In der heutigen Ausgabe der Welt Kompakt ist ein Bericht über ein veröffentlichtes Urteil des BGH, indem ein Verkäufer trotz Ausschuß der Gewährleistung haftet.
Hierbei wurde ein Motorboot verkauft das als "Schönes Wanderboot.... für länger Entdeckungstouren..." angeboten wurde. Jedoch war das Boot aufgrund eines Pilzbefalles nicht seetauglich.
Das BHG sah in der Beschreibung eine Zusicherung das das Boot seetauglich sei.
Daraus kann man ableiten das ein Ausschluß der Gewährleistung nicht auf die Artikelbeschreibung anzuwenden ist wenn sich hierdruch eine zugesicherte Eigenschaft ergibt.
BGH Urteil vom 19.12.2012 VIII ZR 96/12
und hier das Urteil:
juris.bundesgerichtshof.de/cgi…6&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
Hierbei wurde ein Motorboot verkauft das als "Schönes Wanderboot.... für länger Entdeckungstouren..." angeboten wurde. Jedoch war das Boot aufgrund eines Pilzbefalles nicht seetauglich.
Das BHG sah in der Beschreibung eine Zusicherung das das Boot seetauglich sei.
Daraus kann man ableiten das ein Ausschluß der Gewährleistung nicht auf die Artikelbeschreibung anzuwenden ist wenn sich hierdruch eine zugesicherte Eigenschaft ergibt.
BGH Urteil vom 19.12.2012 VIII ZR 96/12
und hier das Urteil:
juris.bundesgerichtshof.de/cgi…6&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
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