Löschbert Bastelhamster schrieb:
riverside schrieb:
ich frag mich aber, aufgrund welcher grundlage du meinst, das sollte so ein?
Weil die Leistung für DHL umsatzsteuerbefreit ist.
ich meinte die gesetzliche grundlage... ich wollte n paar kringel (§§§) sehen ;).
Nicht aber für den Unternehmer, der das weiterberechnet.
nun aber: 1x den § bzw. die §§§ bitte. oder was vom BFH.
wird der unternehmer nicht bloß eine art "erfüllungsgehilfe"? denn der bringt das paket nur in den verfügungsbereich des versandunternehmens, alles andere macht DHL.
Solange die Versandkosten so an den Käufer weiterreichen könnte, dass der Vertragspartner von DHL wird wäre das dann auhc definitiv umsatzsteuerbefreit. Nur geht das ja eben nicht, der Verftragspartner von DHL ist ja der Absender und der berechnet eine Versandleistung an seinen Käufer.
richtig, der verkäufer ist vertragspartner von DHL... und lässt sich diese kosten, die dafür anfallen, von seinen kunden bezahlen.
der empfänger ist aber auch vertragspartner, schließlich wird das zu dem hintransportiert und der muß krach machen, wenn das paket unterwegs kaputt geht bzw. beschädigt wird. auch wird der unternehmer durch den käufer erst damit beauftragt, das teil zu verschicken.
Gegenfrage: wie machst Du das denn bei Buchhaltungen, wenn der Unternehmer kein §19 ist?
das ist - egal ob briefmarken, paketaufkleber aus der filiale oder direkt online ausgefüllte scheine - immer ohne schlüssel erfasst worden.
wie soll man einem betriebsprüfer erklären, wieso man da mehr draufgerechnet hat, als man tatsächlich gezahlt hat?
es würde mich nicht wundern, wenn da einer mindestens gleich steuerhinterziehung (wegen höher angesetzter ausgaben als eigentlich angefallen) vermutet und alarm macht.
Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind.
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