Neue Paketpreise 2013 bei Hermes

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      ich frag mich aber, aufgrund welcher grundlage du meinst, das sollte so ein?

      Weil die Leistung für DHL umsatzsteuerbefreit ist.

      ich meinte die gesetzliche grundlage... ich wollte n paar kringel (§§§) sehen ;).
      Nicht aber für den Unternehmer, der das weiterberechnet.

      nun aber: 1x den § bzw. die §§§ bitte. oder was vom BFH.
      wird der unternehmer nicht bloß eine art "erfüllungsgehilfe"? denn der bringt das paket nur in den verfügungsbereich des versandunternehmens, alles andere macht DHL.
      Solange die Versandkosten so an den Käufer weiterreichen könnte, dass der Vertragspartner von DHL wird wäre das dann auhc definitiv umsatzsteuerbefreit. Nur geht das ja eben nicht, der Verftragspartner von DHL ist ja der Absender und der berechnet eine Versandleistung an seinen Käufer.

      richtig, der verkäufer ist vertragspartner von DHL... und lässt sich diese kosten, die dafür anfallen, von seinen kunden bezahlen.
      der empfänger ist aber auch vertragspartner, schließlich wird das zu dem hintransportiert und der muß krach machen, wenn das paket unterwegs kaputt geht bzw. beschädigt wird. auch wird der unternehmer durch den käufer erst damit beauftragt, das teil zu verschicken.

      Gegenfrage: wie machst Du das denn bei Buchhaltungen, wenn der Unternehmer kein §19 ist?

      das ist - egal ob briefmarken, paketaufkleber aus der filiale oder direkt online ausgefüllte scheine - immer ohne schlüssel erfasst worden.
      wie soll man einem betriebsprüfer erklären, wieso man da mehr draufgerechnet hat, als man tatsächlich gezahlt hat?
      es würde mich nicht wundern, wenn da einer mindestens gleich steuerhinterziehung (wegen höher angesetzter ausgaben als eigentlich angefallen) vermutet und alarm macht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      nun aber: 1x den § bzw. die §§§ bitte.

      http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

      Nr 11b ist die Grundlage für die steuerfreie Paketleistung der Post und auch dafür, dass Hermes für Privatpersonen keine USt ausweisen muss. Alle anderen (die nicht unter §4 11b fallen) haben natürlich einen steuerpflichtigen Umsatz, wenn sie eine Versandleistung berechnen. Wenn Du Buchführung machst, sollte Dir das eigentlich geläufig sein, daher dachte ich nicht, dass Du den von mir brauchst.

      riverside schrieb:

      wird der unternehmer nicht bloß eine art "erfüllungsgehilfe"?

      Das ist 'ne wachsweiche Geschichte. Du hast sicher Recht, wenn der Unternehmer das Paket im Namen des Käufes versendet und nur für den die Versandkosten vorverauslagt, dann kann er das in der Buha einfach nur als durchlaufenden Posten buchen. Das kann eventuell dann noch klappen, wenn man mit dem Paket zum Schalter trabt, dort jedes Paket einzeln freimacht und dabei den Namen des Kunden als Absender draufschreibt. Bei der Online-Frankierung dagegen geht man auf die Seite und zahlt das direkt aus seinem Bankkonto oder ähnlichem. Ausserdem wird er ja regelmäßig als Versender auftreten, den der Erfüllungsort liegt ja bekanntlich nicht beim Absender sondern beim Empfänger. Damit ist der Versand aber eine Nebenleistung des Unternehmers aus dem Kaufvertrag und wird von ihm auch so in Rechnung gestellt.

      Aber ich bleibe dabei: ihr ruft morgen einfach mal alle beim FA an und fragt nach, wie die auf den Trichter kommen. Am besten bei dem FA, das diese nette Buchprüfung gemacht hat, die hier im Forum schon vor ein paar Tagen mal erwähnt wurde.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • AAAALSO...ich habe mich mit meinem fruehren Chef kurzgeschlossen und er hats ganz banal erklaert.

      Bei Normalgewerblichen ist es tatsaechlich so, dass die bei ihrer Rechnung AUCH fuer die Portoprodukte MWST erheben, weil diese Leistung MIT der Hauptleistung laeuft.
      Diese MWST KANN er natuerlich vom Kunden einfordern, in dem er von vornerein die Portokosten hoeher ansetzt, muss er aber nicht, und dann ist das etwas, was er zu tragen hat, denn Vorsteuer kann er von Portoprodukten NICHT geltend machen. Genausowenig kann er einfach die Ausgabe erhoeht berechnen.

      Ein Kleingewerblicher hat dieses Problem nicht. Denn dieser muss ja keine UST ans Finanzamt abfuehren und hat somit auch ueberhaupt keinen Nachteil davon, dass auf seinen Rechnungen die Portoleistungen mit versteuert werden. Punkt.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      nun aber: 1x den § bzw. die §§§ bitte.

      gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

      Nr 11b ist die Grundlage für die steuerfreie Paketleistung der Post und auch dafür, dass Hermes für Privatpersonen keine USt ausweisen muss. Alle anderen (die nicht unter §4 11b fallen) haben natürlich einen steuerpflichtigen Umsatz, wenn sie eine Versandleistung berechnen. Wenn Du Buchführung machst, sollte Dir das eigentlich geläufig sein, daher dachte ich nicht, dass Du den von mir brauchst.

      den meinte ich auch NICHT, sondern den §, wo drin steht "rechne dir die USt drauf auf deine portoausgaben - das ist voll ok!"

      riverside schrieb:

      wird der unternehmer nicht bloß eine art "erfüllungsgehilfe"?

      Das ist 'ne wachsweiche Geschichte. Du hast sicher Recht, wenn der Unternehmer das Paket im Namen des Käufes versendet und nur für den die Versandkosten vorverauslagt, dann kann er das in der Buha einfach nur als durchlaufenden Posten buchen. Das kann eventuell dann noch klappen, wenn man mit dem Paket zum Schalter trabt, dort jedes Paket einzeln freimacht und dabei den Namen des Kunden als Absender draufschreibt.

      ???

      Bei der Online-Frankierung dagegen geht man auf die Seite und zahlt das direkt aus seinem Bankkonto oder ähnlichem. Ausserdem wird er ja regelmäßig als Versender auftreten, den der Erfüllungsort liegt ja bekanntlich nicht beim Absender sondern beim Empfänger. Damit ist der Versand aber eine Nebenleistung des Unternehmers aus dem Kaufvertrag und wird von ihm auch so in Rechnung gestellt.

      jo, aber wir sind ja eigentlich bei nem kleinunternehmer und der hat bestimmte umsatzgrenzen.
      könnte zb sein, daß der das mit hermes macht: daten importiert, 20 scheine ausdruckt, auf die päckchen tackert und dann mit 76.- cash im paketshop aufschlägt.

      Aber ich bleibe dabei: ihr ruft morgen einfach mal alle beim FA an und fragt nach, wie die auf den Trichter kommen. Am besten bei dem FA, das diese nette Buchprüfung gemacht hat, die hier im Forum schon vor ein paar Tagen mal erwähnt wurde.

      morgen ist sonntag, da is da keiner... du hast doch damit angefangen, also musst du da anrufen :P.

      @GirlsSecondhand
      also ich hab auch schon rechnungen bekommen, wo der kaufpreis normal aufgeführt war mit USt und dadrunter dann das porto separat, damit keine steuer darauf anfällt.
      fand ich nachvollziehbar, sonst muß man mehr steuern zahlen als tatsächlich angefallen sind und vom kunden wiederholen... manche sind sehr kritisch bei den versandkosten. verpackungsaufwand usw. muß man dann eben in den artikelpreis reinrechnen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      morgen ist sonntag, da is da keiner... du hast doch damit angefangen, also musst du da anrufen :P.

      Nö, als ich das geschrieben habe war morgen noch Samstag, da ist da auch keiner. Du kanst Dich aber drauf verlassen, dass ich mein FA anrufe (die dann schon automatisch Panik schieben, wie immer wenn sie mit mir zu tun haben) unbd nachfrage, wo es irgendwas schlaues dazu vom Bundesmiserium für Finanzen gibt.

      Nochmal: wenn ein steuerpflichtiger Umsatz vorliegt, dann ist da auch USt drin. Auch wenn sie nicht gesondert ausgewiesen wird, egal aus welchem Grund. Ausnahmen von der Steuerpflicht sind klar geregelt und in §19 steht keine Ausnahme zur Steuerbefreiung. Nur dass sie nicht vom FA eingefordert wird. Aber wie schon gesagt: ich frag mal nach, sobald die Narren im FA wieder von roter Knubbelnase auf normalem Irrsinn umgestellt haben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.