den Verkäufern die Verträge.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich kenn mich be ibäh nicht aus, da ich nach einem Vorfall vor etwa 5 Jahren da nicht mehr kaufe oder verkaufe.

      Deshalb meine Frage an Eddi,

      bist Du als Privatkäufer oder gewerblich unterwegs?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Zu der Zahl der "Gewinner" gerade hat sich der 11. gemeldet.

      Das AG Gelsenkirchen-Buer hat die Klage von R kostenpflichtig für ihn abgewiesen. :thumbsup: Ich warte noch auf eine Kopie des Urteils.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Das AG Gelsenkirchen-Buer hat die Klage von R kostenpflichtig für ihn abgewiesen. :thumbsup: Ich warte noch auf eine Kopie des Urteils.

      Wieso R? Hier geht es doch um Edgar H. Erzähle nicht, dass du hier schon wieder andere Themen hineinträgst! Ich habe dich schon einmal darum gebeten, das zu unterlassen. Und der 11. Gewinner bezieht sich doch wohl auch nicht auf Edgar, oder? Ich sage es dir jetzt zum letzten Mal: Es gibt einen eigenen Thread dafür, da gehört das hinein. Man könnte als Leser sonst den Eindruck bekommen, Edgar hätte bereits 11 Prozesse verloren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sorry,

      verschieb es bitte.*

      Nur, Hansi bezieht sich auf die Sache gegen R ebenso, daher kommt er auf 10 - 15. Bei uns läuft das Ganze hauptsächlich über PN, da kann man schon mal den Überblick verlieren.

      (*lösche dann bitte dieses >Posting)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      (*lösche dann bitte dieses >Posting)

      Krennz schrieb:

      Nur, Hansi bezieht sich auf die Sache gegen R ebenso, daher kommt er auf 10 - 15. Bei uns läuft das Ganze hauptsächlich über PN, da kann man schon mal den Überblick verlieren.

      Krennz schrieb:

      verschieb es bitte.*


      @krennz

      Toll, erst schießen, dann nach dem Namen fragen .......

      Kann ja mal vorkommen im Gedränge, dass man den Überblick verliert. Besonders wenn man selbst tapfer anonym aus dem Hinterhalt schießt .......

      Aber ich gehe jetzt stark davon aus, dass Du der Administrator "krennz" aus dem anderen Forum bist. Wenn nicht, kannst Du das ja hier richtig stellen.
    • Richtig, ich bin dort Co-Admin, aber als Helferlein nicht nur bei xxx, sondern auch bei einigen anderen Foren unterwegs. Habe u.a. etwas mitgeholfen die Gewinnspielmafia aus Krefeld zur Strecke zu bringen. (nicht bei xxx)

      Und jetzt habe ich eben die Abzocker von ibäh auf dem Korn. Daher meine Frage, ob Eddi als Privatier oder Geschäftsmann unterwegs ist. Sollte er als Privatier unterwegs sein und viele Gebote abgeben, könnte ein Gericht auf die Idee kommen ihn als Geschäftsmann einzustufen. Damit ist er Steuerpflichtig und die -Steuerfahndung interessiert sich für Schwarzhändler dringend. welt.de/finanzen/steuern-recht…-Haendler-ins-Visier.html Klaro?

      Übrigens: Al Capone wurde nicht vom FBI, sondern von der Steurfahndung zur Strecke gebracht. Sein Vergehen? Steuerhinterziehung von Vergnügungssteuer, Getränkesteuer, Einkommensteuer u.a.
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    • @Krennz

      Wie kommst du eigentlich auf diesen Schwachfug???
      Damit ist er Steuerpflichtig und die -Steuerfahndung interessiert sich für Schwarzhändler dringend.

      Aus der Anmeldung bei eBay oder sonst einer Internetplattform kannst du doch nicht darauf schließen, ob jemand seine Einkünfte aus einem gewerblichen Handel versteuert.
      Glaubst du etwa, das Finanzamt überprüft die Auktionen und die für einen gewerblichen Händler feststehenden Verpflichtungen??? Die interessiert alleine die Steuererklärung .

      Dem FA ist sogar egal, ob du eine gültige Gewerbeanmeldung hast, solange du ordnungsgemäß eine EÜR einreichst und die Steuern aus dem Gewinn abführst/bezahlst.
      Dann hast du offensichtlich auch noch den Gedanken, dass ein Gericht entweder seine Idee dem FA meldet oder das FA sich durch Urteilsbegründungen liest, welche darauf hinweisen könnten, dass ein gewerblicher Handel stattgefunden haben könnte??

      Neee, is klar........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Jeder
      Bundesbürger kann seinen Verdacht seinem Finanzamt Abteilung Steuerfahndung mitteilen. Ist keine Denunziation. Die Steuerfahnder prüfen dann, ob was an der Sache drann ist. (Ein Cousin von mir ist Steuerfahnder in Düsseldorf)

      Irrsinn in dem Zusammenhang ist, wenn ein Obergauner seine Steuer zahlt ist er eigentlich unangreifbar, tut er es nicht hängt er schneller am "Galgen" als er denkt.

      Im Übrigen, es ist immer noch ein Richter, der den Saschverhalt feststellt. Ich aselber kann ggf. nur meinen Verdacht entsprechend äussern.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • @Krennz

      Habe nicht bestritten, dass jeder Bundesbürger einen Verdacht auf Steuerhinterziehung melden kann. Du solltest vielleicht mein Posting nochmals lesen.

      Ich bleibe dabei, dass du aus der Anmeldung privat/gewerblich nicht erkennen kannst, ob jemand steuerehrlich ist. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe, wird dir dein Cousin sicher bestätigen.
      Jeder kann seine Steuer richtig gegenüber dem FA erklären und sich gleichzeitig nicht an die rechtlichen Bestimmungen für gewerbliche Verkäufer halten! So lange jemand gegenüber dem FA seine Steuererklärung richtig abgibt, ist es denen völlig gleichgültig, ob er diese Bestimmungen (Widerrufsrecht, Impressum usw. usw.) einhält.
      Dafür sind wieder andere Behörden in diesem Land zuständig und die kümmern sich vielleicht.

      Übrigens....... wegen 500 oder 1.000 I-Phones möglichen Käufen/Geboten rückt die Steuerfahndung ganz sicher nicht aus, da kommt ganz normal ein Steuerprüfer und fordert Akten/Unterlagen an.
    • Noch zu #93

      Du solltest lernen, klar zu definieren, was du sagen/schreiben möchtest.

      Im Übrigen, es ist immer noch ein Richter, der den Saschverhalt feststellt.

      In #90 hattest du geschrieben, dass ein Gericht auf die Idee kommen könnte.
      Gedanken sind frei und nicht zwingend rechtsverbindlich.
    • Ich glaube, wir sind uns einig drüber, dass es jedem Bürger der BananenRepublik Deutschland selber überlassen ist, ob er seine Einkünfte rechtmässig versteuert. Arbeitnehmern bleibt im Endeffekt nichts anders übrig. Doch wie steht das bei Selbstständigen? Und alle diebei z.B. ibäh gewerblich bieten und verkaufen sind steuerpflichtig. Ob sie die entsprechende Steur abführen ist ihre Sache? Weit geirrt. Da kommt dann die Steuerfahndung in s Geschäft. Fängt an mit einer Steuerprüfung, eigentlich recht harmlos, nach aussen, und Endet manchmal im Knast.

      Ich suche immer noch beim BGH nach dem abschliessenden Urteil wegen der ibäh Käufer/Verkäufer aber zur Sicherheit sollten sich ibäher mal überlegen, ob sie nicht evtl. in die Rubrik "Gewerblich" einzuordenen sind.

      Was meinst Du, warum Eddi mir ein "Danke" spendiert hat?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • eddi28 schrieb:

      @bastelhamster

      Hätte Dir Deine wertfreie Frage gern vertraulich beantwortet, aber wie ich festgestellt habe, bist Du nicht über PN erreichbar. Wenn ich öffentlich poste, wirft mir Hansi postum wieder von Dubai aus vor, dass ich hier fortwährend bescheuerte "Foreneintraege" verfasse. Bitte da um Verständnis.
      Bangkok, bzw. morgen dann Koh Samui. Ich schick Dir ne Karte, dann hast auch was von mir - deinen geforderten Schadensersatz hab ich nämlich schon für meine Kids hier auf den Kopf gehauen, das war mir wichtiger.

      Bis bald - Kussi!
    • Schickste mir auch n paar Bilder?

      Wie war das mit der grossen Welle damals? Alles wieder in Ordung?

      Mal im Ernst. Wie war das mit dem Fernsehen? Komme ich da ich vor?

      LG

      Klaus
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Gestern abend hatte ich noch einen "ungewöhnlichen" anruf, den ich nicht ganz zuordnen kann. Da wollte Jemand wissen, ob ich "der" Spezialist gegen die Gewinnbimmelmafia wäre. Ich glaube, dass das unser Schätzchen Eddi war. :whistling:

      Naja, wenn man in mehreren Foren unterwegs ist wird man relativ schnell gefunden.

      Allerdings, er hat noch nicht unter Kuerasser gegoogelt, :D

      Eh Eddi und Konsorten, ich bin hartnäckig. Hartnäckiger als ihr glaubt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • auch betroffen

      Also ich bin seit November auch betroffen. Edgar hatte den Ebaynamn moker82. ich habe nun ein Schreiben vom Gericht bekommen mit all seinen "Beweisen" und nun noch 1 Woche zeit um zu antworten. Aus diesem Grund bräuchte ich sehr SEHR dringend die Hilfe von allen Betroffenen. Ich brauch so viele Beweise wie möglich, alles was ihr habt, Bilder Nachrichten, etc. Auch Schreiben vom Gericht oder Anwälten oder ähnliches. Ich würde gerne alles zusammen tragen und beilegen und somit einen Überblick verschaffen wie viele Betroffen sind, wieviele Namen Edgar bei Ebay hat usw.

      Schreibt mir bitte sehr dringend eine Email an: jovanfa19@web.de